1055 (Vom 24. September 1940.)

Es werden folgenden Kantonen Bundesbeiträge bewilligt: 1. Graubünden: a. für die Erstellung einer Trinkwasseranlage für Cavajone, Gemeinde Brusio ; b. für Meliorationen in der Gemeinde Avers; 2. Wallis: für Meliorationen in der Gemeinde Conthey.

2189

Beschluss des Schweizerischen Bundesgerichts vom 26. September 1940.

An Stelle des verstorbenen Herrn alt Bundesrichter Dr. Viktor Merz wird zum Präsidenten der eidgenössischen Krisenabgabe-Erlasskommission gewählt : Herr Prof. Dr. Ernst Delaquis, in Bern.

2189

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen es Bundes.

# S T #

Urteil.

Die 1. strafrechtliche Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaf tsdepartementes hat in ihrer Sitzung vom 30. August 1940 in Bern in der Strafsache gegen Albert Stöckli, Händler, früher in Hermetschwil, zurzeit unbekannten Aufenthalts, erkannt: Stöckli Albert, Händler, zurzeit unbekannten Aufenthalts, wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen a. Art. l und 2 der "Verfügung l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 2. September 1939 betreffend die Kosten der Lebenshaltung und den Schutz der regulären Marktversorgung; b. die Verfügung Nr. l der eidgenössischen Preiskontrollstelle vom 4. September 1939 betreffend die Kartoffelpreise, in Verbindung mit Art. 9 der erwähnten Verfügung l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 2. September 1939 und der Verfügung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 11. September 1939 über die Verwertung der inländischen Kartoffelernte 1939 und die Kartoffelversorgung des Landes,

1056

und er wird in Anwendung dieser Bestimmungen, ferner der Art. 9 der Verfügung l vom 2. September 1939, 172 BStE, Art. 7 des Verfahrensreglementes, Art. 5 und 9 des Bundesratsbeschlusses betreffend die Einsetzung von strafrechtlichen Kommissionen des Volkswirtschaftsdepartementes vom 1. September 1989, verurteilt: 1. Zu einer Busse von Fr. 200.

2. Zu einer Gerichtsgebühr von Fr. 70 und Fr. 7.20 Kanzleiauslagen.

Dieses Urteil wird dem Betroffenen hiermit in gesetzlicher Weise eröffnet.

Die schriftlichen Motive und das Urteil liegen auf dem Sekretariat der l. strafrechtlichen Kommission zuhanden des Verurteilten auf.

Der Verurteilte wird darauf aufmerksam gemacht, dass er innert 20 Tagen seit Veröffentlichung des Urteils die Entscheidung der strafrechtlichen Bekurskommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes verlangen kann.

Der Eekurs ist schriftlich und begründet in drei Doppeln dem Generalsekretariat des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes einzureichen.

Bern, den 80. August 1940.

Namens der 1. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes, Der Präsident: Der Protokollführer: 0. Peter.

Kehrli.

2189

|

Urteil.

Der Präsident als Einzelrichter hat in der Eekurssache des Leonhard MüMheim, Koch, früher in Luzern, zurzeit unbekannten Aufenthalts, das Urteil des Einzelrichters der 1. strafrechtlichen Kommission des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 15. Mai/27. Juni 1940, in Bestätigung des erstinstanzlichen Entscheides, erkannt: Leonhard Mühlheim, vorgenannt, wird schuldig erklärt der Widerhandlung gegen Art. 7 der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 20. Oktober 1989 betreffend die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebens- und Futtermitteln begangen dadurch, dass er im

1057

November 1939 irrtümlicherweise in seinen Besitz gelangte Lieferantencoupons verwendete, und in Anwendung von Art. 7 der Verfügung Nr. l des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 20. Oktober 1939 betreffend die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebens- und Futtermitteln, vom Bundesratsbeschluss vom 17. Oktober 1939 betreffend die Sicherstellung der Landesversorgung mit Lebens- und Futtermitteln, vorn Bundesratsbeschluss vom 1. September 1939 über die Einsetzung von strafrechtlichen Kommissionen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, von Art. l und 3 des Bundesratsbeschlusses vom 3. Oktober 1989 über die Erweiterung der Zuständigkeit der strafrechtlichen Kommissionen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements und vom Verfahrensreglement der strafrechtlichen Eekurskommission vom 16. Oktober 1939, verurteilt: 1. Zu einer Busse von Fr. 95.

