159 # S T #

Aus den Verhandlungen des Bundesrates.

(Vom

24. Januar 1940.)

.

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Graubünden: für den Ausbau der Strasse Chur - Lenzerheide - JulierCastasegna ; 2. Waadt : für die Erstellung eines Waldweges in der Gemeinde Rougemont.

(Vom

25. Januar 1940.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Graubünden: für die Erstellung eines Waldweges in der Gemeinde Präz im Domleschg.

2. Wallis : für Verbauungs- und Aufforstungsarbeiten « Faldum » in der Gemeinde Ferden.

1722

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes, # S T #

Kreisschreiben des

eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements an die kantonalen Aufsichtsbehörden für das Handelsregister betreffend die Löschung von juristischen Personen und Filialen ausländischer Unternehmungen im Handelsregister während der Dauer des Bezugs der Kriegsgewinnsteuer.

(Vom

22. Januar 1940.)

Hochgeachtete Herren!

Durch Beschluss vom 12. Januar 1940 *) (abgedruckt im SHAB Nr. 10 vom 13. Januar 1940, S. 87 f.) hat der Bundesrat die Erhebung einer Kriegsgewinnsteuer angeordnet, welche für die seit dem 1. Januar 1989 erzielten *) A. S. 56, 45.

160

Kriegsgewinne zu entrichten ist, bis sie durch einen neuen Bundesratsbeschluss aufgehoben wird.

Die Kriegsgewinnsteuer wird nicht durch die Kantone, sondern unter Mitwirkung der kantonalen Behörden durch die eidgenössische Steuerverwaltung veranlagt und bezogen.

Der Bundesratsbeschluss vom 12. Januar 1940, der arn 15. Januar 1940 in Kraft getreten ist, bestimmt in Art. 35 : fl1 Juristische Personen sowie Filialen ausländischer Unternehmen dürfen im Handelsregister erst dann gelöscht werden, wenn sie ihrer Pflicht zur Entrichtung der Steuer durch Zahlung oder Sicherheitsleistung genügt haben.

2 Von jeder Löschungsanmeldung einer juristischen Person oder der Filiale eines ausländischen Unternehmens hat der Handelsregisterführer spätestens am Tage nach der Anmeldung der eidgenössischen Steuerverwaltung Kenntnis zu geben mit der Aufforderung, zu erklären, ob gegen die Löschung Einspruch erhoben wird.

3 Wird binnen zehn Tagen seit der Aufforderung kein Einspruch erhoben, so ist dem Löschungsbegehren Folge zu geben.

4 Erfolgt ein Einspruch, so darf die Löschung nicht vollzogen werden.

Der Einspruch ist zurückzuziehen, wenn die Steuer bezahlt oder sichergestellt, oder wenn durch rechtskräftigen Entscheid der zuständigen Behörde festgestellt worden ist, dass der bestrittene Steueranspruch nicht zu Eecht besteht.» Hiezu ist ergänzend zu bemerken: 1. Die Anzeige der Löschungsanmeldung ist vom1 Eegisteramt an die Adresse der Sektion für Kriegsgewinnsteuer der eidgenössischen Steuerverwaltung, Bundesgasse 32, in Bern, zu richten. Die Sendung ist einschreiben zu lassen. Die Portoauslagen sind von denjenigen, die das Löschungsbegehren stellen, zum voraus zu vergüten.

2. Die eidgenössische Steuerverwaltung wird, wenn sich vor Ablauf der zehntägigen Sperrfrist herausstellt, dass gegen die Löschung keine Bedenken bestehen, hievon dem Registeramt sofort Mitteilung machen.

3. Begehren um Aufhebung des Einspruches gegen die Löschung sind an die eidgenössische Steuerverwaltung zu weisen.

4. Auf den an das eidgenössische Amt für das Handelsregister zur Publikation zu sendenden Auszügen, welche Löschungen betreffen, ist, soweit nicht Einzelfirmen oder Kollektiv- und Kommanditgesellschaften in Frage stehen, stets anzumerken, dass die eidgenössische Steuerverwaltung angefragt, ein Einspruch gegen die Löschung aber
nicht erhoben oder zurückgezogen worden ist.

