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Bundesblatt 92. Jahrgang.

Bern, den 17. April 1940.

Band I.

Erscheint wöchentlich Preis Franken im Jahr, IO Frankem im Hall)jähr, zuzüglich Nachnahme- and Postbestellnngsgebühr.

: 50 Rappen die Petitzeile oder deren Raum. -- Inserate franko Stämpfli & de. in Bern.

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4024

Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1940 bis 30. Juni 1941.

(Vom 16. April 1940.)

Herr Präsident!

Hochgeehrte Herren!

Hierdurch beehren wir uns, Ihnen den Betriebsvoranschlag der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1940 bis 80. Juni 1941 vorzulegen.

Der Ausbruch des Krieges hat die Schwierigkeiten vermehrt, auf die wir bereits in früheren Botschaften hingewiesen haben, im Zeitpunkt der Aufstellung des Voranschlages der Alkoholverwaltung die Entwicklung seiner massgebenden Bestandteile zu überblicken. Die Gestaltung der ausschlaggebenden Posten des Voranschlages hängt heute nicht nur vom Ausfall der Obst- und Kartoffelernte, sondern auch von den zu treffenden kriegswirtschaftliehen Massnahmen ab. In der Kriegswirtschaft amtet die Alkoholverwaltung als Sektion für Kartoff eln, Obst und Alkohol des Kriegsernährungsamtes.

Die Obst- und Kartoffelernte soll wiederum eine möglichst weitgehende Verwendung ohne Brennen finden, was nicht nur im Sinne der Alkoholgesetzgebung liegt, sondern auch im Interesse der Landesversorgung mit Nahrungsund Futtermitteln während der Kriegszeit. Die hiefür zu treffenden Massnahmen werden wie bisher die Ausgaben der Alkoholverwaltung erheblich vermindern.

In welchem Umfang die brennlose Verwertung des Obstes und der Kartoffeln Beiträge erfordert, kann heute nicht bestimmt werden. Es ist möglich, dass bei einer nicht allzu grossen Obst- und Kartoffelernte diese Beiträge unter den veranschlagten Beträgen bleiben werden. Zuverlässige Schätzungen sind im heutigen Zeitpunkt nicht möglich. Immerhin können wir uns für" einzelne Posten auf die Erfahrungen der letzten Jahre und der ersten Kriegsmonate stützen.

Die finanzielle Lage der Alkoholverwaltung hat sich dank der Rechnungsergebnisse der letzten drei Jahre wesentlich gebessert. Gewiss betrug das Bandesblatt.

92. Jahrg.

Bd. I.

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366

verbleibende Defizit der ersten Jahre der neuen Alkohlogesetzgebung am 30. Juni 1939 noch Fr. 1727072.78. Es steht aber heute schon fest, dass das laufende Eechnungsjahr einen höheren Gewinn abwerfen wird als das letzte Jahr. Diese Entwicklung der Einnahmen wird deshalb eine weitere ansehnliche Abtragung des Passivsaldos ermöglichen. Man darf sich indessen für die Zukunft nicht zu grossen Hoffnungen über die Gestaltung der Einnahmen aus der Alkoholgesetzgebung hingeben, da wir heute nicht wissen, unter welchen Bedingungen die Beschaffung von Sprit bei den Kriegsverhältnissen möglich sein wird. Auch über die Entwicklung des Absatzes hält es schwer, Voraussagen zu machen. Wenn sich aber die Verhältnisse nicht zu stark verschlimmern und die Einnahmen aus dem Verkauf, den Monopolgebühren und Steuern nicht wesentlich sinken, kann in den nächsten Jahren, vielleicht schon ab 1941/42, mit einer höheren Zuweisung an Bund und Kantone als bisher gerechnet werden. Voraussetzung hierzu ist allerdings, dass die Grundlagen der heutigen Alkoholgesetzgebung erhalten bleiben und die derzeitige Ordnung nicht durch eine Eevision im Sinne der «Eevalinitiative» abgeändert wird.

I. Einnahmen.

-- a.

b.

c.

d.

e.

ee.

/.

g.

Vortrag aus dem Vorjahre Er. Zur Vormerkung Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch » 5 855 000 Verkauf von Kernobstbranntwein » 2 400 000 Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Eiech- und Schönheitsmitteln » 2 367 000 Verkauf von Brenn- und Industriesprit sowie von Vergällungsstoffen für Industriesprit » 6 152 000 Verkauf von Gebinden » Zur Vormerkung Verkauf von Altmetall » Zur Vormerkung Steuer auf Spezialitätenbranntweine » l 000 000 Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein » 2 000 000

-- Steuer auf Vorräte

h.

i.

k.

l.

