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Schweizerisches Bundesblatt.

IX. Iahrg. IL

Nr. 36.

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18. Iuli 1857.

Botschaft des

Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Reorganisation der eidg. Pulververwaltung.

(Vom 15. Mai 1857.)

Tit.l Die Pulverfabrikation der schweizerischen Eidgenossenschaft ist schon seit längerer Zeit Gegenstand amtlicher Untersuchungen und Prüfungen gewesen. Wir geben uns die Ehre, Jhnen mit gegenwärtiger Botschaft die Resultate derselben zu hinterbringen und die geeigneten Anträge , welche eine Umgestaltung dieses wichtigen Verwaltungszweiges bezweken , vorAnlegen.

I.

ueherstcht der bisherigen Berhandluugeu iu der Pulverfrage.

Seit dem Uebergange der Pulverfabrikation aus die Eidgenossenschaft fanden sast unausgesezt Klagen über das eidgenössische Pulver statt. ...ln..

sangs gab das häufige Zerspringen von Kanonen Anlaß, die Beschaffenheit des Pulvers in Frage zu stellen.

Es entspann sich hierauf bezüglich eine Reihe von Verhandlungen

zwischen dem eidg. Militärdepartemente (Verwalter des Materiellen) und

dem Finanzdepartemente (Pulververwalter) übex die wirklichen Ursachen jener Erscheinungen und d.e Mittel zu ihr..r Abhilfe. Schou am 15. Mat 1850 eruannte der Bundesrath auf den Antrag des Militärdepartements eine Kommission aus .den Herren Obersten Fischer, Denzler, Wurstemb e r g e r , Verwalter des Materiellen, und Major H e r z o g , um zu untersuchen , welches die Ursachen des häufigen Zerspringens der Gefchüze seien.

Diese Ursachen sand die Kommission einerseits in der zu schnellen EntMündung des Pulvers, eiu Mangel, der in dem zu seinen und zu lokern

Bnndesblatt. Jahrg. IX. Bd. II.

1

Korn liege, andererseits in der zu geringen Metallstärke dex Artilleriestüke...

Diesen Uebeln abzuhelfen, beantragte die Kommission: a. dem Pulver mittelst Drukes durch hydraulische Pressen eine größere Dichtigkeit zu geben.

und zu diesem Ende zwei Fabriken anzulegen, die eine in der westlichen, die andere in der östlichen Schweiz; b. in Betreff der Metailstüke dex Gefchüzröhren wieder die Vorschriften anzuwenden , welche in der Verordnung von 1819 enthalten sind. ^ex Bundesrath erhob den leztern Antrag zum Beschluß, und in Bezug auf den exstern ward das Finanzdepaxtement eingeladen , dem Bnndesrathe Bericht und Gutachten zu erstatten, wie ein dichteres und grobkörnigeres Pulver fabrizirt und ein Pulver spe-

ziell für das Militär mittels Anwendung^ hydraulischer Pressen hergestellt

werden könne.

Die Pulververwaltung machte inzwischen aufmerksam, daß das häufige Zerspringen von Geschüzröhren eher dex zu starken Ladung als dex Oua^ lität des Pulvers zuzuschreiben fei, und in Folge eines dießfälligen Bexichtes des Finanz- und des Militärdepartements beschloß der Bundes^ xath , daß fortan die Ladung auf ^ der Kugelschwere bestimmt sei (Be-

schluß vom 10. Juni 1850).

Eine neue Kommission des Militärdepartements (Denzler, Wurstemberger und Orelli) erstattete am 20. Dezember 1850 diesem Departement einen Bericht , der außer dem Gusse uud der Metallmifchung der Geschüzröhren die Ergebnisse von verschiedenen Untersuchungen und Proben von Pulver behandelte , wobei die Kommission ihr Gutachten und ihre Eutscheidung hinsichtlich des Pulvers einem svätern detaillirten Rapporte vorbehielt und im Uebrigen zu dem Schlusse kam , daß das Zerspringen dex Geschüzröhren von einex mangelhaften Metallmischung und von einem fehlerhaften Verfahren bei der Schmelzung herrühre.

Bei Anlaß der Prüfung der Staatsrechnung von 1849 machte die ständeräthliche Kommission, veranlaßt durch das Zerspringen der Gefchüzxöhren , ebenfalls auf die Mannhaftigkeit der Pulvexfabrikation ausmerksam und beantragte, um die militärischen Zweke besser zu wahren : a. Alles von der eidg. Pulververwaltung zu militärischen Zweken gelieferte Pulver soll unter Leitung des Militärdepartements einex Prüfung unterworfen werden ;

h. da.^ Gleiche soll geschehen mit den für den militärischen Dienst bestimmten Zündkapseln.

Die Bundesversammlung erhob diese Anträge am 2l. Dezember 1850

zum Beschlusse. (Eidg. Ges. Sml., Bd. ll., S. 359.)

Am 4. Jnni 1851 erstattete das Militärdepartement dem Bundes^ xathe Bericht über die weitern Untersuchungen und Arbeiten der im Jahre vorher eingesezten Kommission. So weit die Anträge auf das Pulvex sich bezogen, wurden dieselben dem Finanzdepartemente zugewiesen, und nachdem .dieses seinen Mitxapport erstattet hatte, erhob der Bundesrath unterm .20. Juni 1851 folgende Anträge jener Kommission zum Beschluß:

a. Es soll ein rundes und polirtes Pulver, gekörnt nach der Methode von L ö h r e r fabrizirt werden; b. die Vorschriften über die Prüfung des Pulvers sollen vervollständigt und ausgedehnt werden ; c. das Militärdepartement ist beauftragt, diese Vorschriften im Einverständnisse mit dem Finanzdepartemeut festzustellen.

Alte auf die Pulverangelegenheit bezüglichen Akten wurden vorläufig

dem Militärdepartemente zugestellt.

Am 13. November 1851 verlangte das Militärdepartement von demjenigen der Finanzen eine gewisse Quantität ekiges Pulver von einem höhern fpezifischen Gewichte als das bisher fabrizirte Pulver, um damit Versuche anzustehen. Jn den Schulen von 1853 wurden unter Leitung des Artillerie.^Jnspektors die Versuche mit dem ekigen Pulver in der That gemacht. Zwischen dem Verwalter des Materiellen und dem Pulververwaltex fano auch eine Verständigung in mehreren Punkten betreffend die Pulverfabrikation statt. Nur ein Hauptpunkt, nämlich das Mischungsverhältniß , blieb unter ihnen streitig.

.^u Anfang des Jahres 1853 langten Klagen aus den Kantonen Unterwalden über das in Luzern fabrizirte Pulver ein. Jn einer Petition von Stanz vom 18. Jänner 1853, die von mehreren Pulververkäuferu und Ladern ausgieng und von der Regierung von Nidwalden unterstüzt ward, wurde besonders darüber geklagt, daß das Pulver im Stuzerlaufe zu viel Rükstand abseze. Die Petenten zogen das Pulver ^on Altstätten demjenigen von Luzern vor, und suchten deßhalb um die Erlaubniß nach , sich von dorther mit Pulver versehen zu dürfen. Auf veranstaltete Untersuchnng stente sich heraus , daß in der Mühle von Luzeru vorzüglich in zwei Richtungen gefehlt ward; Hr. Pulververwalter S inner hatte nämlich Versuche zu einer Komposition des Pulversazes nach preußischem Systeme, welches mehr Kohlenzufaz enthält, machen lassen^ und in Luzern war dann, nachdem dieses System aufgegeben w a r ^ noch einige Zeit Pulver nach dieser Komposition verfertigt worden. Ueberdieß wurde das Pulver zu wenig lang gestampft Bevor die Verhandlungen zwischen dem Militär- und dem Finanzdepartemente über die zu treffenden Maßnahmen zum Abfchlusse kamen, machte Herr Nationalrath B a v i er aus Graubünden im Dezember 1854 eine Motion im Nationairathe, welche Klagen über das von der EidGenossenschaft fabrizirte oder verkaufte Pulver zum Gegenstande hatte. Der Nationalrath überwies die Motion a^ den Bundesrath zur Untersuchung und zur Berichterstattung aus die Julisizung von 1855. Von Herrn Bavier wurden hierauf nähere Mittheilungen über die angebrachten Klagen, so wie insbesondere Muster des Pulvers, über welches geklagt ward, verlangt. Laut den mit Belegen begleiteten nähern Mittheilungen des Herrn lavier waren die hauptsächlichsten Vorwürfe
gegen das Pulver folgende: a. Die Mischung der verschiedenen Bestandtheile des Pulversazes beruhe nicht aus einem richtigen Verhältnisse, da man sich für Jagd-, Stuzer- und Sprengpulver ^des gleichen Sazes bediene ;

l^. der Pnlvermacher sei auch nicht immer im Stande, die vorgeschriebene Mischung inne zu halten, da die einzelnen Bestandtheile des Sazes nicht überall im nämlichen Zustande sich befinden ; die Kohle werde nicht angemessen gebrannt und der Salpeter zu wenig gereinigt ;

^. das Pulver werde nicht gehörig gekörnt,. nicht hinreichend polirt; d. es seze zu viel Rükstaud ab, und schon nach dem neunten oder zehnten Schusse müsse man entweder den Lauf xeinigeu oder aufhören zu schießen.

Ein anderer Experte , den Herr Bavier berieth und den dieser sür eiuen der erfahrenen Schüzen erklärte, bemerkte, daß das früher im Kauton Graubünden sabrizirte Pulver über dem jezigen eidg. Pulver stehe, und zwar hauptsächlich in folgenden drei Beziehungen: 1) Das neue Pulver sei i^ Allgemeinen schwächer als das alte und erfordere eine stärkere Ladung ; 2) das neue Pulver sei weniger gleichartig verarbeitet in Bezug auf die Kraft, so daß der Schüze seines Schusses nie sicher sei, obgleich ex stets die gleiche Ladung anwende, was bei dem alten Pulver nicht

stattfand ; 3) das n^ue Pulver seze schon nach dem zehnten oder zwölften Sehusse einen harten und ^ungleichen Rükstand ab , während man mit dem alten Pulver mehrere hundert Schüsse thun konnte, ohne den Lauf auszuwischen.

