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#ST#

Gesezentwurf betreffend

die Revision des Gesezes über Errichtung und .Besoldung der bleibenden eidg. Beamtungen.

Die Bundesversammlung der fchweiz. Eidgenossenschaft, erwägend:.

daß die Revision des Gesezes über die Errichtung und Besoldnng der bleibenden eidg. Beamtungen vom 2. Augstmonat .1853 zum Bedürfniß geworden ;

nach Einsicht des Vorschlages des Bundesrathes vom 14. Juli 1857, beschließt:.

Art. 1. Die hienach genannten, als bleibend erklärten eidgenössischen Beamtungen beziehen folgende Jahresbesoldung : Bundeskanzlei.

a. Der Kanzler der Eidgenossenschaft, nebst freier Wohnung Fr. 6,500

b. der Stellvertreter des Kanzlers c.

d.

e.

f.

..

,,

..

. 4,500 3,600 3,600 3,500 3,000

der l. Archivar der 1l. Archivar . . .

E i n Registrator . . . .

Zwei Kanzleisekretäre, jeder politisches Departement.

Ein Sekretär

. . . . . . . . . . . . Fr. 3,000

E i n Sekretär

.

Departement des Innern.

.

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.

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.

.

.

.

.

.

.

F r . 3,000

Justiz- und Polizeidepartement.

Ein Sekretär

. . . . . . . . . . .

..

Fr. 3,000

^

^..tard^art^nt.

Erster Sekretär (Biixeauchef) . . . . . . . . Fr. 4,000 Zwei weitere Sekretäre, Registratur inbegriffen, jeder von

.

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F r . 2,000-3,000

Ehef des Personellen, zugleich Oberinfiruktor der J.^ fanterie

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F r . 4,500

Verwalter des Materiellen . . . . . . . . . . .

Oberkriegskommissär. Ehef der Militäradminifiratiou in Bern

...^

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4,500

4,500

Verifikator und Buchsührer des Kxiegskommissariats . ..

Kriegskommissäx in Thun . . . . . . . . . -

3,500 2,^00

...^uau^departement.

^inanz^nrean.

Ehef des Rechnungswesens, zugleich Sekretär des Depax^ tements

.

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F x .

5,000

Adjunkt, ^zugleich Registratox, bis auf . . . . . . . 3,200 Zwei Revisoren, jeder . . . . . . . . . . . .

3,000

^t^.ts...^.

Staatskassiex

Adjunkt

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Fx.

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5,500

.^,000

^nI.^r- nnd ^nnd^^selnverwaItnn^.

Ein Pulververwalter . . . . . . . . . . Fr. 4,500 Ein technischer Gehilfe, als Pulverkontroleur

. . . . . .

3,000

Ein Administrationsgehilse . . . . . . . . . . . 2,800

Die nöthigen Bezirksverwaltex, jeder von . Fr. 2,500-3,500 Einem Bezirksverwalter, in dessen Gebiet mehr als eine Mühle sich befindet, kann ein Adjunkt beigegeben werden, mit einer Jahresbefoldung bis auf höchstens . . . . . Fr. 2,500 ^.inz^erw.^Itnn^.

Der Direktor dex Münzstätte, nebst freier Wohnung

. Fr. 3,500

Verifikator

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2,500

...l.^ll- u ud ^ a nd .et .^d e .. a r t e m e u t .

^)

^....tral.^rwattnng.

1.I Ein Oberzollsekretär, zugleich Büreauchef . . . . Fr. 5,000 2) Ein Oberzollxevisor . . . . . . . . . . ^ 3,^00 3)

E i n Registrati

.

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3,200

4) Ein zweiter Sekretär . . . . . . . . . . ., 2,^00 5) Zwei Revisionsadjuukte, jeder . . . . . . . ,, 2,400 ^) Ein Haudelssekretär, bis auf . . . . . . . . . ^ 5^000 ..

..^

.^) Zo^^.^ir.^.^n.

1) Zolldirektoreu, jeder von . . . . . .

Fr. 3,00^--4,500

2) Zolldirektionssekretäre, jeder von . . . . ^ .

3) Revisoren, jeder von . . . . . . .

,, 1,^00--3,000 .. 1,500-^2,400

4) Einnehmer an den Zollstätten, jeder von .