» Zur Vormerkung

Monopolgebühren an der Grenze Monopolgebühren im Inland Bewilligungen für den Grosshandel Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben

» 2 000 000 » 50 000 » 30 000 » Zur Vormerkung Fr. 21 854 000

Bemerkungen:

. Zu a. «Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch.» Gemäss unserem Beschluss vom 1. September 1939 wurde der Verkauf gebrannter Wasser durch die Alfcoholverwaltung vom gleichen Tage an auf Grund der bisherigen Bezüge kontingentiert. Als sich die Verhältnisse über die Beschaffung von Sprit abgeklärt hatten und dank der genügenden Vorräte

367

der Alkoholverwaltung, konnte die Kontingentierung auf Ende Dezember 1939 aufgehoben werden. Seither werden die Bestellungen nach dem normalen Bedarf ausgeführt.

Während der vier Monate der Kontingentierung September bis Dezember 1939 betrug der Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch 197 hl 100 % = 166 q Extrafeinsprit, 3388 hl 100 % = 2857 q Peinsprit und 49 hl = 43 q Kartoffelrohspiritus.

Gestützt auf diese Verkaufszahlen, die wir als Normalbedarf betrachten, stellen wir folgende Absatzmengen zu den in unserem Beschluss vom 21. November 1939 festgesetzten Verkaufspreisen ein: Extrafeinsprit Feinsprit Kartoffelrohspiritus

500 q zu Fr. 700 = Fr. 350 000 8000 q » » 680 = » 5 440 000 100 q » » 650 = » 65 000

Fr. 5 855 000 Zu b. «Verkauf von Kernobstbranntwein.» Diese Eubrik muss mit der Eubrik g. «Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein» in Zusammenhang gebracht werden. Gestützt auf unsere Beschlüsse hat die Alkoholverwaltung in den letzten Jahren das Brennen und Brennenlassen von Eohstoffen aus Kernobst nur unter der Bedingung gestattet, dass der Branntwein durch den Produzenten selber gegen Entrichtung der Verkaufsabgabe von Fr. 3.30 je Liter 100 % verwertet werde. Der Selbstverkauf der unter dieser Bedingung von den Obstverwertungsbetrieben hergestellten Mengen Kernobstbranntwein tritt somit an Stelle des Verkaufes durch die Alkoholverwaltung. Je nach dem Umfang der Ernte und den für ihre Verwertung zu treffenden Massnahmen werden die Einnahmen aus der Besteuerung des Kernobstbranntweines entweder vom Verkauf durch die Alkoholverwaltung oder vom Verkauf durch die Produzenten gegen Entrichtung der vorerwähnten Abgabe herrühren. Gestützt auf den bisherigen Verkauf durch die Alkoholverwaltung und auf die bisher eingegangenen Beträge der Selbstverkaufsabgabe setzen wir für das nächste Geschäftsjahr einen Verkauf von 5000 hl 100 % = 6000 q zu 65 Gew. % zu dem in unserem Beschluss vom 21. November 1939 festgesetzten Verkaufspreis von Fr. 400 je q ein Fr. 2 400 000.

Zu c. «Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln.» Der Verkauf dieses verbilligten Sprites in den vier Monaten der Kontingentierung September bis Dezember 1939 (siehe Bemerkung zu a.) betrug 212 hl 100 % = 179 q Extrafeinsprit, 2443 hl 100 % = 2060 q Feinsprit und 28 hl 100 % = 22 q Alcohol absolutus; ferner wurden 110 hl 100 % = 93 q an die Spitäler und Krankenanstalten geliefert.

368 Gestützt auf diese Zahlen setzen wir zu den in unserem Beschluss vom 28. Dezember 1938 festgesetzten Preisen ein: Extrafeinsprit .

Feinsprit Alcohol absolutus Für die Spitäler und Krankenanstalten Aufrundung .

500 q 6000 q 50 q 250 q

zu » » »

Fr. 370 = » 350 = » 380 = » 250 =

Fr.

» 2 » » »

185 000 100 000 19 000 62 500 500

Fr. 2 367 000 ' Zu d. «Verkauf von Brenn- und Industriesprit some von Vergällungsstoffen für Industriesprit.» In den vier Monaten der Kontingentierung September bis Dezember 1939 (siehe Bemerkung zu a.) wurden abgesetzt: in 4 Monaten hl 100% q

Brennspiritus Industriesprit Feinsprit Sekundasprit Alcohol absolutus Vergällungsstoffe

'

fUr 12 Monate q

14 321 = 12 612

37 836

12 949 = 10 918 3 486 = 2 987 695 = 551 139 = 111

32 754 8 961 1653 333

31 590 = 27 179

81 537

Gestützt auf diese Zahlen stellen wir zu den in unseren Beschlüssen vom 12. Januar 1940 festgesetzten Preisen ein: Brennspiritus Industriesprit Feinsprit Sekundasprit Alcohol absolutus Vergällungsstoffe

38 000 q zu Fr. 74 = Fr. 2 812 000 32 000 q 8 000 q 2 000 q 300 q

80 300 q

» » » »

» 78 = » 75 = » 92 = » 200 =

» 2 496 000 » 600000 » 184 000 » 60 000

Fr. 6 152 000

Zu f. «Steuer auf Spezialitätenbranntweine.» Im letzten Geschäftsjahr sind Fr. 721096 eingegangen gegenüber Fr. l 033 242 im Vorjahr. Der Eückgang ist auf die geringe Kirschen- und Zwetschgenernte zurückzuführen.