Wir ersuchen sie, die nötigen Weisungen für das Handelsregister Ihres Kantons erlassen zu wollen. Wir haben uns erlaubt, vorläufig jedem kantonalen Haadelsregisterbureau ein Exemplar dieses Kreisschreibens zuzustellen.

161

Genehmigen Sie, hochgeachtete Herren, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

Bern, den 22. Januar 1940.

1757

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Baumann.

Kreisschreiben des

eidgenössischen Politischen Departements an die Kantonsregierungen betreffend die Beiträge an die schweizerischen Hilfsgesellschaften und fremden Asyle im Auslande für das Jahr 1939.

(.Vom 15. Januar 1940.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Wir beehren uns, Ihnen hiermit wie gewohnt über die im vergangenen Jahre von schweizerischen Wohltätigkeitsgesellschaften und Heimen sowie von fremden Spitälern und Asylen im Auslande zugunsten unserer hilfsbedürftigen Landsleute entfaltete Tätigkeit sowie über die unter eine Anzahl von diesen Anstalten verteilten Beiträge Bericht zu erstatten.

Aus der nachfolgenden Übersicht geht hervor, dass uns für den genannten Zweck, gleich wie im Vorjahr, Fr. 76 325 zur Verfügung standen, und zwar entfielen auf Leistungen des Bundes Fr. 45000 der Kantone » 31 325 Total Fr. 76325 Aus diesen Krediten wurden ausgerichtet: 1939

1938

a. an schweizerische Hilfsgesellschaften . . .

b. an Schweizerheime c. an fremde Asyle und Spitäler

Fr. 51|510 » 17,900 » 6 915

Fr. 51 275 » 17900 » 7150

Total

Fr. 76 325

Fr. 76 325

162 Es haben somit' in der Verteilung der Beiträge für das Jahr 1939 keine wesentlichen Änderungen stattgefunden. Von 170 Hilfsgesellschaften haben insgesamt 61 auf die Zuerkennung einer Beihilfe zugunsten weniger bemittelter Hiilfsvereine verzichtet. Infolge der im Herbst eingetretenen Kriegsereignisse waren verschiedene Hilfswerke gezwungen, ihre Tätigkeit ganz oder vorübergehend einzustellen (Warschau, Helsinki, Strassburg und St. Ludwig im Elsiass), während das Home Suisse in Paris geschlossen werden musste und das dortige Greisenasyl seinen Sitz vorübergehend nach der Schweiz verlegt hat.

Aus den zugegangenen Berichten geht hervor, dass die schweizerischen Wohltätigkeitsvereine im Auslande auch im Berichtsjahre wiederum eine äusserst segensreiche Tätigkeit für unsere in Not geratenen Landsleute entfaltet haben. Die mit Beiträgen bedachten Werke sprechen uns denn auch ihren besten Dank für die ihnen von Bund und Kantonen zufliessenden Subventionen aus, ohne die sie ihre philanthropische Tätigkeit entweder ganz einstellen oder stark einschränken müssten.

Wir hoffen daher gerne; dass wir trotz der Ungunst der Zeit weiterhin auf die tatkräftige und verständnisvolle Mithilfe werden zählen dürfen, die Sie unserem gemeinsamen Hilfswerke von jeher haben angedeihen lassen.

Genehmigen Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.

Bern, den 15. Januar 1940.

Eidgenössisches Politisches Departement: Motta.

163 Beiträge der Kantone zugunsten der schweizerischen Wohltätigkeitsgesellschaften niid Asyle im Auslande Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwaiden Glarus . .

Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land .

Schaffhausen Appenzell A.-Rh Appenzell I.-Rh St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin .

Waadt Wallis . . .

Neuenburg .

Genf . .

.

. . . .

. .

. . . . . . . .

.

.

.

.

.

. . .

Total

Beiträge für

1938

1939

Fr.

6900 4000 1200 200 500 250 200 800 240 585 1000 2000 1000 700 700 150 2500 1000 2400 1200 1500 1 500 300

Fr.