Herr Bavier bezeichnete als Uebelstand auch, daß die von der Eid^ Genossenschaft sestgestellten Pulverpreise höher seien als die srühern Kantonalpreise, und in einem nachträglichen Berichte hob er speziell hervor, daß die zu dem Pulver verwendete Kohle zu stark gebrannt sei.

Jn einem von Herrn Bavier gleichzeitig eingesandten Berichte des Zeughausdirektors K e r n von Trogen, der seinen Pulverbedarf ebenfalls aus dem fünften Bezirke bezog , ward hinwieder die volle Zufriedenheit mit dem neuen eidg.^ Pulver ausgesprochen. Theilweife die nämlichen Klagen, wie Herr Bavier, äußerte dagegen der Kriegskommissär des Kautons St. Gallen.

Ueber diese verschiedenen Klagepunkte sprach sich Herr .Pulververwalter Sinnex in seinem Rapporte an das Finanzdepartement vom 16. Februar

1855 aus, wie folgt : 1) Zu kurze S t a m p f z e i t ; dieß sei richtig; die Schuld falle aber

weniger auf den Pulvermacher , als auf den Umstand , daß zu viel Pulver erzeugt werden müsse. Früher seien in dem V. Bezirke nur 600 Zentner verbraucht worden; im Jahte 1854 sei der Bedarf auf 900 Zentner gestiegen. Durch Vermehrung der Stämpsel zu Marsth..l um 12 sei dem Uebelstand nun abgeholfen worden.

2) Zu s t a r k e s B r e n n e n der K o h l e .

Davon habe Hr. Sinner

sich ebenfalls überzeugt; allein die Schuld falle nicht auf die Pulver-

verwaltung , sondern aus die Beschlüsse einer Artilleriekommission vou

1852, zu welcher ex nicht berufen worden sei. Diese Kommission habe vorgeschrieben, die Kohle so zu bereiten, daß von 100 Theilen trokenem Holz 20 Theile Kohle verbleiben.

Gegen diese Vorschrift habe ex vergeblieh protestirt.

3) Unrichtiges Mengungsvexhältniß. Auch hiex wirft H^xx Sinnex die Schuld auf die genannte Artilleriekommission , folgende Mischung vorgeschrieben habe: Salpeter 77,5

welche

Schwefel 9 . Kohle 13,5 100

Diese Mischung schwäche nicht nur das Pulver, sondern durch die stärkere Beimengung von Salpeter komme der Zentner Pulver auch um einen Franken theurer zu stehen.

Die Artilleriekommission, von weleher so eben die Rede war, habe fich auf einen zu einseitigen Standpunkt gestellt und , während die Ursache des Zerspringens der Geschüzröhren in der mangelhasten Metallmischung.

und einem fehlerhasten Gusse lag , sei von der Kommission die Abhilfe in einer andern Pnlverkornposition gesucht worden. Um allen Waffengattungen zu genügen, machte Herr Sinner folgende Vorschläge: 1) die Kohle soll wieder gebrannt werden wie früher, nämlich auf

2^ ^ 2^) für die Komposition des Sazes .werden die alten Verhältnisse wieder angenommen , nämlich :

Salpeter 75 Schwefel 11,5 Kohle 13,5 100 3) die Artillerie bedient sich des ekigen Pulvers, die Nummern 4 .-7 gemischt ;

4) das Minimum des spezifischen Gewichtes bis auf l ,63 gesezt. Wenn die Artillerie dieses Gewicht zu erhöhen wünscht, so kann Herr Sinnex

dieser Ansicht sich anschließen ;

5) das Pulver soll hinreichend gestampft werden, so daß es beim Zerreiben keine weißen Fleken mehr zurükläßt; 6) andere Punkte bleiben vorbehalten.

Bezüglich der Preise des Pul^er.^, über die Herr Bavier sieh bes.^ werte, bemerkte Herr Sinner, daß znr Z^it der kantonalen Ausbeutung des Pulverregals die Preise in der westlichen Schweiz im Allgemeinen höher waren als in der östlichen.

Bei dem Uebergange des Regals auf den Bund sei ein einheitlicher ^reis angenommen worden, und zwar aus Grundtage des Durchschnitte... der bisherigen Preise , so daß für die östliche Schweiz die neuen Preise allerdings höher zu stehen kommen als die alten.

Jm März 1855 langte eine Beschwerde der Militärkommisston von.

Glarus ein, mit Mustern von Pulver begleitet, über das sich die dortigen Schar^üzen beklagten.

Es war dieß Pniver, welches die eidgenössische Berwa.t..ng von den Herren Flaiz und D u t t e n h o f e r in Rottweil angekaust halte. Die angestellte llntersuehnng fiel für das Pulver selbst nicht ungünstig au^; allein fein Hauptfehler für den Gebrauch des Stuzer^ ward von Herrn Sinner, in Uebereinstimmung mit Herrn Hanptmann Streif, Kriegskommissär in Glarns , in der ekigen Form und zugleich darin gefunden , daß es etwas zu viel Kohle enthielt.

Unterm 27. März 1855 erstattete das Finanzdepartement einen sehr einläßlichen Rapport an den Bundesrath über die bisher ergangenen VerHandlungen, und stellte die folgenden Anträge, die ^om Bundesrathe am 13. April 1855 zum Beschlusse erhoben wurden: 1) Es sei eine Kommission zu ernennen, deren Aufgabe darin bestehe, zu prüfen, welche Maßnahmen zu treffen seien, um den fraglichen Beschwerden, so weit sie begründet sind, Abhilfe zu verschaffen und für die Zukunft den beßten Fabrikationsmodus, so wie die Mischungsverhältnisse der Pulver^Jngredienzien festzufe..en, namentlich auch zu prüfen , ob die dießfälligen Vorschläge des Pulververwalters von Sinner vom 16. Februar a. c zu genehmigen feien oder nicht ; 2) habe diefe Kommission dem Bundesrathe noch vor Ablauf des Monats Juni nächsthin Bericht zu erstatten ; 3) habe dieselbe überdieß über den Preis des Schießpulvers ebenfalls ihren Bericht abzugeben ; 4) bei Ernennung der Kommission sei auf Vertretung aller Waffengattungen Bedacht zu nehmen, nnd den Berathungen derselben habe der Pulververwal^er beizuwohnen.

Zu Mitgliedern der Kommission ernannte der Bundesrath die Herren Oberft W u r s t e m b e r g e r , Verwalter des Materiellen, Oberst L a N i e e a , Zeughausverwalter Weiß v.^n Zürich, Zeughausverwalter Göldlin in Luzern, Oberstlieuteuant D e l a r a g e a z , Artillerie.naj.or H . e r z o g von Aarau und Scharffchüzenhauptrnann Z a u g g in Bern.

Die Kommission gelangte nicht dazu , dem Beschlusse des Bundesrathes gemäß, ihren Bericht bis zum Ablauf des Monats Juni 1855 zu erstatten. Um il.rer Ausgabe zu genügen, war sie genöthigt, nicht nur die Pulvermühlen auf Ort und Stelle in Augenschein zu nehmen , fondern auch eine Reihe von chemischen
und technischen Untersuchungen zu veranstalten, so daß fie ihren Bericht erst im Jänner 1856 erstatten konnte, und zwar nur in Bezug auf einen Theil der Aufgabe, während für einen andern Theil, worunter auch die Organifation der Verwaltung war, sie noch .weitere Untersuchungen für nöthig erklärte. Zudem erachtete die Kommission ..s als nüzlich , daß eine geeignete Persönlichkeit beauftragt werde, aus^ wärtige Pulvermühleu zu besuchen, um über deren Einrichtung und die Organisation ihrer Verwaltung Bericht zu erstatten.

^

Auf einen dießfälligen Antrag des Finanz- und des Militärdeparte.ments ward vom Bundesrathe am 4. Januar 1856 zu diesem Zweke Herr Artilleriehauptmann Le R o v e r von Genf ernannt, der in Begleit des ^..errn Genielieutenant D o min i e é , ebenfalls von Gens, im Laufendes Jahres 1856 verschiedene Pulvermühlen von Frankreich und Belgien besuchte, und darüber dann einen sehr einläßlichen Bericht abgab.

Jn ihrem ersten Berichte behandelte die Kommission vorzüglich die chemische und die technische Seite der Pulverfabrikation.

Ueber die bestehenden Einrichtungen im Allgemeinen spricht sie sich von vorn herein dahin au^ ^ Schon nach dem Besuche der drei Mühlen im Kanton Bern habe jedes Mitglied die Ueberzeugung gewonnen, daß bei den beträchtlichen Verschiedenheiten der Einrichtungen nicht bloß in den drei Mühlen unter fich, sondern selbst in einem und demselben Etablissement, dann bei der höchst mangelhasten Aufficht in Folge der Organisation unsers Pulverwesens überhaupt an eine Gleichförmigkeit der Produkte nie gedacht werden dürfe.

Jm Einzelnen hebt sie Mängel oder Ungleichheiten in der Raffinirung des Salpeters und der Zubereitung der Kohlen hervor, erörtert das Mengungsverhältniß des Pulversazes, und tritt dann auf die mechanische Einrichtung ^ex Pulvermühlen ein, deren gänzlichen Mangel an Gleichförmigkeit fie näher hervorhebt; im Weitern berührt fie den Einfluß der verschiedeneu Verfahrungsarteu bei der Fabrikation selbst , wie des Feucht- und Txokenpolirens . dann den Einfluß der Gestalt der Pulverkörnex (ekig oder rund), den Einfluß der Korngröße, und schließt mit einigen allgemeinen Bemerkungen bezüglich der Organisation des Pulverwesens. Wir verweisen bezüglich ^es nähern Jnhaltes ans den Bericht selbst und beschränken uns darauf, hier die Anträge wieder zu geben, welche die Kommission stellte. Diese lauten dahin : 1) Anwendung möglichst trokenen Salpeters in Form kleinster Kristalle; 2) Anschaffung des Pulverkohlen-Holzbedarfs für 3 Jahre und dessen jährliche Ergänzung durch die Verwaltung; 3) baldmöglichste Einführung der Kohlenbereitung in gewöhnlichen E^ lindern oder in (^lindern mit überhiztem Wasserdampf, statt der

Kesselverkohlung ; 4) Anwendung des Mischungsverhältnisses 771/.^ Salpeter, .) Schwefel, 13^ Kohle;

5) Einführung der Mengfässer in allen jezt bestehenden Pulvermühlen .