Wir rechnen mit einer Einnahme von Fr. l 000 000

369 Zu g. «Abgabe für den Selbstmrkauf von Kernobstbranntwein.i> Wir verweisen auf die Bemerkung zu 6. «Verkauf von Kernobstbrannt·vvein». Gestützt auf die Tatsache, dass der Selbstverkauf zum grossen Teil an Stelle des Verkaufes durch die Verwaltung treten kann, dass aber die Nachfrage nach Kernobstbranntwein grösser geworden ist, setzen wir eine Einnahme ein von Fr. 2 000 000 Zu h. «Monopolgebühren an der Grenze.» Im letzten Geschäftsjahr sind an der Grenze Fr. 2 809 085 gegenüber ' Fr. l 517 000 im Vorjahr erhoben worden. Im laufenden Geschäftsjahr sind bis Ende Februar Fr. 3 355 713 eingegangen. In Anbetracht der möglichen Schwierigkeiten bei der Zufuhr aus dem Ausland, rechnen wir vorsichtshalber mit einem Ertrag, einschliesslich die Entschädigung für die Drusen eingeführter Weine, von bloss Fr. 2 000 000 Zu i. «Monopolgebühren im Inland.» Vom 1. Juli 1939 bis Ende Februar 1940 sind an Monopolgebühren im Inland Fr. 91 302 erhoben worden. Wir stellen eine Einnahme ein von Fr.

50 000 Zu k. «Bemlligungen für den Grosshandel.» Für das Jahr 1940 sind bis Ende Februar von der Alkoholverwaltung 824 Bewilligungen für den Grosshandel mit gebrannten Wassern erteilt worden.

Die Jahresgebühr beträgt Fr. 100, so dass im Bechnungsjahr 1940/41 mit einer Einnahme gerechnet werden kann von rund Fr.

30 000

II. Ausgaben.

o. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch b. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus .

c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Biech- und Schönheitsmitteln d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit, sowie von Vergällungsstoffen e. Beschaffung von Gebinden /. Förderung der Kartoffelverwertung g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues h. Ankauf von Brennapparaten · · · Übertrag

Fr.

759 000

» 2450000 »

542 000

» 5735000 » Zur Vormerkung » 600 000 » 3 000 000 » 200 000 Er. 13286000

370 Übertrag i. Brennereiaufsichtstellen fc. Verkebrsfrachten l. Verwaltung m. Bückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

Fr. 18 286 000 » 500 000 » 400 000 » 1884000 » » »

80 000 342000 70 000

Fr. 16 062 000 Bemerkungen : Zu a. «Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Tririkverbrauch.» Die Menge des zu beschaffenden Sprites und Spiritus richtet sich nach der bei den Einnahmen für den Verkauf veranschlagten Menge. Wir stellen somit, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Eingang aus der Aufarbeitung von Inlandsware oder Bezüge aus dem In- und Auslande zuzüglich Zoll*)

8600 q zu Fr. 65 = Fr. 559 000 -- -- = » 200 000 8600 q

Fr. 759 000

Zu b. «Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus.» Wir stellen die'Ausgaben dieser Eubrik auf der Grundlage einer guten mittleren Obsternte ein. Um die zu übernehmende Menge Kernobstalkohol möglichst zu vermindern, sehen wir, wenn nötig, die gleichen Massnahmen zur Verwertung vor, wie sie letztes Jahr zur Anwendung gekommen sind.

Diese Massnahmen stützen sich auf unsere Beschlüsse vom 12. September 1989 über die Verwertung der Kernobsternte. Darnach ist die Alkoholverwaltung ermächtigt: 1. Fracht- und Verbilligungsbeiträge zu gewähren für die Förderung des Absatzes von Tafel-, Wirtschafts- und Mostobst sowie von Erzeugnissen und Eückständen hievon, für die Versorgung der Gebirgsgegenden und unbemittelter Volkskreise mit Frischobst und Obsterzeugnissen, für die Förderung der Verarbeitung von Obstüberschüssen auf haltbare Erzeugnisse und für die Förderung von neu eingeführten Verfahren für die Verwertung von Obst und Obstabfällen ohne Brennen; o *) Gemäas Art. 35, Aba. 2, des Alkoholgesetzes hat die Alkoholverwaltung für die von ihr eingeführten gebrannten Wasser der Zollverwaltung an Stelle der tarifgemässen Zollabgaben eine jährliche Pauschalsumme von Fr. 600 000 zu bezahlen.

Diese Summe ist im Verhältnis der im Auslande bezogenen Mengen auf die verschiedenen Spritsorten verteilt.

