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Botschaft des

Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Nachtragskreditbegehren der schweizerischen Bundesbahnen für den Betrieb der Simplonlinie im vierten Quartal 1905.

(Vom 12. Mai 1905.)

Tit.

Wie wir in unserer Botschaft vom 25. Oktober 1904 (Bundesbl. 1904, V, 149) betreffend den Voranschlag der schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1905 hervorhoben, wurde damals sowohl in den Einnahmen als in den Ausgaben die Simplonlinie außer Betracht gelassen, weil der Zeitpunkt der Betriebseröffnung noch nicht bestimmt werden konnte.

Inzwischen ist der Durchschlag erfolgt, und der Stand der Arbeiten macht es wahrscheinlich, daß die Eröffnung des Betriebes Anfang Oktober 1905 stattfinden könne. Daher legte uns der Verwaltungsrat der schweizerischen Bundesbahnen mittelst Berichtes vom 27. April ds. Js. ein Nachtragsbudget vor, enthaltend die mutmaßlichen A u s g a b e n für den Betrieb der Simplonlinie während des vierten Quartals 1905, mit dem Antrage, Ihnen dasselbe zur Genehmigung zu unterbreiten. Dabei bemerkt der Verwaltungsrat, daß die Schätzungen der verschiedenen Ungewissen Elemente für die E i n n a h m e n zu unsicher wären, um damit der Wirklichkeit nahe zu kommen. Es sei

563 daher von der Aufstellung eines Einnahmenbudgets abgesehen und vorläufig angenommen worden, daß die Betriebsausgaben und die Verzinsung des Kapitals durch die Betriebseinnahmen des Simplons, die italienische Betriebssubvention und den Mehrertrag der Zufahrtslinien gedeckt werden.

Wir halten diese Erwägungen für zutreffend.

Was die einzelnen Posten des Budgetnachtrages anbelangt, so sehen wir uns zu der einzigen ßemerkuug veranlaßt, daß der Betrag von Fr. 40,000, der unter V, C, 8 als Anteil der Bundesbahnen an den Kosten der Eröffnungsfestlichkeiten aufgeführt ist, zwei Drittel des vorläufig auf Fr. 60,000 veranschlagten Gesamtbetrages bilden. Der dritte Drittel ist von der Bundesverwaltung zu bestreiten.

Indem wir Ihnen den nachstehenden Beschlussesentwurf zur Annahme empfehlen, benutzen wir auch diesen Anlaß, Sie, Tit., unserer vollkommenen Hochachtung zu versichern.

B e r n , den 12. Mai 1905.

Im Namen des Schweiz. Bundesrates, Der Bundespräsident: Buchet.

Der Kanzler der Eidgenossenschaft: Ringier.

Beilaffe.

Bericht und Antrag des Verwaltungsrates vom 27. April 1905.

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(Entwurf.)

Bundesbeschluß betreffend

Nachtragskredite der schweizerischen Bundesbahnen für den Betrieb der Simplonlinie im vierten Quartal 1905.

Die Bundesversammlung der schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht 1. eines Berichtes und Antrages des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen vom 27. April 1905; 2. einer Botschaft des Bundesrates vom 12. Mai 1905, beschließt: Das Nachtragsbudget der schweizerischen Bundesbahnen für den Betrieb der Simplonlinie im vierten Quartal 1905 im Betrage von Fr. 526,075 wird genehmigt.

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565 Beilage.

Bericht und Antrag des

Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen an den schweizerischen Bundesrat betreffend Nachtragskreditbegehren für den Betrieb der Simplonlinie im letzten Vierteljahr 1905, zu Händen der Bundesversammlung.

(Vom 27. April 1905.)

Hochgeachteter Herr Bimdespräsident !

Hochgeachtete Herren Bundesräte !

Bei Vorlegung unseres Berichtes vom 30. September 1904 betreffend das Budget für 1905 war der Zeitpunkt der Eröffnung des Simplontunnels noch ungewiß ; wir haben daher diese Linie in unseren Berechnungen unberücksichtigt lassen müssen und uns vorbehalten, später die nötigen Kredite von Ihnen zu verlangen.

Nachdem nun der Durchstich des Simplons erfolgt ist, wird die Betriebseröffnung voraussichtlich Anfang Oktober dieses Jahres stattfinden können; wir beehren uns daher, Ihnen gemäß Art. 17 des Rückkaufsgesetzes vom 15. Oktober 1897, mit diesem Bericht ein Nachtragskreditbegehren vorzulegen, und ersuchen Sie, dasselbe der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreiten zu wollen.

