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Schweizerisches Bundesblatf.

57. Jahrgang. L

Nr. 12.

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15. März 1905.

Bericht des

Bundesrates an die Bundesversammlung über

seine Geschäftsführung im Jahre 19O4.

Finanz- und Zolldapartement.

A. Finanzverwaltung.

I. Finanzbureau.

Personelles.

An Stelle des zum Chef der eidgenössischen Wertschriftenverwaltung gewählten Herrn Vincenz Schumacher wurde Herr Johann Rutishauser von Amriswil (Kanton Thurgau}, bisheriger Revisor I. Klasse der Finanzkontrolle und früherer Buchhalter der eidgenössischen Waffenfabrik, zum Buchhalter ernannt.

Gesetzgebung und Postulate.

Ausführungsg esete su Art., 39 B.-V. (Banknotenmonopol).

Der im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnte Vorentwurf zu einem Bundesgesetz betreifend die Errichtung einer zentralen Notenbank wurde einer aus Mitgliedern der Bundesversammlung, Bandesblatt. 57. Jahrg. Bd. I.

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792 kantonalen Finanzdirektoren und Fachmännern zusammengesetzteis Expertenkommission unterbreitet, welche sich unter zweien Malen, zuerst am 2. und 3. und dann am 16. und 17. März versammelte.

Am 13. Juni genehmigte der Bundesrat den definitiven, auf dem Boden der zweiten, in Art. 39 der Bundesverfassung vorgesehenen Alternative (unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltete zentrale Aktienbank) aufgebauten Gesetzesentwurf nebst Botschaft an die Bundesversammlung (Bundesbl. 1904, IV, 441).

Nach dem Bekanntwerden des bundesrätlichen Entwurfes hat sich eine Konferenz kantonaler Finanzdirektoren mit demselben beschäftigt und imterm 26. November eine Eingabe an den Bundesrat für sich und zu Händen der Bundesversammlung gerichtet, worin Änderungen betreffend die Beteiligung an der Beschaffung des Grundkapitals und die Verteilung des Reingewinns angeregt wurden.

Der die Priorität habende Ständerat behandelte die Vorlage in der letzten Dezembersession und nahm an derselben einige Abänderungen vor, von denen die wesentlichsten folgende sind : Bezeichnung des Hauptsitzes der Bank im Gesetz, wobei jedoch die Wahl auf den Schluß der Beratungen der Bundesversammlung verschoben werden soll; Berechtigung des betreffenden Kantons,, beim Übergang einer Emissionsbank an die Nationalbank die der erstem zugeteilten Aktien zum Tageskurs zu erwerben ; Zuwendung des ganzen, nach Dotierung des Reservefonds, Ausrichtung der Dividende und Bezahlung der Abgabe an die Kantone verbleibenden Reingewinns an die Kantone; Verteilung des bei einem allfälligen Übergange der Nationalbank an den Bund vorhandenen Reservefonds und realisierten Liquidationsgewinns zu je einem Drittel an den Bund, die Kantone und die Aktionäre.

Der Entwurf liegt nunmehr vor dem Nationalrat.

Bundesbescliluß vom 6. Oktober 1899 betreffend Herstellung des Gleichgewichts in den Bundesfinansen und Beschaffung der Mittel zur Durchführung der Versicherungsgesetze.

In diesem Bundesbeschluß (A.. S. n. F. XVII, 819) wurde u. a. in Art. 2 folgendes verfügt : ,,Vom Jahre 1904 an wird für neue Hochbauten ein jährlicher Kredit ausgesetzt, der die Summe von Fr. 1,000,000 nicht übersteigen darf.11

793 Bekanntlich sind die Versicherungsgesetze in der Volksabstimmung verworfen worden und somit ist der Hauptgrund, welcher zur Aufstellung obiger Bestimmung geführt hatte, weggefallen.

Ferner glaubte man, mit einem auf eine Million herabgesetzten jährlichen Budgetkredite für Neubauten nicht auskommen zu können.

Deshalb und entsprechend einer in der Einleitung zur Budgetbotsehaft pro 1903 in diesem Sinne gemachten Andeutung war das Finanzdepartement eingeladen worden, die Frage zu prüfen, ob nicht den eidgenössischen Räten die Aufhebung oder Abänderung des obigen Beschlusses zu beantragen sei.

Nun hat sich aber wider Erwarten obiger reduzierter Kredit sowohl für 1904 als 1905 als ausreichend erwiesen. Aus diesem Grunde und weil zudem der Bundesrat in der vorstehenden Bestimmung ein wirksames Mittel zur Einschränkung allfälliger zu weitgehender Baubegehren einzelner Verwaltungsabteilungen erblickt, beschloß er unterm 11. November 1904, es sei bis auf weiteres davon Umgang au nehmen, den eidgenössischen Räten die Abänderung oder Aufhebung von Art. 2 des vorerwähnten Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1899 zu beantragen.

Zaggelder und Rezseentschädigungen der Sundesversammlung.

In der im Laufe des verflossenen Monats Oktober stattgefundenen Sitzung der nationalrätlichen Kommission betreffend das Traktandum ,,Taggelder und Reiseentschädigungen der eidgenössischen Behörden" wurde das System der nach den kilometrischen Entfernungen berechneten Reiseentschädigungen (bisheriges System und Entwurf des Bundesrates) abgelehnt. Ebenso ein Antrag, wonach jedes Mitglied der Bundesversammlung ein Generalabonnement II. Klasse auf Rechnung des Bundes und keine weitere Reiseentschädigung erhalten sollte. Die Mehrheit erlangte dagegen ein Vorschlag, es sei den Mitgliedern des Nationalrats und den Kommissionen der beiden Räte während den Sessionen der Bundesversammlung und den Kommissionssitzungen freie Fahrt zu verschaffen, durch Zustellung eines zeitweiligen a l l g e m e i n e n Freifahrtscheins oder eines zeitweiligen (auf die Hin- und Rückfahrt) b e s c h r ä n k t e n Freifahrtscheins.

Das Finanzdepartement übernahm es, Erhebungen über die finanzielle Tragweite und die Möglichkeit der Durchführung dieses Vorschlags zu machen. Das Ergebnis dieser Untersuchungen wurde der Kommission zu Anfang des Jahres 1905 nebst einem auf dem Grundsätze des beschränkten Freifahrtscheins aufgebauten

794 neuen Gesetzesentwurf übermittelt, mit dem Bemerken, daß der Bundesrat jedoch seinen mit Botschaft vom 7. Dezember 1903 gestellten Antrag damit nicht zurückziehe, um der Bundesversammlung Gelegenheit zu verschaffen, zwischen dem System der Kilometerentschädigung und demjenigen des Freifahrtscheins wählen zu können.

Erlaß von Bestimmungen über die Ausrichtimg von G-ehaltsnachgenüssen.

Namens und im Auftrage des Verbandes schweizerischer Postbeamter, des Verbandes schweizerischer Zollbeamter, des schweizerischen Telegraphistenvereins und des Vereins eidgenössischer Post-, Telegraphen- und Zollangestellter übermittelte unterm 26. Februar und 14. März 1904 der Zentralvorstand des erstgenannten dieser Verbände eine Eingabe d. d. Februar 1904, worin gewünscht wurde, 1. der Bundesrat wolle einheitliche Bestimmungen über die Ausrichtung des Gehaltsnachgenusses erlassen; 2. die Verwaltungen möchten gehalten werden, die Überlebenden der bezugsberechtigten Beamten und Angestellten selbst auf den Art. 10 des Besoldungsgesetzes aufmerksam zu machen und die nötigen Erhebungen vornehmen zu lassen; 3. es möchte überall dieselbe weitherzige Auslegung dieser Gesetzesbestimmungen Platz greifen.