.6) Regulirung des Stämpfelgewichtes , der Hubhöhe und bald möglichst

auch der Stampfzeit, Zahl der Schläge und Gewicht des Sazes

nach vorangegangener Ermittlung des Zwekmäßigsten ; 7) überall Einführung des Umsezens des Sazes; 8) Vertheilung der Abfälle, Staub ^e. zu den neuen Sazportionen ;

9) sorgfältiges Feucht- und Trokenpoliren ;

^0) Einrichtung von künstlichen Trokenanstalten in allen Pulvermühlen ; .^1) Anfertigung des Pulverkornes in runder Form für Jagd^, Schüzenund Jnfanteriepulver, in ekiger oder runder Form für Minenpulver ^

8 12) in Bezug der Kornnummern, Anwendung der Nr. 1, 2, 3, 4 fü'^

Schüzen- und Gewehrpulver, Nr. 5 und (.. für Geschüzpulver, Nr. 7--10 für Sprengpulver; 13) Herahsezung der Pulvervreise auf Fr. 140 für 100 .^ Nr. 1--3 ..

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unter Beibehaltung der bisherigen Verkaufsbedingungen.

Nachdem im Laufe des Jahres 1856 die von der Kommission nöthig erachteten weitern Untersuchungen stattgefunden und sie namentlich auch vo.^ dem Berichte des Herrn Hauptmann L e R o ^ e r Kenntniß genommen hatte, gab sie dem Finanzdepartemente um die Mitte Aprils dieses Jahres. deu lezten Theil ihres Gutachtens ein. Darin beklagt sie sich zuvorderst über die geringe Folge, welche den ihrem ersten Berichte angehängten Anträgen von Seite der Pulverwaltung gegeben worden sei. Jn Folge stets wach^ sender Nachfrage nach Pulver , Verzögerung des Ausbaues der Pulvermühle in Altstätten und Explosion derjenigen in Marsthal wurde die Pulverfabrication in den übrigen Mühlen sogar noch mehr übereilt. Die Bericht^ erstattnng des Herrn Le Ro^er, so ausgezeichnet dieselbe sei, entspreche in ihrem Resultate den gehegten Erwartungen nicht, indem anderwärts Ver.^ hältnisse stattfinden , denen die unsxigen nicht angepaßt werden können, ohne außerordentliche Geldopfer nöthig zu machen und dem Zweke dennoch^ nur unvollständig zu genügen.

,,Ganz aus demselben Grunde, fährt .die Kommission fort, wurden Stimmen in den Hintergrund gedrängt , welche die Ausstellung von Pulver^ mühlen einzig und allein für Militärpulver befürworteten. Die Errichtung.

derartiger établissement für spezielle Zweke, wie Jagd- oder Militärpnlver, würde nämlich den großen Uebelstand nach sich ziehen , daß deren Produkt in gewöhnlichen Zeiten die Nachfrage übersteigen müßte , ohne dagegen bei Gefahr oder wirklichem Ausbruch von Krieg dem Bedarf genügen zu können .^ so daß man alsdann zu den weniger gut eingerichteten Pulvermühlen Z..^ flucht nehmen müßte, und hiedurch neuerdings ^ualitätsverfchiedenheiten des Pulvers entstünden , welche ihren fatalen Einfluß auf die Leistungen der Feuerwaffen sofort geltend machen müßten.

,,Hiezu gesellen sich die fatalen Folgen bei Explosion eines solchen, speziellen Zweken gewidmeten Etablissements, die große Vermehrung der Transportkosten u. s. w.

Die Unterzeichneten haben je länger je mehr^ die Ansicht, daß mangelhafte organische Einrichtung des eidg. Pulver^ wesens , namentlich der Mangel der so nöthigen Aufsicht und die Unzulänglichkeit der mechanischen Kräfte der noch bestehenden Pulvermühlen.

gegenüber dem wachsenden Pulverbedarf, weit n.ehr als
mangelhaft technische Einrichtungen die Oueile aller nur zu gerechten Klagen über die Onalität des eidg. Pulvers bildeu und hoffen , daß durch eine Reorganisation des zur Leitung und Aufsicht benöthigten Personales und durch Ausdehuung und Vervollkommnung der bestehenden Pulvermühlen, ohne Verursachung bedeutender Bauten, namentlich aber durch eine verdoppelte Aufficht un'^

fixenge Vollziehung von Erprobung des Fabrikates, die Erstellung eine.^ ^Pulvers ermöglicht werde , welches allen Anforderungen und Zweken Genüge leisten wird.^ Die Kommission schließt ihrem Berichte eine Ausarbeitung organischer Bestimmungen über das Pnlvexwesen und eine solche zu provisorischen Vorschriften füx Untersuchung und Erprobung des Schießpulvers an.

II. Erörterungen nnd Anträge des .^inanzdepartements^ Unter diesen faktischen Verhältnissen hat uns das Departement mehrere Anträge hinterbxaeht , von denen die Berathung und Annahme einzelne^ in unsere Kompetenz fielen, während andere das Eingreifen der gesezgeben.^ den Gewalt erfordern.

Wir erachten es der Sache angemessen , Jhnen , mit der Einbringung des beiliegenden Gesezentwurfes, von sämmtlichen, in diese Frage einschlagenden Anträgen und ihren Motivirungen Kenntniß zu geben, und wir fahren daher nach dem Berichte des Departements in der Auseinander^ sezung des Gethanen und der noch zu treffenden Maßregeln weiter : Unser Departement hat sich nach genommener Kenntniß von alle^ bisher ergangenen Verhandlungen über die Pulverfrage und nach genauer Prüfung der obwaltenden Klagen und Streitpunkte überzeugen müssen, daß in den bisherigen Einrichtungen der Fabrikation und Verwaltung de^ eidg. Pulvers bedeutende Uebelstände herrschen , die zu den allerdings be^ gründeten Klagen über das eidg. Pulver führten.

Als das Pulverregal noch von den Kantonen verwaltet ward , be-^ standen im Ganzen mehr Pulvermühlen als jezt. Jede Mühle hatte ihr^ eigene Verwaltung und Aufsicht ; ihre Fabrikationsmethode war eine konstante, von neuen Versuchen nicht zu häusig unterbrochene ; ihr Absazgebiet^ blieb fast immer das gleiche, und eine ^Versendung von einem Gebiet in das andere fand viel seltener statt als jezt.

Hieraus entstand für die^ Konsumenten jeder Mühle eine viel größere G l e i c h a r t i g k e i t des ihner^ zur Disposition gestellten Pulvers, als dieß jezt der Fall ist, wo nicht nur häufig Pulver von einem Mühlenbezirk in den andern, sondern noch, öfters vom Auslande bezogenes Pulver , das einer noch viel geringere Kontrolle unterliegt^ als das einheimische, zum Verkaufe gebracht wird.

Früher , als mehr Mühlen vorhanden waren , war der Verbrauch auch vielfach geringer.

Die einzelnen Mühlen, statt mit Arbeiten überhäuft zu sein , waren gewöhnlich ^ur einen Theil des Jahres beschäftigt^ Für die Pulvermacher lag also keine Veranlassung vor, die Pulverver.^ arbeitung abzukürzen oder zu überstürzen , da hierdurch ihr Jahresverdiens.^ nicht größer ward. Jezt ist der Pulverbedaxf so groß, daß die bestehenden..

Mühlen nicht mehr genügen, sondern jährlich noch ein bedeutendes ........uautuu..

vom Anslande bezogen werden muß. Den einzelneu Mühlen ist kein Maxi.mum der Produktion zugemessen , über welches hinaus sie nicht gehen dürfen,

10 Sondern soviel als sie erzeugen, wird ihnen abgenommen, und je mehr der ^Pulvexmacher abliefert , desto größer ist sein Jahresverdienst , da er vom Zentner bezahlt wird. Jn welchem Verhältnisse der jährliche Bedarf zugenommen hat, zeigt folgende Ueberficht: I^rlicher Verkauf.

Zentner.

1849 1850 1851 1852 1853 1854 1855 1856

.

.

.

^.

.

. 1001 288^ . 2923 . 2861 . 3942 . ^ 4397 5870 . 7530

In den ^ der schweiz. fühlen fabrizirt. Fremde angekanst.

Zentner.

1001 2857 2894 3212 3095 3458 4001 6645

Zentner.

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.

^

^ 37 .

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^ .

^

.

.

.

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.

.

.

.

.

300 1205 701 1150

Nach einem Vorschlage des Pulververwalters sollen die jezt eingerichteten Mühleu jährlich höchstens 60()0 Zentner zu produziren vermögen.

Jm Jahre 1856 sind aber 6645 Zentner fabrizirt worden, wobei die Stühle in Altstätten gar nicht im Betriebe war, was offenbar beweist, daß die einzelnen Mühlen sich überarbeiten, ^d. h. mehr prodn.^iren, als fie bei gehöriger Verarbeitung sollten.

Die nächsten Kontroleure der Pulvermacher find die Magazin^ oder Bezirksverwalter. Diesen liegt laut ihrer Jnstruktion ob, nicht nur den ^Gang der Fabrikation in den Mühlen zu überwachen , fondern auch das gelieferte Pulver zu prüfen und das Mangelhaste zurükzuweisen. Denselben ist außer. der Magazinverwaltung zugleich die Lieferung de^ Pulvers an ^.ie patentirten Pulvexverkänfer und die dießfällige Rechnungs^ und KassaRührung übertragen. Es scheint nun aber, daß die den Magazinverwaltern aufgetragene Kontrole über das Pulver sehr mangelhaft geübt werde; von zurükgewiesenem Pulver hat das Finanzdepartement noch nie etwas ver^ kommen , obschon notorisch schlechtes Pulver in den Handel kommt. Der .Hauptgrund dieser mangelhaften Pflichterfüllung liegt wol darin, daß die ^..agazinverwalter, mit Ausnahme derjenigen von Lavaux und Altftätten, ^icht in der Nähe von Pulvermühlen wohnen, und daß mehrere von ihnen ^och einen andern Gewerb betreiben und ihr Amt mehr nur ^als ein NebenGeschäft betrachten.

