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Schweizerisches Bundesblatt.

IX. Jahrg. l.

Nr. 19.

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16. April 1857. ^

B o t s c h a st des

Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die Angelegenheit der .Juragewässerkorrektion.

(Vom 8. April 1857.)

Tit.

Seit etwa drei Jahren ist durch eine Reihe von Akten und Eingaben die Angelegenheit der Juragewässerkorrektion auch bei den Bundesbehöxden

anhängig. Wir ^ beginnen den gegenwärtigen Bericht damit, die bisher

ergangenen Verhandlungen und gemachten Versuche zur Ausführung dieses Unternehmens darzustellen, und dann diejenigen Erörterungen und Anträge daran zu knüpfen, die bei der jezigen Aktenlage angemessen erscheinen.

A. Bisherige Verhandlungen und Korrektionsprojekte.

.)..

Bmek de... Unternehmens.

Die Ueberfchwemmungen und Versumpfungen , welchen abzuhelfen Zwek der Juragewässerkorrektion ist, haben ihre Ursache in zwei verschiedenen Gewässersvstemen, demjenigen der A a r e und dem der e i g e n t l i c h e n Juragewässer.

Die Aare, so weit sie nur die Gewässer des Berner-Oberlandes führt, veranlaßt geringe Gefahren für die Ebenen des Seelandes. Seitdem in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die Kander, welche früher untenher Thnn mit der Aare sich vereinigte, in den Thunersee geleitet ward, finden die Gebirgswasser ans den drei Hauptthälern des Oberlandes, dem Hasle-, Frutigen- und Simmenthale, in dem Brienzex- und Thunersee ihre Läuterung und Ausgleichung. Vom Thunersee abwärts nimmt die

Bundesblatt. Jahrg. IX. Bd. I.

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272 Aare rechts die Zulg bei Steffisburg ^ und die Rothachen bei Kiesen, und.

links untenher Belp, die Gürbe auf, drei Gebirgsbäche, die oft sehr groß fließen; allein wenn bis hinunter zum Seeland fie einzig der Aare zufließen^ würden, den in den Obexländerfeen ausgewichenen und geläutexten Fluß nicht erheblich zu stören vermöchten. Den gefährlichsten Zufluß erhält die Aare erst untenher L au peu durch die vereinigte Saane und Sense, deren.

Flußgebiet die größere Hälfte^ des Kantons F r e i b u x g , nebst den bernischeu Amtsbezirken Saanen, S^warzenburg und Laupen umfaßt. Diese beiden Flüsse fließen durch keine ^Seen, die ihnen zum Ausgleicher dienen, sonder^ stürzen sich als Gebirgsgewässer unmittelbar in die Ebene. Sie steige..

deßhalb sehr rasch an, tragen eine Menge Geschiebe hinunter in die Aare und durch diese in die Ebene des Seelandes, verursachen wesentlich die Ueberschwemmungen, die von Aaxberg bis Solothurn oft das ganze breite Thal unter Wassex sezen, und bewirken in Fol.ge der. Geschiebsablagerung.

die Bildung eines sehr unregelmäßigen, für die Anwohner immer gefährlicher werdenden Flußbettes.

Jn den J u x a g e w ä f f e r n (Bieler-, Neuenburger- und Murtensee nebst den einmündenden Flüssen) liegt die zweite Ursache des Uebels. Die sogenannte o b e r e B r o ^ e führt die Gewässer des ganzen westlichen Theiles^ des Kantons Freiburg und eines Theiles des Kantons Waadt, von Milden über Peterlingen, in den Murtensee. Die O r b e , deren Flußgebiet einerfeits bis zum See des Rousses, andererfeits bis Entreroches hiuauf sich erstrekt, also den ganzen nördlichen Theil des Kantons Waadt umfaßt, bildet den obern Zufluß des Neuenbuxgersees. Beide Flüsse schwellen bei anhaltenden Regengüssen oder raschem Schneeschmelzen hoch an, und fühxeu den beiden Seen viel größere Wassermassen zu, als daraus abzufließen vermögen, indem die Abflnßkanäle vom Murten. in den Neuenburgersee ^untere Bro^e) und vom Neuenburger - in den Bielerfee (obere Zihl) viel zu gering find. Das Gleiche ist der Fall mit dem Abflufse des Bielersees von Nidau abwärts (untere .^ihl). Schon bei gewöhnlichem Wasserstand ^er drei Seen erscheinen die anliegenden Ebenen (großes Moos , Bro.^eMoos, Orbe- Moos) als versumpfte Flächen, u^.d sobald in Folge eines raschen Zuflusses von oben die Seen nur uni einige Fuß steigen, tritt
das Land auf stundenweite Entfernung unter Wasser, und die Nässe wirkt schädlich auf^ die hinter liegenden angebauten Felder zurük.

Den Ueberfchwemmungen der Aare von Aarberg bis Solothurn und .den Versumpfungen und Ueberschwemmungen, welche in den drei Juraseen ^und ihren Zu- und Abflüssen ihre Ursache haben, abzuhelfen, ist der Hauptzwek der Juragewässerkoxrektion.

Ein ferneres Ziel, auf das besonders bei den frühern Verhandlungen

Gewicht gelegt wurde, bildet die Verbesserung der Schissfahrt zwischen

Solothurn und Jferten, die in den Untiefen und den Unregelmäßigkeiten der untern Zihl zwischen Mchenried und Nidau und der ^ern Zihi, welche ven Bieler- und Neuenburgerfee verbindet, ihre wesentlichen Hemmnisse findet.

273 .^.

..^erui^e Verhandlungen und ^.ersuche vnu .16^--.....^..^.

Es sind unzweideutige Beweise vorhanden, daß früher die Juragewässer tieser. lagen als jezt.

Ueberbleibfel römischer Straßen und Bauten an den Seen zeigen, .daß ehemals der Wasserstand um mehrere Fuß tiefer war. Dasselbe be.stätigte sich bei Grabung von Kanälen auf dem großen Moose, wo mau .5--^ Fuß tief unter der jezigen Oberfläche große, in ihrem Mutterbodeu eingewurzelte Eichenstüle fand, an welchen die Schläge der Axt noch fichtbar 1varen. Auch bei Grabungen am Zih.kanal gefundene Alterthü.ner waren tief unter der jezigen Erdoberfläche.

Durch welche Katastrophen und zu welcher Zeit dieser frühere Zustand gestört ward, läßt sich nicht genau nachweisen. So viel jedoch erscheint ...uf.er Zweifel, daß eins.^die Aare von Aarberg hinüber nach dem Jens-

berg in das Zihlbett fiel und dieses leztere^ so wie die ganze Gegend mit Geschieben erheblich erhöhte. Unterhalb Solothnrn soll ferner die Aare mehr rechts und in einem tiesern Bett geflossen, von der einmündenden Emme .1nd ihren Geschieben aber in ihxjeziges, höher liegendes, über Sandsteinfelsen

sich hinziehendes Bett gedrängt.worden fein. Oberhalb Brügg, am Pfeidt-

.wald, endlich scheint das Bett der Zihl durch einen Erdsturz vom Jensberg ^verschüttet worden zu sein. Ob dieß die einigen und wahren Ursachen der .verschlimmerten Gewässerzustände seien, ist hier nicht zu erörtern.

Klagen über große und häufige Ueberschwemmungen finden sich erst

seit der 1ezten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Ungefähr um diese Zeit war die Aare untenher D o z i g e n , wo sie durch das H ä g n i in geradem

.Lauf gegen ^üren zufließt, nach Ma^enried hinüber in die Zihl gestürzt,

und beschrieb fortan die große Krümmung über Meinisberg, die heute noch besteht. Etwas früher wurde die Mühle zu Brügg angelegt, und es wurden .O.uerdämme in die Zihl hiuausgebaut, um ihr das Wasser zu sichern.

Diese Mühle und später noch einige andere, kleinere Radwerke wurden lange Zeit als die einzige Ursache alles Ungiüks bezeichnet.

Auf Klagen der Ortschaften am See und an der Zihl sandte die Regierung von Bern im Jahr 1674 ihren Werkmeister an ^rt und Stelle, der die Gemeinden anwies, das Zihlbett zu räumen. Neue Klagen erfolgten im Jahre 16.^0, und am 3. Mai verordnete die Regierung: der

Grienkopf und die Schwelle der Mühle zu Brrigg sollen als die Ursachen

des Uebeis weggeschafft werden. Beides geschah, aber ohne erheblichen Erfolg.

Jm Jahre 1707 ließ die nämliche Regierung die Sache durch einen

..Mann untersuchen, ^der die Frage zum ersten Male mit einem größern Ueberblike behandelte. Herr Artillerieiieutenant B o d m e r verfertigte einen .Plan der Zihl und Aare bis Brügg, niveliirte die Gegend und rieth, .nebst einigen Korrektionen an de:. Zihl, die Durchgxabung de^ Hägni an, damit die Aare durch diesen Kanal anstatt über Meinisberg 26,363 Fuß .n.ur 4300 nach Buren zu durchlaufen habe. Was der .Erfolg diefes Projektes war, findet man nicht.

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Jm Jahre 1749 fieng der damalige Herr Artilleriemajor und nach^erige Feldzeugmeister Tillier die Bearbeitung eines neuen Projektes an.

^x verfertigte einen großen Pl.^n der Gegend, nivellirte und machte einige Korrektionen am Zihlbette und etwelche durch das Moos bei Nidau gegen Port^ .hinunter, welche Arbeiten im Jahre 1758 beendigt waren, aber wenig halfen.

Jm Jahr 1760 trat zwar Herr de R i v a z auf, ein geborner Wallifer, der in Frankreich und den Niederlanden den Wasserbau betrieben hatte.

Er wurde von der Berner^Regierung nur über die Anstroknnng des großen Mooses berathen, worauf sich sein erstes Memorial einzig bezieht.

Bei dieser Arbeit trat im Frühjahr 1760 eine beträchtliche Ueberschwemmnng ein, die er an Ort und Stelle beobachtete, und dieses führte ihn zu dem Resultate,. das große Moos und alle andern Möser der Gegend können ^nit Sicherheit nicht anders ausgetroknet werden, als wenn die Seespiegel .gesenkt und den Ueberschwemmungen abgeholfen werde. Er verfertigte einen Plan der Zihl von Brügg bis Schwadernau, nivellirte bis Mer,enxied .herunter und rieth die Grabung eines neuen Zihlbettes vom Pfeidtwald bis nach Schwadernau an, um die dortigen Kiesbänke zu umgehen, wodurch er glaubte, den Bielersee um 3 Fuß 6 Zoll senken zu können. Den Einfluß der Aare aus den Stand des Sees ^.estreitet er schlechtweg. Sein .Vorschlag hatte keinen Erfolg.

Neue Ueberschwemmungen veranlaßten im Jahre l 7^1 frische Unter-.

suchungen eines in Rolle angesessenen Herrn M i ria ni. Sein Memorial enthält mehrexe nicht unwichtige Angaben über die Wirkung des Standes der Zihl bis Parerne hinauf; übrigens stimmt er de R i v a z bei, daß die Aare keinen Einfluß auf das System der Seen habe ; will aber kein neues Zihlbett vom Pfeidt bis Schwadernau öffnen^ sondern nur das alte ausgraben, so wie den Schuttkegel der Scheuß bei Nidau, und dadurch den Seespiegel um 5 bis 6 Fuß senken. Ans seinen Vorschlägen wurde nichts.

Jm Jahre 1.'75 erhielt Herr Werkmeister Heb l er von Bern den Auftrag, die Gewässer zu untersuchen. Er behauptet, entgegen von de Rivaz und Miriani, die Zurükstauung der Zihl durch die Aare, und will daher diese gerade von Dozigen nach Büren führen (Hägnidurchstich). Die Zihl will er bei Brügg ausgraben, von Safneren an durch ein neues Bett leiten und von der Aare so lange als möglich getrennt
halten, entweder durch ihr altes Bett, das j.ezige Aarebett, bis Büren, oder das Hägni hinunter durch einen neuen Kanal, oder endlich durch einen solchen bis ganz an die Leugenen. Die Kosten schlägt er auf 87,066 Kronen an. Er führt die Thatsache an, das trübe Wasser der Aare sei bei einer Anschwellung dieses Flusses im Jahre 1733 die Zihl herauf bis an den See gedrungen.

Mixiani, dem dieses Projekt mitgetheilt wurde, wollte oder konnte nichts dagegen einwenden. Es widersezte sich aber die Stadt und das Amt Büren durch eine ehrerbietige Bittschrift ; auch zeigten sich eine Menge Schwierigkeiten wegen der Gränzen gegen das Bisthum Basel und wegen des Zolles zu Büren, so daß am 14. Hornnng 1776 von dex ^ochsten Behörde beschlossen wurde, zu abstrahiren. .