Bald nachher sind zwei Tatsachen eingetreten, welche für diese Angelegenheit von großer Bedeutung waren. Einmal ist der vom schweizerischen Lebensversicherungsverein und vom schweizerischen Amtsbürgschaftsverein seinerzeit bestellten Kommission für eine Hülfskasse von Seite ihrer Subkommission im Laufe des letzten Frühjahrs endlich ein diesbezüglicher Statutenentwurf unterbreitet worden, welcher eine wirksame finanzielle Unterstützung der zu gründenden Kasse durch den Bund in Aussicht nimmt. Ferner nahm auch die Bundesversammlung in der letzten Sommersession ein Postulat an, durch welches der Bundesrat eingeladen wurde, die Frage zu prüfen, ob es sich nicht im Interesse der Verwaltung empfehlen würde, eine Alters- und Invalidenkasse der Beamten, Angestellten und Arbeiter des Bundes zu gründen.

Der Bundesrat wird sich also in der allernächsten Zeit mit der Frage der Errichtung einer derartigen Institution zu beschäftigen haben. Kommt aber eine solche zustande, so wird offenbar die Bestimmung des allgemeinen Besoldungsgesetzes betreffend den G-ehaltsnachgenuß aufgehoben oder abgeändert werden müssen;

795 denn der Bundesrat wird nicht große Beiträge an eine Altersund Invalidenkasse leisten und gleichzeitig den Hinterlassenen der Beamten und Angestellten den Nachgenuß der Besoldung gewähren wollen. Es ist dies so in die Augen springend, daß in den erwähnten Vorentwurf einer Hülfskasse für das eidgenössische Dienstpersonal schon eine Bestimmung aufgenommen wurde (Art.19), wonach gegenüber den Mitgliedern der Hülfskasse die Ausrichtung von Besoldungsnachgenüssen unterbleiben soll, soweit nicht der Austrittsmonat oder außerordentliche Verhältnisse in Betracht fallen.

Allerdings werden nicht alle Beamte und Angestellte Mitglieder der Hülfskasse werden können ; immerhin werden die Eintrittsbedingungen so gestellt werden müssen, daß nur eine verhältnismäßig kleine Minderheit davon ausgeschlossen sein wird.

Damit wird aber die Bestimmung betreffend den Gehaltsnachgenuß erheblich an Bedeutung verlieren, indem letzterer dann nur noch an so wenige auszurichten sein wird, daß wohl füglich von der Aufstellung einer besondern Verordnung hierüber wird Umgang genommen werden können.

Der Bundesrat hat deshalb am 30. September beschlossen, dermalen auf die obige Eingabe nicht einzutreten.

Postulate.

Von den auf Ende 1903 hängig gewesenen Postulaten, welche ganz oder teilweise das Finanzdepartement betrafen, sind im Laufe des Jahres 1904 erledigt worden : Nr. 578 Seheck- und Giroverkehr und Er. 611 Scheck- und Giroverkehr, Vorlage eines besondern Gesetzesentwurfes, durch Botschaft mit Gesetzesentwurf vom 5. April 1904 (Bundesbl. 1904 II, 614).

Nr. 607 Bankgesetz.

Wie schon im Geschäftsbericht pro 1902 erwähnt wurde, würde die Anregung des Herrn Ständerat von Arx und Genossen betreffend Revision des gegenwärtigen Banknotengesetzes, Nr. 592, hinfällig, sofern ein neues Gesetz über die Errichtung einer zentralen Notenbank zu stände käme. Dieses Postulat wird deshalb einstweilen beiseite gelassen.

Nr. 619 Post und Telegraph, Inventarrechnung, durch ablehnenden Bericht (vide Botschaft betreffend das Budget für das Jahr 1905, Bundesbl. 1904, V, 336 u. ff.). Anfangs Februar 1905

796 richtete die Finanzdelegation beider Räte eine Eingabe an das Finanzdepartement, worin sie auf diesem Postulat beharrt. Das Postulat ist somit als noch hängig zu betrachten.

Teilweise erledigt ist: Nr. 616 Druckarbeiten and Bureaumaterialien, durch Bundesratsbeschluß vom 28. Mai 1904, wonach sämtliche Abteilungen der Zentralverwaltung (mit Ausnahme der Oberzoll-, Oberpostund Telegraphendirektion) angewiesen wurden, inskünftig ihr Bureaumaterial beim Materialbureau der ßundeskanzlei zu beziehen. -- Der übrige Teil des Postulats ist noch pendent, weil im Zusammenhang stehend mit der Frage der durch diesen Bundesratsbeschluß notwendig gewordenen Reorganisation des genannten Materialbureaus beziehungsweise dessen Vereinigung mit dem Drucksachenbureau der Bundeskanzlei, welche gegenwärtig geprüft wird.

Von den neuen Postulaten aus dem Jahre 1904 werden Nr. 625 Staatsrechnung pro 1904, Einstellung des Postens ,,alte Regieanstalt in Thuna unter die unproduktiven Liegenschaften, und Nr. 626 Liquidation des Eisenbahnfonds, anläßlich der Ablage der Staatsrechnung pro 1904 ihre Erledigung finden.

Nr. 636 Dienstverhältnis der ganz oder teilweise invaliden Beamtem und Angestellten, und Nr. 638 Zirkulation der Silberscheidemünzen, datieren aus der letzten Dezembersession und sollen im Laufe des Jahres 1905 behandelt werden.

Herausgabe von Bürgschaftsscheinen.

Ein kautionspflichtiger Beamter, der im Laufe des Berichtsjahres dem Amtsbürgschaftsverein beigetreten war, stellte das Gesuch, es möchte ihm nunmehr ein im Jahre 1895 hinterlegtet1 Bürgschaftsschein zurückgegeben werden.

Art. 12 des Bundesgesetzes über die Verantwortlichkeit der eidgenössischen Behörden und Beamten vom 9. Dezember 1850 besagt, daß die Verjährung von Zivilklagen für die Eidgenossenschaft für Private oder Korporationen jedenfalls nach fünf Jahren vom Eintritt des Schadens am erfolgt. Und Art. 13 des nämlichen Gesetzes schreibt vor, daß die Kautionen der Beamten erst dann

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aushingegeben werden dürfen, wenn seit dem Tode oder Rücktritte derselben alle in diesem Gesetzesabschnitte (Art. 10 bis 13) bezeichneten Verjährungsfristen abgelaufen sind und keine Klage angebracht wurde.

Im vorliegenden Falle handelte es sich nun allerdings weder um einen Todesfall noch, um einen Rücktritt, sondern um eine Veränderung in der Art der Kautionsleistung. Das Finanzdepartement war aber der Ansicht, daß dieser Fall nach Sinn und Geist des obzitierten Gesetzes analog behandelt werden müsse, und entschied, daß der Bürgschaftsschein dem Gesuchsteller erst fünf Jahre nach seinem Eintritt in den schweizerischen Amtsbürgschaftsverein aushingefolgt werden dürfe.

Diese Auffassung deckt sieh übrigens mit der Praxis, welche von der Postverwaltung befolgt wurde, als nach der Gründung des genannten Amtsbürgschaftsvereins die diesem beigetretenen Postbeamten ihre Bürgschaftsscheine zurückverlangten.

Petition der schweizerischen Papierfabrikanten.