Die Kontrolirung und Beaufsichtigung der Magazin- oder BezirksVerwalter liegt dem Pnlververwalter un.d seinem Adjunkten ob. Mit diesen Stellen ist aber nicht bloß die gesammte .^entraladministration der PulverVerwaltung, d. h. die Korrespondenz mit den Bezirksverwaltern, die Rech.nungs.. und Kassasührung u. s. w., sondern zugleich eine Bezirksverwaltung von drei Mühlen (Worblaufen, Langnau und Thun^ nebst einer Salpeterraffinerie, und überdieß die eidg. Zündkapselnvexwaltung verbunden, so daß

11 ^ine gleichzeitige materielle Kontrole der Bezirksverwalter und namentlich ^er Onalität des von diesen abgenommenen Pulvers von der Eentralvex.^ Haltung aus als eine reine Unmöglichkeit erscheint.

Jn diesen M ä n g e l n der O r g a n i s a t i o n liegt nach der UeberBeugung des unterzeichneten Departements die Hauptursache der Mißstände ^n der Fabrikation und Verwaltung des Schießpulvers. Darauf lassen.

^ich die meisten, durch die Puiverkommiffion hervorgehobenen übrigen Man^el zurükfiihxeu, wie die Ungleichheit in den mechanischen Einrichtungen der Mühlen, ungleiche Raffinixung des Salpeters, mangelhafte Zubereitung ^er Kohle n. s. w. Da alle diese Uebelstände durch eine strenge und konsequente Leitung und Aussicht bis in die Arbeitsstätten der Raffinerien ^und Muhlen hinunter allmälig beseitigt und ausgeglichen werden können.

Umänderung der O r g a n i s a t i o n der P u l v e r v e r w a l t u n g ist deßhalb ^ie erste zu lösende Aufgabe : Das Finanzdepartement, in den meisten Punkten an die Anträge der Pulverkommisfi^n sich anschließend, macht zu di.se.u Ende die folgenden Vorschläge. Von denselben stehen einige im Zusammenhang mit der Reorganisation der Verwaltung; dieselben werden von ^ns jedenfalls geeigneter uach als vor Jhrer Behandlung des GegenBandes beratheu , über andere haben wir , was wir geeigneten Ortes bemerken werden, bereits entschieden.

1 . A e n d e r u n g d e s A k k o r d - und B e s o l d u n g s s y s t e m e s der P u l v e r m a c h e r . Gegenwärtig arbeiten. die Pulvermacher im Ak^ord und werden nach der M e n g e des gelieferten Pulvers bezahlt. Die Pulververwaltung liefert ihnen die Mühlenetablissements und Gerätschaften .und bestreitet die jährlichen Reparationen an denselben; fie liefert ihnen ferner den Salpeter in raffinirtem Zustande und den Schwefel in den vox^ geschriebenen Proportionen und gestattet eine Abgangsgränze von höchstens 2 .^ im Gewicht. Der Pulvermachex seinerseits soll das zu dex Pulver^ ^ohle nöthige Holz ankaufen und die Kohle zubereiten; er soll stets einen Jahresvorrath an Holz besizen; kleine Gerätschaften , wie Dörrtücher, Siebe u. s. w. hat er selbst zu bestreiten; ebenso das Holz für die TrökneAnstalten und die Arbeitslöhne der Unterarbeiter; endlich die Zufuhr des Salpeters und Schwefels und die Abfuhr des Pulvers bis aus eine
Entfernung von drei Stunden; für j.den nach solchem Akkorde verfertigten Zentner Schießpulvers empfängt er eine Bezahlung von Fr. 10; für Sprengpu.ver, wenn solches verfertigt wird, Fr. 1l, da zu leztexem de^ Pulvermacher viel mehr Kohle zuzufezen hat.

Eine Ausnahme von diesem Akkord^steme ..macht nux die Pulvermühle von ^ h u r , welche nicht der Eidgenossen^ schaft angehört. Hier wird dem Pulvermacher Fr. 14 vom Zentner bezahlt, wogegen er den Mühlenzins an die E^genthümer und den Unterhalt der Mühle und Gerätschaften bestreitet.

Auf dieser Grundlage haben die verschiedenen Pulvermacher feit dem Jahre 1849 jährlich folgende Löhnung erhalten .

^chauden.^

später ^avanr.

^.augnau. ^Uorblau^eu.

Fr. Rp.

Rp.

3,029. 20 4,608. 35 4,225. 87 5,792. 23 7,500. 11 Fr.

l 8^ I8.^) 5,754.98 185l 5,984 .46 18^ 8,044 .90 I8^3 8,915 .10 18.^ 5,458.80 5,056. 50 18^ 8,369. 14 9,965. 52 1....^ 11,497.84 12,459. 12 -

-

Fr. Rp.

2,583. 66 3,913.83 3,766. 17 3,901.70 4,903. 70 5,038. 40 4,858. 60 7,594. 40

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769. 43 2,567.91 3,67l.-- 3,621.83 6,964. 23 3,666. 66 2,855. 09 7,351. 78 3,938. 50 4,710. - 2,894. 20 3,982. 13 2,997. 90 5,817.42 5,251. 6,080. 66 3,531.30 9,927. -- 7,345. 10 .

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^.ar^thal.

^hur. .

Fr. Rp. Fr. Rp.

1^917.71 714.29 5,574. 26 1,037.57

6,483. 09 5,642. 20 5,784. 90 9,609.20 8,726. 20 13,496. 50 10,814.81 .

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54,025.22 52,636.90 36,560,46 39,651.28 30,312.22 17,979.64 57,234.0612,566.67

.

.

.

^

Für die Anschaffung des Kohlenholzes kann die Auslage des Pulvermachers per Zentner Pulver durchschnittlich srüher auf Fr. 2 jezt aber auf zirka Fr. 3 angeschlagen werden. Nach Abzug dieser Auslage, welche wir hier im Durchschnitt zu 21,^ o/^ annehmen , betrug die jährliche Einnahme jedes Pulvermachers , d. h. die Löhnung für Zubereitung dex Kohle, des Palvers und der Fuhren bis auf 3 Stunden Entfernung .

später .....avanr.

Fr. Rp.

184.^ 18^0 18.^ 18.^ 1.^3 18^ 18.^ 1^

.

.

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.

-

4,496. 08 4,675. 36 6,033. 68 6,696. 32 4,091. 60 6,313.14 8,661.29

^Uorblauseu.

^.niguau.

.^hun.

Fr. Rp. Fr. Rp. Fr. Rp.

2,018. 49 2,523. 18 2,033. 39 3,057. 68 3,844. 65 2,915.30 2,942. 32 3,525. 15 2,914.99 2,926. 28 5,007. 5l 3,025.05 3,677. 78 6,366. 46 3,057. 83 4,028. 80 4,101.63 4,466. 62 3,643. 95 7,721.52 4,671.91 5,698. 80 9,712. 75 7,626. 52

Ariens.

Fr. Rp.

.

^ .

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.

^

2,829. 56 2,230. 54 3,532. 50 2,248. 42 3,938. 25 2,648. 48 5,508. 83

.....^t^.tatten.

Fr. Rp.

601.06 5,440. 81 5,743. 58^ 2,170.65 .

^

^

.

.

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.

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-^

^

^

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-

--

^ar.^thal.

^hur.

Fx. Rp.

589. 29 856. --

Fr. Rp.

1,582.11 4,564. 79 5,064. 92 4,231.65 4,338. 68 7,206. 90 6,544.65 10,125. 38 9,238. 56 ^ .

^

^ .

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^ .

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^

14 An diesem bisherigen Akkords- und Löhnungsfysteme schlägt das Fi^ uanzdepartement nun folgende Aenderungen vor :.

a. Statt der Löhnung der Pulverrnaeher im Verhältniß der fabri^ zirten Pulvermenge sind dieselben fix zu besolden.

Die Besoldung wird für den Fabrisationschef, welcher die Leitung und Verantwortlichkeit übernimmt, auf Fr. . . . . jährlich bestimmt.

Für jeden zur Bedienung der Mühlen nöthigen Unterarbeiter wird dem Ehef eine Zulage v.^n Fr. . . . gegeben. Die Verwaltung bestimmt für jede Mühle die zu ihrer hinreichenden Bedienung nöthige Zahl von Hilfsaxbeitern. Die Anstellung der Hilfsarbeiter fteht dem Ehef zu, unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bezirksverwalter. Die Zulage für die Hilfsarbeiter wird nur ausbezahlt, wenn die lezt..rn wirklich angestellt sind.

Die Kommission schlägt zwar neben der fixen Besoldung noch eine Vergütung nach gewissen Prozenten des gelieferten und gui befundenen Quantums Pulver vor. Allein das Finanzdeparteinent glaubt davon ab^ strahiren zu sollen, da hierin wieder ein Antrieb zur Fabrikation einer großen Menge Pulvers auf Kosten der Qualität läge. Um den Fleiß zu belohnen und die Nachläßigkeit zu bestrafen , erachtet das Fiuanzdepartement folgende Bestimmungen für zwekmäßiger: 1) Jeder Pulvermacher, dessen Fabrikat im Laufe eines ganzen Jahres nie verworfen ward, erhäit eine Prämie von Fr. ... für den Ehef und Fr. ... für jeden Hilfsarbeiter : 2) für jeden Werktag , an welchem die Mühle stille steht , ohne daß Wassermangel vorhanden oder der Stillstand durch eine Reparation begründet ist, wird dem Pulvermacher ein Abzug an seiner Jahreslöhnung von Fr. . . . gemacht. Ein Stillstand ans andern Gründen, der diesen Abzug nicht zur Folge hat, muß vom Bezirrsverwalte..

bewilligt werden.

3) Für jede Mühle wird ein Minimum der jährlichen Leistung festge^

sezt. Jedem Pulvermacher, dex ohne hinreichende, der Anerkennung der Verwaltung unterliegende Gründe dieses Minimuni nicht er^ reicht, wird von jedem Zentner weniger ein Abzug an seiner Jahres^ löhnung von Fr. ... gemacht.