275 Aber schon im April gleichen Jahres fleheten die Stadt und das Amt

Erlach die Regierung dringend um Hülfe an, weil indessen vom 1.--14. März 1776 eine große^ Ueberschwemmung eingetreten war. Es wurde eine neue Untersuchung befohlen. Nun trat Herr Abraham Pag an, Stadtschxeibex pon Nidau, als hiziger Gegner des Hebler'schen Projektes auf. Die Mühle

zu Brügg sei die einzige Ursache des Uebels und die Aare trage nichts

dazu bei. Jhr Rükströmen in den See von 1733 sei ein Mährchen. Er will die Mühle wegschassen und den Schuttkegel bei Brügg durchbrechen.

Auch Herr Statthalter V i f f a u l a von Murten wnrde in diesem Zeitpunkte.

zu Rathe gezogen, der im Ganzen mit Pagan übereinstimmt. Heblex erklärte hierauf, man könne, auch abgesehen von seinem großen Projekte, die

Kiesbank bei Brügg durchbrechen, und dieses Leztere beschloß die höchste

Landesbehörde am 18. Dezember 1778, wozu 8075 Kronen angewiesen wurden. Mit großen schweren Rechen wurde nun einige Jahre lang sehx vieles Grien oder Kies aus dem Flußbette gezogen ; es erleichterte die Gegend einige Zeit, ohne das Uebel zu heben und ohne die Seespiegel tiefer zu legen.

Jn den 80er Jahren wurde Herr Jngenieur Hauptmann L a n z berathen , der Nämliche, welcher um dieselbe Zeit für ^ie Linthkorrektion, in erster Linie die Leitung der Glarner^Linth in den Waliensee vorschlug. .

Eine Arbeit von ihm ist nicht vorhanden; aber fein Gutachten vereinigte sich im Wesentlichen mit dem Vorschlage des Herrn Hebler.

Endlich, im Jahre 1793 oder 1794, zog die Regierung einen französischen Jngenienr, Herrn E e a x d , zu Rathe, welcher einen zierlichen Plan der ganzen Gegend verfertigte , der jedoch nicht mehr vorhanden ist, und auch von den Vorschlägen des Herrn Eeard selbst ist nichts bekannt.

Jm Anfange des laufenden Jahrhunderts drohte die Aare bei Dozigen selbst neuerdings links in die Zihl zu brechen, und entweder oberhalb Me^enried den Runs .u fressen, welchen sie anderthalb Jahrhunderte früher gleich unter diesem Dörfchen eingeschlagen hatte, oder dasselbe wegzureissen. Durch einen starken Steindamm wurde dieses abgewandt und das Dörfchen einstweilen gerettet. Es war diese Arbeit aber von keinem Einslnß auf den Stand der Seen, . und die Ueberschwemmungen derselben wurden immer häusiger.

Jm Jahre 1811 wurde daher eine eigene Kommission beauftragt, das Zihlbett nochmals räumen zu lassen. Herr Berghauptmann S c h l a t t e x verfertigte zu diesem Behelf einen neuen Plan der Zihl vom See bis .

Mevenried. Es wurde darauf in den Jahren 1811, 1812 und 1813 ^ermittelst eines künstlichen Pfluges etwas Kies an drei verschiedenen Stehen aus ^em Flußbette der ^ihl geschafft. Di.se Arbeit schadete zwar .nichts, wie behauptet ward, hatte aber auch keinen Nuzen.

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276 .^.

.^ie beruische ^chwelleni.ammi^on von ^...l....^ uud d..^ ^..roje^ non ...^ulla.

Jm Jahre 18l6 trat eine neue, furchtbar große Ueberschwemrnung

ein. Durch die Noth und das Unglük gerührt , welche die heimgesuchten Gegenden betroffen hatte, nahm die Regierung von Bern die Sache neu an die Hand. Sie berief den großherzoglich badifchen Oberdirektor des Straßenund Wasserbaues. Herrn Oberstlientenant Tulla, welcher in der Schweiz, besonders durch feine Mitwirkung an der Linthkorrektion , bekannt war, zur Beaugenscheinigung und Ertheilung eines Gutachtens. Herr Tulla bereiste in Begleit von Mitgliedern der obrigkeitlichen Schwellenkommission die Gegend, und bezeichnete sodann als Ursachen des Uebels :

1) die Fehlerhaftigkeit des gegenwärtigen Zihlbettes, und 2) die nachiheilige Einwirkung der Aaregewässer aus die der Zihl.

Beides seien Wirkungen der Aare, die erstere nämlich eine m i t t e l b a r e , durch den alten Schuttkegel der Aare vom Pseidtwald bis Me^enried herab, und die andere eine u n m i t t e l b a r e , durch den fehlerhasten Lauf und das schlechte Strombett der Aare. Beide Ursachen müssen gehoben werden, wenn dem Uebel gründlich vorgebeugt werden solle. Man müsse deßhalb den Zustand des Abflusses aller dieser Gewässer ungefähr so herstellen und sichern, wie er zur Zeit der römischen Kultur beschaffen war. Herr Tulla schlug demgemäß vor : 1. K o r r e k t i o n der Zihl in der Weife, daß beim Pfeidtwalde das alte Bett verlassen und der Fluß durch einen neuen Kanal , hinter Bürglen , Schwadernau und Scheuren durch , ganz gerade in die Aare zwischen. Meienried und Dozigen durch das vollkommen ebene Feld geführt werde. Die Zihl würde, meint Herr Tulla, ihr neues Bett größtentheils selbst aufgraben. Die Vereinigung von Aare und Zihl könnte, iudeu^ beiden Flüssen n^ne Kanals durch da^ Hägni gegraben werden, unmittelbar oberhalb Büren geschehen. Vom Pfeidtwalde bis in den Bielersee hinauf sei das jezige Flußbett zu rektisiziren und das fernere Auswerfen von Geschiebe aus der Scheuß zu verhindern.

2. K o r r e k t i o n der A a r e von Aarberg bis Dozigen, und dann entweder einfache Durchschneidung des Hägni auf kürzester Streke und Wiedervereinigung des Kanals mit dem ..alten Bette bei Büren , wodurch die Aaare beinahe wieder in ihr uraltes Bett gelegt würde, oder Führung des neuen Aarekanals hinter Reiben durch , etwa 3000 Fuß von Büren entfernt, und Vereinigung desselben mit dem alten Aarebette bei der Leuge^ uen. Durch diese Maßregeln, wird bemerkt, könnte ^der höchste bisherige Seestand um 71/^-8 Fuß gesenkt werden. Um aber diese Wirkung bleibend zu machen, müsse verhindert werden, daß die Aare ihr Geschiebe nicht unterhalb Staad liegen lasse und diesem abzuhelfen auch unterhalb Solothurn der alte Zustand des Flusses wieder hergestellt werden. So wie uämlich der alte Schuttkegel der Aare die Anschwellungen der Zihl zum

^.

27.^ ^.Theil verursache, so sei der Schuttkegel der Emme bei Attisholz die Ur^sache des Anschwellens der Aare bis Büxen hinauf. Also müsse ^ dieser ^Schuttkegel vertieft und außerdem auch oberhalb Solothurn der Strom ...ergrädert werden; dann werden^ die Resultate außerordentlich viel größer ..Ind glänzender fein.

3. K o r r e k t i o n der o b e r n Zihl durch theilweise Grabung eines .^.euen Kanals, und 4. K o r r e k t i o n der untern Bro.^e.

Die Kosten dieser gesammten Korrektion schlägt Herr Tulla auf ungefähr zwei Millionen Franken an. Die Arbeit würde fich auf 8 bis 10 .Jahre exstreken.

Die Vorschläge des Herrn Oberstlieutenant Tulla und der damit verbundene gründliche Bericht der Schwellenkommission (gedrukter Bericht dex^ Schwellenkommission übex die Aare, Zihl, den Mnrten-, Neuenburger^ und Bielersee, verfaßt von Oberstlieuteuant K o c h , vom 23. November 1816,.

welcher, außer den Vorschlägen des Herrn Tulla, eine ausgezeichnete Be-.

schreibung der Gegend und der Geschichte der Gewässer , so wie der er-^

^gangenen Verhandlungen bis zum Jahre 1816 enthält. Die obige Dax-

stellung ist zum Theil wörtlich diesem Berichte entnommen) hatte die Ernennung einex besondern Kommission zur Folge, die eine genaue Vermessung des Landes von den drei Seen an, längs der Zihl und Aare. bis nach Murgenthal, und ein durch die gleiche Gegend gezogenes, durch Herrn Professor Trechsel mit größter Genauigkeit ausgeführtes Nivellement ver^anlaßte und im ganzen Flußrevier während eines Jahres täglich an vielen Orten den Wasserstand beobachten .ließ, wodurch Herr Tulla in den Stand gesezt werden sollte, seine Korrektionsvorfchläge näher auszuarbeiten. Gleichzeitig trat die Kommifsion mit den benachbarten Kantonen in Unterhand^ung, um dieselben zur Theilnahme zn bewegen; allein diese Unterhandlungen zogen sich in die Länge, so daß die Kommission im Dezember 1817 Darauf antrug, daß einstweilen vom Kanton Bern allein eingeschritten und vorläufig ein neuer Zihlkanal vom Pfeidtwald bis Mevenried gegraben werde, dessen Kosten aus Fr. 280,000 angeschlagen wurden. Der Große Rath beschloß aber am 24. Dezember 1817: ,, e s könne in dasselbe als Deinen Theil des Ganzen nicht eingetreten werden , bevor man die Vor...schläge des Herrn Tulla in ihrer ganzen Ausdehnung genauer kenne, weil ...die Besorgniß obwalte, die Ausführung möchte die Kräfte unsexs Kantons ,,übersteigen, und die Mitwirkung anderer Kantone noch ungewiß sein.^ Von Herrn Oberstlieutenant Tulla wurde hierauf die Ausarbeitung seines großen Projektes verlangt und er zu weitern Untersuchungen au Ort und Stelle eingeladen. Seine Herreife verzögerte fich bis in das^

Spätjahr 1819, und die geforderte Ausarbeitung. selbst kam gar nicht zu.

Stande.

Die Spezialkommission löste fich auf.

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278 .^. Bericht der berufen ^e^all..amIui^u van .^.^..l.. partiall.arre...tiau^r^...l..t vau ...^egu.er.

Jndessen vexanlaßten wiederholt eingetretene Ueberschwemmungen neue .Klagen und Beschwerden, so daß vom Großen Rathe am 6. Dezember 1822 der Schwellenkommission der Auftrag ertheilt ward, nochmals ^Untersuchungen vorzunehmen und Vorschläge einzureichen, die auf das Territorium und die Kräfte des Kantons Bern berechnet seien. Die Ausfühxung ward einer Spezialkommission übertragen, welche den Herrn Oberstlieutenant H e g n e r , der durch Arbeiten an der Töß nnd Glatt bekannt war, als Techniker beizog. Auf Grundlage des Gutachtens des Herrn Hegner und^der Weisung des Großen Rathes, nur auf das bernische Ge^ biet fich erstrebende Anträge^ zu machen, schlug die Kommission vor : 1.. Korrektion der Aare von Aarberg bis Dozigen und Durchschnei-

dung des Hägni. Hegner gibt, wie Tulla, die Erhöhung des Flußbette^ ^ei Buren zu und schlägt, um Uebexschwemmungen vorzubeugen, die Anbringung eines starken Dammes an dem linken User der Aare vor.

2. Leitung der Zihl in den Hägmkanal, oder hintex Reiben durch

in die Aare beim Ausfluß der Leugenen. Hegner schlägt , gleich wie Tulla, die Grabung eines neuen Zihlkanals (von Pfeidtwald an) vor, glaubt

aber nicht, daß die Zihl selbst gxößtentheils fich das Bett graben würde.

Die Kommission will die Frage, ob dieser Kanal wirklich auszuführen oder das alte Zihlbett beizubehalten sei, noch nicht entscheiden.

3. Theilweise Ausleitung der Scheuß in den Bielersee.

Die Kosten aller dieser Arbeiten schlug die Kommission auf 217,250 Tagwerke und aus Fr. 150,000 in Geld an, wobei nur wenige Arbeiten an der Zihl in Rechnung gebracht sind , und der Flächeninhalt der dabei mitinteressixten Gemeinden auf eixea 24,000 Jucharten angegeben wird.

(Siehe den gedrukten Bexicht der Kommission für die Flußvexbessexungen im Seeland, vom 26. Jänner 1824.)

Auf diese Vorschläge hin beschloß der Große Rath am 16. Juni 1824, es sollen über die verschiedenen Theile der Korrektion die nähern Plane und Kostenberechnungen vorgelegt, vor Allem aber die Ausmündung des Bielersees in die Zihl und die Berichtigung des Ausflnsses der Scheuß in den See vorgeuon.men werden. Die Scheuß wurde wirklich in einem 6800 Fuß langen und au der Sohle 30 40 Fuß breiten, mit Schleußen versehenen Kanal direkt in den See geleitet, und der hiebei im Auge gehabte Zwek, das srüher in die Zihl abgesezte Geschiebe dieses Flusses in.

d^n See abzuführen, in der That erreicht, einer der wenigen bleibenden Erfolge aller bisher unternommenen Arbeiten.