371

2. Beiträge auszurichten für die brennlose Verwertung der in den Landwirtschafts- und Obstverwertungsbetrieben anfallenden Brennereirohstoffe aus Kernobst (Obstüberschüsse, Trester und andere Abfälle und Eückstände).

Wir rechnen durch die Gewährung von Beiträgen mit einer spürbaren Mindererzeugung an Branntwein. Für die noch zu übernehmende Menge, die wir mit 20 000 hl einsetzen, sehen wir den gleichen Übernahmepreis von Fr. 160 je hl 100 % vor, wie er für das laufende Brennjahr bezahlt worden ist. Es geschieht dies unter dem Vorbehalt, dass nach Anhörung der Beteiligten und der Fachkommission die endgültigen Übernahmepreise festgesetzt werden.

Wie letztes Jahr sehen wir auch Preisabzüge für Produzenten mit grösseren Ablieferungsmengen vor. Eine Übernahmemenge von 20 000 hl 100 % zu Fr. 160 je hl bedeutet eine Ausgabe von . . .

Fr. 3 200 000 Da für den Absatz als Trinkbranntwein nur 5000 hl vorgesehen sind, verbleiben 15 000 hl, die auf Feinsprit oder Brennspiritus verarbeitet werden müssen. Die Kosten der Aufarbeitung usw. rechnen wir mit rund » 150 000 Fr. 3350000 Die Menge von 15 000 hl übertragen wir zum Weltmarktpreis zuzüglich Zoll auf die Eubrik d. «Beschaffung von Brennund Industriesprit» mit Fr. 60 je hl =

»

900 000

so dass als Ausgabe für die Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus Fr. 2 450 000 verbleiben.

Die Kosten der Massnahmen für die brennlose Obst- und Tresterverwertung gehören unter die Bubrik g. «Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues» und werden dort verbucht.

Zu c. «Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Biech- und Schönheitsmitteln.» Für die Menge des zu beschaffenden verbilligten Sprites ist die im Verkauf hiefür veranschlagte Menge massgebend. Wir stellen, Wert Iqco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Eingang aus der Aufarbeitung von Inlandsware oder Bezüge aus dem In- und Auslande . .

6800 q zu Fr. 65 = Fr. 442 000 zuzüglich Zoll *) -- » 100 000 6800 q *) Siehe Pussnote auf S. 370.

Fr. 542 000

372 Zu d. «Beschaffung stoffen.»

von Brenn- und Industriesprit sonne von Vergällungs-

Zum Ersatz der verkauften Mengen Brenn- und Industriesprit stellen wir bei der Beschaffung, Wert loco Lagerhaus der Alkoholverwaltung, ein: Brennspiritus Bezüge im Inland, einschliesslich Bezüge aus den Vorräten 87 500 q zu Fr. 70 = Fr. 2 625 000 Vergällungsstoffe ' 500 q » » 100 = » 50000

38 000 q

Fr. 2 675 000

Industriesprit Eingang aus der Aufarbeitung von Inlandsware oder Bezüge aus dem Inund Auslande 42 000 q zu Fr. 65 = Fr. 2 780 000 zuzüglich Zoll *) -- » 300 000 Vergällungsstoffe 800 q » » 100 = » 30 000 Zusammen Zu f. «Förderung der

42 300 q

Fr. 8 060 000

80300 q

Fr. 5 735 000

Kartoffelverwertung.»

Gestützt auf Art. 8, Abs. 4, und Art. 24 des Alkoholgesetzes und auf die von der Alkoholverwaltung gemachten Erfahrungen stellen wir ein : Frachtzuschüsse für Kartoffeln, Preisstützungen usw Fr. 500 000 Stillstandentschädigung und Liquidationsbeiträge für Kartoffelbrennereien » 100 000

Fr. 600 000 Zu g. «Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Umstellung des Obstbaues.» Gestützt auf Art. 24 des Alkoholgesetzes und auf die bisherigen Erfahrungen stellen wir ein als Fracht- und Verbilligungsbeiträge für die Förderung des Exportes von Tafel-, Wirtschafts- und Mostobst, sowie von Erzeugnissen und Eückständen hievon, für die Versorgung der Gebirgsgegenden und unbemittelter Volkskreise mit Frischobst und Obsterzeugnissen, für die Förderung der Verarbeitung von Obstüberschüssen auf haltbare Erzeugnisse und deren Absatz sowie für die Förderung von neu eingeführten Verfahren für die Verwertung von Obst und Obstabfällen ohne Brennen ; Beiträge für die brennlose Verwertung der in den Landwirtschafts- und Obstverwertungsbetrieben anfallenden Bren*) Siehe Fussnote auf S. 370.