2. Zu den Verfahrenskosten erster Instanz mit Fr. 75 und zu den Bekurskosten, bestimmt auf eine Gerichtsgebühr von Fr. 20, Fr. 7.25 Kanzleigebühr und Fr. 2.60 Kanzleiauslagen, sowie zu den Auslagen des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements mit Fr. l. 30, insgesamt auf Fr. 31.15.

3. Wird dem Rekurrenten hiermit in gesetzlicher Weise eröffnet.

Bern, den 5. August 1940.

2189

Der Präsident der strafrechtlichen Rekurskommission als Einzelrichter: A. Comment.

Die Sekretärin: E. Furier.

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Das vom Verband schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten eingereichte revidierte Reglement über die Durchführung von Meisterprüfungen im Schreinergewerbe ist, nachdem die im Bundesblatt vom 5. Juni 1940 angesetzte Einsprachefrist am 6. Juli unbenutzt abgelaufen war, vom eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement am 28. September 1940 genehmigt worden.

Gemäss Art. 39 der Verordnung I zum Bundesgesetz über die berufliche Ausbildung wird hievon Kenntnis gegeben.

Bern, den 30. September 1940.

2189

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

105S

Vollzug des Berufsbildungsgesetzes.

Nachgenannten Personen sind auf Grund bestandener Prüfung folgende gesetzlich geschützte Titel gemäss den Bestimmungen der Art. 42 bis 49 des JBundesgesetzes über die berufliche Ausbildung verliehen worden:

1.

2.

5.

6.

7.

8.

9.

a. Diplomierter Elektroinstallateur.

Bosshard Hans, in Eschlikon 3. Hardmeier Jakob, in Herrliberg Pehr Hans, in Flaach 4. Jaggi Erwin, in Solothurn Lehnen Jules, in Bern 10. Stadler Alfred, in St. Gallen Loosli Walter, in Ölten 11. Stirnemann Paul, in Aarau Lüthi Hans, in Kirohberg (Bern) 12. Sutter Ernst, in Thun Mumprecht Emil, in Langenthai 13. Trottmann Otto, in Zürich Schweizer Christian, in Thun 14. Weber Heinrich, in Altstetten-Zürich

b. Diplomierter Versicherungsbeamter.

Trachsel Hans, in Zürich-AItstetten c. Diplomierter Herrencoiffeur.

1. Angst Willy, in Wettingen 13. Klaus Albert, in Zürich 2. Bannwart Alfons, in Zürich 14. Koster Hermann, in Baden 3. Breitenmoser Gottlieb, in Zürich 15. Landert Ernst, in Korbas 4. Distel Ludwig, in Ennetbaden 16. Loosli Rudolf, in Küsnacht (Zürich) 5. Fritz Erich, in Baden 17. Lüthi Paul, in Davos-Platz 6. Graf Erwin, in Luzern 18. Lütschg Jakob, in Dietikon 7. de Grandi Carlo, in Basel 39. Reichenstein Adolf, in Pratteln 8. Greiner Otto, in Baden 20. Riechsteiner Jean, in Zürich 9. Grimmer Ortlieb, in Wil (St. Gallen) 21. Ulrich Martin Josef, in Töss-Winter10. Hauenstein Ernst, in Zürich thur IL.Heise Werner, in Döttingen 22. Weber Jean, in Beckenried-Dorf 12. Jung Hans, in Basel 23. Weidmann Edwin, in Adliswil 1.