Dem Beschlusse des Großen Rathes gemäß wurden überdieß mehrere^ Jahre lang Ausräumungen in der Zihl bei Nidau vorgenommen und ein Projekt zur Korrektion des Zihllauses von Nidau bis Mchenried, mit .Beibehaltung des größten Theils ihres alten Laufes, näher vorbereitet.

So stand die Angelegenheit bei der Staatsveränderung im Jahre 1831^

27.^ ^lu Folge welcher die Spezialkommiffion für die Flußverbesserung im Seelande sich auflöste.

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^..r.^el.t von ..^etewel uud er^.te ..^on^ren^ der pantane.

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Wiederkehrende Ueberschwemmungen regten die Angelegenheit jedoch bald wieder an. Freiwillige Unterzeichnungen von Beiträgen an das Untere nehmen wurden in den betheiligten Gegenden aufgenommen und die Be-^ Börden durch die Presse und Petitionen zur Förderung desselben aufgefordert. Die Regieruug von Bern beauftragte deßhalb im Frühjahr 1834.

Herrn L e l e w e l , Oberstlieutenant des polnischen Genie, der in feinem Vaterlande Wasserbauten ausgeführt hatte, ein Gutachten über die Entsumpfung des Seelandes abzugeben. Er legte einen ausführlichen Bericht mit Plan und Kostenberechnungen vor. Seine Vorschläge gehen wieder auf eine Gesammt- (nicht bloß aus den Kanton berechnete) Korrektion,. ähnlich dem . Tulla.schen Systeme. Die Zihl will er erst bei Bachmatt mit der Aare vereinigen, an der Aare das Gesäll durch Erhöhung des Flußbettes bei Dozigen und Buren um 5 bis 6^,.. Fuß ausgleichen und ihr eiuen möglichst geraden Lauf geben. Auch er sieht in dem Schuttkegel und den Geschieben der Emme eine der Hauptursachen des Uebels, und will deßhalb den Einlauf der Emme weiter abwärts verlegen. Von diesen Arbeiten erwartet er eine Senkung der Seen von 5 Fuß. Damit verbindet e.^ ^ einläßliche Vorschläge für die Kanalisation des großen Mooses, und die Kosten aller Arbeiten schlägt er zusammen auf Fr. 1,796,886 an.

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(Gedrukter Bericht des Herrn Lelewel an das Baudepartement der Republik Bern, vom 12. September 1834.)

Bern nahm nun wieder die Jnitiative zu Unterhandlungen mit den übrigen Kantonen. Am 6. Dezember 1834 fand die erste Konferenz der Kantone in Sachen der Juragewässerkorrektion statt, zu welcher auf deu.

Wunsch Solothurns auch Aargau eingeladen worden war, das jedoch, als bei der Frage nicht direkt betheiligt, die Beschikung ablehnte. Der Konferenz wurden die Lelewel'schen Anträge vorgelegt, und die einzelnen Kantone sprachen sich im Wesentlichen dahin ans : Bern war mit den Vorschlägen einverstanden. S o l o t h u r n hielt fich an der Frage wenig betheiligt, und in der beabsichtigten Gradlegung.

der Aare befürchtete es übrigens ^ einen viel größern und gefährlichere.

Wasserzufiuß. F r e i b u r g zeigte fich dem Unternehmen geneigter; doch machte es das weitere Vorgehen von der vorherigen Bereinigung der Souveränetätsgränze zwischen Bern uud Freiburg an der untern Bror^e und von der Ausscheidung
der Eigentums ^ und Nnzungsverhältnisse aus dem.

großen Moofe abhängig. W a a d t erklärte sich bereit, an dem Unternehmen Theil zu nehmen , so weit es^ Arbeiten betrifft , die znr Tieserlegun^ der Seen erforderlich find. An die Kosten wollte es im Verhältnisse de..^ ..Nuzens beitragen. Neuenburg äußerte fich ähnlieh.

^80 Das Ergebniß der Konferenz waren folgende Beschlüsse : 1. Die Abgeordneten werden ihren Regierungen den Wunsch der .Konferenz ausdrüken, daß jeder Kanton sich bereit erkläre, zur Ausführung ^des Unternehmens im Verhältnisse des Nuzens, den ex daran hat, beizutragen.

2. Jeder Kanton solle einen Experten bezeichnen , um zur Prüfung.

.der Lelewel'schen Vorschläge eine Kommission zu bilden.

3. Freiburg und Waadt möchten Plane und Kostenberechnungen zur ..Korrektion der obern Bro^e und Orbe aufnehmen.

4.

Jeder Kanton solle einen genauen Etat des auf seinem Gebiete ^u gewinnenden oder von Ueberschwemmnng und Versumpfung zu rettenden.

Bodens aufnehmen.

Die Kantone, mit Ausnahme Solothurns, ernannten hierauf wirklich Experten zur Prüfung der Lelewel'schen Vorschläge, und dieselben erstatteten ^ihren Bericht am 7. September 1835. Jm Allgemeinen stimmten sie d^em ^S.^steme des Herrn Lelewel bei , schlugen indeß eine Reihe erheblicher Kodifikationen vor.

Ueberdieß äußerten sie über einige sehr bedeutungs^olle Punkte Zweifel. So z. B. glaubten sie nicht versichern zu können, ^.aß die Seen wirklich um 5 Fuß sich senken werden , sondern zogen vor, .zu sagen 3 --5 Fuß.

Ferner nahmen sie an, daß die Stauwasser der ^lare in dem neuen Zihlbette bei Bachmatt wirklich Schlamm und Geschiebe absezen werden, so daß von Zeit zu Zeit werden Ausräumungen stattfinden müssen. Endlich empfehlen sie viel bedeutendere Schuzdämme ..gegen ein Ueberfallen der Aare von Aarberg abwärts in das Zihlbett, ^vosür die Gefahr um so größer fein werde. als das Aarbett bei Dozigen ^und Buren sich erhöhen werde. Deßhalb schlugen sie unter Anderm vom Studenberg (Jensberg) an bis hinunter^ gegen Büren einen zweiten Hintexdamm. vor. Gegen die Kostenansäze des Herrn Lelewel erhoben sie erheb^ ^iche Zweifel. Am Schlnsse ihres Berichtes sprechen fie sich noch über die ^Jdee eines Korrektionss.^stems aus , deren bereits in dem Berichte der .Schwellenkommission von 1816 Erwähnung geschah und die von Herrn Oberst Buchwalder wieder in Anregung gebracht wurde. Schon in altern Zeiten, sagt der Bericht von 1816, dachte man daran, die Aare zwischen ^erzerz und Fräschelz über das große Moos in den Neuenburger-, oder ^..ou Aarberg quer über das Moos , in den Bielersee zu werfen , damit ^sie ihr Geschiebe in diesen Wasserbeken absezen könne. Die
Kommission ^on 1816 hielt beide Jdeen sür unzwekmäßig und ohne den Auswand unermeßlicher Kosten sür unausführbar.

Die Experten der 4 Regierungen sagen nun über die Anregung des .Herrn B u c h w a l d e r , daß dieses System allerdings verschiedene Vortheile

^.ach sich ziehen würde, nämlich : 1)

mit Leichtigkeit die Aargeschiebe ans das große Moos werfen zu.

können, um dasselbe zu kultiviren;

28.^ 2) die Senkung der Seen zu erleichtern, weil eine in der Zihl vereinigte größere Wassermasse nicht so viel Gefäll erheifcht, wie eine geringere ; 3) Erleichterung der Schiffsahrt; ..4) die schwierigen Arbeiten zwischen Aarberg und Solothuxn unnöthi^ zu machen.

(Siehe die Gutachten der Herren Negrelli, Jngenieur (für Bern), Rämr,, ^traßeninspektor (für Freiburg), Pichard , Oberingenieur, (für Waadt), .Junod, Straßen^ und Brükeninspektor , (für Neuenburg), vom 7. Sep-^ .tember 1835.)

Herr Lelewel ließ auf dieses Gutachten unterm 21. Jänner 183^ .eine Erwiderung solgen.

Jrgend welche Ergebnisse, namentlich in den Unterhandlungen zwischen ^en Kantonen, die nun wieder für längere Zeit ruhen blieben, hatten feiue^

^Vorschläge nicht.

6. ^ernische ^.^.all.ommi^u von .1.^-.)..^.

..^eschtu^ de... ^ro^eu ^athee..

Dagegen wurde die Sache im Großen Rathe von Bern wieder aufgenommen. Dieser ernannte am 15. Juni 1837 für die Angelegenheit ^der Juragewässertorrektion eine besondere Kommission mit dem Auftrage .

.Bericht zu erstatten über den jezigen Stand der Angelegenheit, über das .Verhält..iß des Staates zu dem Unternehmen und den übrigen betheiligten.

Kantonen, und über d^e Mittel und ^ege, welche geeignet sind, das Unter..

nehmen zur Ausführung zu bringen. Die Komission erstattete ihr Gutachten im Dezember 1838, und erörterte darin wefentlich zwei Fragen^ Soll die Korrektion eine partielle oder totale sein, d. h. soll sie sich bloß auf den Kanton Bern oder auf das ganze Sumpf- und Ueberfchwemmungs.gebiet der Juragewässer erftreken , und soll das Unternehmen durch den Staat ausgeführt oder an Privaten und Gesellschaften konzedixt werdend Die erstere Frage beantwortete fie sehr entschieden im Sinne einer Totalkorrektion, und ^ie zweite im Sinne einer Konzedirung des Unternehmens an Privaten.

Die Dekung der Kosten könne theils durch den zu erzielenden Mehrwerth ^des Landes , theils durch Gestattung eines Wasserzolles und eines Mono.pols der Dampfschiffahrt geschehen. Aus den Antrag der Kommission .ertheilte der Große Rath von Bern am 12. März 1839 die Ermächti.gung zur Bildung von Privatgesellschaften für die Juragewässerkorrektiou und beauftragte die Regierung , ungesäumt zur Bereinigung der Rechtsverhältnisse des großen Mooses zu schreiten. Die Anmeldung von Gesell^ schaften follte .bis spätestens den 1. Jänner 1841 erfolgen, ein Termin, ^.er später bis zum 1. Jänner 1844 verlängert wurde.

(Gedrukter Bericht und Anträge der Spezialkommission für die Jura^ ^ewässerkorrektion vom Dezember 1838.

282 ^.

^arb.ereituu^esetlschast uud ^r.^el.t ..^a ..^ea.

Unmittelbar an diesen Beschluß knüpfen sich die Bildung einer Vor^ bereitungsgesellschaft für die Juragewässerkorrektion, welche sich zur.

Aufgabe sezte, die definitiven Plane für die Ausführung aufzunehmen,.

alle Materialien bezüglich auf die finanzielle Seite zu sammeln und auf Erlassung der nöthigen Geseze durch die Kantone hinzuwirken. Zur Lösung der technischen Ausgabe ließ die Gesellschaft durch Herrn Professor Trechsel, der schon die Messungen von 1816 besorgt hatte, ein neue.^ Nivellement längs den Seen und Flüssen von Murten, und von der Einmiindüng der Saane in die Aare hinweg bis nach Attisholz aufnehmen und auf der ganzen Linie Pegel wieder herstellen, und vom 1. Jänner 1840 tägliche Pegelbeobachtungen sortsezen, und berief dann zur Prüfung dex^ vorhandenen Korrektionsprojekte und zu allfällig neuen Vorschlägen den Herrn Oberstlieutenant La^Nieea, Oberingenieur des Kantons Graubünden. Her.^ La Niee.. unterwarf die srühern Korrektionsprojekte von Lelewel, Tull....

u. A. einer einläßlichen Prüfung, und erhob dagegen besonders die Bedenken, dnrch Gradleitung der Aare, von Aarberg und der Zihl von Nidar^ abwärts, werde ein viel bedeutenderer Wasserzufluß bei Bachmatt anlangen, als der Fluß in der nämlichen Zeit von hier abzuführen vermöge, folglich werde sich der Wasserstand hier höher als bis dahin gestalten, und demnach eine Senkung der Seen nicht eintreten ; serner werde die Aare das Geschiebe, welches fie jezt in dem weiten unregelmäßigen Bette zwischeu Aarberg und Büren liegen lasse, bei korrigirtem ^aufe in das^ untere Flußrevier tragen, hier aber nicht weiter zu schieben vermögen, folglich das Flußbett erhöhen und eine nachhaltige Senkung der Seen ebenfalls verhindern. Die Meinung, daß der Emmenschuttkegel ein merk.^ liches Hinderniß des Wasserabflusses bildet, bestreitet La N i.. e a und findet eiu solches Hinderniß eher in dem engen Flußprofil an der obern Brük.^ zu Solothurn; endlich sei eine Seesenkung von bloß 5 Fuß, wie fie Lelewel zu erreichen hoffe, zur wirksamen Austroknung der Möser nicht ausreichend, sondern müsse wenigstens 7 Fuß betragen. Diese Bedenke^ ^u beseitigen, schlug Herr La N i e e a solgendes Korrektionsfr^stem vor: 1. Ableitung der Aare von Aarberg gegen Hägnek in^den Bielersee^ damit fie ihre Geschiebe hier ablagere und der See zugleich ein Ansgleichungsbeken
für die Hochwasser der Aare biide, nach dem Vorbilde de.^ Ableitung der Glarner-Linth in den Wallensee.