6900 4000 1200 200 500 250 200 800 240 585 1000 2000 1000 700 700 ' 150 2500 1000 2400 1200 1500 1 500 300

500 31325

500 31325

164 Angaben über die schweizerischen Hilfsgesellschaften, gemäss den übermittelten Abrechnungen

1937

1938

1. Gesamtzahl der Vereine, die Abrechnungen übermittelt h a b e n . . . .

172

170

2. Gesamtvermögen dieser Vereine 3. Gesamtsumme der von diesen Vereinen an Landsleute gewährten Unterstützungen

Rechnungsjahre

Fr. 4 351 680 Fr. 3 975 080

,,

546 935

,,

481320

4. Zahl der Vereine, die auf einen Beitrag verzichtet haben

62

61

5. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnungen unterstützten Vereine . .

110

109

a. Total der von diesen Vereinen gewährten Unterstützungen .

b. Total der diesen Vereinen gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

Fr. 334046 Fr.

51 275

276 220

51 510

165 Angaben über die schweizerischen Heime und Asyle, gemäss den von ihnen übermittelten Abrechnungen

Rechnungsjahre

1937

1988

1. Gesamtzahl der Heime und Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben 2. Zahl der auf Grund ihrer Abrechnung unterstützten Anstalten.

3. Gesamtvermögen dieser Anstalten .

Fr. 166 210

Fr. 429 380

4. Gesamtverpflegungskosten der Pensionäre dieser Anstalten . . . .

59446

64020

5. Gesamtbetrag der diesen Anstalten gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

17900

17 900

Rechnungsjahre

Angaben über die fremden Asyle, gemäss den von ihnen übermittelten Abrechnungen

1937

1938

1. Zahl der Asyle, die eine Abrechnung übermittelt haben

24

26

2. Zahl der unterstützten Asyle

24

24

3. Mutmasslicher Betrag, der den Asylen dadurch entgangen ist, dass sie Schweizerbürger unentgeltlich oder . zu Vorzugspreisen verpflegt haben .

Fr. 54 071

Fr. 61 270

4. Gesamtbetrag der den Asylen gewährten Bundes- und Kantonssubventionen

7150

6915

166

Nach Landern geordnete statistische Angaben betreuend die Schweiz. Hilfsgesellschaften und Heime im Auslande.

Länder

Ansässige Schweizer

Belgien ,, (Afrika) . . .

Dänemark Deutschland * ) . . . .

Estland .

. . .

Finnland Frankreich (Afrika) . .

Griechenland Grossbritannien . . . .

,, (Kanada) (Afrika).

,, (Asien) .

,, (Australien) Italien Jugoslawien .

. . .

Lettland Niederlande ,, (Indien) . .

'Polen 3) Portugal . . .

. .

Rumänien .

.

6700 220 270 54200 160 310 96500 5000 290 16900 4300 1900 930 1500 16800 320 180 1480 570 860 380 1300 230 2000 600 48500 330 11600 170 4800 1540 230 580 160 700 340 400 110 370 360 490 130 250 40 285 000

Spanien2) Ungarn

.

Vereinigte Staaten . . .

,, ,, (Philippinen) Argentinien

Bolivien Brasilien Chile Guatemala Xolumbien 1 Kuba Paraguay . .

Peru Salvador .

. . . .

Uruguay China Iran Japan4 Siam ) 1759

Zahl dir Schweiz.

Hilfswerke

4 1 1 53 1 1 33 6 2 5 2 5 4 3 10 1 1 2 1 2 1 1 5 2 11 1 5 1 4 4 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 187

Vermögen Gewährte der Schweiz.

UnterHilfswerke stützungen Fr.

Fr.

112 400 5830 3580 25660 1590 189 770 49100 380 560 1470 98800 247 380 4460 1720 6190 5530 122 800 471 400 6010 3310 264210 29670 43100 1200 29030 630 248 900 65840 6560 1060 3020 770 76720 5040 2430 3780 22000 33460 1500

2440 4140 820

Subventionen Fr.

1390 175 450 19445 350

22015 1285 350 4650 1600 800 5350 700 700 500 800 100 900 5400 150

830 1 059 940 20220 685 550 1000 353 390 107 380 3800 8140 4300 620 1740 272 090 3160 7280 12890 28120 5540 28840

8040 71 400 700 9390 80 18350 12430 1150 2140 650 1450 140 8670 770 1540 1670 1120 1020

200

4 404 460

545 340

69410

1200 250 400

250

KB. Als Basis für die Berech nung der Unterstützungen und Vermögenswerte wurde auf den Umrechnungskur s abgestellt, der in den Abrechnungen der Hilfswerke aufgeführt worden ist. W o keine diesbezüglichen Angaben vorlagen, wurde das Kursbulletin vom 1. Janua r (Beginn des Rechnungsjahres) zur Anwendung gebracht.