Wo besondere größere Kassenverwaltungen mit einer Einnehmerstelle verbunden sind, kann der Bundesrath, mi. Rülsicht hieraus, Zulagen

..

100^-2,^.0

^

bis auf den Betrag von Fr. 1000 bewilligen.

Derartige ausnahmsweise bewilligte Zulagen müssen jedoch in d...m jeweiligen Jahr.^nd.^t speziell aufgeführt werden.

^ Bei Besoldungen von bloß Fr. l(.0 erhält der Einnehmer iiberdieß . . . l 5 ^. der Roheinnahme.

bei solchen von Fr. 150 ,,

,,

,,

..

,,

,,

,,

^,

^

,,

. . . . 10 ../.. ..

.

200

.

.

.^ ^..

.

,, 300 - 400 . .

,^

500

.

.

.

3

.

,,

,,

4^ ,,

^

,,

5) Kontroleure auf Hanptzollstätten, jeder von .

Fr. 1,000-2,600

6) Die erforderliche Zahl von Gehilfen, jeder .

,,

An Orten, für welche keine befondern Zolleinnehmer aufgestellt find, sondernder ^oll^ bezug Personen mitiibertragen wird, welche ...afe l ...st andere eidgenössische oder kantonaie Beamtungen oder Bedienstungen bekleiden, kann der Bundesrath als Gehalt eine Anzahl von Prozenten der Rvheinnahme bewilligen.

7) Ehefs der Gränzwächterkorps, jeder von .

800-- 2,400

^

,,

l ,^00 .. 2,800

^st- und .^aude.^artement.

1) ^entra^o^dir^tion.

Ein Oberpostsekretär (Büreauchef)

.

.

.

.

.

.

.

Ein Sekretär und Uebersezer

.

.

.

.

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.

Ein Registrator . . . . . . . . . . . .

.

Fr. 4,500

,, 3,000 ,,

2,500

Ein Sekretär . . . . . . . . . . . Fr. 1,800-2,400 ...) ..^ o n t r o I .. n re ^n .

Ein^Oberpostkontroleur (Vüreauches) . . . .

Drei Rechnungsrevisoren, jeder von . . . .

Fr. 4,000 ,, 2,000^3,000

^) .^ursl..irean.

Ein Kursinspektor (Büreauchef) . . . . . Fr. 4,500 Ein Adjunkt, bis auf .

.

.

.

.

.

.

.

,,

3,5..0

Erster und zweiter Sekretär, jeder . . . . ,, 2,100-2,500 Dritter und vierter Sekretär, jeder von . . . ,, 1,8()0.-2,100

57 ..) ^.rainins.^torat.

Drei ^.ainins^toren, jeder bis auf . . . .

Fr. 2,800

.^ .^reii.^.^o^dir^tionen.

^ilf Kreispostdirektoren, jeder von . . . . Fr. 2,400--4,000 ..^ils Ki.eispostkontroleu.e, ,, ,, . . . . ,, 2,100-3,000 Eils Kreispostadjunkten, ,, ,, .. . . . ,, 1,200-2,600 .^ Beamte ans den ^.^nrean.^.

Die Büreauchefs, jeder von . . . . . .

Die Kommis auf einem Hauptbiireau, jeder bis auf ..^ Die Kommis auf andern Postbüreaux, ,, ,, ,,

Fr. 1,600-3,200 ,, 2,700 ,, 2,400

^elegra^enver^altnng.

E i n Zentxaldirektox .

.

.

.

.

.

. ^.

.

,,3,600

Ein zweiter Sekretär, gleichzeitig Registrator Ein Kontroleur . . . . . . . . .

.

.

,, ...

Ein erster Sekretär . . . . . . . . .

Zwei Gehilfen von . . . . . . . . .

,,2,400

1,800^ 2,400

,, 1,200--l,800

Vier Kreisinspektoren, v o n . . . . . . .

,, 2,000--2,700 Die Büreauchefs aus einem Hauptbüreau, von .

,, 1,500 .-2, 100

Die Telegrafisten von . . . . . . . . .

900--1,500

Art. 2. Die Besoldungen der Kopisten und ander.r notwendiger Angestellten der eidg. Verwaltung, außer de^ in^ vorstehenden Artikel be^ nannten, fo wie die ^Gehalte der Weibel und Abwarte, werden nach Maß^ gabe des jährlichen Voranschlages durch den Bundesrath bestimmt.