Im November 1903 richtete der Verein schweizerischer Papier- und Papierstoff-Fabrikanten eine Eingabe an den Bundesrat, worin er sich darüber beklagte, daß in den verschiedenen Zweigen der schweizerischen Bundesverwaltung noch viel Papier fremder, d. h. ausländischer Provenienz zur Verwendung komme, und das förmliche Gesuch stellte, der Bundesrat möchte überall in der Bundesverwaltung die Weisung erteilen, daß nur Papier schweizerischer Provenienz, also cur Schweizerfabrikat, zur Verwendung zugelassen werde.

Es wurde eine Untersuchung angeordnet über den jährlichen Konsum der Bundesverwaltung an Druck- und Schreibpapier, über die Beteiligung der in- und ausländischen Industrie an der Lieferung desselben, über die Gründe, aus welchen in einzelnen Fällen Papier ausländischer Provenienz verwendet wurde, und über die Notwendigkeit des Erlasses von Weisungen zum Schutze der schweizerischen Papierindustrie.

Aus den Erhebungen ergab sich, daß der Wert des durchschnittlieh in einem Jahre von der Bundesverwaltung verbrauchten Druck- und Schreibpapiers auf annähernd Fr. 662,000 geschätzt wird, wovon rund Fr. 626,000 oder 94,e % au^ die inländische Produktion, und rund Fr. 37,000 oder 5,4% au^ ausländische Fabrikate fallen, so daß von einer ungenügenden Berücksichtigung der einheimischen Industrie keine Rede sein kann, um so weniger,

798 als es sich bei den Bezügen aus dem Ausland fast ausschließlich um Sorten handelt, die in der Schweiz entweder gar nicht oder nicht in der gewünschten Qualität erstellt werden, und die zu Spezialzwecken (Zeiehnungs-, Schreibmaschinen-, Banknoten- und Werttitelpapier) unumgänglich notwendig sind.

Fast alle Verwaltungsabteilungen und namentlich die größern, sprachen sich gegen eine Weisung aus, wonach die Verwendung von Papier ausländischer Herkunft untersagt worden wäre, indem u. a. auch darauf hingewiesen wurde, daß das Verbleiben der Preise gewisser Sorten auf einer mäßigen Höhe lediglich der fremden Konkurrenz zuzuschreiben sei, oder daß bei dem Wegfall eines Wettbewerbs die schweizerischen Fabrikate sehr bald an Qualität verlieren würden.

Gegen den Erlaß eines Verbots wurde ferner geltend gemacht, daß ein solches namentlich mit bezug auf die Verwendung des für die Druckarbeiten notwendigen Papiers schwer oder vielmehr gar nicht durchführbar wäre. Zudem würde sich wohl der ganze Papierhandel gegen ein solches Vorgehen mit dem Hinweis auf die in der Bundesverfassung garantierten Rechte der Handelsund Gewerbefreiheit erheben.

Endlich und nicht zum mindesten fiel auch eine Erwägungallgemeiner Natur in Betracht. In dem Momente, wo die Schweiz bestrebt ist, ihrer Exportindustrie und Landwirtschaft durch den Abschluß von Handelsverträgen ihr bisheriges Absatzgebiet zu sichern und neue Débouchés zu verschaffen, müßten prohibitive Maßregeln, wie die von den Papierfabrikanten vorgeschlagenen, bei unsern Nachbarn den ungünstigsten Eindruck hervorbringen und unsern Handel und Gewerbe empfindlich schädigenden Gegenmaßregeln rufen.

Der Bundesrat lehnte es deshalb ab, den Abteilungen der Bundesverwaltung den Verbrauch von Papier ausländischer Herkunft zu untersagen.

Dagegen wurden sämtliche Departemente eingeladen, soviel als immer möglich Produkte der einheimischen Papierindustrie zu verwenden und fremde Fabrikate nur dann zu beziehen, wenn solche zu besondern Zwecken notwendig, oder in der gewünschten Qualität und zu den nämlichen Preisen im Inlande nicht erhältlich sind.

Endlich wurden den Departementen die anläßlich der vorerwähnten Untersuchung von der schweizerischen Materialprüfungsanstalt dem Departement des Innern unterbreiteten Bemerkungen

799 über die Prüfung und Aufstellung von Normen für die Lieferung von Papier, sowohl dem Verbände schweizerischer Papier- und Papierstoff-Fabrikanten als auch sämtlichen Departementen zur Berücksichtigung empfohlen.

Verwendung von Faksimile-Unterschriften im Rechnungswesen der Bundesverwaltung.

Unterm. 14. Oktober 1892 beschloß der Bundesrat auf Antrag des Finanzdepartements folgendes : ,,Im Rechnungswesen des Bundes sollen sämtliche Unter,,schriften für Visa der Rechnungsbelege und Bordereaux, sowie ,,für Quittungen dieser Rechnungsbelege handschriftlich beigesetzt ^werden. Vorbehalten bleiben die Verfügungen des Bundesrats ,,betreffend die Unterzeichnung von Obligationen und Renten,,titeln."

Bezugnehmend auf diesen Beschluß beanstandete die Finanzkontrolle zwei mit faksimilierten Unterschriften versehene Quittungsbordereaux einer Emissionsbank über vom Banknoteninspektorat abgegebene Notenformulare.

Letztere Abteilung war hiermit nicht einverstanden und ersuchte um einen grundsätzlichen Entscheid, worauf das Finanzdepartement unterm 31. Oktober 1904 verfügte : ,0Das Banknoteninspektorat wird angewiesen, keine Faksi^mile-Untersehriften von Dritten als gültige Unterschriften zu ver,., wenden. Ausgenommen sind die eidgenössischen. Obligationen .,,und Rententitel, sowie Banknoten.a Diese "Verfügung stützte sich, im wesentlichen auf folgende Erwägungen : In der Einleitung der Schlußnahme des Bundesrates vom 14. Oktober 1892 ist allerdings bloß vom Rechnungswesen des Bundes und nachher vom Visa der Rechnungsbelege und Bordereaux, sowie von Quittungea dieser Rechnungsbelege die Rede, aber nur deshalb, weil eben in dem Falle, der den damaligen Entscheid hervorgerufen, nur solche Belege in Frage stunden.

Der Nachsatz ,,Vorbehalten bleiben die Verfügungen des Bundesrates betreifend die Unterzeichnung von Obligationen und Rententitelna beweist, daß der Beschluß nicht den einschränkenden Sinn hat, den ihm das Banknoteninspektorat geben möchte ; denn die Operationen, die da genannt sind, gehören auch nicht

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zum R e c h n u n g s w e s e n im e n g e r n S i n n e , sondern in den Rahmen der allgemeinen P'inanzverwaltung. Wenn man bloß das eigentliche Rechnungswesen im Auge gehabt hätte, so wäre die Ausnahmebestimmung überflüssig gewesen.

Eine Faksimile-Unterschrift bietet keine Garantie für Echtheit. Der Stempel kann von einem Unbefugten behändigt und aufgedrückt worden sein. Das Banknoteninspektorat gesteht selbst zu, daß es die Bordereaux mit Faksimile-Unterschriften nur dann akzeptiere, wenn sie von einem Schreiben mit handschriftlicher Unterschrift begleitet seien ; es muß also selbst anerkennen, daß eine B e s t ä t i g u n g der Faksimile-Unterschrift nicht nur wünschenswert, sondern sogar nötig ist. Da ist es doch besser und richtiger, wenn überhaupt nur handschriftliche Unterschriften zugelassen werden.

Die für die Obligationen und Rententitel gemachte Ausnahme rechtfertigt sich durch den Umstand, daß diese Art von Urkunden, wozu auch die Banknoten zu zählen sind, in großen Mengen, aber unter Beobachtung s c h a r f e r Vorsichtsmaßregeln erstellt werden. Die betreffende Druckerei wird für den Mißbrauch von Titel- oder Notenpapier verantwortlich gemacht, die Papierbestände werden kontrolliert, die Clichés nur Vertrauenspersonen unter ihrer eigenen Verantwortlichkeit ausgehändigt, welche den Druck zu beaufsichtigen haben. Es existieren also da Garantien gegen mißbräuchliche Verwendung.