313nereirohstoffe aus Kernobst (Obstüberschüsse, Trester und andere Abfälle und Eückstände); ferner Beiträge für die Verminderung der Mostbirnbaumbestände, insbesondere in den Überschussgebieten, und für die Umstellung von Mostobst auf Wirtschafts- und Tafelobst Fr. 3 000 000 Zu h. «Arihav-f von Brennapparaten.» Im Bechnun^sjahr 1938/89 sind für diesen Zweck Fr. 197 542, vom 1. Juli 1989 bis Ende Februar 1940 Fr. 32 891 verausgabt worden. Wir rechnen mit einem Aufwand von Fr. 200000 Zu i. «Brennereiaufsichtstellen.» Die Kosten der im Eeglement für die Brennereiaufsichtstellen vom 19. Dezember 1932 vorgesehenen Entschädigungen, die im letzten Eechnungsjahr 1938/39 Fr. 485 487 betrugen, stellen wir, gestützt auf die Entwicklung dieser Auslagen im laufenden Eechnungsjahr, ein mit Fr. 500 OOO1 Zu k. «Verhehrsfrachten.» Die Frachten für den Versand der bestellten Ware von den Lagerhäusern zu den Bezügern und für die zum Füllen zugesandten leeren Fässer für eineMenge von insgesamt 101 700 q zu rund Fr. 4 setzen wir ein Fr. 400 000Zu l. «Verwaltung.» Wie aus der Aufstellung am Schluss dieser Botschaft ersichtlich ist, stehe» die für den Zeitraum vom 1. Juli 1940 bis 30. Juni 1941 veranschlagten Aufwendungen zu den wirklichen Ausgaben im Jahre 1938/39 und zu den für 1939/40» veranschlagten Ausgaben in folgendem Verhältnisse: Voranschlag Voranschlag Rechnung 1. Juli 1940 1.

Juli 1938 1939/40 bis 30. Juni 1941 bis 30. Juni 1939 Allgemeine Verwaltung Lagerverwaltung . . .

Fr.

970 000 287 000

Fr.

Fr.

966 000 275 000

900 915. 20 237 351. 27

1 257 000

1 241 000

1 138 266. 47

Der P e r s o n a l a u f w a n d ist nach Massgabe unserer Verordnung vom' 27. Dezember 1938 aufgenommen. Die Ansätze sind für die Zeit vom 1. Juli 1940 bis 30. Juni 1941 berechnet und eingesetzt. Für Aushilfspersonal haben wir, trotz vermehrter Einstellung von Ersatzpersonal für unsere im Militärdienst stehenden Beamten, Angestellten und Arbeiter, annähernd die gleichen Beträge eingestellt wie im letzten Jahr, da die Lohnausfallentschädigung der Ausgleichskasse voraussichtlich die dadurch entstehenden Mehrausgaben deckenwird. Als Arbeitgeberbeitrag an die Lohnausgleichskasse wurden die gesetzlich; vorgeschriebenen 2 % der Löhne eingestellt.

374

Die Gemeinkosten und Sachausgaben bleiben im Eahmen des.letztjährigen Voranschlages. Die Anordnung der einzelnen Kreditposten eriolgte in Anlehnung an den für die Finanzstatistik des Bundes massgebenden Kontenplan. Dies machte die Verschiebung des Postens «Hausdienst» von den "Personalausgaben zu den Gemeinkosten und Sachausgaben notwendig. Aus ·diesem Grunde erscheinen diese bei der Zentralverwaltung gegenüber dem letztjährigen Voranschlag um Fr. 10 000 höher.

Für das Mietlager Basel musste wegen starker Verkehrszunahme der Kredit für Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung um Fr. 7500 erhöht werden.

Dagegen konnte beim Mietlager Goldau infolge Freigabe eines Spritbehälters ·der Kredit um Fr. 5000 gesenkt werden.

1. Allgemeine Verwaltung.

a. Personalaufwand: Fr.

Besoldungen und Zulagen für 93; Beamte und Angestellte und für Aushilfspersonal 654253 .Ab: Für 2 Leiter von Brennereiaufsichtstellen im AnFr.

gestelltenverhältnis 13 200 Für Lohnausfallentschädigung von der Ausgleichskasse Zur Vormerkung 13200 641 053 Eeisekosten 90000 Beiträge an die Versicherungskasse 82 506 Arbeitgeberbeiträge an die Ausgleichskasse 13 085 Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

800 Andere Entschädigungen und Unvorhergesehenes 2 556 830 000 b. Gemeinkosten und Sachausgaben: Fr.

·Geschäftsbücher, Formulare und B u r e a u m a t e r i a l . . . .

Druck- und Buchbinderkosten Mobiliar und Bureaumaschinen Laboratoriumsbedarf Post-, Telephon- und Telegraphenkosten, Betreibungsund Gerichtsgebühren, Steuern und Abgaben . . . .

.Bureauentschädigungen an Kontrollbeamte Entschädigung für Arbeit an das eidgenössische statistische Amt Hausdienst und Beinigung Heizung, Beleuchtung und Betriebskraft literarische Anschaffungen und Verschiedenes Ab : Mietzinse und Eückerstattungen

35 000 15 000 14 000 5 000 40 000 4 000 7000 14 000 10 000 3 000 147 000 7 000 140 000 970 000

375

2. Lagerverwaltung.

Eigene Lager.