Die Pulverkommissiou schlägt auch vor, den Pulvermüllern oder ihren Familien, im Falle einer Explosion, die den Tod des Pulvermütlers her^ betführt oder ihn wegen Verstümmlung verhindert, feinen Beruf fort.^ufezen, eine Entschädigung von mindestens Fr. ll)00 zuzusichern.

Das Finanz^ Departement kann diesem Vorschlage beipflichten , da er die Bewerbung für den gefährlichen Beruf zu vermehren geeignet ist; Der Vorschlag mußte aber näher präzisirt werden, und zwar fo , daß die .^ntfchädigung auch einem verunglükten Hilfsarbeiter oder dessen Familie , wenn er mit Genehmigung der Verwaltung angestellt wurde , und nicht bloß für den Ehef ausbezahlt wird; daß, wenn keine Familie vorhanden ist, die Entschädigung den Erben zufällt; daß die Summe in allen Fällen die gleiche sein und keine Willkür

1.^ zwischen einem Minimum und Maximum stattfinde . uud endlich , daß ihr.^

Auszahlung nicht erfolgt, wenn die Explosion in einer Nachläßigkeit de.^ Verunglükten ihren Grund hat.

b. Der Ankauf des Kohlenholzes wird den Pulvermachern abgenommen und fortan von der Verwaltung besorgt. Dieß erscheint nöthig,.

um die gehörigen Vorräthe anlegen zu können. Den Pulvermachern wax^ bis jezt zwar vorgeschrieben , daß sie je für einen vollen Jahxesbedarf Holzvorrath bestzen sollen ; allein schon des Kapitals wegen , welches sie darein zu legen hatten, war es nicht leicht, sie dazu zu bringen und die dießsällige Aufsicht schwierig. Die Kommission empfiehlt nun die Anlage Deines dreijährigen Holzvorrathes, und für ein solches O.uantnm ist die Anschaffung für die Pnlverrnacher nicht durchführbar. Der Ankauf ka^ unter die Leitung der Bezirksverwalter gestellt werden, und für die Magazinirung bei den Mühlen können die Pulvermacher, wie bisdahin, in Anspruch genommen werden. Die Bezirksverwaltex haben alle Holzlieserungen in Bezug auf ihre Qualität genau zu kontroliren. Anderes als von ihnen angenommenes Holz darf nicht zur Verwendung kommen.

2. A e n d e r u n g der V o r s c h r i f t e n über die B e z i r k s v e r w a l t e r . .

Vor Allem erscheint es nothwendig, daß fortan fämmtliche Bezirksverwalter in unmittelbarer Nähe der zu beaufsichtigenden Mühlen wohnen, um die Pulversabrikation in allen ihren Theilen zu leiten und zu beauffichtigen. Einverstanden mit der Pulverkommission ist das Finanzdeparte^ ment auch , daß wegen der zerstreuten Lage der ^tablissemente des ll. Be^ zirks neben einem Bezirksverwalter noch die Anstellung eines Adjunkten für die Mühle inEhur, die bisher unter dem Bezirksverwalter von Zürich stand , die Aufstellung eines besondern Verwalters nothwendig sei. Lezteres motivirt die Kommission auch damit, weil Aussicht vorhanden sei, daß im Kanton Graubünden die Fabrikation von Rohfalpeter Eingang findet und bedeutende Quantitäten von tauglichem Holz zu Pulverkohle für den Bedarf der Mühlen zu Marsthal und Altstätten in diesem Kanton angekauft wer..

den könnten.

Wo in der Nähe der Mühlen nicht Wohnungen zu haben find , find solche auf Rechnung der Verwaltung zu erstellen.

Zu den bisherigen Verrichtungen wird dem Bezirksverwaiter die Leitung des Pulverholzankaufes und die Kontrole der dießfälligen Lieferungen übertragen.

Alle von den Pulvermüllern gemachten
Pulverlieferungen sind durch ihn den vorschriftmäßigen Proben zu unterwerfen.

Das vorschriftmäßig erfundene Pulver nimmt ex dem Pulvermacher ab, darf es jedoeh nicht in den Handel geben, bis die Revision und Ergänzung der Proben durch den Kontroleur der Eentralverwaltung stattgefunden hat.

^6 Pulver, welches die Probe nicht besteht, weist der Bezirksverwalter.

^an den Pulvexmüller zur Umarbeitung auf Kosten dieses leztern zurük.

Pulver, welches der Bezirksverwalter als vorschriftsmäßig abgenommen hat, von dem Kontroleur der Eentralverwaltung aber nicht probehaltig .gefunden wurde, wird auf Rechnung des Bezirksverwalters umgearbeitet.

Ueber alle Pnlverproben werden genaue Protokolle geführt. Pulvermüller, deren Pulver im gleichen Jahre mehrmals zurückgewiesen wird, und Bezirksverwalter , welchen von ihnen genehmigtes Pulver durch den Kontroleur der Eentralverwaltung wiederholt zurükgewiesen wird , können entlassen werden.

Bezüglich auf die nähern Vorschriften für die Proben selbst verweist das Finanzdepartement auf die Vorschläge der Kommission.

Den Bezirksverwaltern ist ohne die Bewilligung des Finanzdeparte.ments die Betreibung eines andern Berufes odex Gewerbes untersagt.

Bei der Bewilligung eines andern Berufes oder Gewerbes ist vorzüglich darauf zu sehen , daß sich nicht daran eine öftexe Entfernung von dem Amtssize des Bezixksverwalters knüpfe. Auf diese Vorschrift nahm die Pulverkommission zwar keinen Bedacht; allein nach den bisher gemachten Erfahrungen erscheint sie dem Departement als r.othwendig.

Die bisherige Besoltungsweise der Bezirksverwalter besteht in einem Fixum von Fr. 1000 für diejenigen, welche keinen Raffinerien vorstehen, und von Fr. 1200 für diejenigen, welche Raffinerien zu besorgen haben.

Außerdem kommt ihnen l o.^ des Bruttoerlöses des verkauften Pulvers zu. Hiernach gestaltete sich der gesammte Besoldungsbetrag der vier Be^irksverwalter in den lezten vier Jahren wie folgt:

.^nndesblatt. Jal^rg. IX. Bd.II.

.. Bezirk (Wagdt). 1l1. Bezirk (Luzeru). IV. Bezirk (Zurich). V. Bezirk (St. fallen). ^otal.

Mit Rassinerie.

Ohne Rassinerie.

Mit Rafsinerie.

Ohne Rafsinerie.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

Fr. Rp.

Fr. Rp 1853 2,27l.. 94 1,737. 36 1,895. 97 2,062. 37 7,967. 64 1854 2,237. 45 1,834. 43 2,045. 41 2,171. 54 8,288. 83 . 2,400. 35 8,984. 09 1855 2,063. 77 1,862. 17 2,65.^. 80 1856 2,122. 87 1,867. 98 2,391. 98 3,152. -9,534. 83 9,786. 26 34,775. 39 8,696. 03 7,301. 94 8,991. 16 Durch^

schnitt 2,174. 01

1,825. 49

2,247. 79

2,446. 56

Dur.^chuitt.

Fr. Rp.

1,991. 91 2,072. 21 2,246. 02 2,383. 71 8,693. 85

8,693. .85

Mit Rüksicht auf die neue Voxschrist der Wohnung in der unmittelbaren Nähe der Pulvexmühlen , der vermehrten Beschäftigung in Folge des ihnen übertragenen Holzankaufes und der strengen Kontxole der Pulvermühlen und des abgelieferten Pulvers und der Beschränkung in der Betreibung Deines andern Berufes oder Gewerbes erscheint eine Erhöhung der Besoldung der Bezirksverwalter für nothwendig. Das Departement ist ferner der Anficht, daß künftig.

die ganze Besolduug in einem Fixum bestehen und die Verkaufsprovifiou von 1 .^ wegfallen solle, da die an deu Pulververkauf sieh knüpfende Gesehäftsvermehrung der Bezirksverwalter (Seripturen und^Komptabilität) in keinem Verhältnisse zu dem hohen Ertrage der Provision steht. Für die Manipulation im Magazin wird schon jezt ein besonderer Magazinier bezahlt, und zw.^.r zu Fr. 1. 30 täglich, inklusive die Sonntage, und 40 Eent. Provifion per Eentuex (in Bern überdieß noch ein Magazingehilse zu Fr. 1 per Tag). Für diese Arbeit erscheint lezteres Besoldungssystem allerdings gerechtfertigt, da hier das Maß der Beschäftigung wesentlich durch die Masse des ein- und ausmagazinirten Pulvers .^ bedingt wird.

. Der Besoldungsduxchschnitt der vier Bezixksverwalter im Jahre 1856 beträgt Fr. 2383. 70.

Die Differenz

zwischen der höchsten und niedrigsten Besoldung ist Fr. 1284. 02. Als Besoldung für die Zukunft schlägt das Departement vor, im Durchschnitt Fr. 3000 und zwischen der niedrigsten und höchsten Stuse einen Spielraum von Fr. 1000.

Folglich wäre in dem Geseze das Minimum der Besoldung eines Bezirksvexwalters auf Fr. 2500 und das Maximum ...^f Fr.^ 3.^00 zu bestimmen. Die wirkliche Befoldungszumessung au die einzelnen Verwalter innerhalb dieser Greuzeu

18 geschieht nach dem Grade des Geschäftsumsanges , den jede Bezirksver^ waltung hat. Für die Besorgung der Raffinerien erscheint auf diese Weis^ ein besonderer Ausaz nicht mehr nöthig , da dieser Zweig bei der Bestimm .nrung des Geschäftsganges ohnehin mit in die Berechnung fällt.

Die Bezirksverwaltex selbst haben unterm 1. Juli 1856 um Aussezung einer fixen Besoldung petitionixt.

Zusanimengefaßt würde fich das künftige Besoldungsverhältniß der .Bezirksverwaltungen ^folgendermaßen gestalten ^ . Die vier bisherigen Bezirksverwalter , Besoldungserhöhung aus durch^

fchnittlich Fr. 3000 macht . . . . . . . . Fr. 12.000. ---^ Ein neuer Verwalter für den ll. Bezirk (Bern), der bisher von der Eentralverwaltnng besorgt ward

Ein Adjunkt desselben b.s zu . . . . . . .