1 3 ) einschl. Protektorat Böhmeii-Mähren.

) Vorläufig aufgehoben.

2 d J Keine Angaben erhaltlich.

) Keine Angaben erhältlich.

167

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Gemäss Art. 42 und 43 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung vom 26. Juni 1930 ist der Nachgenannte in das Begister B (Diplominhaber vor Inkrafttreten des Bundesgesetzes) eingetragen worden : Diplomierter Herrencoifîeur: Scheuch Adolf, in Lausanne.

Bern, den 25. Januar 1940.

1722

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Das vom Schweizerischen Frauengewerbe-Verband eingereichte Keglement über die D u r c h f ü h r u n g von M e i s t e r i n n e n p r ü f u n g e n im Wäscheschneiderinnenberufe ist, nachdem die im Bundesblatt vom 13. Dezember 1939 angesetzte Einsprachefrist am 12. Januar 1940 unbenutzt abgelaufen war, vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 22. Januar 1940 genehmigt worden.

Gemäss Art. 89 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

Bern, den 23. Januar 1940.

1722

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Nachgenannten Personen ist auf Grund bestandener Prüfung der gesetzlieh geschützte Meistertitel gemäss den Bestimmungen der Art. 42--49 des Bundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden: 1.

2.

3.

4.

5.

Hafnermeister.

Brunner Ernst, in Unterseen 6. SchneebeliHans, in Gfenn-Dübendorf Habegger Budolf, in Wetzikon 7. Spörri Traugott, in Bern Kummer Ernst, in Lyss 8. Strässler Karl, in Frauenfeld Bitschard Eduard, in Solothurn 9. Weibel Johann, in Chur Schärer Karl, in Kempten-Wetzikon 10. Zweidler Hans, in Winterthur Bern, den 26. Januar 1940.

1722

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

163

Eidgenössische Steuerverwaltung.

Im Monat Dezember 1939 1938

1. Januar bis 31. Dezember 1938 1939

Rohertrag der eidgenössisehci Stcmpelabgabe n: a. Abgaben auf Grund der Bundesgesetze vom 4. Oktob er 1917/22. De zember 1927 und vom 24. Juni 1937.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

285 218. 09 929 879. 98 5735033.23 9 441 664. 53 1 . Obligationen . . . .

328' 544. 20 423 672. 15 1919871.80 2 980 705. 60 2. Aktien 74 984. -- S. GmbH.-Anteile . . .

5 112.-- 56 679. -- 4 896. -- 4. Genossenschafts70 868. 35 4 964. 65 5135.45 Anteile . .

.

88 659. 69 800.-- 119. 60 3 058 733. 80 1031881.30 5. Ausland. Wertpapiere .

6. Umsatz inländ. Wert39 946. 10 90 358. 05 657 497. 66 938 272. 20 papiere 7. Umsatz ausländ. Wert147501.55 227071. 10 2304115.53 2 407 534. 33 papiere 104 555. 10 128 702. 60 1253071.95 1 301 195. 20 8. Wechsel 690 123. 40 572 607. 33 5937717.40 5 933 564. 93 9; Prämienquittungen . .

212063.-- 192 186. 55 2 469 825. 18 2324023.29 10. Frachturkunden . . .

Total 1--10 1 818 828. 09 2574628.81 23 481 205. 24 26 504 693. 73 6. Abgaben auf Grund der Bundesgeset oe vom 25. Ju ni 1921/22. De zember 1927 und vom 24. Juni 1937.

11. Coupons v. Obligationen. n'A 706. 48 821 597. 19 10 334 692. 76 11135013.84 12. Coupons von Aktien .

626813.96 779 480. 54 9 397 138. 71 10156912.17 18. Coupons von GmbH.502. 56 3301.04 Anteilen 19.15 14. Coupons von Genossen4 925. 68 10 210. 45 333 560. 70 345 959. 89 schafts-Anteilen . . .