Bargdorf.

a. Personalaufwand: Besoldungen, Löhne und Zulagen für 2 Beamte, 2 Arbeiter und Aushilfen . . .

Reisekosten Beiträge an die Versicherungskasse Arbeitgeberbeiträge an die Ausgleichskasse , Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

Unvorhergesehenes

Fr.

21786 200 2 238 415 300 561 25500

b. Gemeinkosten und Sachausgaben: Versicherung der Gebäude für l Jahr Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

Bureaukosten Lagerkosten Uberfuhrgebühren Heizung und Beleuchtung

Fr.

1100 2 800 l 000 l 500 2 500 400

Ab: Pachtzinse und Bückerstattungen

8800 400 840& 83900

Delsberg.

a. Personalaufwand: Besoldungen, Löhne und Zulagen für 7 Beamte und Angestellte und für Aushilfsarbeiter Eeisekosten Beiträge an die Versicherungskasse Arbeitgeberbeiträge an die Ausgleichskasse Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

Unvorhergesehenes Übertrag

62 046 600 5 109 l 250 700 295 70 000

*) Als Einlage in den Fonds für Warenversicherung werden im gesamten Fr. 10 000 auf die Lagerhäuser nach Massgabe der in Betracht fallenden Warenvorräte verteilt.

Dieser Betrag entspricht ungefähr dem Unterschied zwischen der bezahlten Versicherungsprämie und dem Betrag, der für die Versicherung sämtlicher Vorräte und Einrichtungen bezahlt werden musate.

376

b. Gemeinkosten und Swhausgàben:

Fr.

Übertrag

Versicherung der Gebäude für l Jahr Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

Bureaukosten Lagerkosten Überfuhrgebühren Heizung und Beleuchtung Ab : Mietzinse und Eückerstattungen

Fr.

70 000

8 800 2 000 2000 7000 5 500 700 20500 2 000 18 50Qi 88 500

Romanshorn.

a. Personalaufwand: Besoldungen, Löhne und Zulagen für 4 Beamte, 2 Arbeiter und Aushilfen Eeisekosten Beiträge an die Versicherungskasse Arbeitgeberbeiträge an die Ausgleichskasse Prämien an die schweizerische Unfallversicherungsanstalt . . . .

Dienstaltersgeschenk und Unvorhergesehenes b. Gemeinkosten und Sacha/usgaben: Versicherung der Gebäude für l Jahr Einlage in den Fonds für Warenversicherung * ) . . . .

Bureaukosten Lagerkosten Überfuhrgebühren.

Heizung und Beleuchtung Ab : Mietzinse und Eückerstattungen

38898 500 4176 770 400 l 561 45800

Fr.

2 100 8 500 l 800 4 500 5600 500 18000 8 700 14300 60100

Mietlager.

Aarau.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten Überfuhrgebühren Einlage in den Fonds für Warenversicherung *) .

*) Siehe Fusenote auf S. 375.

11250 450 500 800 13000

377 Basel.

Fr.

Miete, Verwaltung und Arbeitsleistung Lager- und Bureaukosten tlberfuhrgebühren Einlage in den Fonds für Waröhversicherung *)

80 000 2 000 l 500 l 400 84900 400 34500

Ab: Eüokerstattungen Freibnrg.

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten Versicherung der Vorräte für l Jahr

24000 700 24700

Qoldau.

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten Versicherung der Vorräte für l Jahr

20 000 2 800 22300

Verschiedene.

Miete, Verwaltung, Arbeitsleistung und Kosten

10 000

Zusammenstellung der unter ,,Lagerverwaltung" gehörenden Ausgaben.

Eigene Lager: Burgdorf Delsberg Bomanshorn

Personalausgaben Fr.

25500 70000 45800 141300

Mietlager: Aarau Basel Freiburg Goldau Verschiedene

SachZuausgaben sammeu Fr.

Fr.

8400 33900 18500 88500 14300 60100 41200

18000 84 500 24700 22300 10 000 Gesamtsumme

*) Siehe Fussnote auf S. 375.

182500

104 500 287 000

378

3, Beratungen und Outachten

Fr. 27 000

Der vorgesehene Betrag von Fr. 27 000 soll die aus der Tätigkeit der verschiedenen der Alkoholverwaltung beigegebenen Kommissionen (Expertenkommission, Fachkommission, Alkoholrekurskommission, Schätzungskommission) erwachsenen Unkosten decken und die Mittel für allfällige Gutachten, Beratungen und Vertretungen bereitstellen.

4. Vergütung an die Zollverwaltung.

Besorgung des Grenzdienstes: 5% von rund Fr. 2 000 000 . .

Fr. 100000

Aus dem Vorausgegangenen ergibt sich für die Verwaltungskosten folgende Summe : Fr.

1.