Ein neuer Bezirksverwaltex für Ehux

. . . . .

Zusammen

Die bisherige Besoldung betrug im^Jahre 1856

.

..

3,000. -- .

,,

2,500. -- ^

..

3,000. --

Fr. 20,500. --

,,

9,534. 8^

also eine Mehrausgabe nach dem neuen Vorschlage von Fr. 10,965. 17 Die Ausgabenvermehrung^ erscheint allerdings bedeutend ; allein sie ist zur Durchführung einer guten Organisation der unmittelbaren Verwaltung.

und Aufsicht in den Bezirken absolut nothwendig.

Da die künftigen Bedürfnisse jedoch möglicher Weise eine Veränderung.

in der Zahl der Bezirke herbeiführen können , sei es im Sinne einer Vermehrnng oder einer Verminderung , so erscheint es zwekmäßig , in dem zu erlassenden Geseze die Zahl der Bezirksverwaltungen nicht zu bestimmen,.

sondern dafür der Verwaltung freie Entwiklung vorzubehalten.

3.

A e n d e r u n g der O r g a n i s a t i o n für die E e n t r a l v e r w a l t u n g .

Vor Allem wird die Verwaltung des ll. Bezirkes, die bis dahin mit ihr verbunden war , von derselben abgetrennt und einem eigenen Bezirks^ Verwalter übertragen.

Damit die Thätigkeit der ^entralverwaltnng nicht vorherrschend nur durch Büreanarbeiten in Anspruch genommen , fondern auf eine wirksame Kontrole der Fabrikation und des Pulvers in den Bezirken sich erstreken kann, find dem Pulververwalter ein administrativer und ein technischer Gehilfe, lezterer vorzüglich als Pulverkontroleur, beizugeben.

Die Eentralverwaltung hat fortan ihr Augenmerk auf die uöthigeu Verbesserungen in den mechanischen Einrichtungen der Mühlen im Sinne einer durchgehenden Gleichförmigkeit, vorzüglich aber auf genauer Kon^ trole und Erprobung des durch die Bezirksverwalter den Pulvermacher^ abgenommenen Pulvers zu richten.

Die Eentralverwaltnng wählt das Normalpulver aus, nach welchen^ ^ie Probergebnisse des in die Magazine gelieferten Pulvers zu ver^ gleichen sind.

19 Ueber a.le von ihr ausgehenden Pulverproben führt sie genaue Pro-

.tokolle.

Von ihr gehen alle Versuche zur Einführung von Verbesserungen aus, sei es in der Komposition oder in der Fabrikatio.nsme.hode des Pulvers.

Bevor sie jedoch foiche Verbesserungen wirklich einführt, hat sie dazu die ^ Bewilligung des Finanzdepartements einzuholen , welches je. nach Bedeutung der Sache den Befund des Militärdepartements oder einer Expertenkommission einholen wird. Diese Vorschrift ist nvthwendig, um nicht zu häusige Neuerungen, die sich später oft nicht als haltbar bewähren, in die Fabrikation einzuführen und dadurch eine Ungleichartigkeit des Pulvers zu bewirken.

...

Die Pulverkommission schlägt zwar vor, der Eentralpulververwaltung eine permanente Pulverexpertenkommissiou beizugeben, deren Aufgabe sein soll, die Vollziehung der Vorschriften über Fabrikation und Uebernahme des Pulvers z^ überwachen, fich über Vervollkommnung des Pulverwesens im Anslande unterrichtet zu halten und allfällige Verbesserungen und Neuerungen gehörigen Ortes zu beantragen. Das Finanzdepartement .

stimmt jedoch diesem Vorschlage nicht bei; denn die Ueberwachung der Fabrikation und die Verfolgung von Verbesserungen, von denen hier die Rede ist, ist die natürliche Aufgabe der Eentralpulververwaltung selbst, bei deren neuen Organisation in der obbeschriebenen Weise ihr die .Erfüllung derselben auch möglich sein wird. Eine bleibende Kommission wäre zudem eine Anomalie in der eidg. Verwaltung , da bis jezt in keinem einzigen Zweige der Bundesa^minisiration eine solche Kommission eingeführt ward.

Die Besoldungen der Beamten der Eentralverwaltung schlägt das Departement vor, höher zu stellen als bisher, da ohne dieses, besonders

mit Rüksicht auf die nöthige naturwissenschaftliche und technische Bildung ,

tüchtige Beamte kaum zu erhalten sind.

Für den P.^lververwalter wird vorgeschlagen , statt der bisherigen

Fr. 3,500, eine Besoldung bis auf . . . . . . . Fr. 4,500 Für den technischen Gehilfen eine solche bis auf . .

Für den administrativen ,, ,, ., ,, ,, .

..

,,

3,000 2,800

Zusammen ein Maximum von Fr. 10,300 Die bisherige Besoldnn^sau^gabe für ^den Verwalter und

Adjunkten beträgt

. . . . . . . . . . . . Fr. 5,700

folglich Ausgab^nvermehrung nach dem neuen Vorschlage . Fr. 4,600 ...luch hier ist die Mehrausgabe zur Durchführung einer guten Orga^isation der Verwaltung und Aufsicht durchaus nothwendig.

3.

E r w e i t e r u n g d e r b e s t e h e n d e n Mühlen.

Die Mühlen , welche die Eidgenossenschaft dermalen befizt, haben fol-

gende Leistungsfähigkeit:

20

WWasserkraft , ^^eoretische ^^erdekraft.

I

^avaux

.

.

.

Zahl

Jährliche Leistungsfähigkeit.

20 14 18 20 12 10 12

50 20 40 40 6 34 36

Total: 106

226

1,000 775 880 720 750 544 633 5^302

30 256

600 5,902

.

.

.

iWorblaufen . . . .

II .^Langnau . . . . .

IThun

.

.

.

.

.

.

III. Kxiens mit Mengefässexn .

V Altstätten . . . . .

IV

Marsthal . . .

Dazu kommt die Pulver.mühle in Ehur , welche Eigenthum von Privaten ist, allein .derzeit ebenfalls für die Eidge-

uossenschaft arbeitet . . . . 30 Jm Ganzen:. 136

der Stämpfel.

^tr.

und 12 Hämmer.

Wie aus den weiter oben mitgetheilten Tabellen hervorgeht, stieg der Pulververbrauch im Jahre l 85^ auf Zentner 7,530. Wenn nun auch der Bedarf in Folge der besonders starken Eifenbahnbauten in jenem Jahre nicht in demselben Grade andauern rnag, so wird ein sehr starker Konsum doch noch eine Reihe von Jahren fortbestehen, da die Eisenbahnbauten noch lange nicht vollendet sind, und überdieß stets neue Bauunternehmungen entstehen. Außerdem bedürfen unsere Militärpulvervorräthe einer sehr erheblichen Vermehrung , so daß der Normalbedarf .wol noch für lange mindestens auf 7,000 Zentner jährlich ansteigen wird.

Das Finanzdepartement stimmt deßhalb de... Antrage der Pulverkommission bei, die bestehenden Pulvermühlen auszudehnen, so weit die difponibeln Wasserkräfte es gestatten, .wie z. B. in der Pnlvermühle bei Kxiens, damit unsere eigenen Mühlen dem Bedarf genügen können und wir fernerhin nicht genöthigt sind, Pulver vom Auslande zu beziehen.

Ein Antrag für .Erweiterung der Mühle in Kriens ist bereits vorbereitet und wird nächstens vorgelegt werden.

4.

A n k a u f der Mühle iu Ehur.

Die Pulverkommission sagt, diese Mühle möchte in Betracht der besonders günstigen Verhältnisse ihrer Lokalitäten, welche eine Ausdehnung und Vervollkommnung der vorhandenen Einrichtungen leicht gestatten, angekaust werden. Auf den Antrag unsers Finanzdepartementes haben wir demselben die Ermächtigung ..rtheilt, die Unterhandlungen zum Zweke dex Erwerbung dieser Mühle zu eröffnen.

^

21 5.

Jnne^.e A e u d e r u n g e n an den v o r h a n d e n e n Mühlen.

Darauf bezüglich verlangt die Pulverkommission..

a. Regulixung des Stämpselgewichtes, der Hubhöhe und bald möglichft auch der Stampfzeit, Z..hl der Schläge und Gewicht des Sazes nach vorangegangener Ermittlung des Zwekmäßigsten. Es^ liegt auf dex Hand , daß dieß von großer Bedeutung für eine gleichartige Verarbeitung des Pulvers ist. Das Finanzdepartement hat der Pulververwaltung die nöthigen Aufträge ertheilt , um die Vorschläge über die Art dieser Regulirung und die Kostenberechnung darüber aufzunehmen. Sobald das geschehen ist, wird e^s die dießfälligen Anträge dem Bundesrathe vorlegen.

b. E i n f ü h r u n g der M e n g e f ä s s e r in a l l e n M ü h l e n , nach Art der in der ^ulvermühle zu Kriens bestehenden, und Einsezung.

metallener Futter in die Ankerlöchex der Stämpfel und Hämmer.

Das Finanzdepartement hat den Auftrag ertheilt , eine genaue Kostenberechnung hierüber vorzunehmen und ^ bei dieser Aenderung in jeder Hinsicht auf Gleichförmigkeit der neuen Einrichtung. abzustellen. Es wird seine definitiven Anträge später vorlegen. Die Einführung

von Mengefässern wird die Leistungsfähigkeit der Mühlen jedenfalls bedeutend erhöhen.

..... E i n s ü h r n n g von k ü n s t l i c h e n T r o k e n a n s t a l t e n bei alle^ Mühlen, und .zwar sowol solche n.it erwärmter Luft , um das Pulver gehörig anszutroknen, als solche mit gewöhnlicher Luft, aber in bedekten Räumen zum Vertroknen , wi.^ solches in der Pulvermühle bei Kriens stattfindet. Auch hier sind die Austräge zu den dießfälligen Devisen und Kostenberechnungen ertheilt, nach deren Aufnahme das Finanzdepartement seine Anträge stellen wird. Mit Ausnahme der Mühle bei Altftätten sind übrigens Tro.^en^nstalten mit erwärm-^ ter Lust schon jezt überall vorhanden, und für ..lltftätten selbst ist der Bau vom Bundesrathe anch schon bewilligt.