Anregungen der Finanzdelegation beziehungsweise der Finanzkomnnission der eidgenössischen Räte.

Unterm 16. November 1903 unterbreitete die Finanzdelegation dem Finanzdepartement verschiedene Anregungen betreffend die Finanzverwaltung, welche sich auf folgende Punkte des Kassen- und Wertschriftendienstes bezogen: 1. das Abrechnungswesen zwischen der eidgenössischen Staatskasse und dem Postbureau, Filiale Bundeshaus; 2. die Räumlichkeiten der Bureaux der eidgenössischen Staatskasse ; 3. die Avisierung der Staatskasse durch die Departemente von ihren Geldbedürfnissen ; 4. die Einrichtung einer bessern Kontrolle betreffend die Coupons und Titel der Wertschriftenverwaltung ; 5. die Kassenstürze bei der eidgenössischen Staatskasse.

801 Schon am 28. Dezember 1903 war bezüglich der Ziffer 4 ein Bericht erstattet worden, worin dargetan wurde, daß die Voraussetzung der Finanzdelegation, es trete beim bisherigen Ablieferungsmodus der verfallenen Coupons und Titel an die Staatskasse ein Zinsverlust für diese ein, nicht zutreffe ; immerhin sind die nötigen Anordnungen getroffen worden, damit die Abgabe der genannten Wertpapiere inskünftig häufiger stattfinde als bisher.

Das Finanzdepartement konnte sich nicht entschließen, dem Vorschlag sub l Folge zu geben, weil es in dem an Stelle des gegenwärtigen Abrechnungsmodus vorgeschlagenen Kontokorrent zwischen Staatskasse und Postbureau, Filiale Bundeshaus, keinen Fortschritt erblicken konnte. Die Finanzdelegation ist zu Anfang des Jahres 1905 auf diesen Punkt zurückgekommen, so daß das Finanzdepartement im laufenden Jahre sich nochmals damit zu befassen haben wird.

Anläßlich der Feststellung der nach Bezug des Bundeshauses Mittelbau im Bundeshaus Westbau notwendig gewordenen Umbauarbeiten und der damit verbundenen neuen Verteilung der Räumlichkeiten daselbst, hat die Staatskasse die zwei bisher von der Registratur der ßundeskanzlei innegehabten Zimmer im Vestibüle des Erdgeschoßes zugeteilt erhalten. Sie -wird sich mit denselben so gut als möglich zu behelfen suchen. Damit ist Ziffer 2 für einmal erledigt.

Dem sub 3 ausgedrückten Wunsche ist Rechnung getragen worden durch folgenden, auf Antrag des Finanzdepartements unterm 5. Dez. 1904 gefaßten Bundesratsbeschluß, welcher lautet: ,,Sämtliche Departemente werden angewiesen, die eidgenös^sische Staatskasse von der Ausstellung eines jeden Zahlungs,,mandates oder mehreren gleichzeitigen Zahlungsmandaten im ,,Betrage von hunderttausend Franken und darüber mindestens ,,10 Tage zum voraus zu verständigen. Ist dies nicht geschehen, ,,so hat die eidgenössische Staatskasse 10 Tage Zeit, um die ,,Zahlung zu leisten. Von dieser Verfügung sind ausgenommen ,,die Vorschußgesuche der Kreispostkassen und die Mandate, ,,welche durch bloße Skriptur erledigt werden können.a Ziffer 5 endlich wurde erledigt durch die im Abschnitt ,,Kontrollierung der Bundeskasse" des Geschäftsberichts der Finanzkontrolle hiernach enthaltene Verfügung des Finanzdepartements vom 6. Dezember 1904, betreuend die monatlichen Verifikationen der Staatskasse, auf welche der Kürze halber hier einfach verwiesen wird.

802 Eine andere Anregung der Finanzkommission wurde sowohl dem Postdepartement als dem Finanzdepartement unterbreitet.

Sie betraf den Ankauf von Schecks für die Postverwaltung, welcher bisanhin von dieser letztern besorgt wurde und den die Finanzkommission der eidgenössischen Staatskasse zu übertragen wünschte.

Obschon die vorgeschlagene Neuerung weder Vorteile noch Nachteile bieten wird, kamen nach dem Austausch verschiedener Korrespondenzen die beiden beteiligten Departemente anfangs 1905 überein, diese Schecks inskünftig durch die Staatskasse ankaufen zu lassen.

Über die Folge, welche verschiedenen anderen Wünschen betreffend die Staatsrechnung und die Nachtragskredite gegeben wurde, soll im Staatsrechnungsbericht Auskunft erteilt werden.

Münzwesen.

Maßnahmen gegen falsche Münzen.

Angesichts des immer' zahlreichern Vorkommens von falschen Münzen in unserer Geldzirkulation sah sich der Bundesrat veranlaßt, die Frage, wie dieser Erscheinung wirksam entgegengetreten werden könnte, zu untersuchen. Nach Prüfung der einschlägigen Verhältnisse gelangte er zur Überzeugung, daß nach zwei Richtungen zugleich vorgegangen werden sollte, und zwar sowohl von Seiten der Polizeibehörden als auch der Verwaltungsorgane.

Deshalb wurde unterm 9. Februar 1904 beschlossen: 1. Es seien die Kantone vermittelst eines Kreisschreibens einzuladen, ihre Polizeiorgane anzuweisen, der Falschmünzerei und der Verbreitung falscher Münzen eine vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken.

2. Den Bundesratsbeschluß vom 17. Juni 1867 betreffend Zerstörung falscher und Ersatzleistung für zerschnittene echte Münzen (A. 8. a. F. IX, 760) aufzuheben und durch einen neuen, scharfem zu ersetzen.

Durch den neuen Beschluß vom 9. Februar 1904 (A. S.

n. F. XX, 26), wird die W e i s u n g zum Zerschneiden der falschen Stücke, die bisher nur für die Finanzbeamten des Bundes bestanden hatte, auf alle eidgenössischen Amtsstellen mit irgend einem Kassen verkehr ausgedehnt und die E r m ä c h t i g u n g zu einem solchen Vorgehen, statt wie bisanhin nur den kantonalen Kassenbeamten, auch den Kassenbeamten der privaten Verkehrsanstalten und den schweizerischen Emissionsbanken erteilt.

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Schweizerische Münzenquete.

Um sich ein ungefähres Bild von der Zusammensetzung unseres gesamten Geldumlaufes (Banknoten und Hartgeld) zu verschaffen, beschloß der Bundesrat unterm 3. September 1904, das Finanzdepartement zu ermächtigen, eine Münzenquete in dem ihm gutscheinenden Umfange zu veranstalten und alle hierzu notwendigen Vorkehren zu treffen.

Als Zähltag war ursprünglich Mitte September oder Oktober in Aussicht genommen, dann aber der 23. Januar 1905 bestimmt worden.

Die diesmaligen Erhebungen sollten sich von den früheren ähnlichen namentlich auch dadurch unterscheiden, daß sie von einer größern Zahl von Zählstellen ausgeführt würden. Es wurde deshalb verfügt, daß außer der Bundeskasse und ihren Hülfskassen, die eidgenössische Zollverwaltung, die eidgenössische Postverwaltung und die Bundesbahnverwaltung an der Enquete teilnehmen sollten. Ferner wurde appelliert an die Mitwirkung der übrigen dem Verbände schweizerischer Eisenbahnen angehörenden Bahngesellsciiaften, der Kassen der Kantone und der Gemeinden mit über 5000 Einwohnern, der schweizerischen Emissionsbanken und einer Anzahl der größern Privatbanken und Sparkassen.