2.

8.

4.

Allgemeine Verwaltung Lagerverwaltung Beratungen, Gutachten usw Vergütung an die Zollverwaltung

970000 287000 27 000 100 000 l 884 000

Zu m. «Bückvergütung von Monopolgemnn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen.» Im Betriebsjahr 1938/39 wurden Fr. 98 345 rückvergütet. Wir rechnen mit einer mutmasslichen Rückvergütungssumme von Fr. 80 000 Zu n. «Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen.» Wir schätzen die Ausgaben für den Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen wie folgt ein: 1. Zentralverwaltung in Bern Fr. 20 000 2. Lagerhaus Burgdorf » 81 000 3. Lagerhaus und Eektifikationsanstalt Delsberg » 9 000 4. Lagerhaus Eomanshorn » 8 000 5. Lagerhäuser Aarau und Basel und andere Mietlager . . .

» 9 000 6. Erweiterung von Alkohollagern » 200 000 7. Luftschutz- und Feuerbekämpfungseinrichtungen in den Lagerhäusern » 35 000 8. Einrichtungen in Brennereien » 15000 9. Unterhalt der Kesselwagen und Verschiedenes » 15 000 Fr. 342 000

379" Der für die Zentralverwaltung vorgesehene Kredit ist hauptsächlich für die Instandhaltung der Verwaltungsgebäude bestimmt.

Für die Lagerhäuser müssen, neben den ordentlichen Unterhaltungsarbeiten an Gebäuden und Betriebseinrichtungen und der Beschaffung von Werkzeugen und Schläuchen, an aussergewöhnlichen Arbeiten im Lagerhaus Burgdorf die Erneuerung eines Daches und grössere Unterhaltungsarbeiten an verschiedenen Gebäuden vorgesehen werden.

Für die Erweiterung von Alkohollagern haben wir Fr. 200 000 eingestelltFerner ist für die Ergänzung der bestehenden Feuerbekämpfungseinrichtungen und für Luftschutzmassnahmen in den Lagerhäusern ein Betrag von Fr. 85 000' aufgenommen.

Zu o. «ZinsoMsgaben weniger Zinseinnahmen.t Die Übernahme bedeutender Mengen Kernobstbranntwein erforderte in.

den Jahren 1988--1986 entsprechende Betriebsmittel. Nach Art. 71, Abs. 3, des Alkoholgesetzes haben Bund und Kantone der Alkoholverwaltung die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen Summen zu gleichen Teilen zinsfrei vorzuschiessen. Der Einfachheit halber wurden die Betriebsmittel der Alkoholverwaltung vom Bund vorgeschossen und die Kantone für ihren Anteil mit einem Zins von 2% % belastet. Der Betrag wird bis auf weiteres mit den Einnahmen aus den Jahresgebühren für die Versandbewilligungen im Kleinhandel, die laut Art. 46 des Alkoholgesetzes den Kantonen gehören, verrechnet. Eeichen diese Einnahmen zur Deckung des Zinsanteiles der Kantone nicht aus, so bleibt der Überschuss den Kantonen belastet.

Im Voranschlag setzen wir zur Verzinsung des Versicherungsfonds usw.

einen Betrag ein von Fr. 70000

III. Abschlnss.

Die Gesamteinnahmen betragen Die Gesamtausgaben

Fr. 21 854 000 » 16 062 000

Daraus ergibt sich ein Überschuss der Einnahmen von . .

Fr.

5 792 000

Die tatsächliche Gestaltung des Betriebsergebnisses wird, wie bereits eingangs aufgeführt, stark vom Ausfall der Obst- und Kartoffelernte und vom Umfang, den ihre brennlose Verwertung annimmt, abhängen. Ferner steht.

· der Ausfall des Ergebnisses im Zusammenhang mit den Bedingungen der Spritbeschaffung unter den Kriegsverhältnissen.

Gemäss unserem Beschluss vom 4. Januar 1936 ist der Betriebsausfall der ersten Eechnungsjahre unter der neuen Alkoholgesetzgebung auf ein separates Konto «Zu tilgende Aufwendungen für Kernobstbranntwein» übertragen worden, der nach den Zuweisungen von Fr. 12 780 729.91 aus dem Eeingewinn der Betriebsjahre 1936/37 bis 1938/39 noch einen Betrag von Fr. 17 217 072.78-

380

·aufweist. Die Frage wird sich somit nach Rechnungsabschluss wiederum stellen, ob der ganze Gewinn an die Tilgung des verbleibenden Betrages verwendet werden soll oder ob ein Teil zwischen Bund und Kantone verteilt werden kann.

Wir halten es wie letztes Jahr für richtig, Ihnen darüber keine Anträge zu stellen und den Entscheid erst nach vorliegendem Eechnungsabschluss zu treffen.

Wir ersuchen Sie, dem von uns aufgestellten Voranschlag für 1940/41 {Seiten 881--888 hiernach) die Genehmigung zu erteilen. Wir ergreifen den Anlass, Sie, Herr Präsident, hochgeehrte Herren, unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

Bern, den 16. April 1940.