2.

3.

4.

-5.

6.

7.

8.

9.

d. Diplomierter Bietti Leo, in Kradolf Binder Hans, in Basel Buche Martin, in Zürich Cavegn Pierre, in Vevey Pütterer Carl, in Zürich Gladitsch August, in Luzern Havenith Fritz, in Zürich Hemauer Robert, in Winterthur Herms Walter-Georg, in Zürich

Damencoiffeur.

10. Iten Hans, in Zürich 1]. Kramer Karl, in Luzern 32. Leeb Alois, in Luzern 13. Moosberger Arthur, in St. Gallen 14. Schütterle Fritz, in Bad Ragaz 15. Thomann Alexander, in Wettingen 16. Trullemans Robert, in Zürich 17. Zach Ernst, in Genf

e. Diplomierte 1. Buche, Frl. Marta, in Zürich 2. Duvoisin-Metzger, Frau Marie, in Ste-Croix 3. Fehrlin, Frau Frieda, in Aarau 4. Fink, Frl. Johanna, in Zürich 5. Gross-Eberhardt, Frau Margarethe, in Heerbrugg

Coiffeuse.

6. Heusser, Frl. Nelly, in Rürnlang 7. Huber-Zeizinger, Frau Elfriede, in Zürich 8. Ingold-Kronenberg, Frau Anni, in Rüschlikon

1059 9. Kplb, Frl. Olga, in Zürich ] 0. Nievergelt, Frl. Lucia, in Zürich 11. Bommel, Frau Milla, in Zürich

12. Weingariner, Frl. Franziska, in Zürich 13. Widmer, Frl. Gertrud, in Baden

Bern, den 26. September 1940.

2189

Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit.

Notifikation.

In der Nacht vom 16. auf den 17. September 1940 gewahrten zwei Grenzwächter am Eingang des Val Sajento (Puschlav) drei Schmuggler, welche im Begriffe waren, Kaffee nach Italien zu schmuggeln. Durch vorzeitiges Lautwerden eines Diensthundes gewarnt, ergriffen die Schmuggler die Flucht, immerhin unter Zurücklassung des mitgeführten Gutes (2 Säcke rohen Kaffee im Gesamtgewichte von 46,5 kg). Gestützt auf Art. 102, Abs. l, in Verbindung mit Art. 121 des Bundesgesetzes über das Zollwesen, hat das Zollamt Campocologno diesen Kaffee mit Beschlag belegt.

Den rechtmässigen Eigentümern wird hiermit gemäss Art. 102, Absatz 4, des Zollgesetzes von der Beschlagnahme Kenntnis gegeben. Dieselben können die Beschlagnahme innerhalb 30 Tagen seit dem Erscheinen dieser Bekanntmachung bei der Zöllkreisdirektion Chur durch Beschwerde anfechten. Meldet «ich binnen dieser Frist kein Ansprecher, so wird die beschlagnahmte Ware nach Gesetz verwertet.

Bern, den 27. September 1940.

Eidgenössische Oberzolldirektion.

2189

Patentierung von Grundbuchgeometern.

Auf Grund der mit Erfolg bestandenen Prüfungen ist den nachgenannten Herren das Patent als Grundbuchgeometer erteilt worden: Bachofen, Johannes, von Uster, Basler, Hans Ami, von Bottenwil, Bassetti, Alberto-Carlo, von St. Antonio, Ebinger, Kurt Fritz, von Vieh, Kummer, Walter Alfred, von Krattigen, Scala, Diego Elio, von Carona, Strüby, Hans, von Solothurn, Terribilini, Tullio Carlo, von Vergeletto, Vögeli, Eobert, von Glarus-Eiedern.

Bern, den 30. September 1940.

aies

Eidg. Justiz- und Polizeidepartement.

1060

Wählbarkeit an eine höhere Forstbeamtung.