Noch vor Ende Dezember 1904, also ungefähr l Monat vor dem Zähltage, waren sämtliche Zirkulare und Zählformulare versandt worden.

Die Zählung hat am 23. Januar 1905 stattgefunden. Deren Ergebnisse werden gegenwärtig verarbeitet und sollen im Laufe des Jahres 1905 veröffentlicht werden; sie werden uns zweifelsohne sehr wertvolle Aufschlüsse über unsere Münzverhältnisse geben.

Einlösung und Verjährung von italienischen Banknoten.

Obschon bekanntlich die Banknoten fremder Staaten bei uns keinen Kurs haben, glaubte das Finanzdepartement dennoch, mit Rücksicht auf den regen Handelsverkehr mit unserm Nachbar an der Südgrenze, das schweizerische Publikum unter zweien Malen mittelst des bundesrätlichen Bulletins und durch Veröffentlichungen im Bundesblatt und Handelsamtsblatt auf verschiedene Erlasse der italienischen Behörden betreffend Einlösung und Verjährung von Banknoten dieses Landes aufmerksam machen zu sollen. Wir verweisen diesbezüglich auf das Bundesblatt 1904 III, 877, und IV, 383, 595, 645, 756, 785, 828, 872, und das Handelsamts-

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blatt vom gleichen Jahrgang, I. Semester, 8. 1060, II. Semester, S. 1114, 1134. Neben diesen Bekanntmachungen wurden noch besondere Schreiben an die Regierungen der Grenzkantone Wallis, Tessia und Graubünden erlassen, um ihnen eine weitere Publizierung auf ihrem Gebiete nahe zu legen.

Münzkommissariat.

Im Berichtsjahre gelangten zur Kontrollierung: 20 Münzwerke Goldmünzen.

14 ,, Silbermünzen.

20 ,, Nickelmünzen.

15 ,, Kupfermünzen.

Das Ergebnis war folgendes: Abweichungen Mittlerer Hittieres im Feingehalt im Gewicht MDnzsorte.

Feingehalt. Gewicht, mehr, weniger. mehr. weniger.

Tausendstel.

gr.

Tausendstel. Tausendstel.

gr.

gr.

Zwanzigfrankenstücke . 899,9 6,44976 -- 0,1 -- 0,00185 Fiinffranken-Umprägung 899,8 24,9945 -- 0,2 -- 0,0055 Zweifrankenstücke . . 835 10,0049 -- -- 0,0049 -- Einfrankenstücke . . 835,2 4,99465 0,2 -- -- 0,00535 Halbfrankenstücke . . 835,4 2,50131 0,4 -- 0,00131 -- Zehnrappenstücke . .

-- 2,9965 -- -- -- 0,0035 Fünfrappenstücke . . -- 1,99907 -- -- 0,00093 Zweirappenstücke . .

-- 2,50875 -- -- 0,00875 -- Einrappenstücke . .

-- 1,49992 -- -- -- 0,00008

Sämtliche Münzwerke befanden sich mit bezug auf den Feingehalt und das Gewicht innerhalb der gesetzlichen Toleranz.

Für alles Nähere über die Münzfabrikation wird auf den Bericht der Münzverwaltung verwiesen.

Liegenschaften.

A. Waffenplätze.

Thun.

Das verflossene Betriebsjahr ist für die Landwirtschaft ein günstiges gewesen.

Die Futterernte war an den meisten Orten in bezug auf Quantität hinter der letztjährigen zurückgeblieben, dagegen ist die Qualität eine weit bessere. Infolge großer Trockenheit und

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stellenweise wohl auch infolge des durch die Engerlinge verursachten Schadens waren vielerorts Befürchtungen über bevorstehenden Futtermangel geäußert worden, ein guter Herbst jedoch hat zum größten Teil diese Sorge gehoben. Die Futterpreise sind denn auch in Wirklichkeit ' nicht in der Weise gestiegen, wie man Ende August und anfangs September wohl annehmen durfte.

Die Verwaltung produzierte an Heu und Bmd: Im Jahre 1903: 603 Klafter (à 6 Ster) à Fr. 33 = Fr. 19,899.

,, ,, 1904: 624 ,, (à 6 Ster) à ,, 40 = ,, 24,960.

Die Getreideernte fiel im allgemeinen gut aus. Die Preise sind gegenüber den vorjährigen etwas gestiegen.

Die Kartoffelernte war eine ausgezeichnete, jedoch sind die Preise gegenüber dem Vorjahre gesunken. Infolge des großen Ertrags haben die Vorräte bis jetzt noch nicht vollständig verkauft werden können.

Der Allmendbesatz läßt insoweit auch nicht viel zu wünschen übrig. Krankheiten sind, ausgenommen die in diesem Jahre fast überall konstatierte Knötchenseuche, keine aufgetreten, und dieser wurde die nötige Aufmerksamkeit geschenkt.

Im Laufe des Jahres mußte leider ein Pferd abgetan werden, es wurde durch ein anderes ersetzt.

Die Zugochsen haben auch dieses Jahr wieder gute Dienste geleistet.

Durch Verebnung von Geschoßeinschlägen und Neuberasung kahler Stellen wurde das Nötige getan, um die Allrnend in gutem Zustande zu erhalten.

Herisau-St. Gallen.

Im Berichtsjahre ist die Durchforstung der Jungwaldungen am Hafnersberg unter der Aufsicht eines st. gallischen Forstbeamten beendigt worden.

Die Allmend konnte schon Ende April mit 108 Stück Großvieh befahren werden. Der Besatz wurde bald darauf noch um 32 Stück erhöht, mußte dann aber Ende Mai infolge naßkalter Witterung und des Beginns der II. Rekrutenschule wiederum reduziert werden: Die Trockenheit, welche von Mitte Juli bis Ende September andauerte, hatte zur Folge, daß das Gras allmählig ganz verdorrte und das Vieh meistens in den Stallungen mit Dürrfutter ernährt werden mußte. Zum Grasmangel gesellte

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sich noch Mangel an Wasser, welchem Übelstande indessen durch Erstellung einer Tränkestelle beim Gründenbach abgeholfen werden konnte. Ende September und Anfang Oktober verließ das auf 80 Stücke reduzierte Vieh die Weide. Der Atzungsertrag beträgt die bisher noch nie erreichte Summe von Fr. 10,400.

Wie gewohnt, wurden die Bodenerträgnisse der in Regie betriebenen Grundstücke auf dem "Wege der amtlichen Steigerung verwertet. Infolge der überall reichlich vorhandenen Futterbestände entsprach der Erlös keineswegs den Erwartungen. Bei der Heugrasversteigerung wurden namentlich so geringe Angebote gemacht, daß die Liegenschaftsverwaltung sich veranlaßt sah, das Heu selber einzuheimsen. Die so, gesammelten Vorräte kamen ihr alsdann im Laufe des Sommers bei dem obenerwähnten Mangel an Gras auf der Allmend sehr zu statten. Der Obstertrag konnte zu annehmbaren Preisen veräußert werden.

Nennenswerte Anschaffungen an Mobiliar wurden keine gemacht.

Unter den Hausrnietern im Breitfeld und den Pächtern am Hafnersberg hat kein Wechsel stattgefunden ; dieselben sind ihren vertraglichen Verpflichtungen in befriedigender Weise nachgekommen.