Im Namen des Schweiz. Bundesiates, Der Bundespräsident:

Pilet-Golaz.

Der Vizekanzler:

Leimgruber.

(Entwurf.)

Bundesbeschluss betreffend

den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1940 bis 30. Juni 1941.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 16. April 1940, beschliesst: Einziger Artikel.

Der vom Bundesrat vorgelegte Voranschlag über den Betrieb der AlkoholVerwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1940 bis 80. Juni 1941 wird genehmigt.

Bundesblatt. 92. Jahrg. Bd. I.

Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom I.Juli 1940 bis 30. Juni 1941.

Rechnung Voranschlag 1. Juli 1938 - 30. Juni 1939 1939/40 Fr.

Fr.

--

4 486 658. 55 421204.-- 2263567.30

zurVormerkung

4 355 000 320000 2192000

4 095 626. 21 4 040 000 2379.-- zurVormerkung 28737.85 ·n -n 721 096. 47 1 000 000 l 994 483.10 2 000 000

Voranschlag

I. Einnahmen.

Fr.

-- a.

b.

c.

d.

e.

ee.

f.

g.

43692.90 zurVormerkung -- 044 035. -- 2 000 000 h.

99 662. 40 25 000 i.

34 925. -- 30 000 k.

-- zurVormerkung l.

3l

236 067. 78 15 962 000

I.Juli 1940 -30. Juni 1941

Vortrag aus dem Vorjahre Verkauf von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch .

Verkauf von Kernobstbranntwein Verkauf von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln : Verkauf von Brenn- und Industriesprit usw. .

Verkauf v o n Gebinden . . . . ; Verkauf von Altmetall Steuer auf Spezialitätenbranntweine Abgabe für den Selbstverkauf von Kernobstbranntwein Steuer auf Vorräte Monopolgebühren an der Grenze Monopolgebühren im Inland ; .

Bewilligungen für den Grosshandel Zinseinnahmen weniger Zinsausgaben

zur Vormerkung

5 855 000 2 400 000 2 367 000 6 152 000 zurVormerkung ·n

-n

\ 000 000 2 000 000 zur Vormerkung

2 000 000 50000 30000 zur Vormerkung

21 854 000 381

Rechnung I.Juli 1938 -30. Juni 1939 Fr.

533111.60 1 138 505. 50 404 059. 40

3 300 447. 95 1 165. -- 319 066. 88 2 169 276. 95 197 542. 30 485 437. 15 307 801. 92 1 252 756. 22 98 344. 65 235 207. 15 53 454. 25 10496176.92

Voranschlag 1939/40

II. Aasgaben.

Voranschlag

i.juiii94o-3o.junii94i

Fr. ,, 500 000 2 624 000 352 000

Fr.

759 000 2 450 000

13387000

16 062 000

a. Beschaffung von Sprit und Spiritus zum Trinkverbrauch b. Beschaffung von Kernobstbranntwein und Kernobstspiritus c. Beschaffung von Sprit zur Herstellung von pharmazeutischen 542 000 Erzeugnissen, Riech- und Schönheitsmitteln 3 483 000 d. Beschaffung von Brenn- und Industriesprit sowie von Ver5 735 000 gällungsstoffen zur Vormerkung zur Vormerkung e. Beschaffung von Gebinden 600 000 600 000 f. Förderung der Kartoffelverwertung 3 000 000 g. Förderung der Obstverwertung ohne Brennen und der Um3 000 000 stellung des Obstbaues .

200 000 Ji. Ankauf von Brennapparaten 200 000 500 000 i, Brennereiaufsichtstellen .

. . .

.

500 000 350 000 k. Verkehrsfrachten 400 000 1 358 000 l. Verwaltung 1 384 000 80000 m. Rückvergütung von Monopolgewinn und Steuern auf ausgeführten Erzeugnissen ! . .

80000 342 000 280 000 n. Unterhalt der Gebäude und Einrichtungen 70000 60000 o. Zinsausgaben weniger Zinseinnahmen

g*

t*

Rechnung

Voranschlag

1,Juli1938-30Juni1939

1939/40

Fr.

Fr.

17236067.78 15962000 10 496 176. 92 13 387 000 6 739 890. 86

2 575 000

Voranschlag III» AbSChlllSS.

Uuli1940-30,Juni1941

Fr.

Summe der Einnahmen Summe der Ausgaben Einnahmenüberschuss

21854000 16 062 000 5 792 000

1825

383

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Voranschlag über den Betrieb der Alkoholverwaltung für die Zeit vom 1. Juli 1940 bis 30. Juni 1941. (Vom 16. April 1940.)

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Jahr

1940

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

16

Cahier Numero Geschäftsnummer

4024

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

17.04.1940

Date Data Seite

365-383

Page Pagina Ref. No

10 034 244

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