2. Neuer und erweiterter Abflußkanal für die vereinigte Aare und.

Zihl aus dem Bielersee bis Büren, wodurch ein gleichmäßige^ Gefäll vom.

See bis nach Solothurn erzielt wird.

3. Korrektion der obern Zihl und untern Bro^.e, gleichwie nach der^ sxühern Vorschlägen.

4. Kanäle aus dem großen Moose.

2^ Den Erfolg dieser Vorschläge für die Senkung der Seen berechnet ^a Ni rea dahin, daß der zukünftige niedrige Wasserstand 11 Fuß unter ^em gegenwärtig niedrigsten und den zukünftig mittlern beiläufig 9 Fuß ^nter den jezigen mittlern zu stehen komme.

^ Die Gesammtkosten, ohne. diejenigen für die Expropriation, veranschlagte er annähernd aus Fr. 3,821,478. 22 und das in dem Jnun-

^dationsgebiet begriffene betheiligte Land zu 66,044 Jucharten.

(Gedruktex Bericht und Antrag über die Korrektion der Juragewässex ^on Obexstlieutenant ^La Nie e a von 1842.)

Die Vorschläge des Herrn Oberstlieutenant La Nieea wurden theils ....on den betheiligten Kantonsregierungen, theils von ^der VorbereituugsGesellschaft des Unternehmens verschiedenen Experten zur Prüfung zugerviesen , welche jeder für sich ihre gutachtlichen Bemerkungen darüber ein.gaben. Es waren unter Andern die Herren Professor Trechsel, die Jngenieure Fraisse, Dufour, Merian, Junod und Ehatona.^. Alle sprachen fich grundsäzlich für den Plan aus. Einzelne Bemerkungen wurden .von Herrn La Ni rea in beruhigender Weise erwidert.

(Gedrukte Erwiderung des Herrn Oberstlieutenant La Nieea vom

...8. Dezember 1843.)

^.

..^...^e^tnn.^e^ehren der ^.^....ereituu^esettscha^t nan .)..^..l.^.

Auch in weitern Kreisen ward der Plan des Herrn La N i rea anerkannt, so sehr die Jdee der Ableitung. der Aare in den Bielersee anfänglich .überraschte. Die Vorbereitungsgesellschaft des Unternehmens ge.nehmigte denselben einmüthig, und erklärte damit ihre technische Aufgabe

^als gelöst, mit dem Beifügen jedoch, daß, ehe zur Exekution geschritten tverde, noch mehrere Spezialvermessungen, Sondiruugen und Detailberech-

nungen nöthig seien. Sie wandte sich gleichzeitig an die betheiligten Kan.^ tone mit einer ,,Vorstellung und Konzessionsbegehren .^, worin die Genehmigung des La Nieea.schen Planes anbegehrt und zugleich die Grundbedingungen der Konzession vorgeschlagen werden, nach welcher die Aus^ sührung des Unternehmens einer Privatgesellschaft übertragen werden möchte.

Die Vorbereitungsgesellfchaft berechnete den Kosten^ und Zinsenauswand zu 71/^ Millionen franz. Franken, .und verlangte dagegen wesentlich die Einräumung folgender Vortheile ^ 1) Belegung des betheiligten Grundeigentums bis aus den Betrag des.

erwachsenen Mehrwerthes.

2) Abtretung des Obereigenthumsrechtes des Staates an dem großen Moose.

3) Eine Schifffahxtsgebühr.

4) Dampfschifffahrtsmonopol.

5) Bennzung der Wasserkräfte au den Kanälen zu Gewerbszweken.

6) Das zu den Bauten nöthige Holz und einige andere Begünstigungen^ durch den Staat.

(Gedrukte, ehrerbietige Vorstellung und Konzesfionsbegehxeu der Di.^ reltion der Vorbereitung Gesellschaft, von 1844.)

.284 ^. Zweite ^vnteren:,. der pantane und ^entrall.oIumission, von ...^.^ br... .^1^.

Die beginnenden politischen Kämpfe in mehreren Kantonen und iid ^der gesammten Schweiz drängten die Angelegenheit wieder in den Hintergrund, und das Begehren der Vorbereitungsgesellschaft hatte keine weitere Folge. Jm Jahre 1847 regte jedoch B e r n die Sache wieder an.

Die Direktion des Jnnern erstattete einen ausführlichen Bericht über de^ Stand der Juragewässerkorrektion, und der Große Rath faßte am 22. September genannten Jahres^ den Beschluß, daß die erforderlichen Vorberei^ tuugen, namentlich die Verhandlungen mit den übrigen Kantonen, die Ausscheidung der Rechtsverhältnisse auf dem großen Moose und die Plane^ .und Devife für solche Arbeiten, welche abfällig zu partiellen Austroknungen und Sicherungen auf bernischem Gebiete ausgeführt werden könnten, vollendet .werden. Ueberdieß sprach der Große Rath sich abermals ...ahin aus, daß^ vorzugsweise auf Ausführung der Unternehmung durch eine Privatgesellschaft hingewirkt werde.

(Gedxukter Bericht der Direktion des Jnnexn des Kantons Bern über den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit der Korrektion der Gewässer des Seelandes, vom 26. Jnli 1847.'.

Unmittelbar hierauf berief Bern die Kantone zu einer Konferenz,

welche am 11. und 12. Dezember 1847 stattfand. Die Abgeordneten waren mit Vollmachten und Jnstruktionen nicht versehen;

einigten sie fich dahin :

gieichwol ver-

1) Der Plan von La Nieea sei grundsäzlich anzunehmen. Bloß Freiburg und Neuenburg machten einige , nur Einzelheiten berührende AusStellungen.

^) E^ sei eine Zentralkommission aufzustellen, um das z..n^ Ueb.^rschwemmungs^ und Entsumpsungsgebiet gehörende Land auszumitteln. Diese Kommission habe überdieß die von Freil.nrg und Neuenbnrg gemachten Bemerkungen untersuchen und die nöthigen Spezialplane und Devise aufnehmen zu lassen. Jeder Kanton habe ein Mitglied in die Kommission zu wählen.

.3) Die Kosten dieser Vorarbeiten sollen von den Kantonen im Verhältniß der zu erwartenden Vortheile getragen werden. Für .Ausführung des Unternehmens durch die Kantone selbst sprachen fich vorläufig Waadt und Neuenburg ans, während Bern, Freiburg und Solothnrn mehr geneigt waren, dieselbe einer Gesellschaft zu übertragen.

Die beschlossene Kommission wurde hierauf wirklich gewählt. -- Die .Kosten der von ihr besorgten Vorarbeiten wurden Anfangs zu Fr. 28,000 ^berechnet und später um weitere Fr. 18,000 erhöht, welche verlebt wurden:.

auf Bern. 50 .^,, Freiburg 16 ^, Solothurn 6 o^, Waadt 18 o,^, .Neuenburg 10 ^.

^

28.^

Die niedergesezte Kommission nahm die Arbeiten zur Hand, und orduete nach einläßlicher.. gemeinfchastlicher Berathung eine Reihe von Vervoll. ständign..gen der technischen und finanziellen Vorarbeiten an. Ueber die Ergebnisse derselben erstattete sie im Dezember 18^.2 einen ausführlichen.

Bericht, aus dem wir Folgendes hervorheben : 1. Bezüglich auf den t e c h n i s c h e n T h e i l ^wurden unter der Ober-^ leitung des Herrn La N i e e a , da fein Plan von 1842 fich nur auf di^ im Jahr 1817 aufgeführten planimetrifchen und nivelletorischen Vermessungen.

des Herrn Professor T r echse l stüzen konnte, die exforderlichen Anordnungen getroffen, um das Projekt aus das Terrain überzutragen, d. h..

^die verschiedenen Kanäle und Durchstiche anszusteken und hieraus die sämmtlichen Nivellements und dazu gehörigen Vermessungen, Sondirungen und.

Erhebungen aller Art zu bewerkstelligen, aus welchen Grundlagen La Nieea die Detailplaue für sämmtiiche Konstruktionen in 162 Blättern ausarbeitete und einen revidirten Kostenanschlag machte, der sich auf Fr. 5,936,329. 30 belief; dießmal mit Jnbegriff der Expropriationskosten und mit 10 ^ Zuschlag für Administrativ und Unvorhergesehenes.

(Gedrukter, zweiter Bericht und Antrag des Herrn Oberst La N i e e a uber die Korrektion der Juragewässer von 1850.)

Die Kommission unterstellte den Kostenanschlag einer Prüfung von Experten in den Personen der Herren F u n k , Kantonsbaumeister, Gatschet,.

Oberstlieutenant und Jngenieur, K o c h e r , Oberingenieur des Kanton^ Bern,.

Merian, Oberingenieur des Kantons Neuenburg, P e r r i e r - ^ a n d e r s e t , Oberingenieur von Frei^urg, und Z e t t e r , Professor in Soiothurn und^ diese ber.eh.ig.e.. den Kostenanschlag aus Fr. 6,338,018. 30.

2. Jn Beziehung auf den f i n a n z i e l l e n T h e i l wurde unter Leitung des Herrn Ooerst B u c h w a l d e r eine genaue Vermessung des Jnnndationsgebiete^ vorgenommen. Es ward dabei die Jnstruktion gegeben, alles Land in den Perimeter aufzunehmen, welches durch Ueberschwemmung oder Versumpfung leidet und durch die Korrektion einer bessern Kultur zugänglich wird. Als Anhaltspunkte hiefür sollten die Angaben der Bewohner, ^ie Vegetationsverhältnisse, die vorzunehmenden Nivellements und Beobachtungen dex Jngenieurs dienen. Das Land sei von den Jngenieurs in vier Zonen abzutheilen,
nach folgender Unterscheidung : Beständig überschwemmtes, zeitweise überschwemmtes, versumpftes, durch Grundwasser leidendes, und alles übrige inner dem Perimeter liegende Land. Jn der Ausführung warfen jedoch die Jngenienrs die dritte und vierte Zone zusammen. Der zu gewinnende Strandboden an den drei Seen sollte auf der Grundlage einer Senkung des mittlern Wasserstandes von 5 bis 7 Fuß ermittelt, und die Vermefsung überhaupt auf ein Triangulationsnez gegründet werden. Nach diesen Grundfäzen wurden die Gebiete der drei Seen, der untern Bro^e, oberu itnd untern Zihl, nebst dem großen Moose im Maßstabe von 1/^^ in 318 Meßtischblättern und das Aaregebiet von Aarbexg bis Solothurn in drei Meßtischblättern im Maßstabe von ./.^.^ aufgenommen. Für die

^286 ^ ^..öser dex obern Broye und der Orbe waren bereits frühere Messungen im Maßstabe von ^^ vorhanden. Dex ausgemittelte Perimeter ward . durch Marksteine fixirt. Das Ergebniß der Messung innerhalb des ange.nommenen Peximetexs wies an beteiligtem oder zu gewinnendem Boden 68,024 ^Jucharten aus.

Jn der Kommission selbst machten sich jedoch über die Ausdehnung des Perimeters abweichende Ansichten geltend, indem die Vertreter von Freiburg und Waadt die Aufnahme der Möser an der obern Broye und an der Orbe zum größten Theile nicht zugestanden, weil dieselben ohne eine Senkung der Seen ausg^troknet werden könnten. Nach dieser Ansicht re..

duzirte sieh der Flächeninhalt des betheiligten Bodens auf 47,027 Jucharten.

Als eine weitere finanzielle Ouelle suchte die Kommission den jährlichen Schaden an Gebäuden, .Brüken und Schwellen, den der j e z i g e Gewässerzustand verursacht, zu ermitteln und fand dabei, theils auf die Angaben der Kantone, theils auf die Aufnahmen der Jngenieurs gestüzt, eineu Betrag heraus von Fr. 42,500 oder zu 4 ^ kapitalisirt, von Fr. 1,062,500.