Um ein vollständiges Betriebsbudget für den Betrieb des Simplon in den drei letzten Monaten 1905 aufstellen zu können,

566 hätte eine Schätzung der Einnahmen aus dem Betrieb dieser Linie gemacht werden müssen; hierfür hätten zur Not die von der Jura-Simplon-Bahn früher gemachten Rentabilitätsberechnungen zur Grundlage genommen werden können, unter Beifügung eines Zuschlages für die allgemeine Verkehrsentwicklung und mit Berücksichtigung der Verkehrsverminderung auf unseren Zufahrtslinien zum Gotthard infolge der Eröffnung des Simplontunnels ; dabei hätte noch berücksichtigt werden müssen, daß sich der Verkehr, besonders der Güterverkehr, nur nach und nach bis zu dem für die Zukunft erwarteten Maße dem Simplon zuwenden wird. Die Schätzung dieser verschiedenen Ungewissen Elemente für ein ganz neues Unternehmen und eine so kurze Betriebszeit ist zu unsicher, um damit der Wirklichkeit nahe zu kommen.

Wir haben aus diesem Grunde vorgezogen, von der Aufstellung eines Einnahmenbudgets abzusehen und vorläufig anzunehmen, daß die Betriebsausgaben und die Verzinsung des Kapitals durch die Betriebseinnahmen des Simplons, die italienische Betriebssubvention und den Mehrertrag der Zufahrtslinien gedeckt werden. Wir haben daher bloß die Betriebsausgaben budgetiert.

I. Allgemeine Verwaltung.

Der verlangte Kredit von Fr. 4050 verteilt sich auf folgende Rubriken : A. Personal.

1. Verwaltungsbehörden. Fr. 500 für Reiseentschädigung-en der Mitglieder der Kreisdirektion I.

4. Mechtsbureau. Fr. 1100, wovon Fr. 1000 für Besoldung eines neuen Gehülfen des Rechtsbureaus bei der Zentralverwaltung während drei Monaten, und Fr. 100 für Reiseentschädigungen des Personals des Rechtsbureaus beim Kreise I.

8. Bureau für den Telegraphendienst und die elektrischen Anlagen. Fr. 1950, wovon Fr. 1650 für technisches Personal und Fr. 300 für Reiseentschädigungen und Verschiedenes.

B. Sonstige Ausgaben.

1. Bureaukosten. Fr. 500 für die Ausgabe von Dienstvorschriften und Instruktionen und für Verschiedenes.

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IL Unterhalt und Aufsicht der Bahn.

Der verlangte Kredit beträgt Fr. 68,400 und umfaßt folgenden Posten: A. Personal.

2. Sahningenieure und deren Hülfspersonal.

Fr. 3365, wovon Fr. 2825 Gehalt von 2 Bahningenieuren und Fr. 540 Reiseentschädigungen und Verschiedenes.

3. Sahnmeister und deren G-ehülfen. Fr. 5195, umfassend die Besoldungen eines Bahnmeisters, zweier Bahnmeistergehülfen, zweier Vorarbeiter und Stellvertreter, sowie Fr. 600 für Dienstkleidungen und Fr. 220 für Verschiedenes.

4. Sahnwärter, Barrierenwärter und deren Stellvertreter.

Fr. 38,030, wovon: Fr. 8600 für 24 Bahnwärter, Tunnel- und Blocksignalwärter 5 Fr. 9800 für Stellvertretung der Bahnwärter, wovon wiederum Fr. 2800 für den Simplontunnel und Fr. 7000 für stärkere Begehung der Strecke Pontarlier-Brig ; Fr. 18,000 für vermehrte Bewachung der Bahnübergänge auf der Linie Pontarlier-Brig ; Fr. 1060 für Dienstkleidungen und Fr. 570 für Verschiedenes.

B. Unterhalt und Erneuerung der Bahnanlagen.

1. unterbau. Fr. 4350 für Erdbau, Chaussierung von Straßen und Verschiedenes.

2. Oberbau. Fr. 300 für verschiedene Ausgaben.

3. Hochbau und mechanische Stationseinrichtungen. Fr. 8000, wovon der Hauptposten Fr. 6300 für Unterhalt der elektrischen Kraftanlagen, Ventilation etc.

4. Telegraph, Signale und Verschiedenes. Fr. 2760 für Unterhalt der Apparate.

5. Räumung der Bahn von Schnee und Eis. Fr. 3000.

C. Sonstige Ausgaben.

1. Bureaukosten. Fr. 900.

2. Beleuchtung und Heizung und Reinigung der DienstloJcale.

Fr. 1200.

3. Beleuchtung der Bahn. Fr. 500.

4. Unterhalt des Inventars. Fr. 800.

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III. Expeditions- und Zugsdienst.

Der verlangte Kredit, im Betrage von Fr. 201,425, setzt sich wie folgt zusammen: A. Personal.

1. Betriebsinspektion, Kursinspektion. Fr. 1900, wovon Fr. 1400 für zwei Geholfen italienischer Sprache und Fr. 500 für Reiseentschädigungen und Verschiedenes.