Art. 3. Sollte die Gesezgebung in Zukunft mit Ruksicht auf Be-.

amtungeu oder deren Besoldung Veränderungen treffen, so werden die dadurch betroffenen Beamten zu keiner Entschädigungsf^rdexu^g irgend einer

Art berechtigt.

Art. 4. Der Bundesrath ist ermächtigt. bei Erledigung von Stellen

durch Todes - oder Krankheitsfälle je n..ch den Umständen zu entscheiden, ob ein Nachgenuß der Besoldung bis aus weitere drei Monate einzu^ treten habe.

^

Art. 5. Gegenwärtiges Gesez tritt mit dem 1. Jänner 1858 in Krast. Bezüglich auf die durch dasselbe eingeführten neuen Beamtungen können die betreffenden Bestimmungen jedoch sofort in's Leben gesezt werden.

Von diesem Zeitpunkte an treten das Bundesgese^ über die Errichtung und Besoldungen der bleibenden eidg. Beamtungen vom 2. Angstmonat 1853 und die übrigen mit gegenwärtigem Geseze in Widerspruch stehenden Bestimmungen außer Wirksamkeit.

58

Entwurf z..

einem Bundesbeschluße, betreffend

die .^aggelder des Nationalrathes und der Kommission.^ mitglteder.

Die B u n d e s v e r s a m m l u n g der schweiz. Eidgenossenschaft,

in der Absicht, eine durch die gegenwärtigen Zeitverhältnisse nöthig gewordene Erhöhung der Taggelder eintreten zu lassen, beschließt: Die Mitglieder des Nationalrathes beziehen für jeden Tag der An.^ wesenheit bei den Siznngen eine Entschädigung von Fr. 15.

Für die Hin- und Herreife erhalten sie für jeden Reisetag das gleiche Taggeld und eine Vergütung der Transportkosten von 70 Centimen für jede zurükgelegte Wegstunde.

Das gleiche Taggeld und die gleiche Reisevergütuug wird den Kommissionsmitgl.edern des National.^ und Ständerathes, so wie den Ueber^.

sezern der beioen Räthe ausgerichtet.

Gegenwärtiger Beschluß tritt mit dem 1. Jauuar 1858 in Kraft.

^ ^us den Verhandlungen des s.^ hetzerische^ ^nndesrI.tthe.^

(Vom 17. Juli 1857.)

Da die am 13. vorigen Monats zu Preisrichtern für die allgemeine schweiz. Jndustrieausstellung in Bern ernannten Herren P e ^ e r im Hof, in Schaffhaufen, O t t - T r ü m p l e r , in Zürich und D e l a r a g e a z , in Lausanne, die auf sie gefallene Wahl abgelehnt haben, so wählte der Bundesrath an deren Stelle : a. für die 1V. Gruppe ..Instrumente.^ Herrn Prof. Möllinger, in ^ .

Solothurn ; b. ,, ,, V.

,, ,, G e w e b e und Stilereien .^ : Herrn ForrerG r o b , in Winterthur ; c. ,, ,, l.^.

,, ,, L e d e r und L e d e r a r b e i t e n ^ : Bla nchet, Erziehungsrath, in Lausanne.

Dex Bundesrath ermächtigte sein Pos.^ und Bau^artement, vow 1. August d. J. an zwischen Ballaigue und V a l l o r b e , behufs Aufchlusses am exstern Orte an die Postkurse zwischen P u n t a r l i ex und L a u f a n n e , einen zweimal täglichen Postverbindnng zu erstellen.

(Vom 20. Juli 1857.)

Der Bundesrath sah sich. veranlaßt, den beiden gesellenden Räthen der Eidgenossenfchaft, so wie den sämmtiichen Kantonsregierungen, die schmerzliche Anzeige zu machen, daß an. l9. dieß, Abe^.ds 5 Uhr, Herr Bundesrath S t e f a n o F r a n s e i n i von Bodio, Kts. Tessin, nach sehr kurzer Krankheit aus feiner irdischen Wirksamkeit abberufen worden sei.

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Gesezentwurf betreffend die Revision des Gesezes über Errichtung und Besoldung der bleibenden eidg. Beamtungen.

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21.07.1857

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