Die alte, sehr baufällige Scheune, welche am Hafnersberg mitten in der Schußlinie stund, ist um die Summe von Fr. 130 zum Abbruch verkauft worden. Als Ersatz dafür wurde im Berichtsjahre bei den Pachtgütern Nr. 13 und 14 ein allen Anforderungen einer rationellen Bewirtschaftung entsprechendes Ökonomiegebäude erstellt.

Mit den schweizerischen Bundesbahnen fand gegen Ende des Jahres ein kleiner Landabtausch bei der Station Winkeln statt; die Unterzeichnung des bezüglichen Vertrages fällt jedoch in das Jahr 1905.

Frauenfeld.

Letztes Jahr hatten die Anstößer an der Südgrenze des Scheibenfeldes Beschwerden erhoben wegen der Bewerfung ihrer Grundstücke mit Geschoßteilen und der dadurch bedingten Erschwerung in der Bewirtschaftung. Die Erledigung dieser Angelegenheit geschah im Laufe des Winters 1903/04 und es führten die in Sachen gepflogenen Unterhandlungen zum Erwerb auf gütlichem Wege des ganzen gefährdeten Komplexes. Die bezüglichen Kaufverträge wurden am 24. Dezember 1903 abge-

807

schlössen und ,am ,19. Januar 1904 vom Bundesrat genehmigt; die notarialische Fertigung fand am .8. Februar 1904 statt, mit welchem Tage der gesamte Komplex in den Besitz des Bundes überging. Die Erwerbungskosten betragen (inklusive Fr. 249. 02 Fertigungskosten) Fr. 22,873.74.

Der im letztjährigen Berichte erwähnte, durch die Erstellung eines neuen Durchlasses unter dem Bahnkörper und der damit verbundenen Verlegung der Militärstraße durch die Kappelersche Wiese bedingte Landabtausch mit der Ortsgemeinde Frauenfeld ist im Berichtsjahre perfekt geworden; der bezügliche Tauschvertrag ist am 21. Juni 1904 abgeschlossen und am 5. August vom Bundesrat genehmigt worden ; die notarialische Fertigung fand am 7. September 1904 statt.

Außer den zum regelmäßigen Unterhalt des Schießplatzes nötigen Arbeiten (Reinigen der Gräben und Kanäle, Verebnungen, Unterhalt der Bäume, etc.) sind dieses Jahr auf demselben keine größeren nennenswerten Arbeiten ausgeführt worden.

Bezüglich der Erträgnisse des Schießplatzes ist nichts Besonderes zu erwähnen; dieselben .entsprachen im großen Ganzen den Erwartungen.

Aus den Bundeswaldungeri Ochsenfurt ist eine Materialnutzung von rund 110 Festmetern zu verzeichnen ; dieselbe ergab sich durch den Abtrieb eines lückenhaften, rückständigen Bestandes im Hauacker, den Durchforstungen an verschiedenen Orten, der Reinigung junger, gemischter Bestände und dem Aushieb von dürrem, besonders aber eines ziemlich bedeutenden Quantums von infolge der Schießübungen abgeschossenem oder stark beschädigtem Holz, sowie schließlich durch Wegnahme der Obstbäume auf dem aufzuforstenden Wies- und Ackerland. Die Verwertung dieser Nutzung fand in gewohnter Weise auf öffentlicher Versteigerung statt.

Zur Aufforstung gelangten zirka 24 Aren abgeholzter Fläche und zirka 76 Aren bisheriges Wies- und Ackerland, zusammen zirka l Hektare. Hierfür und zu Nachbesserungen in früheren Pflanzungen wurden 7200 Nadelholz- und 1350 Laubholz - Setzlinge verwendet. Soweit es für das Gedeihen der Kulturen notwendig erschien, wurden dieselben von Unkraut und Gesträuch gesäubert und auch in anderen jungen Beständen Reinigungshiebe ausgeführt.

Infolge der anhaltend trockenen Witterung des letzten Sommers haben die jüngsten Anpflanzungen merklich gelitten Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. I.

56

808 und es werden deshalb starke Nachbesserungen in denselben vorgenommen werden müssen.

Bière.

Der dem Bunde gehörende Teil dieses Waffenplatzes umfaßt ungefähr 34 Hektaren. Der etwas steinige Boden und die stetige Benützung für die Ausbildung der Artillerie gestatten es nicht, das Land zu etwas anderem als zur Weide für Großvieh zu verwenden. Ein erstmaliger Weidgang findet jeweils im Frühjahr statt, bevor die Bergweiden bezogen werden, und ein zweiter im Herbst, falls der Graswuchs und die Witterung es erlauben. Die Verwaltung des Platzes wird seit dessen Erwerbung, d. h. seit dem Jahre 1884, von dem Vorsteher des Kriegsdepots Bière besorgt.

Schießplatz im Sand.

Mit Genehmigung des Bundesrats ist der mit dem bisherigen Pächter bestehende Pachtvertrag über die Wirtschaft unverändert auf dessen Enkel übertragen worden. Der Pachtübergang fand am 1. Januar 1905 statt.

Der Zustand eines Ökonomiegebäudes verschlimmerte sich auf einmal derart, daß man es nicht mehr wagen durfte, den Heuertrag einzulegen. Die notwendigen Umbau- und Erweiterungsarbeiten wurden sofort an die Hand genommen und so gefördert, daß schon im Oktober die neuen Räume bezogen werden konnten.

Im Berichtsjahre stellte die Burgergemeinde Bern das Gesuch um Bewilligung eines Wegrechtes und Einräumung des Servitutes zum Bau eines Waldweges in ihren anstoßenden Wald durch die Bundeswaldungen. -Dieses Geschäft wurde einstweilen vom Finanzdepartement zurückgelegt, um womöglich eine andere, beide Parteien befriedigende Lösung zu finden.

Auch im Berichtsjahre wurde ein Holzschlag ausgeführt.

Hierbei fand in erster Linie Berücksichtigung das durch die Schießübungen beschädigte und dem Absterben nahe gebrachte Holz.

Sodann wurden namentlich auf der Ostseite und im Berge Durchforstungen in junge und mittelwüchsige Bestände gelegt. Endlich erfuhren auch Altbestände durch Rücksichten auf vorhandene Naturverjüngung geleitete Lichtungen. Etwelches Säuberungsmaterial ist zu Übungszwecken ans Zentral-Remontendepot Bern abgegeben worden (gegen billige Entschädigung). Der Haupt-

809 ertrag wurde an öffentliche Steigerung gebracht, wobei, soweit die Abfuhr durch einigermaßen praktikable Wege ermöglicht ist, recht befriedigende Preise erzielt wurden.

Für Unterhalt der Waldwege mußte im verflossenen Jahre des ausnahmsweise trockenen Sommers und Herbstes wegen weniger ausgegeben werden als bisher.

B. Übrige Liegenschaften, Papiermühlebesitzimg in Worblaufen.

Der Witwe des bisherigen Pächters, welche, wie im letztjährigen Geschäftsbericht ausgeführt, an Stelle ihres Ehegatten trat, ist mit Einwilligung ihres Bürgen gestattet worden, die Liegenschaft ganz oder teilweise weiter zu verpachten. Die Pächterin hat bis dato ihre Verpflichtungen erfüllt.

Besitzung Nr. 7 an der Helvetiastraße in Bern.

Die nicht unbedeutenden Umbau- und Instandstellungsarbeiten, für welche im Budget pro 1904 ein Betrag von Fr. 8500 eingestellt worden war, sind im Berichtsjahre ausgeführt worden.

Der Kredit mußte überschritten werden infolge der Installation der elektrischen Beleuchtung im III. Stock und im Erdgeschoß, wo sie ursprünglich nicht vorgesehen worden war, sich aber namentlich an letzterm Orte als notwendig erwiesen hatte zur Vermeidung von Feuersgefahr.