Das unterzeichnete Departement hat, gemäss den zurzeit in Kraft bestehenden Vorschriften, nach bestandenen Prüfungen als wählbar an eine höhere Forstbeamtung erklärt: Arnoldo Arrigo ni, von Savosa (Tessin), Walter Bauer, von Zürich, Jean C e p p i , von Delsberg (Bern), Pierre D e c o l l o g n y , von Apples und Roverelle (Waadt), Jakob D ü b e n d o r f e r, von Zürich, Willy H i r z e l , von Zürich, Marcel Kollros, von La Chaux-de-Fonds (Neuenburg), Bernardo Pohl, von Orselina (Tessin), Conradin Ragaz, von Tamins (Graubünden), Fritz S c h m i d , von Malix (Graubünden),

B e r n , den 30. September 1940.

Eidg. Departement des Innern.

2189

Wettbewerb- und Stellenanssehreibimgen, sowie Anzeigen.

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Regierungsräte der Kantone.

^--^-- Ausgabe von Juli 1940.

^--

Bei der unterzeichneten Verwaltung ist erschienen und kann daselbst bezogen werden:

Verzeichnis der Mitglieder des Bundesrates und der Resierungsräte der Kantone mit Angabe der Departemente, der die Bundesräte und die Regierungsräte vorstehen.

Preis : 5O Rappen.

Bei Zustellung per Post: 60 Rappen; gegen Nachnahme 75 Rappen.

Postcheckkonto IH 233 so Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

1061 Die Bundeskanzlei hat eine V. Ausgabe (1987) der

Sammlung der Bundes- undKantonsverfassungen herausgegeben.

Diese Sammlung (1211 Seiten in 8°) enthält: 1. Die Bundesverfassung mit den bis 81. Dezember 1987 erfolgten Abänderungen, samt einem geschichtlichen Überblick von Dr. E. von Waldkirch, Professor in Bern, und einem Sachregister. Der Text der Bundesverfassung, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in den drei Amtssprachen veröffentlicht.

2. Die Kantons Verfassungen mit den bis 81. Dezember 1937 erfolgten Abänderungen, jede Verfassung mit einem geschichtlichen Überblick und einem Sachregister. Der Text der Verfassungen, der geschichtliche Überblick und das Sachregister sind in der amtlichen Sprache des betreffenden Kantons veröffentlicht. Für die Kantone Bern, Freiburg und Wallis sind sie in deutscher und französischer und für den Kanton Graubünden in deutscher und italienischer Sprache herausgegeben.

Der Preis der Sammlung beträgt: In Leinwand gebunden Fr. 7, broschiert Fr. 5 (nebst 60 Bp. Porto).

Postcheckkonto der Bundeskanzlei III 283 Drucksachenbnreau der Bandeskanzlei.

764 Das eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat eine

Zusammenstellung der Interpretationskreisschreiben zum

Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeug- und Fahrradverkehr und der Vollziehungsverordnung vom 25. Hovember 1932 herausgegeben. Diese Zusammenstellung enthält neben den bis Ende 1937 ergangenen Kreisschreiben auch verschiedene vom Ausschuss der kantonalen amtlichen Automobilexperten in Verbindung mit dem Departement aufgestellte Normen über technische Fragen sowie Hinweise auf alle Durchführungserlasse zum Automobilgesetz.

Die Broschüre kann bei der unterzeichneten Verwaltung zum Preise von Fr. 1. 50 (für Behörden Fr. 1. --), zuzüglich 10 Rp. Porto, bezogen werden.

Postcheckkonto III 233.

766

Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

1062 Bei unterzeichneter Verwaltung ist in neuer Ausgabe (1935) ein Sammelbändchen der Bestimmungen über die

Bundesrechtspflege (Organisationsgesetz, Bundeszivilprozess, Bundesstrafprozess, Verwaltungs- and Disziplinarrechtspflege) erschienen.

