1110 Herr Alberto Palacios Costà hat am 11. Oktober 1940 dem Bundesrat nebst dem Abberufungsschreiben seiner Vorgängers, Herrn Eodolfo Freyre, sein Beglaubigungsschreiben als ausserordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister von Argentinien bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft überreicht.

Herrn Dr. rer. pol. und Dr. jur. Paul René Rosset von BougyVillars und St-Blaise, Privatdozent für Nationalökonomie, Finanz Wissenschaft und Statistik in französischer Sprache an der Eidgenössischen Technischen Hochschule, wird der Titel eines Professors verliehen.

2192

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

# S T #

Zahl der überseeischen Auswanderer aus der Schweiz.

Monat

1940

Januar bis Ende August September Januar bis Ende September . . . .

793 100 893

1939

1743 114 1857

Zu-oder Abnahme

-- 950 ' -- 14 -- 964

Bern, den 15. Oktober 1940.

2192

Eidgenössisches Auswanderungsamt.

Kunststipendien.

1. Laut Bundesbeschluss vom 18. Juni 1898 und Art. 48 der zudienenden Verordnung vom 29. September 1924 kann aus dem Kredit zur Förderung und Hebung der Kunst in der Schweiz alljährlich eine angemessene Summe für die Ausrichtung von Stipendien an Schweizerkünstler (Maler, Graphiker, Bildhauer und Architekten) verwendet werden.

Die Stipendien werden zur Förderung von Studien bereits vorgebildeter, besonders begabter und wenig bemittelter Schweizerkünstler, sowie in besondern Fällen an anerkannte Künstler auch zur Erleichterung der Ausführung eines bedeutenderen Kunstwerkes verliehen. Es können somit der Unterstützung nur Künstler teilhaftig werden, die sich durch die zum jährlichen Wettbewerb einzusendenden Probearbeiten über einen solchen Grad künstlerischer Ent-

1111 wicklung und Begabung ausweisen, dass bei einer Erweiterung ihrer Studien ein erspriesslicher Erfolg für sie zu erwarten ist.

Schweizerkünstler, die sich um ein Stipendium für das Jahr 1941 bewerben wollen, werden eingeladen, sich bis zum 21. Dezember 1940 an das Sekretariat des eidgenössischen Departements des Innern zu wenden, das ihnen das vorgeschriebene Anmeldeformular und die einschlägigen Vorschriften zustellen wird.

2. Auf Grund des Bundesbeschlusses über die Förderung und Hebung der angewandten (industriellen und gewerblichen) Kunst vom 18. Dezember 1917 können Stipendien oder Aufmunterungspreise auch an Schweizerkünstler verliehen werden, die sich auf dem Spezialgebiet der angewandten Kunst betätigen.

· (2.).

Bern, Oktober 1940.

Eidg. Departement des Innern.

2192

# S T #

Wettbewerb- und Stellenausschreibungen, sowie Anzeigen.

Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1987) der

Sammlung der Bundes- und Kantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 81. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantonsverfassungen mit den bis 81. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und Wallis sind sie m deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 60 Rp. Porto).

Postcheckkonto der Bundeskanzlei III 283 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

764

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1940

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

43

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

23.10.1940

Date Data Seite

1110-1111

Page Pagina Ref. No

10 034 384

Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert.

Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses.

Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.