2. Bahnhof- und Stationsvorstände und das ihnen unterstellte Personal. Fr. 96,525 für Besoldung des notwendigen Personals der Bureaux in Domodossola, im neuen Bahnhof Brig und in der Ausweichstation in der Tunnelmitte, sowie für Besoldung des vermehrten Personals für den durchgehenden Nachtdienst auf der Linie Pontarlier-Lausanne-Brig, für Ausrüstung dieses Personals mit Dienstkleidungen etc., für Reiseentschädigungen und Verschiedenes.

3. Zugdienslpersonal. Fr. 47,500. Für den vorgesehenen Zugsverkehr ist folgende Vermehrung des Personals notwendig : l Oberzugführer, 14 Zugführer, 23 Kondukteure und 23 Bremser; die Ausgaben verteilen sich auf die Rubriken: Gehalte, Nebenbezüge, Dienstkleider, Reiseentschädigungen und Verschiedenes.

B. Sonstige Ausgaben.

1. Bureaukosten. Fr. 32,800, in der Hauptsache für die erste Lieferung der Siniplontarife, Fahrpläne, Drucksachen, neue Réglemente in italienischer Sprache, neue Billette aller Art für den Simplonverkehr.

2. Beleuchtung, Heizung und Reinigung der Dienstlokale und Beleuchtung der Bahnhöfe und Stationen. Fr. 12,100, wovon Fr. 2000 für die Dienstlokale und Fr. 10,100 für Bahnhöfe und Stationen, sowohl für vermehrte Beleuchtung der Bahnhöfe mit durchgehendem Nachtdienst als für die Beleuchtung des Bahnhofes Brig und der Bureaux in Domodossola.

3. Ergänzung und Unterhalt des Inventars. Fr. 8000, wovon Fr. 3000 für Ankauf neuer Objekte, wie Billetschränke und Ausrüstung des Personals für den Nachtdienst, und Fr. 5000 für Erneuerung kleinerer Mobiliarstücke.

4. Konsummaterialien. Fr. 500.

5. Camionnage und Plombage. Fr. 100.

6. Verschiedenes (Pferdemanöver, Unterlaghölzer, Keile) Fr. 2000.

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IV. Fahrdienst.

Der verlangte Kredit beträgt Fr. 240,800.

1. Zentralbureau des Fahrdienstes. Fr. 2000, wovon Fr. 900 für einen Ingenieur, Fr. 500 %· einen Bureaugehülfen und Fr. 600 für Reiseentschädigungen und Verschiedenes.

2. Maschinenpersonal und Wagenvisiteure. Fr. 67,200, einschließlich der Gehalte des Depotchefs in Brig, eines Depotaufsehers in Domodossola, eines Aufsehers in Vallorbe, eines Bureaugehülfen und eines Magaziners in Brig, eines Bureaugehülfen in St. Maurice, von 10 Lokomotivführern, 30 Heizern, eines Zugskontrolleurs, dem hauptsächlich die Zugsbeleuchtung zwischen Brig und Domodossola obliegt, von 6 Wagenvisiteuren und 15 Arbeitern für verschiedene Dienst Verrichtungen, samt den Nebenbezügen dieses Personals, den Reiseentschädigungen, den Dienstkleidungen und den Auslagen für Verschiedenes.

3. Personal für Ausrüstung und Eeinigung des Fahrmaterials.

Fr. 9600, abzüglich Fr. 500 als Entschädigung von der Postverwaltung.

B. Materialverbrauch der Lokomotiven und Wagen.

1. Brennmaterial. Fr. 118,000; für das letzte Quartal 1905 werden die folgenden Fahrleistungen von^ Lokomotiven vorge sehen : Domodossola - Iselle 55,000 km., Tunnel und Linien des Kreises 260,000 km., zusammen 315,000 km. à kg. 13,2 = 4158 Tonnen, Rangierdienst (Brig-St. Maurice) 37,000 km. à kg. 10 = 370 Tonnen, zusammen 4528 Tonnen à Fr. 26 = Fr. 117,728 oder rund Fr. 118,000.

2. Schmiermaterial. Fr. 5500.

3. Beleuchtungsmaterial, einschließlich Laden der Akkumulatoren. Fr. 2000.

4. Reinigungs- und DesinfeMionsmaterialj und Verschiedenes. Fr. 5000.

Wasser, Streusand

Vom ganzen Kapitel : Materialverbrauch der Lokomotiven und Wagen, sind Fr. 1500 als Rückvergütung von der Post Verwaltung in Abzug zu bringen.