15. Coupons von ausländi4 602. 75 2181033.95 674 821. 70 schen Wertpapieren .

2 406. 90 Total 11--15 1 387 872. 17 1615890.93 22 249 727. 16 22313210.16 Total 1--15 3 20ß 700. 26 4 190 519. 74 45 730 932. 4048 817 903. 89 c. Abgaben auf Grund des Bundesratsbe Schlusses vom 29. November 1933 und der Bundesbeschlüsse vom S 1. Januar 1936 und 22. Dezember 1938.

16. Erhöhung der Couponabgabe 1 385 465. 25 1611288.16 20 068 692. 86 21638388.20 17. Kommandit93 022. 60 beteiligungen . . . .

3 754. -- 7 422. -- 63080.35 51 607. 72 28 067. 20 1 971. 75 1811748.96 18. Verschiedenes ') . .

Total 16--18 1 417 286. 45 1620681.91 21 943 522. 17 21783018.52 Total 1--18 4 623 986. 71 5811201.65 67 674 454. 57 70 600 922. 41 19. Bussen ·.

45 077. 10 28 203. 02 1 012. 75 18 489. 65 1722 Total 1--19 4 624 999. 46 5792712.-- 67719531.67 70 629 125. 43 ') Abgabe auf über 3- bis emonatigen Bankguthaben und ibrem Ertrage und Abgäbe auf Urkunden über Mit eigen tumsrecbte.

169

Einnahmen der Zollverwaltung in den Jahren 1938 und 1939.

Monat Januar .

Februar März .

April .

Mai Juni Juli . .

August .

September Oktober.

November Dezember

1938

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

.

. .

. .

. .

. .

. .

Total

Belastung 1722 des Tabaks

1939

19 39 Mehreinnahmen Mindereinnahmen

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

j 15765804.91 17 748 694. 34 1 982 889. 43 18 935 427. 52 19 672 379. 50 736 951. 98 22 461 995. 28 25 855 045. 31 3 393 050. 03 24 880 888. 55 25 695 862. 38 814 973. 83 22 454 156. 51 27 243 834. 13 4 789 677. 62 22 567 240. 44 29 202 231. 92 6634991.48 21 567 304. 79 25 603 274 92 4 035 970 13 21273997.53 25792899 95 4 518 902. 42 25 389 098. 09 17820870.11 7 568 227. 98 23154079.13 26 569 216. 33 3 415 137. 20 21 159 606. 21 31 931 346. 47 10 771 740. 26 27 609 416. 17 32162219.10 4 552 802. 93 267219015.13 305 297 874. 46 38 078 859. 33 öline Tabakzölle imd Biersteuer 40 283 550. 56

45 400 604. 13 5117053.57

Notifikation.

Im Verlaufe einer zolldienstlichen Untersuchung wurden in Zürich, Stampfenbachstrasse 63, vom dortigen Zollfahndungsdienst 34 Flaschen Zwetschgenbranntwein im Nettogewicht von 68 kg aufgefunden. Auf Grund des Untersuchungsergebnisses muss angenommen werden, dass dieser Branntwein seinerzeit unter Umgehung der Zollkontrolle und unter Hinterziehung der Zoll- und Monopolabgaben in die Schweiz eingeführt wurde. Der Täter konnte nicht festgestellt werden.

Gestützt auf Art. 102, Absatz l, des Bundesgesetzes über das Zollwesen, vom 1. Oktober 1925, sind die 34 Flaschen Branntwein vom Zollfahndungsdienst in Zürich beschlagnahmt worden. Der rechtmässige Eigentümer wird hiermit gemäss Art. 102, Absatz 4, des Zollgesetzes von der Beschlagnahme benachrichtigt. Er kann dieselbe binnen 30 Tagen seit dem Erscheinen dieser Notifikation bei der Zollkreisdirektion in Schaffhausen durch Beschwerde anfechten. Meldet sich binnen dieser Frist kein Ansprecher, so wird der Branntwein öffentlich versteigert.

Bern, den 25. Januar 1940.

1722

Eidgenössische Oberzolldirektion.

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Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

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Jahr

1940

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

05

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

31.01.1940

Date Data Seite

159-169

Page Pagina Ref. No

10 034 195

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