Weiter ward der Reinertrag einer dem Unternehmen einzuräumenden Schifffahrtsgebühr nebst dem Dampfschifffahrtsmonopol, gestüzt auf Erhebungen uber Waaxen- und Personenverkehr, von der Mehrheit der Kommission zu

Fr. 154,000, von der Minderheit zu Fr. 100,000 angeschlagen. Endlich

rechnete sie auf einen Beitrag des Bnndes im Verhältnisse von 1/^ dex Gesammtkosten. Auch in dem Abfchlusse des finanziellen Ergebnisses giengen die Ansichten dex Kommission aus einander. Nach der e i n e n A n s i c h t , welche den reduzixten Perimeter zur Grundlage hatte, ergab sich folgende Zusammenstellung : Von der Devissumme des Herrn La N i.. ..a im Betrage von . . . . . . . . . .

alten Fr. 6,317,713 seien abzuziehen die Kanalbauten im großen Moose

und die ^rüken zu Hagnek und Brügg, die Bern einzig auszuführen habe, mit . . . . . . ,, 318,463 Bleiben: Fr. 5,999,250

Oder in neuer Währung .^/.^ . . . . . . Fr. 8,694,565 oder in runder Summe . . . . . . . . . ,, 8,700,000 Diese seien zn deken

a. durch einen Beitrag des Bundes . . . . . Fr. 870,000 b. durch Verlegung aus das betheiligte Land . . ,, 5,220,000 ^. durch den Ertrag der Schissfahrtsgebühr und des

Dampffchifffahrtsmonopols . . . . . . . .. 2,610,000 Macht : Fr. 8,^00,000 .

Nach der a n d e r n A n s i c h t , welche davon ausgieng, daß die Mösex ^In der obern Bror^e und an der Orbe in dem Perimeter zu behalten seien.

^rgab sich folgende Zusammenstellung ^

287 Abzuziehen von der Devissumme von La N i e e a seien nur die Brüten ^..on Brügg , Hagnek und der Hafeu zu Jferten , wonach noch verbleiben.

^iu neuer Währung . . . . . . . . . Fx. 8,954,301. 04

dazu feien aber zu fchlageu für Korrektionen ^ex obern Bro^e und der Orbe und zur Aus-

Gleichung . . . . . . . . . . . . ., 1,045,698. 96 Summa : ^r. 10,000,000. --Diese Summe würde gedekt :

a. durch den Beitrag des Bundes mit .b. dureh Beiträge

Kantone

. . Fr. 1,000,000. --

aus den Staatskassen der

. . . . . . . . . .

,,

1,000,000. --

Dampffchissfahrt . . . . . . . . .

,,

2,500,000. --

d. durch Verlegung auf das betheiligte Laud .

...

5,500,000.

c. durch den Ertrag der Schifffahrtsgebühr und

-

Macht zusammen: Fr. 10,000,000. -....

Mit der einen und der andern Ansicht wurden Vorschläge verbunden, ^vie die auf das Grundeigentum verlegte Summe auf die einzelnen Kantone zu vertheilen, in welchem Verhältuiß der kapitalisixte Ertrag der Schifffahrtsgebühr und Dampfschiffahrt von den Kantonen vorzuschießeu sei u.^ s. w. Auch in diesen Punkten wurde jedoch eine Uebereinstimmung nicht erzielt.

Am 18. August 1852 schloß die Kommission ihre Verhandlungen,

ohne über abschließende Anträge in der Hauptsache sich geeinigt zu haben.

Sie beschloß, den betheiligten Kantonsregierungen ihren Bericht nebst alleu gesammelten Materialien und aufgenommenen Planen zuzustellen und diesen die weitere Verfolgung der Angelegenheit zu überlassen, die Jnitiative dazu .jedoch vorzugsweise in die Hände der Regierung von Bern legend.

(Gedrukter Bericht der Kommission an die bei der JuragewässerKorrektion betheiligten Kantone, vom Dezember 1852.)

.10.

^n^an^machung der ^u^e1e^enheit bei denr .^unde.

Die Regierung von Bern that hierauf in der That wieder den erster..

Schxitt , indem fie sich im Namen der betheiligten Kantone mit Schreiben .ooin 23. September 1853 an den Bundesrath wandte, mit der Anfragen ob die Bundesbehörden , vorausgesezt, daß die Kantone sich entschließen, vas Unternehmen auszuführen, geneigt seien, dasselbe in demjenigen Maße, wie es in dem oben zitirten Kommisfionalbericht ans einander gesezt ist,

theils durch Ertheilung der Konzessionen sür die Schifffahrtsgebühr und

das Dampfschifsfahrtsmonopol, theils durch die bezeichneten direkten Geldbeiträge zu unterftüzen.^ Eventuell ward die Frage gestellt, ob der Kantou Bern auf eine angemessene Unterstüzung des Bundes rechnen könnte füx den Fall, daß er wegen mangelnder Verständigung unter den Kantonen.

genöthigt wäre, eine auf sein Gebiet beschränkte Korrektion auszuführen..

B...ndesbla.t. Jahrg. I^. Bd. I.

37

288 Der Bundesrath erwiderte vorläufig, daß er zur Behandlung der Ange^ legenheit schreiten werde, sobald die einschlagenden Akten vollständig seien..

Diese Akten wurden durch die Regierung von Bern nachträglich eingesandt.

Bei Anlaß der Verhandlungen über die Rheinkorxektion beschloß der^ schweizerische Nationalrath am 8. Februar l 854, den Bundesrath ein^..laden, der Bundesversammlung auf die nächste ordentliche Sizung über die Angelegenheit der Korrektion der sogenannten Juragewässer Bericht zu.

erstatten und derselben den Umständen angemessene Anträge vorzulegen.

Der Bundesrath beschloß hierauf, die betheiligten Kantone vor Allem zu einer Konferenz zusammen zu berufen, nm über die Art und Weise de^ Ausführung des Unternehmens eine Verständigung zu erzielen.

.1.1.

....^e .^..ouseren^ unter Leitung de... ..^unde....

(^.

.

.

.

.

^ r i l

.

.

.

l .

.

^.)

Diese Konferenz fand am 6. April 1854 statt. Die Abgeordneten.

des Bundesrathes erhielten wesentlich die Jnstruktion, die Geneigtheit des Bundes auszusprechen, zu dem Unternehmen einer Korrektion der Jura^.

gewässer kräftigst mitzuwirken, jedoch nur unter der Bedingung , daß mau sich allseitig zur Ausführung eines umfassenden Planes vereinige, der die beabsichtigten Zweke der bessern Kulturfähigkeit der Liegenschaften, der ^eseitigung nachtheiliger Einflüsse auf den Gesundheitszustand des Landes und.

der Schiffbarmachung der untern Bro^e, der obern Zihl und der Aare und Zihl zwischen Nidau und Solothurn sichexe.

Das Unternehmen könne entweder durch ein.. Gesellschaft oder durch die Kantone, oder den.

Bund, oder durch beide gemeinsam ausgeführt werden. Eine Schifffahrtsgebühr oder ein Schifffahrtsmonopol könne der Bund nicht bewilligen, so^ daß nur die Wege übrig bleiben, daß entweder die Kantone mit Unterstüzuug des Bundes., oder der Bund mit Unlerstüzung der Kantone das ^Unternehmen ausführe.

Die Abgeordneten der Kantone selbst sprachen zwar allseitig die Ueber..

zenguug^ aus, daß die Angelegenheit der Juragewässerkorrektion mit Ern^ an die Hand genommen werden naisse; über die Axt und Weise der Aussuhrung wichen sie jedoch wieder sehr von einander ab. Seitdem der ^zweite .Bericht von La Nieea im Jahre 1850 und der Bericht der Zentralkom^uisfion v.^n 1852 bekannt geworden, waren nämlich von. verschiedenen Reiten stärkere. Einwendungen gegen den Plan von La Niera hervorgetreten.

Es. ward dei^selbe... vorzüglich zu g r o ß e K o s t s p i e l i g k e i t vorge...

.warfen; eine Aus.schlemmung der Kanäle, wie La Nie.^a voxaussezte, könu.^ .nicht stattfinden, sondern es müssen dieselben vollständig ausge^xaben n^er.^ den; uberdieß sei sei.^ Kostena^chlag in mehreren andern Beziehungen z.^ niedrig und unvollständig.

Altes genau berechnet, werden di^ Kosten nach ...mer Meinung auf 19, na.^ einer andern gar aus 23 Millionen Frar.ke.^ zu stehen kommen. Deßhal.b solle man sich auf eine weniger umfassende .Kvr.rektiou nach deu früheru Vvrfchlägeu von H e b l er, T u l l ^ und

^

^

.

28.^

^ e l e w e l beschränken, und können die Kantone zu einer gemeinsamen Ausfuhr rung sich nicht verständigen, so solle der Kanton Bern mit einer Partialkorrektion auf seinem Gebiete vorschreiteu.

(Siehe den Beitrag zur gründlichen Bturtheilung des Korrektionsweseus der Juxagewä^er von E. F. Z e h n d e r , zweite Auflage, 18.^2, und ^ie Juragewässerkorxektion im Jahr 1853 von Kutter, Jngeni^ur, Sekret.^ der Bandirektion des Kantons Bern.)

An de.. Konferenz sprächen sich Fxeiburg uu.o So.lothuxn ttozdem siir die Ausführung des Planes La Nieea ans. Bern und Neuenburg hiu..

gegen bezweifelten, ob ..^ Vollständige ^.ussuh^g dieses Plai.es ..möglich und wirklich absolut uothwen...^ u...d i^. allen Theilen zwekmäßi.g sei..

W a a d t endlieh hielt ...asur, man müsse sich auf eine Paxtialkorrektion b.^ schränken, wobei der Plan La Nieea so viel wie möglich zl. Grunde zr.

legen sei. Die geäußerten Bedenke.. geg.^n den Plan La Nie..... waxe.....

Vorzüglich die folgenden : 1) ^s werde kaum Möglich sein, den Kan.rl A a r ^ ^ x g - H a g e n e k so soli^ anzulegen, daß nicht da.^ Wasser d..r ^are g^eü das gx...^ Moos ausströme und ^ie Trokenle^ung desselben hindere.

2) Der Einfluß der Aare in den B.elerfee werde ein so nachtheiliges Schwanken des Wasserstandes des Neuenl^urger- und des Mnrtensees zur Fo^ge haben, daß für die Landungspläze, besonder^ in Neuenbui.g und .^verdon, bedeutender Schaden entstehen und bei ^lnschwellnngen der Aare und des Bielersees ein Austret^n nicht nur des Bieiersees, sondern auch ein Aufstauen des Neuenburger- und ^^urtensees zum Nachtheil der Entsu.upfnngsarbeiten erfolgen werde.

3) Daß bei Erstellung der Kanäle A a r b e r g - H a g e n e k u.^d ^.^idauBuren die Anlegung eines Leitkanals, selbst mit entsprechender Nachhülse, nicht genüge, u.n nach Plan die Ausführung zu sichern, sondern daß bei der vorhandenen B^schaf^hett des Terrons ein vollständiges .^usgraben dieser ^..nä.e nvthwendig werde.

Die Konferenz, vereinigte sieh zulezt dahin, der Bundesrath möchte eine Expertise anordnen, um über das Begründete dieser Bedenken sich auszusprechen und zu untersuchen, ob es nicht möglich^ sei, eine Partial^ koxre.^tion v^orznneh.i.e.i, wodurch Vorteile erreicht we^.o...^ ^ö.rnten, die zu den Kosten in einem angelassenen Verhältnisse stehen, und .x.^d^.rch einer

später.. völl^.^ige.. Ausführung des Planes vo.1 L... Nie^a n^. Wesentlichen

.nicht vorgegriffen würde.

^. ^r^er ^.ericht der .eid^en^^s^eu ^...t.erteu.

D:e von der Konferenz gewünschte Expertise ward von dem Bundesrathe angeordnet, und es wurden zu Experten die Herren Jngenieur^Oberst P e s t a l o z z i von Zürich, großherzoglich badifcher Oberbaurath S a u e r b e c k in Karlsruhe, und Oberingenieur H a r t m a n n in St. Gallen ernannt.

290 Das Gutachten , welches dieselben iibex die an sie gestellten Fragen abgaben^ geht dahin ^ 1. Die Solidität des Kanals von Aarberg nach dem Bielersee fei ...ach der Beschaffenheit des Terrains nicht zu bezweifeln und ein Ausströmen der Aare gegen das große Moos nicht zu beforgen.

2. Der Bielerfee werde iu Folge der Ableitung der Aare in denselben allerdings größern. Schwankungen unterworfen fein, als bishex. Die bisherige Schwankung betrage 6,^, die künftige werde auf 11^ ansteigen.