6.

A n t r ä g e bezüglich a u f die F a b r i ^ k a t i o n s w e i s e .

Jn ^dieser Hinficht macht die Kommiffion die folgenden Vorschlägen a . V e r s u c h e ü b e r V e r k o h l u n g d e s P u l v e r h o l z e s i n Z.^lind e r n . Die Kommission hatte in ihrem ersten Berichte die bald-

möglichste Einführung der K^hlenbereitung in gewöhnlichen Zylindern

oder in solchen mit überhiztem Wasserdampf statt der bisherigen Kesselverkohlung angeregt. Jn ihrem zweiten Berichte geht sie jedoch von dem Vorschlage zum Theil wieder ab, indem sie sagt: ,,Zux Verkohlung sollen K.fsel von gleicher Dimension eingeführt und die Holzverkohlung auf eine und diefelbe Weise geleitet werden und zwar mit geschälten, auf 11^ Fuß Länge geschnittenen Holzstükchen ....on möglichst gleichförmiger Stärke.^ Dann fügt sie aber bei..

22 ,,Da sich aus neuern Erfahrungen ergeben , daß die Verkohlung mit-.

,,telst überhiztem Wasserdampfe wegen der erforderlichen kostspie,,ligen Einrichtungen nur bei großen Etablissementen einen Vortheil ,,in ökonomischer Beziehung gewähre , mit Rülsicht auf die O.ua.^lität der Kohle dagegen durch eine gut geleitete Z^linderverkohl..ng ,,dasselbe Resultat erreicht werden könne ^ so sollen vorerst in einer ,,Pulvermühle Versuche über die Verkohiung in Zylindern angestellt ,,werden.^ Demnach will die Kommission vorläufig bei der bisherigen Kesselverkohlung bleiben und zu diesem Ende neben einem gleichförmigen Verfahren überall gleich große Kessel herstellen, zugleich a.^.r Versuche für Einführung der Z.^linderverkohlung machen lassen. Bei dieser Unsicherheit der Kommission , welches die bessere^ Methode sei , hat das Finanzdepartement vorläufig die folgenden Aufträge ertheitt : 1) Ein gleiches Verfahren in der Verkol.lung und die gleiche Holzbereitungsweife sofort einzuführen ; 2) die Ver^ suche mit Z^linderverkohlnng sofort zu beginnen ; 3) genaue Kostenberechnungen aufzunehmen , sowol für die Herstellung gleichmäßiger Kessel in allen Mühlen, als für die eventuelle Einführung von Z^lindern. ^ Damit zusammeuhängend ist der A n t r a g der Kommission bezüglich ans die O n a l i t ä t und die L a g e r u n g s z e i t des H o l z e s f ü r d i e Pu l ...er k oh le. Bisher ward neben Hasel^ und Fanlbaumholz auch Schwarz^ und Erlenholz , namentlich im Marsthal, angewendet. Fortan sollen nur die beiden ersten Ho.zarten angewendet werden. Um durch eine längere Lagerung gehörig ausgetroknetes Holz zu erhalten, soll ferner, statt des bisherigen einjährigen, ein dreijähriger Vorrath eingeführt und, wie bereits hievor erwähnt, der Ankauf kündig von der Verwaltung besorgt werden. Für die Einführung dieser Neuerung, mit der das Finanz^ departement einverstanden ist , wurden vorläufig die Aufträge ertheilt, zu untersuchen und Bericht zu erstatten: 1) Welche Erweiterungen bei den Mühlen zur Aufnahme eines dreijährigen Holzvorrathes erforderlich feien, und wie hoch die dießfällige.r Kosten sich belaufen. ...^ Wie h.^.ch ungefahr das Ouantum eines dreijährigen Vorrathes für alle Mühleu sich belaufe und welches das zu dessen Anschaffung erforderliche Kapital sei. 3^ Jn welcher Weise dieser Ankauf zu org...nisiren
und welche Jnstruktion dießsalls den Bezirksverwaltern zu ertheilen sei. Soba.d diese Berichte und .^osten^ berechnungen eingelangt sein werden, wird das Departement seine definitiven Anträge stellen.

A n w e n d u n g möglichst t r o k e n e n S a l p e t e r s i n F o r m k l e i n s t e r K r i s t a l l e . Die Raffinerien von Luzern und Marsthal liefern den Salpeter bereits in d.eser Form. Nach den Versuchen der Kommission beträgt der Feuchtigkeitsgehalt bei dieser Form nur ^ 0/o , während der Salpeter in Form^ von groben Kristallen, wie

23 ^hn die Bexner-Raffinerie li^fext, .einen veränderlichen Feuchtigkeit^Behalt von 2.,^ bis 41/.^ besizt. Den Pulvermüllern wird nun zwar zum Zweke der Mengung des Pulversazes der Feuchtigkeitsgehalt jedesmal angegeben, um darauf gegründet das Mengungsverhältniß, ^welches nach ganz trokenem Salpeter berechnet wird, zu bestimmen.

Allein nach einigem Stehen des Salpete.rs im Fasse zieht sich die Feuchtigkeit nach unten, und dadurch entsteht eine nicht unwesentliche Verschiedenheit im Mengungsverhältniß des Pulversazes.. Auf-

träge zux vollständigen Durchführung dieser Maßregel find dem Pul-

verwalter neuerdiugs ertheilt worden. D^s Finanzdepartement wird über die Vollziehung wachen.

^. U m s e z e n d e s Saz.es, V e r t h e i l u n g der Abfälle, Staub ..... zu deu neuen Sazportionen,.^ S o r g f ä l t i g e s Feucht- un^ Txokenpoliren , A n f e r t i g u n g des P u l v . ^ x k o r u s in runder Form für Jagd-, Schüzen- und Jnfanteriepulver, in ekiger Form für das Geschüz und in ekigex oder runder Form für Mine.npulv.er.

Jn B e z u g auf K o r n g r ö ß e : Anwendung von

Nr. 1, 2, 3 und 4 für Schüzen- und Gewehrpulver, ,, 5 und 6 für Geschüzpulver , und . 7 bis 10 für Minenpulver.

Diese von der Kommission bereits in ihrem ersten Berichte angeregten funkte waren entweder schon früher in Anwendung oder sind nun sämmt^

^ich in Vollziehung gesezt worden.

7.

M i s c h u n g s v e r h ä l t n i s des P u l v e r f a z e s .

Schon in ihrem ersten Berichte stellte die Kommission den Antrag, ^aß entgegen der Anficht des Pulververwalters, welcher die Komposition ^es alten Bexnpulvers von 75, 11,5 und 13,5 wieder herstellen wollte, folgende Mischung anzunehmen sei:

Salpeter 77,5, Schwefel 9 Kohle 13,5,

^i.lfo die nämliche , welche auf Veranlassung der Kommission von ArtillerieOffizieren bereits im Jahre 1852 eingeführt und seither beibehalten wurde.

.Der Vorschlag der Kommission ist also bereits in Anwendung , und einer heitern Verfügung bedarf es dießfalls nicht.

.8.

A n w e n d u n g d e s n ä m l i c h e n S a z e s f ü r alle P u l v e r f o r t e n.

Jn ihrem zweiten Berichte beantragt die Kommission im Weitern: ,,So lange die bestehenden Einrichtungen der Pulvermühlen zux ^Befriediguug der Pulvernachfxage nicht hinxeichen, ist das Spreng-

24 ,,pulver vom Auslande zu beziehen (in so weit das vom Jag.^ ,,und Militärpulver abgeschiedene grobe Korn nicht ausreicht) uu.^ ,,um auch für die Folge gegen allfällige , beinahe unvermei.^ ,,liche Verwechslungen und Vermengungen und daher rührende Be^ ,,einträchtignng der Qualität des Militärpulvers sicher gestellt zu ,,fein, ist für all.e Zukunft von einer Fabrikation von Spreng.^ ,,pulver bei abgekürzter Stampfzeit oder verändertem Mischnngs,,verhältniß zu abstrahiren, so daß nur eine Sorte mit aller Sorg^ ,,falt angefertigtes Pulver fabrizirt würde, welche in die verschie^ ,,denen Korngrößen und Körnerformen zerlegt, den Zweien al.^ ,,Jagd.^, Kriegs^ und Minenpulver entsprechen. kann. .^ Das Finanzdepartement legt großen Werth daraus, daß so lang^ ..och vom Auslande Pulver bezogen wird, dieß wirklich nur für Spreng^ pulver, d. h. solches vom groben Korn geschehe, damit eine Vexwechs.^

lung desselben mit schweizerischem Militärpulper nicht stattfinde. Di^ strengsten Austräge find dießfalls bereits ertheilt worden.

Die Fabrikation von Sprengpulver mit abweichendem Saze oder de.^ sogenannten Sekundapulvers mit einer Mischung von 60, 1..) und 21 , welche .früher in den schweizerischen Mühlen betrieben wurde, ward bereits in^ Jahre 1850 aufgegeben, und es wird in der Schweiz seitdem nur ein Pulver uach ein und demselben Mischungsverhältnisse fabrizirt.

Das Departe^ ment ist mit der Kommission einverstanden , daß diese Methode auch sü.^ die Zukunft beizubehalten sei. Eines speziellen Beschlusses bedarf es hie.^

für nicht.

9.

Pulverpreise.

Jn ihrem ersten Berichte verlangte die Kommission folgende Preise des Pulvers :

Nr. 1-- 3 zu Fr. 140 die 100 Pfd.

^ .^^ 6 ^ ^ 130 ^ -^ ^ ,, 7--10 ,, ,, 110 ,, -- ,, .mit Beibehaltung der bisherigen Verkaufsbedingungen, d. h. 15 .^ Abzu^

für die Pulververkäufer und 30 .^ für die Kantonalzeughäuser. Auf de.^ Antrag des Finanzdepartements genehmigte der Bundesrath durch Beschluß vom 23. Juni 1856 diese Preisanfäze.