Das Sammelbändchen (177 Seiten in 8°) enthält: 1. das Bundesgesetz vom 22. März 1893 über die Organisation der Bundesrechtspflege, unter Berücksichtigung der durch die Bundesgesetze vom 28. Juni 1895, 24. Juni 1904, 6. Oktober 1911, 24. Juni 1919, 25. Juni 1921, 1. Juli 1922, 30. Juni 1927, 11. und 13. Juni 1928, 26. März 1934 und 15. Juni 1934 getroffenen Abänderungen; 2. das Bundesgesetz vom 22. November 1850 über das Verfahren bei dem Bundesgerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten; 3. das Bundesgesetz vom 15. Juni 1934 über die Bundesstrafrechtspflege; 4. das Bundesgesetz vom 11. Juni 1928 über die eidgenössische Verwaltungs- und Disziplinarrechtspflege; 5. das Reglement des Bundesgerichts vom 26. November 1928.

40

Preis des Sammelbändchens steif broschiert Fr. 2.50 (zuzüglich Porto und Nachnahmespesen).

Porto für ein Exemplar: 15 Rp.

Postcheckkonto III 233 Drucksachenbureau der Bundeskanzlei.

Ausschreibung von Bauarbeiten.

Getreidesilo im bernischen Mittelland.

Über die Lieferung der eisernen Fenster mit Verglasung, der eisernen Türen, der Kipptore, die Spenglerarbeiten und Kiesklebedächer zu einem Getreidesilo im Berner Mittelland wird Konkurrenz eröffnet.

Pläne, Bedingungen und Angebotformulare liegen bei der Oberbauleitung, Hrn.

Ing. Wyrsch, General-Wille-Strasse 10, Zürich, und bei der örtlichen Bauleitung. Hrn.

Arch. A. Seliner, Scheuerrain 3, Bern, auf.

Die Angebote sind verschlossen mit der Aufschrift: ,,Angebot für Silo" bis und mit dem 14. Oktober 1940 franko einzureichen an die

2150

Bern, den 21. September 1940.

Direktion der eidg. Bauten.

(2..)

1063 Stellenausschreibungen.

Die nachgenannten Besoldungen entsprechen den gesetzlichen Grundbesoldungen ohne Rücksicht auf die von der Bundesversammlung am 28. Oktober 1937 beschlossene 2189 Herabsetzung. Sie umfassen die gesetzlichen Zulagen nicht.

Anmeldestelle

Vakante Stelle

Erlordernisse

Oberfeldarzt

Stellvertreter Eidg. dipi. Arzt mit prakdes Abteilungschefs tischer Berufserfahrung.

Jüngerer Stabsoffizier oder Hauptmann der Sanitätstruppe. Beherrschung von mindestens zwei Amtssprachen in Wort und Schrift.

Befähigung zur Leitung des Gesundheits- und Krankendienstes und des Dienstes betreffend die sanitarische Beurteilung der Wehrpflichtigen, sowie bei Abwesenheit des Oberfeldarztes des Bureau der Abteilung für Sanität ä!

) Nacl i Übereinkunft.

Amtsantritt nach Vereinbarung.

Abteilung für Infanterie

Hauptmann Probedienst als Instruktionsaspirant im Instruktionskorps der Infanterie

Abteilung für Infanterie

Mehrere Subaltern- Probedienst als Instruktionsoffiziere im Instrukaspirant tionskorps der Infanterie

Besoldung Fr.

Anmeldungstermin

*)

15. Okt.

1940 ,

(4...).

7600

bis

10600 5200

bis

10. Okt.

1940 (!·) 10. Okt.

1940

8800

(1.)

Revisor II. Klasse Gute allgemeine und kauf- 5200 12. Okt.

männische Ausbildung.

bis 1940 Längere Betätigung in der 8800 Privatwirtschaft oder Verwaltung. Beherrschung zweier Amtssprachen (2..)