Jedoch könne weder ein höherer Stand des Bielersees, noch eine größere Ausstauung des Neuenl..urger- und Mnrtensees, noch auch eine bleibend ^achtheilige Einwirkung auf die Entsumpfungsarbeiten vorausgesezt werden, zumal wenn berüksichtigt werde, daß bei mittlerm und kleinerm Wasserstande des Bielersees die Senkung sehr beträchtlich sei , und nur bei den kurz andauernden Hochwassern weniger betragen werde. Die Seesenkung betrage nämlieh nach den , einem begründeten Zweifel nicht unterliegenden Berechnungen des Herrn La N i e e a ^ 9,.^ im Mittel, unter dem niedrigsten Seestand, 8,.^ ,, ,, ,, ,, mittlern ., ^

..

..

^

.

.

..

hochfi^u

..

3. Das dritte Bedenken dagegen, daß nämlich bei Erstellung der Kauäle A a x . b e r g - H a g n e k und Nidau-Büren die Anlegung eines Leitkauals,selbst mit entsprechender Nachhülse nicht genüge, um nach Plan die Ausführung zu sichern, sondern daß bei der vorhandenen Beschaffenheit des Terrains ein vollständiges Ausgraben dieser Kanäle nothwendig werde, halten die Experten größtenteils für begründet, und geben in Folge dessen eine außerordentliche Vermehrung der Kosten zu.

Wenn nun daraus gehalten werden solle , daß durch eine vorzunehmende Partialkorrektion der spätern Ausführung des Planes von La Nieea in keiner Weife vorgegriffen und keine Arbeiten unternommen werden, die später entbehrlich würden , so müßte man sich auf folgende Arbeiten beschränken ^ 1) Herstellung .eines neuen Aaxekanals von unterhalb S t a a d bis neben L e uß lige n hinab von 26,000 Fuß Länge.

2) Ausbaggerung des unregelmäßigen Flußprofils bei Solothurn.

3) Beseitigung der Untiefe bei Emmenholz.

Durch diese Arbeiten würde der Abfluß der Aare von Buren abwärts schon wesentlich befördert; allein in bedeutend höherm Maße würde es geschehen, und das Aaregefäll von Staad abwärts nahezu verdoppelt werden, wenn noch die Aare von der ersten Flußkrümmung unterhalb Solothurn bis Attisholz xektifizirt, die Emme von der Emmenbrüke abwärts regelmäßig eingebaut und erst unterhalb Attisholz mit der Aare ver-

einigt würde.

291 Da bei diesen Arbeiten die Experten auf eine ganz geringe Abschlem^nung rechnen, so würden die Kosten viel höher zu stehen kommen, als Herr La N i e e a sie veranschlagt, nämlich auf etwa 2 Millionen Franken.

Auf diese Arbeit müßte man sich beschränken, wenn das Projekt des Herrn La N i e e a in allen seinen einzelnen^ Theilen vorbehalten bleiben sollte. Würde hingegen eine Modifikation des Projektes gestattet, so könnte .uan für den Nidau-Büren-Kan^l, der Hauptrichtung nach, den bestehenden Lauf der Zihl beibehalten und den im großen Projekt angenommeneu ueuen Zihlkanal aufgeben. Die Zihl würde für einstweilen nur für die Ableitung der Seen , behufs einer Senkung der Seen von 4-5 Fuß

rektifizirt und korrigirt. Gleichzeitig ^ müßte aber die Aare von Aarberg

bis Büren korrigirt und eingebaut werden. Bei Staad würde die Vereinignng von Aare und Zihl stattfinden. Die Geschiebssührung der Aare erachten die Experten nicht als gefährlich. Die Kosten dieser Arbeiten schlagen fie an : für die Zihlkoxrektion auf . . . . Fr. 2,000,000 ,, ,, Aarekor...ektion ,, . . . . .

...

800,000

Der Effekt dieser Arbeiten für die Schiffsahxt müßte nur günstig sein, wozu freilich noch eine Korrektion der obern Zihl und untern Bror)e zu kommen hätte. Für die Entsnmp^ung wäre eine Seesenkung von 4-5 Fuß schon von Erfolg, wenn auch nicht so vollständig wie bei einer Seesenkung von 7, Fuß, wie bei dem Plane von La Nieea. Uebex den Sinn, in ^em die Experten ihre Aufgabe auffaßten und wie sie das abgegebene Gutachten verstanden wissen wollen, erklären sie sich am Schlusse ihres Berichts sehr bemerkenswerth dahin:

,,.^s lag nicht in ihrer^Aufgabe, die Zulässigkeit von Partialkoxrektionen, ,,im Gegensaze zu dem Plane des Herrn La Nieea, zu behandeln, welchen ,,Plan sie als den rationellen. das Uebel gründlich hebenden, anerkennen; ,,sondern sie waren angewiesen, Partialkorrektionen .und deren wahrschein,,liche Wirkungen nach Vorschrift bestimmter Fragen, im steten^ Hinblik auf

,,die Möglichkeit einer fpätern Ausführung des großen Planes, zu begut-

,,achten und hoffen, diesen ihnen vorgezeichneten Standpunkt bei ihrer ,,Berichterstattung unverrükt festgehalten zu haben.

.^. Zweite ^^nferen^ unter ^eituu^ de^ .^unde^.

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)

Vom 3l. Juli bis 4. August 1854 fand hierauf eine neue Konfexenz statt. Die Abgeordneten der Kantone erklärten sich im Allgemeinen zum Abschlusse eines Vertrages für die Ausführung der JuragewässerKorrektion im Sinne des eidgenössischen Expertenberichts bereit ; doch hätten F r e i b u r g und S o l o t h u r n sehr die Festhaltung an dem La Niee^schen Plane gewünscht; nur mit Rüks^cht auf die großen Kosten wollten sieden ubrigen Ständen Rechnung tragen. Als Korrektionen, die in das gemeinschaftliche Unternehmen aufzunehmen feien, wurden bezeichnet diejenigen ^ .

292 1) der Aare von Attisholz bis Staad (Vereinigungspunkt von Aare und Zihl); 2) der Aare von Staad bis unterhalb Dozigen (am Anfangspunkte des neuen Hägnikanals); 3) der untern Zihl (von Staad bis Nidau);

.4) der obern Zihl ;

^

5) der untern Bro^e; wobei Bern jedoch noch Reservationen bezüglich der Korrektion der Aare von Aarberg bis Dozigen machte. Alle Entsumpsungskanäle auf den Mösern sollten von den betreffenden Kantonen ausgeführt und der spätere .Unterhalt bis zu einem gewissen Zeitpunkte nach Vollendung des Unteruehmens von der Gemeinschaft besorgt werden, nachher aber den betrefsenden Kantinen obliegen. Ueber die Frage, w e r den Bau ausführen soll, äußerten sich die verschiedensten Ansichten; Freiburg wollte ihn dem Bunde, Waadt dem Kanton Bern, als dem meistbetheiligten, übertragen; weiter .wurde beantragt. jeder Kanton solle die Arbeiten auf seinem Gebiete aus^ führen. Am Ende herrj.chte die Ansicht einer gemeinschaftlichen Leitung und Ausführung zwischen dem Bund und den Kantonen vor.

Ueber das .Verhältniß der Kosten wurden ebenfalls sehr abweichende Vorschläge ge^ .macht. Bern schlug vor , die Repartition der Kosten im Verhältnisse des jedem Kantone erwachsenden Nuzens einem Schiedsgerichte zu übertragen.

Fxeiburg und Solothurn zeigten sich hiezu geneigt, nicht aber Waadt und Neuenburg, welche das Betreffniß jedes Kantons sofort fix bestimmen wollten. Jn lezterm Sinne vereinigten sich die Abgeordneten schließlich zur Ausstellung einer Seala, wobei jedoch die meisten ihre definitive Zustimtnung von der Erledigung der übrigen Punkte abhängig machten.

Die Konferenz beschloß ferner, das. von den Experten noch eine nähere .Kostenberechnung eingefordert werde, wobei zugleich noch über die folgenden ^Punkte .Auskunft verlangt werden s.^e : 1) Ob die Korrektion einen hinreichenden Abfluß bei Solothurn sichere..

2) Nochmalige Untersuchung, ob der Aarekanal unterhalb der Einmündung der Zihl nicht einer Versaudung ausgesezt. sei.

3) Um wie viel durch die projektirte Korrektion der Bielersee wirklich tiefer gelegt werde.

4) Welche Kosten die vorzunehmenden Arbeiten erfordern würden. ^ Diese Ergänzung der Expertise solle so befördert werden , daß wo .möglich noch bis zur Sizung der Bundesversammlung irn November l854 definitive Anträge gestellt werden können, und die Abordnung des Bundes..

rathes ward ersucht, in Verbindung mit derjenigen von Bern, ein Vertragsprojekt zu redigiren nnd der wieder zu berufenden Konferenz vorzulegen.

Bern, Freiburg und Solothurn wünschten, daß ans einen Beitrag von Seite der Schifffahrt
Bedacht genommen werde, wogegen Waadt da..

von abstrahiren wollte. Auch solle die Dampfschissfahrt vom Murtensee ^s Solothurn so viel wie möglich erleichtert werden.

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29.^ .1..^.

Zweiter Bericht der ..^unde.^erperten.

Um die von. de^ Konferenz gewünschte^ Vervollständigungen der Ex^extise auszuführen, ließen di.^ bund^sräthlicheI.. Experten., da ihnen frühexe ^i.vellements unbekannt waxen, neue Gefällsmessungeu u..rd .....äng.eu- und ^uerpxofil.e der Aare. bei Solot.hurn und abwärts. bis Atti.sholz. aufnehmen..

^.^ Erg^bniß dieser Messungen bracht^ hei ihn..n die Uebexz^eugung hexvox, da.ß die Hemmung. des Abflusses der Aare hier zu. suchen fei, weßhal.b ihr ^..e....^ Vorschlag dahin ^gieng, au de.^ Aaxe^ untexha.l^ Solothuxn sehr bedeutende. Au.stiefun.gen^ vorzunehmen, wodux..^ der Wasserspiegel bei Solo.^ thurn um 5 --6 Fuß gesenkt und die Strömung thalaufwärts sehx beför...

^ext wexde.. Dagegen kön.^ man di^ sxühex vorgeschlagene Grabung eines ..neuen Aa....eka.nals vou. A.xch bis^ L...uß^li^en unterlassen und fich auf Abschne.^u.^g dex allzu scharfen. Krümmungen beschränken.. Eine Schlamm.and Sand.ablagerung der Aare in dem neuen Zihlbett... werde allerdings vorkommen, allein nicht in dem Grade, daß dex. Abfluß dex Z.ihl bleibend

gehemmt und öftere große Ausbagg..xuug^n nöthig wii^en.. Bezügl.i.ch^ auf die S^eesenkung könne das beschränktere Projekt unmöglich auf den gleichen

Ersolg, wie das große von La Nieea Anspruch machen. Bei lezterm war .eine Senkung von 7 Fuß beabsichtigt und man nahm an, daß di^ dadurch entstehend... Verminderung d^.s Falles vom See bis Büren durch den Dxuk ^x vereinigten Wasser.masse der Aare. und Zihl werde ersezt werden. Bei dem kleinen Projekte werde die. Flußsohle be.i Nidau bedeutend höher gehalten, um der Zihl das hinreichende Gefäll zu geben und den Rükstau.uugen dex Aare entgegen zu wirken. Deßhalb .....erde sich dex See, abgesehen von momentanen Störungen, bei kleiuem und mittler.^ Wasferstande um 4 , und beim höchsten um 5. Fuß unter seinen bisherigen Stand senken.

^Die Kosten aller Arbeiten veranschlagen die Experten auf Fr. 6,065,000 .und mit Hinzurechnung von Uferverstärknngen für die Dampfschifffahrt auf

Fr. 6,525,000.

(Gedrukter Expertenbericht über einige, die Juragewässerkorrektion be^ .treffende Fragen, vom 20. November 1854.)

.1..^. ^riti^ de^ .^r^el.te^ der ...^uude^e^erte^ durch ^erru ..^a ^Iirea.

Herr Oberst L.a N t e e a unterwarf hierauf die Berichte der eidg.

.Experten einer Prüfung und sprach fich^ zuhanden dex Voxbexeitungsgefellschaft für die Juragewässe^rxektron , fowol übex die erhobenen Bedenken gegen seinen Plan, so wie über die ^Korrektionsvorsehläge der Experten

einläßlich aus.

Die Ansicht der Experten: weder in de.n Aarberg-Hagnek-, noch in ^.em Nidau-Bürenkanal werde eine Abschlemmung anwendbar sein, welches die Haupteinwendung gegen die finanzielle Möglichkeit der großen Korrektion bildet, anerkennt La Nieea nicht und beharrt bei der seinen frühere .Berichten und Kostenberechnungen zu Grunde liegenden Anschauung.