Gegen Ende des Jahres 1856 stiegen jedoch die Saipeterpreise f....

sehr in die Höhe, daß die Verwaltung namentlich auf dem am niedrigstem tarierten Sprengpulvex , welches gleichviel Salpeter wie das übrige ex^ heischt, offenbaren Verlust machte. Deßhalb verlangte das Departement eine theilweise Preiserhöhung, und der Bundesrath genehmigte Dieselbe a^.

23. Januar 1857, wonach die Preise also bestimmt wurden:

Nr. 1- 4 zu Fr. 140 per 100 Psd.

,, 5- 6 .. ,, 130 .. -- ..

,, 7--10 ,, .. 120 .. -- ..

25.

Jn ihrem zweiten Berichte macht die Kommission nun folgende Be^ .merkung .

,,Die Preise des Pulvers sollen nicht nach dem jeweiligen Stande ..der Salpeterpreise verändert, besonders aber nicht, wie es jüngsthii..

..geschah, für einzelne Nummern erhöht werden, sondern der im Bericht ,,vom Jauuax 1856 bereits unter Beriikfichtigung theuren Salpeters nor^ ,,mirte und im Einverständnis mit der Pulververwaltung festgesezte Preis.

,,festgehalten werden; indem das Pnlvexregal nicht zu einer Erwerbsquelle ,,auf Kosten der Kantone (Zeughäuser) und des Publikums geschaffen wurde.

,,und durch derartige Aenderungen der Pulvervreise die Tarife über Mu^ .,,nition alle Augenblike abgeändert werden müßten.^ ^ Das Finanzdepaxtement ist jedoch der Ansicht, an den im Monate Januar lezthin festgestellten Preisen sür einmal noch festzuhalten. Die Erhöhung , über welche sich die Kommission beklagt , berührt zu einem sehr.

kleinen Theil das an die Kantonalzeughäuser gelieferte Pulver, und bei den 30 o/^ Abzug, welche hier gestattet find, ist der Gewinn der Verwaltung höchst unbedeutend und xeduzirt sich unter Umständen sogar auf Null. Die.

Erhöhung betrifft vorzüglich die unterste Tarifklasse oder das eigentlich^ Sprengpulver, auf welchem gerade der Gewinn gesucht werden muß. Wi.^ wenig bedeutend übrigens der Pulverabsaz an die Kantonalzeughäuser gegenuber demjenigen an das Publikum (vorzüglich Sprengpulver) ist, zeigen.

folgende Zahlen.

I.....^ 18^ 18^ I8^ I8^ 18.^ 18^ I..^

Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr. Ztr.

a. Abfaz an das

Publikum . 777 2357 2461 2493 3l94 3665 5177 655^ b. Abfaz an die Militärbehörden 224 530 461 368 774 740 692 976.

Daraus ergibt sich , daß der an die Militärbehörden abgesezte Thei^ nicht ^ des Gesammtverbrauches beträgt.

Daß das Pulvexregal nicht als eine Finanzquelle behandelt werden.

soll, anerkennt das Finanzdepartement nur in dem Sinne, daß der fiskalisch^ Zwek nicht der einzige oder vorherrschende sein soll , indem selbst die Buu^ desverfassung das Pulverregal unter den Finanzquellen des Bundes auf^

zählt.

Die Politik in der Verwaltung des Pulverregals soll die sein ^

.Vor Allem aus ein gutes Fabrikat und dann einen Gewinn , soweit der.^

selbe mit der Billigkeit verträglich ist.

Ueber die Frage der Pulverpreise ist folglich nach der Anficht de.^ Departements dermalen nichts zu beschließen. Sollen Aenderungen stattfinden, so ist damit jedenfalls bis nach geschehener Durchführung de^ Reorganisation zuzuwarten.

10.

V o r s c h r i f t e n für E r p r o b u n g des P u l v e r s .

Hierin sieht das Finanzdepaxtement ein Hauptmittel für Erzielun^

.eines durchgängig gut sabrizirten Pulvers.

^6 Mit den von der Kommission vorgeschlagenen ,,provisorischen Vor..

^schriften^ ist das Departement einverstanden, nur bedürfen dieselben einiger Ergänzungen.

Es müssensicherndeBestimmungen aufgenommen werden , daß wirklich kein Pulver an das Publikum oder an die Militärbehörden abgeliefert ^verde, welches nicht die vorgeschriebeneu Proben bestanden hat. Solche Bes t i m m u n g e nf i n dz . B . .

Jeder Magazin- oder Bezirksverwalter wird in den Rechnungen nur ^fiix dasjenige Pulver anerkannt, welches auch in den Büchern des Kon^troleurs der Eentralverwaltung als vorschriftsmäßig geprüft und richtig fundeIt bezeichnet ist; serner alle Eolli, die an die Militärbehörden.

^der die Pulververkäufer geliefert werden, sollen mit einer Aufschrift versehen werden, die eine amtliche Beglaubigung der geschehenen vorschxifts-

^mäßigen Erprobung enthält.

Von allen Proben , die von den Bezirksverwaltern und dem Kon^troleur der Eentralverwaltung gemacht werden, sind nach Formulario eingerichtete genaue Protokolle zu sühren. An der Hand dieser Protokolle verfolgen die Eentralverwaltung und das eidg. Militärdepartement den ^Gang der Fabrikation in Bezug auf die Qualität des Pulvers und macheu ^.ie nöthigen Anträge zu geeigneter Zeit.

Formulare zu genannten Kon^rolen find zu entwerfen.

Die Verantwortlichkeit für nicht probehaltig erfundenes Pulver zwischen dem Pulvermacher und dem Bezirksverwaltex , so wie die Kompetenz für Entscheidung dießfälliger Konflikte ist genau zu reguliren.

Die im Art. 17 der Vorschläge vorgehaltene Spezialinstruktion ist sofort zu entwerfen, da ohne diese die von der Kommission vorgeschlagene Verordnung nicht in Vollziehung treten kann.

Das Finanzdepartement wird diese Ergänzungen von der Kommission ^unverzüglich verlangen , damit die Einführung der neuen Probevorschriften .anmittelbar an die Reorganisation der Verwaltung sich anschließen kann.

Jnzwifchen wird das Finanzdepartement darauf halten, daß bezüglich auf ^ie Erprobung des Pulvers wenigstens die bestehenden Vorschriften möglichst ^strenge gehandhabt werden.

Ein Befchluß zu fassen, ist also nicht nöthig.

II.

Einstweiliger fortbestand der ^nl^erkommisstou.

Wenn das Finanzdepartement nach seiner weiter oben geäußerten Anficht mit der Aufstellung einer bleibenden Pulverexperten-Kommisfion auch ^.icht einverstanden ist, so erachtet es dagegen , daß die gegenwärtige Pulverkommission beizubehalten sei, bis die sämmtiicheu Reorganisations- und .^Reformvorschläge durchgeführt find.

Wie aus den obigen Erörterungen hervorgeht, bedarf eine Reihe von Punkten noch einer nähern Ausarbeitung, ^vie z. B. die Vorschläge und Berechnungen für die einheitliche Einrichtung

27 ^ex Mühlen, die eventuelle Einführung der Zvlinderverkohlung, die Jnstruk^ionen an die Pulvermacher und Magazinverw alter , die Spezialvorfchristen für Erprobung des Schießpulvers u. s. w. Das Finanzdepartement nimmt für die meisten dieser Punkte zunächst allerdings die Pulververwaltung iu Anspruch; allein es muß sehr wünschen, daß es zur definitiven Erörterung derselben jeweilen noch ^ie Kommission beiziehen kann.

Wir theilen diese Ansicht auch, und haben deßhalb den Vorschlag des Departements genehmigt, dem zufolge die Pulverkommission bis zur Durchführung der Reorganisation .und Reformvorschläge fortzubestehen und auf die Einladung des Departementes demselben im gegebenen Falle mit ihrem Rathe an die Hand zu ..gehen hat.

Wir halten dafür, es seien durch diese Vorschläge alle bei der FabriNation des Pulvers und der Verwaltung in Betracht fallenden Fragen berührt und wollen Jhre Schlußnahme über den beiliegenden Gesezesvox-

schlag gewärtigen.

Jnzwischen benuzen wir den Anlaß , Sie , Tit. , unserer v^llkomneusten Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 15. Mai 185.^.

Jm Namen des schweiz. Bundesrathes, Der Bundespräsident:. ^.. ..^oruerod.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft:. Schieß.

28 ^esezentwurf, betreffend die Reorganisation der ^ulververtvaltung.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, .^

iu Abänderung des Gesezes über die Errichtung und Besoldung de.^ ^leibenden eidgenössischen Beamtungen; nach Einsicht eines Vorschlages des Bundesrathes, vom 15. Mai 1857^

^

beschließt:

Art. 1.

Der eidgenössischen Pulver- und Zündkapselnverwaltung steht vor..

Ein Pulververwalter mit einer Jahresbesoldung bis aus Fr. 4,50.^ Ein technischer Gehilfe, als Pulverkontroleur, mit einer

Jahresbesoldung bis auf . . . . . . . . . 3,000

Ein administrativer Gehilfe, mit einer Jahresbesoldung bis auf

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

2,800

Art. 2. Unter dem Pulververwalter stehen zur Besorgung der Pulver- ^ administration in den Bezirken die nöthigen Bezirksverwalter, jeder mit einer Jahresbesoldung von Fr. 2,500 bis zu Fr. 3,500.

Einem Bezirksverwalter, in dessen Bezirk mehr als eine Mühle sich befindet, kann ein Adjunkt beigegeben werden, mit einer Jahresbesolduna^ bis auf höchstens Fr. 2,500.

Art. 3. Die Aufstellung der Pulvermacher und Pulververkäufer, un^ die Bestimmungen ihrer Löhnungsverhältnisse ist Sache der Vollziehung^ Behörden.

Art. 4. Jn Folge dieses Gesezes sind die Beamtungen der Pulver Verwaltung zu neuer Besezung auszuschreiben.

Art.

5.

Dieses Gesez tritt von nun .an in Kraft.

Der Bundesrath ist mit der Vollziehung desselben beauftragt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrathes an die h. Bundesversammlung, betreffend die Reorganisation der eidg. Pulververwaltung. (Vom 15. Mai 1857.)

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Bundesblatt

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Jahr

1857

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2

Volume Volume Heft

36

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

18.07.1857

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