Die Stelle wird voraussichtlich durch Berförderung besetzt. Für diesen Fall wird gleichzeitig die Stelle eines Kanzlisten zur Besetzung ' ausgeschrieben.

Gleiche Erfordernisse. Besoldung: Fr. 3800 bis 7400.

Eidg. Amt für Kontrollingenieur Bauingenieur mit abgeschlos- 6500 15. Nov.

Verkehr, Bern II. event. I. Klasse sener technischer Hochschulbis 1940 bildung. Praxis im Eisen- 10100 bahnbau und -betrieb. Kenntevtl.

nis der drei Amtssprachen 8000

Eidg.

Finanzkontrolle

bis

11600 (2..)

Schriftliche Anmeldung begleitet vom Lebenslauf und Ausweisen über Studien und praktische Tätigkeit.

1064 Anmeldestelle

Vakante Stelle

Eldg. Amt fUr Verkehr, Bern

Kontrollingenieur 11. oder I. Kl.

Besoldung Fr.

Erfordernisse

Anmeldungstermiti

Elektroingenieur mit ab6500 15. Nov.

geschlossener technischer bis 1940 Hochschulbildung, Kennt- 10 100nisse im Bau von Starkoder stromanlagen und Eisen8000 bahnrollmaterial, sowie im bis Zugförderungsdienst. Be11600 herrschung zweier Amtssprachen, Kenntnis der dritten Amtasprache. Bewerber im Alter von 35 bis 40 Jahren bevorzugt (2.).

Schriftliche Anmeldung mit Lebenslauf und Ausweisen über Studium und praktische Tätigkeit.

Kreisdirektion II Sektionschef Abgeschlossene technische der SBB für Tiefbau bei der Hochschulbildung. Vertrautin Luzern

Bauabteilung des heit mit dem Bau und dem Kreises II in Luzern Unterhalt der Bahn. Beherrschung der deutschen und gute Kenntnisse der italienischen Sprache Dienstantritt sobald wie möglich.

9000 bis 12600

12. Okt.

1940

(1.)

Aufnahme von Postlehrlingen.

Die schweizerische Postverwaltung wird im Frühjahr 1941 eine Anzahl Beamtenlehrlinge für den Bureaudienst (nicht als Briefträger oder Gehilfen) aufnehmen.

Erfordernisse: Schweizerbürger; Alter im Eintrittsjahre mindestens 17 und höchstens 20 Jahre; gute Gesundheit sowie körperliche und charakterliche Tauglichkeit zum Postdienst; mindestens Sekundarschul- oder gleichwertige Bildung mit ergänzten Kenntnissen in Geographie, Vaterlandskunde und einer zweiten Amtssprache.

Die Bewerber haben eine Aufnahmeprüfung zu bestehen und sich später durch einen Vertrauensarzt untersuchen zu lassen.

Handschriftliche Anmeldungen mit Geburts- oder Heimatschein, sämtlichen Schulzeugnissen und lückenlosen Ausweisen über allfällige berufliche Tätigkeit sind bis zum 31. Oktober 1940 an eine der Kreispostdirektionen Genf, Lausanne, Bern, Neuenburg, Basel, Aarau, Luzern, Zürich, St. Gallen, Chur oder Bellinzona zu richten.

Diese Stellen sowie die Postämter geben auf Wunsch weitere Auskunft. (2.).

Bern, den 23. September 1940.

2189

3*&3jßSx!B-s=*.--

Generaldirektion PTT.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bekanntmachungen von Departementen und andern Verwaltungsstellen des Bundes.

In

Bundesblatt

Dans

Feuille fédérale

In

Foglio federale

Jahr

1940

Année Anno Band

1

Volume Volume Heft

40

Cahier Numero Geschäftsnummer

---

Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

02.10.1940

Date Data Seite

1055-1064

Page Pagina Ref. No

10 034 372

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