^294 Die vorgeschlagene Aarekorrektion von Aarberg bis Buren greife nieh.^ ^uux dem großen Plane vor, sondern gefährde das ganze Werk ; denn dief.^ ^Arbeit einzig verschlinge mehr als 11/^ Million Franken , welche dem g a n z e n Unternehmen entzogen^ werden. Eine Korrektion des Aarebettes auf dieser Streke , auch im Falle der große Plan ausgeführt werde , wie^ 'die Experten glauben, hält La N i e r a nicht für nöthig. Denn für das .Wasser, das zur Vexfchlemmung oder allfällig auch zu industriellen Zweke^ in das alte Aarebett gelassen werde, genüge die bestehende Rinne, hie und da mit einigem Fafehineneinbau , vollständig, und mit der hier ersparten Summe könne der größere Theil des Aarberg-Hagnekkanals ausgeführt werden.

Die Ansicht der Experten, daß die.Geschiebsmasse der Aare nicht^ bedeutend sein werde, theilt La Niera nicht, und beruft sich dafür auf seine an verschiedenen Flüssen gemachten Erfahrungen. Durch die Eindämmnng der Aare von Aarberg bis Büren werde ihre Schiebungskraft vermehrt und ihr Bett in der untern Flußabtheilung , namentlich bei der Zihlaus.^ . rnündung, gewiß erhöht werden. Gerade diesen Geschiebswirkungen fei vor-

züglich die Versumpfung des Seelandes zuzuschreiben, und diese sei zu be.^

seitigen, wenn das Seeland gerettet werden soll.

Deßhalb werde für den Zihlkanal das von den Experten angenomrnene Gefall von 0,.^ per 1000 auf die Dauer auch nicht erhältlich und die angestrebte Seesenkung nicht möglich fein. Die Senkung von 4-- 5 Fuß würde auch nicht genügen, um eine hinreichende Entsumpfung der Mösex zu bewirken.

Der Emmenfchuttkegel bilde für die Aare kein Abflnßhinderniß , wi^ die Experten annehmen ; deßhalb werden die beantragten großen Korrektionsarbeiten bei und unterhalb Solothurn dem Uebel nicht steuern.

Den Kostenanschlag det. Experten bezeichnet Herr La Niera als sehx^ unvollständig und ergänzt ihn auf . . . . . . Fr. 9,417,929 während derjenige für die große Korrektion nur betrage ,, 9,096,334 Also Mehrkosten der beschränkten Korrektion:

Fr.

421,334

(Siehe die gedxukten Expertengntachten über partielle JuragewässerKorrektion, von La Nieea, herausgegeben auf Anordnung der Direktion de.^ ^ Vorbereitungsgefellschaft, vom 20. Oktober 1855.)

^6.

^iu^rache der ^...e.^erun.^ v.^u ...^ar^au und der ^eIu.eiudeu d.^ ^erner-^bexaarn.ane^.

Wie das Korrektionsprojekt der Bundesexperten allgemeiner bekannt ward und dessen ernste Anhandnahme einigen Anschein gewann, reifte die Regierung des Kantons Aargau dem Bundesrathe zuhanden der BundesVersammlung eine Denkschrift ein, worin fie die Folgen der JuragewässerKorrektion für den Kanton A a r g a u aus einander sezte. Das Projekt vor^ .^a Niera werde dem Leztern anhaltendere mittlere Wasserstände zuführen..

295 ^ind die bisherigen ganz hohen und gefährlichen Wassexstände fich vermindern. Bei der Ausführung dieses Projektes müßte Aargau sich nur geger^.

die beabsichtigten kolossalen Abschlemmungen ansprechen , indem die dieß-.

fälligen Kiesmassen das Flußbett in den untern Gebieten gefährden würden. Das Projekt der eidgenössischen Experten dagegen werde ans den obern Gegenden die Wassermassen viel schneller und größer dem untern Flußgebiete zuführen, und dasselbe erscheine deßhalb von vorn herein gefährlich und verwerflich. Die Bundesbehörden möchten folglich diesen^ Projekte die Genehmigung versagen, und es sollte bei der Behandlung der obschwebenden Angelegenheit überhaupt darauf Bedacht genommen werden,.

daß der Kanton Aargau vor größerm Schaden und Nachtheil bewahrt bleibe.

(Gedruktes Memorial des Regierungsrathes des Kantons Aargau zur Beleuchtung der Juragewässerkorrektionsfrage, vom 26. September 1855.).

Auch von den Gemeinden des bernischen Oberaargaues ward eiue^ Vorstellung an den Großen Rath des Kantons Bern znhanden der Bundesversammlung eingereicht , welche gegen die Ausführung des Projekte^ aus ähnlichen Gründen, wie die Regierung des Kantons Aargau, Op.po-.

sition erhebt. Es wird darin unter Anderm hervorgehoben, daß die Hoch..

wasser der Emme 6--8 Stunden früher bei Attisholz eintreffen, .als die-^ jenigen der Aare. Durch die Gradlegung der Aare von Aarberg bis.

Büren würde dieser Unterschied annähernd ausgeglichen, so daß künftig^ die Hochwasser der Aare und Emme zusammentreffen würden, wodnrch füx^ die untere Gegend eine höchst bedeutende Gefahr entstehe.

(Gedrukte Vorstellung der an die Aare angränzenden Gemeinden des.

Oberaargaues, betreffend die Juragewässexkorrektion, r,om Frühjahr 1856.^.

.1.7.

^on^ e ^io u^b r^e hren ^ ^erru .^r. Schneider.

Herr Nationalrath ^r. Schneider, der seit bald dreißig Jahren.

an der Spize der Männer stand , welche sich um die Angelegenheit dex^ Juragewässerkorrektion bekümmerten , war der Hauptverfeehter einer rationellen Korrektion und folglich auch des Planes von La N i e r a . Des Konzefsionsgesuches für Ausführung dieses Planes, welches die Vorbereitungsgesellfchast , deren Seele er war, im Jahr 1844 den betheiligten Kantonsregierungen eingab, ist weiter oben gedacht worden. Unterm 8. April 1851 richtete er, Namens der nämlichen Gesellschaft, eine neue Vorstellung.

mit Konzessionsbegehren an die Kantone. Jm Dezember 1854 endlich begehrte er bei der Bundesversammlung fowol, als bei den betheiligten Kantonen , dießmal aus seinen eigenen Namen , zum dritten Male ein.^ Konzession. ^er schweizerische Nationalrath wies durch Beschluß vom 14. Dezember 1855 das begehren an den .Bundesrath, mit der Einladung, darüber Bericht zu erstatten.

Herr ^r. Schneider anerbietet auch in diefem neuen Begehren di^ .Juragewässerkorxektion auf Grundlage des Planes von La Niera auszu^

^296 ..führen und das Werk selbst während der Dauer der Konzession zu unter^ .galten gegen die Einräumung folgender Vortheil^ : .^ a. Der nöthige Grund und Boden für die Kanäle u. s. w. wird ihm unentgeldlich zugestellt.

b. Die verlassenen Flußbette, die verwüstete Aarebene zwischen Aarberg und Büreu , un.^ ein Theil des großen Mooses von wenigstens 500 Jucharten werden ihm überlassen.

^o. Für jede Juchart gewonnenen Strandbodens an den Seen werden ihm

Fr. 50 bezahlt.

^d. Schifffahrtsgebühr und Dampffchiffsahxtsn.onopol auf die Dauer vo...

60 Jahren.

..... Eine. Summe in baax von. 8 Millionen Franken.

(Konzessionsbegehren mit beigefügter Vorstellung des Herrn 1)r. Schnei^ ^er, vom Dezember 1854.)

.1.^. Dritte .^.onseren^ unter ^eitun.g de^ ^uude.^.

(.^-^. .^ o v e ni b e r .)..^.)

Nachdem die eidgenössischen Experten ihren zweiten Bericht eingegeben Ratten , befaßten sich die Abgeordneten des Bundesrathes, im Vereine mit ^e.^jenigen von Bern , dem .^lustrag.^ der sxühern Konferenz gemäß , mit ^er Entwexfung eines Ausführungsvertrages, zu dessen Behandlung die Konferenz auf den 26. November 1855 wieder einberufen wurde. Die ^Grundzüge des Entwurfes giengen dahin : Die Juragewässerkorrektion soll .auf Grundlage des Vorschlages der bundesräthlichen Experten ausgesührt roerden und die Beteiligung an den Kosten in dem Maßstabe geschehen,

daß zu Fr. 6,100,000 Kosten beitragen: der Bund Fr. 1,600,000, ^ern Fr. .^,500,000, Freibuxg Fr. 800,000, Solothurn Fr. 600,000, .Waadt Fr. 400,000, Neuenburg Fr. 200,000. Allfäilige Mehrkosten

Bollen die Kantone, mit Ausschluß des Bundes, nach der gleichen Seala fragen. Zur Leitung des Unternehmens sei eine Vollziehungskommission ..von sieben Mitgliedern zu bestellen , in die Bern zwei , jeder der übrigen ^Kantone eines und der Bund den Präsidenten wähle.

Schon bei dem Beginne der Berathung eröffnete jedoch die Abord..

.:nung ...on Solothurn , daß fi^ von ihrer Regierung im Auftrage des Kantonsrathes angewiesen fei, nur zu einer Korrektion nach dem Plane von .La Nieea Hand zu bieten. Bei der Frage der Kostenvertheilung waren alle ^Abgeordneten einig, die Seala dahin zu verändern, daß der Bund im Ver.^ ..häitnisse von .^ beitrage und auch an allfälligen Mehrkosten in gleichem ^Verhältnisse sich betheilige. Einzelne Abgeordnete weigerten sich jedoch, eine Verbindlichkeit für Mehrkosten zu übernehmen. Die Berathnng ward der ^Form nach zn Ende geführt und an die Abordnungen die Einladung ge^ richtet, von ihren Regierungen die Vollmacht zur Unterzeichnung des VerOrages auszuwirken ; allein mit Ausnahme der Abordnung von Bern geschah^ ^ie Unterzeichnung von keiner Seite.

29^ Die Kritik des Herrn La Nieea über den Korrektionsplan der Bnn-.

^.desexperten und die von der Regierung von Aargau erhobenen Einw^ndun^en wurden auf den Wunsch einzelner Kantonsvertre.tungen d^u BundesExperten zugestellt, mit der Einladung, auch darüber noch sich auszusuchen..

^ie Experten übernahmen den Austrag ; die Einsendung ihres Gutachtens steht jedoch zur Stunde noch aus^ .19. ^ou^e^ion.^esuch de... ^errn ^..a.^ard sur eine schuninIueude Eisenbahn.

Während die Aussicht auf eine Verständigung zwischen den Kantoneu .wieder schwächer ward, kam durch ein Konzessionsbegehren des Herrn .Könrad R a p p a r d zu Wabern, vom 26. Februar 1856, ein neues Ele^nent in d^e Angelegenheit. Herr Rappard verlangte nämlich die Konzes^sion zur Erstellung und zum Betriebe einer sogenannten schwimmenden Eisen-.

l.ahn zwischen Biel und Jserten nach demjenigen S^ste...e, welches die .Herren S t e p h e n s o n und S w i u b o u r n e in ihrem Gutachten an deu Bundesrath über das schweizerische Eisenbahnnez, vom 12. Oktober 1850, sür den Zürcher^ und Wallenstattersee empfohlen haben. Dieses Unternehmen folle in Beziehung auf seine rechtliche Stellung den gewöhnlichen Eisenbahnen gleichgestellt fein und der Tarif ^ für Personen und Güter.transport denjenigen der Zentralbahngesellschaft nicht übersteigen. ^ Gegen ^Einräumung dieser Konzession anerbot Herr Rappa..d neben demjenigen, ^vas auf Herstellung regelmäßiger Fahrten mit einem Minimum von Fahrzeit .u. f. w. Bezug hat, für die Ausführung der Juragewässerkorrektion eine Summe von zehn Millionen Franken zur Verfügung zu stellen, wovon ^vier ^ohne Entgeld für dahin und weg, und die übrigen s.^chs gegen 4./^ .^ ^Verzinsung und annuitätenweise Abbezahlung in 75 Jahren. Gegen die ^.ier Millionen, welche dem Unternehmen der Juragewässerkor.^.ktion an^heimsielen, sollte. die Korrektion an der obern Zihl in einer für die. Schiff..

fahrt taugliehen Weife hergestellt und neben der schwimmenden Bahn inner den nächsten dreißig Jahren kein gleiches Unternehmen ans den Seen und ^keine parallele Landeifenbahn von den beiden Seeufern erstellt werden. Auch ..wurde das Konzessionsgesuch nur in der Voranssezung gestellt, daß di^ Eisenbahn zwischen Gens und Bern über L a u s a n n e - F r e i b u r g und nicht von J f e r t e n aus über M u r t e r. geführt we.rde.
Dieser Eingabe, welche eine wesentliche finanzielle Unterstüzung der ^Gewässerlorrektion in Ausficht stellte, ward von mehreren Seiten die ernsteste Aufmerksamkeit geschenkt. Die Vorbereitungsgesellfchaft für die Jura^gewässerkorrektion beschloß, zwei Experten nach Schottland zu sendeu , wo ^die Einrichtung der schwimmenden Bahnen besteht, um sich zu überzeugen,.