Am 1. Mai 1904 haben die internationalen Bureaux für geistiges Eigentum, zu deren Unterbringung die Liegenschaft hauptsächlich erworben wurde, vom I. und II. Stock Besitz genommen, nachdem unterm 8. Februar ein Mietvertrag für die Dauer von drei Jahren abgeschlossen worden war. Einer der bisherigen Mieter im Erdgeschoß zog sich im Laufe des Berichtsjahres von den Geschäften zurück; mit dessen Greschäftsnachfolger wurde ein neuer Vertrag auf drei Jähre vereinbart.

Besitzungen Nr. 8 und 10 an der Biwdesgasse in Bern.

Nach Einsicht einer Botschaft des Bundesrates vom 9. April 1904 (Bundesbl. II, 748) genehmigte die Bundesversammlung am 6./13. Juni abhin den unterm 2. April 1904 mit der Kantonalbank von Bern abgeschlossenen Kaufvertrag über die Besitzungen Nr. 8 und 10 an der Bundesgasse zu Bern (A. S. n. F.

XX, 83). Die Genehmigung geschah, unter der Voraussetzung, daß der Kanton Bern auf den Bezug der Handänderungsgebühren

810 verzichte. Da die Verkäuferin selber diese Abgabe übernahm, ist der Vertrag perfekt geworden. Die Stipulationsgebühron wurden im Berichtsjahre bezahlt und sind durch einen im Dezember bewilligten Nachtragskredit gedeckt. Die Kaufsurame wird erst beim ; Antritt der Liegenschaften, am 1. November 1905, zu entrichten sein und ist in das Budget pro 1905 eingestellt.

Die beiden Häuser sollen nach den notwendigen Umbau- und Instandstellungsarbeiten von Abteilungen der Bundes-Zentralver·waltung bezogen werden, so daß das Finanzdepartement sich mit u deren Verwaltung o nicht zu befassen haben wird.

II. Finanzkontrolle.

Personelles.

Der Personalbestand der Finanzkontrolle hat sich um einen Beamten .reduziert, indem Revisor I. Klasse Rutishauser Johann, von Amriswil, am 3. Juni 1904 zum eidgenössischen Staatsbuchhalter gewählt wurde. Die dadurch erledigte Stelle ist im Berichtsjahre nicht wieder besetzt worden.

Gleich wie erstmals im Jahre 1903, so hatte auch im -abgelaufenen Geschäftsjahre die Finanzkontrolle der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte während der ordentlichen Sitzungen oder bei Besichtigungen eidgenössischer Verwaltungen, Anstalten und Amtsstellen in und außerhalb Berns das nötige Personal für besondere Revisionen und Untersuchungen, und den ständigen Protokollführer zur Verfügung zu stellen.

Vorgängige Kontrollierung der Budgetkredite.

Die Gesamtzahl der vom 1. Januar bis 31. Dezember 1904 auf die Bundeskasae ausgestellten Zahlungsmandate beläuft sich auf 6580 mit einer Brutto-Ausgabensumme von Fr. 315,085,050.07.

Davon entfallen: Mandate

Franken

a, auf das eigentliche Budget der Bundesverwaltung . . . . 4268 m i t 121,583,801.07 ö. auf die Betriebsanstalten (im Voranschlag aufgeführt, aber bei der Addition nicht mitgezählt) 228 mit 12,13.7,441.83 c. auf Kapitalrechnung (nicht budgetierte Ausgaben) . . . . 2084 mit 181,363,807.17 Total wie oben 6580 mit 315,085,050.07

811 Gegenüber dem Vorjahre haben sich die Ausgaben beim eigentlichen Budget um rund Fr. 10,000,000 vermehrt, dagege.n bei der Rubrik ,,Kapitalrechnung" urn Fr. 68,000,000 vermindert, während dieselben bei der Rubrik ,,Betriebsanstalten" ungefähr gleich geblieben sind. Die Vermehrung beim Budget ist teilweise der Mehraufwendung für Amortisation und Verzinsung der Staatsschuld, sodann der irn Berichtsjahre zum erstenmal zur Auszahlung gelangten Subvention an die Volksschule, den Kosten für Minenanlagen am Simplon, dem Ankauf des Postgebäudes in Basel nebst Landerwerb für eine zweite Postbaute daselbst, vermehrten Betriebsausgaben bei der Postverwaltung u. s. w. zuzuschreiben. Der Rückgang der Ausgaben auf der Rubrik .,,Kapitalrechnung"' rührt namentlich von der Verminderung der Wechselund Wertschriften-Ankäufe, sowie von der Abnahme der Anlagen bei den Banken infolge des Rückganges der disponibeln Fonds her. Im Jahre 1903 fand nämlich die teilweise Konversion der Anleihen von 1889, 1892 und 1894, sowie die Aufnahme des neuen Anleihens von 70 Millionen statt, wodurch der Bundeskasse außerordentliche Geldmittel zuflössen, die vorübergehend im Wechsel- und Wertsehriften-Portefeuille und auch bei Banken zinstragende Anlage fanden.

Von den 6580 Zahlungsmandaten passierten unbeanstandet die Prüfung 6466. Zu Bemerkungen gaben infolge von Kreditüberschreitungen, Verrechnung auf unrichtigen Budgetkrediten und Rechnungsfehlern AnlalJ 114 Zahlungsmandate. Hiervon wurden nach gewalteter Korrespondenz mit den betreifenden Dèpartementen oder Verwaltungsabteilungen erledigt: a. durch die Finanzkontrolle 91 Mandate b. ,, das Finanzdepartement 12 ,, c. ,, den Bundesrat 11 ,, Total wie oben 114 Mandate Betreffend das Detail der Anstände und deren Erledigung geben Aufschluß die einschlägigen Akten, welche bei der Finanzkontrolle Kur Verfügung stehen.

Am Schlüsse dieses Abschnittes sei noch nachstehende grundsätzliche Verfugung des Bundesrates, datiert vom 22. November 1904, angeführt: Mit bezug auf die eidg. Alkoholverwaltung wird dem Finanzdepartement behufs Ausübung der ihm durch die Art. 4 und 13 der Vollziehungsverordnung zum Alkoholgesetz vom 24. Dezember 1900 übertragenen Kompetenzen für die Ausgabenrubriken 2 a,

812 b und c (Beschaffung von Sprit, Spiritus und Gebinden) ein für allemal der in Art. 7 des Regulativs für die eidg. Finanzkontrolle, vom 24. Februar 1903, vorgesehene bundesrätliche Vorschußkredit eingeräumt, in der Meinung, daß der Bundesrat die Indemnität der Bundesversammlung für die Überschreitung der durch diese letztere erteilten Kredite bei Vorlage der durch ihn genehmigten Jahresrechnung der eidg. Alkoholverwaltung einhole.

Revision der Rechnungen.

Von allen Obliegenheiten, welche Artikel 5 des Regulativs für die Finanzkontrolle vom 24. Februar 1903 näher umschreibt, bildet lit. A. b. ,,Revision der Rechnungen11 die umfangreichste Arbeit dieser Dienstabteilung.

Sämtliche Rechnungen, Bordereaux und Belege über Einnahmen und Ausgaben der Bundesverwaltung und des Bundesgerichtes werden hier letztinstanzlich geprüft.

Ferner unterliegen gemäß Artikel 10 des oben angeführten Regulativs auch die Rechnungen und Belege der internationalen Bureaux und der eidgenössischen Alkoholverwaltung der Revision der Finanzkontrolle.

