268 a. Ein Pulververwalter mit einer Jahresbesoldung bis auf Fr. . . ..
b. Ein administrativer Gehülfe mit einer Jahresbesoldung bis aus Fr.
...
Art. 2. Bevor das Schießpulver an die Zeughäuser abgeliefert oder dem Handel übergeben wird, soll es durch einen Pulverkontrolenr untersucht werden, der dem Militärdepartement untergeordnet ist und eine JahresBesoldung bis auf Fr. . . . bezieht.
Art. 3. Unter dem Pulververwalter steht in jedem Bezirke ein Bezirksverwalter mit einer Jahresbefoldung von Fr. . . .
Art. 4. Die Vollziehungsbehörde ist mit der Ernennung der Pulvermüller, Magazinsvexwalter und Pulververkäufer, so wie mit der Festsezung.
ihrer Besoldung beauftragt.
Die Pulvermüller erhalten eine fixe Jahresbesoldung.
Art. 5.
(Wie Art. 4 des bundesräihlichen Entwurfs.)
Art. 6.
(Wie Art. 5 des bundesräthlichen Entwurfs.
Aus den Verhandlnngen des schweizerischen Bundesrathes
Wahlen des Bnndesrathes.
Post- und Telegraphenbeamte : 28. September, Herr Johannes F r e y von Olten, in Morsee, zum Postkommis in St. Jmmer, Kts. Bern.
,, ..
Herr Johannes B i e n z von Alt-Büron, Kts. Luzern, zum Telegraphisten in Biel.
.30. September, Herr Joh. Ulrich Züllig, von Nenkirch, Kts. Thurgau, bisheriger l. Kanzlist auf der Kanzlei des schweiz.
Postdepartements, zum Registrator der Generalpost.-
direktion.
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Aus den Verhandlungen des schweizerischen Bundesrathes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1857
Année Anno Band
2
Volume Volume Heft
49
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
03.10.1857
Date Data Seite
268-268
Page Pagina Ref. No
10 002 307
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