^b diefelbe die Dienste einer Landeisenbahn erseze und ob mit ihrer Ex^ellung aus den Juraseen keine Hindernisse verknüpft seien. Die Experten, .Herr Oberst La N i e e a und Oberingenieur K o c h e r von Bern, gaben,

'298 gestiizt auf ihre Anschauungen in Schottland, ein für das Unternehmen sehr günstig lautendes Gutachten ab.

(Gedrukter Expertenbericht über die schwimmenden Eisenbahnen i....

Schottland, vom 8. Mai 1856.)

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Da Herr R a p p a r d mit seinem Konzesfionsge^uche den Wunsch ver^ l..and, es möchte darüber bereits in der bevorstehenden ordentlichen Session der Bundesversammlung entschieden werden, und auf erfolgte Anfrage alle an der Juragewässerkorrektion betheiligten .Kantone sich zur Theilnahme au einer Konferenz bereit erklärten , so berief der Bundesrath diese auf der^ ^30. Mai 1856 ein. An der Konferenz selbst erklärten sich zwei Kantone, Bern und F r e i b u r g , positiv bereit, auf die Konzession einzugehen. Solothurn befaß keine Jnstruktion, doch werde es zu Allem Hand bieten, was eine^ gründliche Korrektion der Juragewässer herbeizuführen geeignet fei.

Neuenburg war ebenfalls ohne Vormacht und erklärte, gegenüber dem verlangten Ausschüsse von Konkurrenzbahnen, die auf seinem Gebiete bereit^ ertheilten Konzessionen vorbehalten zu müssen. Waadt endlich sprach sich positiv g e g e n die Konzession ans, weil dieselbe Paralleleisenbahnen und besonders die Bahn über Mnrten ausschließe. Eine einläßliche Berathung ^der Konzession fand ^gleichwol statt, bei welcher noch einige, vom Konzesfionsbewerber zugestandene günstigere Bedingungen erzielt wurden, wi^ z. B. nur zwanzig- statt dreißigjährigen Ausschluß von Paralielbahnen ..

4 statt 41^ Zinsfuß für die dargeliehenen sechs .Millionen. Es ward auch --- jedoch vergeblich -- versucht, Herrn Rappard zur Uebernahme^ der Gewässerkorrektion zu bestimmen , damit sie ..mit der schwimmenden Eisenbahn.. ein und dasselbe Unternehmen bilde und die finanziellen Vortheil^ der erstern vollständig der ^ewässerkorrektion zu gut komme, und in Mitt^ der Konferenz wurde die Ansicht ausgesprochen , daß es am empfehlend werthesten sein dürfte , beide Unternehmen zu kombiniren und durch die^ .Kantone selbst auszuführen. Die Konferenz gelangte gleich allen früher^ zu keinem abfchließlichen Resultate.

^.l.

^.Ieue ^lebersd)n.emmungeu und neue ..^...nre^un^en.

.

^chlu^nahme

de.^ ^ro^en ^.atheo von ^ern.

Eine neue ernste Mahnung an die Behörden und Kantone fand un.mittelbar nach diesen resultatlosen Konferen^vexhandlnngen statt. Jm Jun^ 1856 traten die Juraseeu abermals über ihre Ufer in einem Grade, wi.^ noch selten , überschwemmten die Gelände ans stundenweite Entfernungen und vernichteten die Aernte aus Taufende von Jucharten. Eine auf der^ .Wuufch der Regierung von Bern angeordnete Abordnung des Bundesrathem

29.^ überzeugte sich an Ort und Stelle von dem traurigen Zustande, und wa.^ sie bei diesem Anlasse über die Stimmung der Anwohner vernahm, gieng .übereinstimmend auf eine gründliche Korrektion, damit das Uebel nicht ^wiederkehre, wovon sie an die Kosten nach Vermögen beizutragen bereit feien.

Die Regierung von Bern entschloß fich zu einem neuen Versuche, uämlich dem an der jüngsten Konferenz aufgetauchten Gedanken gemäß die Schwimmende Eisenbahn mit der Juragewäfferkorrektiou in e i n Unterneh^nen zu vereinigen und auf Rechnung der betheiligten Kantone und des Bundes direkt auszuführen. Auf ihren Antrag beschloß dex. Große Rath

am 27. Juni 1856:

Jn e r s t e r Linie: Der Kanton Bern betrachtet die beiden Unter^.ehmungen der Juragewässexkorrektion und der schwimmenden Eisenbahn .als zusammenhängend und ein Ganzes bildend; derselbe erklärt fich bereit, diese Gesammtunternehmung, vereint mit dem Bunde und den übrigen betheiligten Kantonen, im Selbstbau auszuführen; Jn z w e i t e r Linie: Der Kanton Bern spricht fich im Grnndfaze für .die von Herrn Rappard verlangte Konzession zur Anlage schwimmender Eisenbahnen zwischen Biel und Jferten aus, und versagt jede Konzession ^u ..^iner Landeisenbahn zwischen Biel nnd Jferten. Der Regierungsrath ^abe sofort die geeigneten Unterhandlungen mit den Bundes - und den betheiligten Kantonsbehörden einzuleiten, und für den Fall des Selbstbaues.

^die beantragte Unternehmung noch einer nähern technischen und finanziellen .Prüfung zu unterwerfen.

Ohne Verzug wandte fich die Regierung von Bern in e^iner Denkschrift .vom 12. Juli 18.^6 an die hohen Bundesbehörden und an die bei der Juragewässerkorrektion betheiligten Kantone. Darin sezte sie die Gesichtspunkte und Erwägungen, welche den Beschlüssen ihres Großen Rathes zu ^G.^unde liegen, ausführlich aus einander; erörterte zunächst die Vortheile, welche aus einer Kombination der Juragewässerkorrektion und der schwing menden Eisenbahn für die erste r e erwachsen; führte aus, daß die schwimInende Eisenbahn allen Anforderungen des Verkehrs genüge; daß die Monopolfrage keinen andern Charakter habe, als bei jeder Landeisenbahn, u. s. w. .--. Bezüglich auf den Korrektionsplan wird zum ersten Male von einer Jdee gefprochen, welche zwischen dem großen Plane von La Niera.

und demjenigen der Bundesexperten ungefähr die Mitte hält. Hienach würde die Aare bei Aarberg getheilt, der eine Theil mit etwas tiefer gehaltener Sohle nach dem Btelersee geführt, und der andere Theil im alten theilweise zu korrigirenden Bette belassen. Hierüber und über das Finanzielle des Unternehmens behält sich die Regierung noch nähere Untersuchun- .

gen und Mittheilungen vor und schließt dahin :

1. Die hohen Bundesbehörden und die betheiligten Mitstände möchten

die Angelegenheit der Juragewässerkorrektion, in Verbindung mit den schwimmenden Bahnen, i... Sinne des Beschlusses unsers Großen Rathes und der nähern Ausführungen dieser Denkschrift ,. ernstlich in Erwägung ziehen und mit unfexm Kantone gemeinschaftlich an die Hand nehmen.

300 2. Der hohe Bundesrath machte die Leitung der hiezu nöthigeI...

Verhandlungen und Vorl.er...itungen ferner uberneh...en und dieselben zu einen^ möglichst beförderlichen Abschluß ^u bringen trachten.

...^.e Regierung exklä.^ ^ ^. jeder Handbi^nng Bereit und w..rd^ insbesondere nicht ^.n^n^ln, ^ie Ergebnisse der .^geordneten uähexr. technisch^n .i^d finanziellen Unte^f^ng dei... Bundesrath^ .iud den betheiligt^ ^itstä^den zi.r Kenntniß ^u .^..iug^., was dann atich geschah.

Auf di^

I^tg^ilten Ergebnisse wer.de.n wir in dei. welter u..ten folgenden Eri.^

te^ge^.. zutükkommen.

(Gedrukte Denkschrift der Regierung de.^ Kanton^ Bern, vom 12. Juli

1.^.)

Auch Petitionen .von etwa 90 Gemeinde. n..d.voi. einer Anzahl Pri.^ate.^ aus dex beteiligtet Gegend langten an die Bn^sversan.mlung, ihr die traurige Lage ans H..rz legend, in welche ^ie Bewohner durch de^ von Jahr zu Jahr sich verschli.n.nernden Znstand der Gewässer versezt

werden. ,,Es handelt sich u.r. e^ine Landesgeg.^d, die jezt vo^ 60,000

,,Seelen bevölkert ist, nach ihrer Austro.nung und Kulti^iru..g aber meh.e ,,als d^ie doppelte Zahl aufnehmen und ernähren kann. . Di^ Eidgenossen,,schaft bex^iehere sich .^lso gleichsam um einen .ganz neuen Kanton, w..un die ,,Korrektion ausgeführt werde. ^. ^ie Petenten bitten und beschwören die .hohe Bun.....sversa...rnlu.ng, ihre Klage zu beherzigen uud dahin zu wirken, daß die in allein übrigen Bezie^hür.g^n so segensreich wirkenden neuen eidgenöfsischen Jnstitntionen ihnen R e t t u n g uud nicht den ^uiu und die

Verzweiflung bringe.

Jm Schoße des Nationalrathes selbst^ stellte Herr Engelhard die ..Notion : 1) ^s möge die hohe Bundesversammlung die Korrektion der Juragewässer ..ls Bundesang...legenheit erklären.

2) Es möge de..^ Bundesrath .^nge.wiesen werden, sofort die erfordere lichen Einleitungen zur Ausführung derselben von Bundes wegen zu treffen.

Der Nationalrath beschloß sodann unterm 18. Jnli i856, mit Bezie^ung auf die Denkschrift der Regierung von Bern, die eingelangten Petitionen und die Motion ^es Herrn Engelhard: der Bundesrath sei eingeladen , der Bundesversammlung iib.er die Stellung , welche der Bund in der Angelegenheit der ^uragewässerkorrek^ion einzunehmen hat, .Gutachten und Antrag zu hinterbringen. Zu ^em Ende seien ihm sammt...

.liche, iu Sachen eingegangene A.^t..nstüke zugewiesen.

.......^

.^^^e ....^ .^ t t n 1 .. n. e uud ^u beantwortende ..^ra^en.

Die Akten, welche in der obschwebenden Angelegenheit bei den ^un.desbehörden hängig sind und auf ihre Erledigung harren, sind die folgenden^

30..^ 1) ^ie Gesuche der Kantone an die Bundesbehörden um Beteiligung.

bei dem Unternehmen, welche in verschiedenen Zuschriften und in derr gepflogenen Konfexenzverhandlungen ausgedrükt find.

2) Memorial der Regierung des Kantons Aargau und Vorstellungen.

der Gemeinden aus dem bernischen O.^eraargau gegen die Ausfühxung des Projektes der bundesräthlicheu Experten.

3) Auftrag an die bundesräthlichen Experten , über die Begründetet dieser Einwendungen fich auszusprechen.

4) Konzessionsgesuch des Herrn l)r. Schneide... siir Ausführung de^ ^Planes La Nieea.

.5) Konzesfionsgesuch des Herrn .^appard für .^rslellung und Betrieb^ einer schwimmenden Eisenbahn.

^) Denkschrift der Regierung des Kantons .Bern, ^betressen^ Kombination der schwimmenden Eisenbahn mit der Juragewässerkorrektion.

7) Petitionen der Gemeinden ans der betheiligten Gegend um Abhülfe^ des von Jahr zu Jahr fich verschlimmernde^ Zust...n^s dee .Jura.^ gewässer.

8) Motion des Herrn Nationalrath Engelhard, die Juragewässerkor.^ rektion zur Bundessache zu erklären.

..)) Beschluß des Nationalrathes vom 8. Februar 1854 und 12. De..^ zember 1856 über die Angelegenheit, und besonders Auftrag an.

den. Bundesrath, Bericht zü erstatten, welche Stellung der Bund.

bei derselben einzunehmen habe.

Die Fragen, welche bei dieser Sachlage zu erörtern sind, gehen nuu wesentlich dahin, welche Stellung der Bund bei dem Unternehmen wirklich einzunehmen habe, .^ und wie we^.t fich seine Kompetenz erstreke, welcher Korrektionsplan eventuell auszuführen, wie das Beitragsverhältniß zu de:.r Kosten zu bestimmen, wie das Konzessionsgesuch des Herrn 1^r. Schneider und die Frage der schwimmenden Bahnen zu beantworten und wie endlich die Ausführung des Unternehmens zu^ organisiren fei.

(Fortsezung folgt.)

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Botschaft des Bundesrathes an die hohe Bundesversammlung über die Angelegenheit der Juragewässerkorrektion. (Vom 8. April 1857.)

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1857

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