Die Prüfung hat sich nach Artikel 12 des Regulativs namentlich darauf zu beziehen, ob in den Einnahmen und Ausgaben Abweichungen von Budget, Gesetzen, Bundesbeschlüssen, bundesrätlichen Vorschriften oder Grundsätzen einer guten Finanzverwaltung und ob arithmetische und formelle Fehler vorgekommen sind.

Die Prüfungsarbeit des Berichtsjahres umfaßt den restlichen Teil der Rechnungen aus dem Jahre 1903, und diejenigen Rechnungen aus dem Jahre 1904, welche bis zum Jahresschluß zur Oberrevision eingereicht, bezw. bis zu diesem Zeitpunkte fertig revidiert werden konnten. Gemäß Artikel 81 des Reglements über die Organisation der Finanzverwaltung vom 19. Februar 1877 wird nämlich den Departementen und Verwaltungen behufs Bereinigung ihres Rechnungswesens nach Ablauf des Budgetjahres eine gewisse Frist bestimmt. Diese Frist wurde mittelst Bundesratsbeschluß vom 6. Januar 1905 für sämtliche Departemente -- das Militärdepartement ausgenommen -- und das Bundesgericht auf den 15. Februar 1905 angesetzt. Für das Militärdepartement wurde der Abschlußtermin durch Bundesratsbeschluß vom 23. Januar 1891 auf je Ende Februar bestimmt. Daraus folgt, daß, da die Rechnungen zur Zeit, wo der Geschäftsbericht druckbereit vorliegen muß, noch nicht einmal eingeliefert sind, die Revisionsarbeit nicht beendigt sein kann, und daher die Berichterstattung notgedrungen Rechnungen zweier Budgetjahre umfassen muli.

813 Zur Revision gelangten im Zeiträume vom 1. Januar bis 31. Dezember 1904 und wurden revidiert: a. Vom Jahre 1903: Monatsrechnungen 88 Quartalrechnungen 32 Militärkomptab ili täten . . . .176 Jahresrechnungen 79 Inventare 67 442 b. Vom Jahre 1904: Monatsrechnungen 415 Quartalrechnungen 86 Militärkomptabilitäten . . . .120 Jahresrechnungen -- Inventare -- 621 Total 1063 Rechnungen Von den geprüften Rechnungen dürften als besonders umfangreich hervorzuheben sein die Rechnungen: der Direktion der eidgenössischen Bauten; der Militärverwaltung; der Zollverwaltung; der Alkoholverwaltung; der Postverwaltung und der Telegraphenverwaltung.

Die Alkoholverwallung hatte z. B. 16,316 Belege, die Postverwaltung 126,153 und die Telegraphenverwaltung 63,066.

Im ganzen wurden bei der Prüfung 977 Revisionsbemerkungen gemacht. Gegenüber dem Vorjahre bedeutet dies eine kleine Vermehrung von 18 Bemerkungen.

Im allgemeinen erschien die Rechnungsführung als eine tüchtige; dieselbe arbeitete durchwegs in wohlgeordneter Weise.

Die gegen die rechnungsiegenden Verwaltungsstellen erhöbe^ nen Revisionsbemerkungen wurden erledigt: a. durch die Finanzkontrolle 903 Bemerkungen b. durch das Finanzdepartement.

. . . 35 ,, c. durch den Bundesrat 16 ,, d. zur Zeit der Berichterstattung sind noch pendent 23 ,, Total wie oben 977 Bemerkungen

814 Über den Befund jeder abgenommenen Rechnung und der Erledigung der Bemerkungen geben Auskunft dieRevisionsprotokolle, welche die Finanzkontrolle gemäß Artikel 2 des mehrerwähnten Regulativs den Finanzdelegationen der eidgenössischen Räte alle Vierteljahre zur Einsichtnahme vorzulegen hat.

Kontrollierung der Verzinsung und Tilgung der Staatsanleihen.

Die Bundeskasse hat die bei ihr eingehenden Obligationen und Coupons zunächst an Hand der Begleitbordereaux der Zahlungsstellen auf die Stückzahl und den Gesamtbetrag zu kontrollieren und, nachdem sie dieselben durch Ausschlagen eines Loches entwertet, der Finanzkontrolle täglich behufs endgültiger Verifikation zuzustellen.

Hier werden die Obligationen und Coupons auf die Übereinstimmung mit den Kontrollregistern geprüft und geordnet. Nachdem diesseits der Richtigbefund konstatiert worden ist, folgt die Bundeskasse den Zahlungsstellen den Gegenwert aus.

· Die eingelösten Obligationen und Coupons werden von der Finanzkontrolle aufbewahrt.

Die daherigen Kontrollarbeiten wickelten sich in der vorgeschriebenen Weise ab, ohne daß dabei etwas zu bemerken gewesen wäre.

Auslosungen fanden irn Berichtsjahre keine statt.

Von den auf 30. Juni 1903 und 31. März 1904 gekündeten eidgenössischen Anleihen von 1889, 1892 und 1894 waren per Ende 1903 laut vorjährigem Geschäftsbericht noch ausstehend : 1889

1892

Fr.

Fr.

1894

475,000

104,000

14,244,000

Im Jahr 1904 gelangten zur Rückzahlung . . . 463,000 Bleiben ausstehend . . .

12,000

102,000 2,000

14,016,000 228,000

Fr.

Über die Einschreibungen und Übertragungen auf den Obligationen und Rententiteln, sowie über die Ausstellung von Depotzertifikaten gegen Deponierang der Titel (mit und ohne Couponsbogen) bei der Wertschriftenverwaltung geben die nachstehenden Übersichten Aufschluß.

Einschreibungen und Übertragungen erfolgten: Anleihen von

lnhal)er auf Nam n

e -

Namen auf Inhaber.

Namen auf Namen.

Fr. 5000 Fr. 10,000 Fr'. 5000 Fr. 10,000 Fr. 5000 Fr. 10,000 1890

--

Total 20 Titel.

--

12

8

--

--

815 An D e p o t z e r t i f i k a t e n wurden ausgestellt für Titel des Anleihens 3°/o von 1890: 4 Zertifikate für Fr. 4800 Rente (Fr. 80,000 Kapital) mit 24 Titeln à Fr. 150 und 4 Titeln à Fr. 300 Rente.

3% von 1897: l Zertifikat für Fr. 40,000 Kapital mit 40 Titeln.

3°/o von 1903: 2 Zertifikate für Fr. 26,000 Kapital mit 52 Titeln mit Couponsbogen.

An Depotzertifikaten wurden zurückbezogen und die bezüglichen Titel den Inhabern wieder zugestellt: 3 u /o von 1890: 3 Zertifikate für Fr. 3600 Rente (Fr. 120,000 Kapital) mit 16 Titeln à Fr. 150 Rente und 4 Titel à Fr. 300 Rente.

3°/o von 1897: 2 Zertifikate für Fr. 55,000 Kapital mit 55 Titeln.

3°/o von 1903: 2 Zertifikate für Fr. 26,000 Kapital mit 52 Titeln mit Couponsbogen.

Außerordentliche Revision der Kassenbestände und Bücher der Hauptkassen.

Im Berichtsjahre sind folgende eidgenössische Kassen einmal unvermutet revidiert worden: Materialverwaltung der Bundeskanzlei, die Einnahmestellen der Bundeskanzlei für Drucksachen und Legalisationsgebühren, Bundesgerieht, Verwaltung der Betreibungsformulare beim Bundesgericht, Potytechnikum, Landesmuseum, Laiidesbibliothek, Amt für geistiges Eigentum, Kavallerieremontendepot, Abteilung für Befestigungsbauten in Bern, Festungsverwaltung in Andermatt, