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die Herren Prof. Dr. med. W. Frey, Direktor der medizinischen Universitätsklinik Bern; Prof. Dr. med. E. Massini, Basel; Prof. Dr. jur. A. Hornberger, Bern; Oberrichter P. Ceppi, Bern.
Dem Rücktrittsgesuch des Herrn Dr. Raimondo Eossi, Direktor der Zweiganstalt Lugano der Schweizerischen Nationalbank, wird unter Verdankung der geleisteten Dienste entsprochen.
An dessen Stelle wird für den Eest der laufenden Amtsdauer gewählt: Herr Eiccardo Eossi, von Arzo, Advokat und Nationalrat, in Mendrisio.
1980
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
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Erlöschen der Passageagentur Dr. Wilczek & Co., Swisstours Reisebureau, in Luzern.
Auf 31. Dezember 1939 ist das Herrn Dr. Adolf Wilczek als bevollmächtigtem Geschäftsführer der Firma Dr. Wilczek & Co., Swisstours Reisebureau in Luzern, am 1. Januar 1938 erteilte Patent zum Verkauf von Passagebilletten in der Schweiz infolge Verzichts .des Inhabers erloschen und hat die Agentur gleichen Namens zu existieren aufgehört.
Ansprüche, die nach Massgabe des Bundesgesetzes vom 22. März 1888 betreffend den Geschäftsbetrieb von Auswanderungsagenturen von Behörden, Passagieren oder Eechtsnachfolgern von solchen an die von der Passageagentur Dr. Wilczek & Co., Swisstours Eeisebureau, deponierte Kaution geltend gemacht werden können, sind dem unterzeichneten Amt vor dem 31. Dezember 1940 zur Kenntnis zu bringen.
(2..)
Bern, den 31. Dezember 1939.
Eidgenössisches Auswanderungsamt.
1719
Automobile von Flüchtlingen.
Zahlreiche Flüchtlinge aus Frankreich haben zum Übertritt auf Schweizerboden ihre Motorfahrzeuge benützt. Diese Fahrzeuge wurden an der Grenze ohne Forderung einer Zollhinterlage mit provisorischer Eintrittskarte abgefertigt. Sie dürfen nicht in den schweizerischen Verkehr gebracht, sondern müssen wieder ausgeführt werden, sofern nicht eine Einfuhrbewilligung der Sektion für Ein- und Ausfuhr des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes in Bern beigebracht und zudem der Zoll entrichtet wird.
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Es ist festgestellt worden, dass derartige Motorfahrzeuge bereits in der Schweiz zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten werden. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Käufer oder Mieter derartiger Motorfahrzeuge mit der zollamtlichen Beschlagnahme der Wagen zu rechnen haben. Ausserdem laufen sie, wie die Veräusserer, Gefahr, wegen Verletzung des Zollgesetzes bestraft zu werden.
Bern, den 22. Juni 1940.
Eidgenössische Oberzolldirektion.
1980
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Wettbewerb- und Stellenaussehreibungen, sowie Anzeigen.
Amtliches Stenographisches Bulletin der Bundesversammlung, Abonnementseinladung.
Der Bezugspreis für das Amtliche Stenographische Bulletin beträgt, die Postgebühr eingerechnet, in der Schweiz 12 Franken im Jahr. Im übrigen Postvereinsgebiet ist der Bezugspreis samt Postgebühr 16 Franken.
Das stenographische Bulletin enthält die Verhandlungsberichte über Bundesgesetze und allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sowie über andere Geschäfte, sofern einer der Räte die stenographische Aufnahme oder Drucklegung beschliesst.
Das stenographische Bulletin wird jeweilen kurz nach Sessionsschluss in Heften mit Umschlag, Inhaltsverzeichnis und Rednerliste geliefert.
Dem Dezemberheft wird überdies das Jahresinhaltsverzeichnis sowie die Jahresrednerliste beigegeben.
Abonnementsbestellungen sind ausschliesslich der Expedition ,,Verbandsdruckerei AG." in Bern einzureichen. Einzelne Sessionshefte sowie frühere Jahrgänge des stenographischen Bulletins können dagegen beim unterzeichneten Sekretariat bezogen werden.
Inhalt der Hefte der Sommersession 1940.
Nationalrat.
(Preis: l Fr. 50.)
Ausgleichsteuer.
Entschuldung landwirtschaftlicher Betriebe. Bundesgesetz (Differenzen).
Militärischer Vorunterricht.
Urheberrechte. Bundesgesetz über die Verwertung.
Ständerat.
(Preis : l Fr.)
Massnahmen zum Schütze des Landes. II. Bericht des Bundesrats.
Militärischer Vorunterricht.
Sekretariat der Bundesversammlung.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.
In
Bundesblatt
Dans
Feuille fédérale
In
Foglio federale
Jahr
1940
Année Anno Band
1
Volume Volume Heft
26
Cahier Numero Geschäftsnummer
---
Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum
26.06.1940
Date Data Seite
810-811
Page Pagina Ref. No
10 034 310
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