570 C. Unterhalt und Erneuerung des Rollmaterials.

Wir veranschlagen den Unterhalt der Lokomotiven auf Fr. 10,000, denjenigen der Personenwagen auf Fr. 2000 und denjenigen der Gepäck- und Güterwagen auf Fr. 3000.

o

D. Sonstige Ausgaben.

1. Bureaubedürfnisse: Fr. 500, wovon Fr. 400 für Bureaumaterial und Fr. 100 für Druckkosten.

2. Beleuchtung, .Heizung und 'Reinigung der Dienstlokale: Fr. 1800.

3. Ergänzung und Unterhalt des Inventars: Fr. 15,500, wovon Fr. 3500 für Ergänzung des kleinen Werkzeugs in St. Maurice, Lausanne, Vallorbe, und Fr. 12,000 für den Unterhalt der Akkumulatorenbatterien, der Kohlenkörbe, etc.

4. Verschiedenes : Fr. 900.

Vom Kapitel: Sonstige Ausgaben, sind Fr. 200 als Rückvergütung von der Postverwaltung in Abzug zu bringen.

V. Verschiedene Ausgaben.

Der verlangte Kredit beträgt: Fr. 120,400.

A. Pacht- und Mietzinse.

Wir veranschlagen die Bruttoausgaben für Rollmaterialmieten auf Fr. 130,000, abzüglich Fr. 70,000 Einnahmen, verbleiben also Nettoausgaben Fr. 60,000. Für Lokalmieten in Domodossola haben wir außerdem Fr. 1000 zu entrichten.

C. Sonstige Ausgaben.

1. Gerichts- und Proseßlcosten: Fr. 200.

2. Feuerversieherungen : Fr. 1800.

3. Unfallversicherungen und Entschädigungen : Fr. 30UO.

4. Transportversicherungen und Entschädigungen: Fr. 200.

6. Steuern und Abgaben : Fr. 1500.

7. Seiträge an die HülfsJcassen : Fr. 12,500, entsprechend der Vermehrung des Personals erforderlicher Kredit.

571

8. Verschiedenes: Fr. 40,200, wovon Fr. 40,000 als Beitrag der schweizerischen Bundesbahnen an die Eröffnungsfeierlichkeiten.

VI. Nicht rubrizierte Ausgaben und Einnahmen.

Für den Betrieb der Strecke Iselle-Domodossola werden uns die folgenden Entschädigungen ausgerichtet: Zugsdienst 32,000 km. à Fr. 0. 50 Fr. 16,000 Fahrdienst 55,000 km. à ,, 1. 75 ,, 96,000 Fr. 112,000 Umgekehrt werden wir für Miete und Dienstbesorgung der Station Iselle zu bezahlen haben . ,, 3,000 Nettoeinnahmen

Fr. 109,000

Rekapitulation.

I.

II.

III.

IV.

V.

Allgemeine Verwaltung Unterhalt und Aufsicht der Bahn Expéditions- und Zugsdienst Fahrdienst Verschiedene Ausgaben

. .

. .

Fr.

4,050 ,, 68,400 ,, 201,425 ,, 240,800 ,, 120,400

Weniger: Nicht rubrizierte Einnahmen . . . .

Fr. 635,075 ,, 109,000

Gesamtkredit

Fr. 526,075

Außer dem eventuellen Überschusse der Betriebsausgaben wird das folgende Kapitel unserer Gewinn- und Verlustrechnung Abänderungen erleiden: Bauzinsen: Vom Tage der Betriebseröffnung des Simplontunnels an werden keine Bauzinsen mehr berechnet; da aber in unserem Budget die Bauzinsen für das ganze Jahr in Rechnung gebracht sind, ergibt sich auf diesem Posten eine Verminderung, die sich bei einem Kapital von ungefähr BY. 65,000,000 à 3J/2 °/o für drei Monate auf rund Fr. 570,000 beziffert.

572 Zum Schlüsse des gegenwärtigen Berichtes beehren wir uns, Ihnen folgenden Antrag zur Beschlußfassung vorzulegen : ,,Der Bundesversammlung ist das Nachtragskreditbegehren betreffend den Betrieb des Simplon, vom 1. Oktober bis 31.

Dezember 1905, im Betrage von Fr. 526,075 zur Genehmigung zu unterbreiten."

Genehmigen Sie, hochgeachteter Herr Bundespräsident, hochgeachtete Herren Bundesräte, die Versicherung unserer vollkommenen Hochachtung.

B e r n , den 27. April 1905.

Im Namen des Verwaltungsrates der schweizerischen Bundesbahnen, Der P r ä s i d e n t : Casimir von Avx.

Der Sekretär :

Mürset.

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Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung, betreffend die Nachtragskreditbegehren der schweizerischen Bundesbahnen für den Betrieb der Simplonlinie im vierten Quartal 1905. (Vom 12. Mai 1905.)

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1905

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21

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17.05.1905

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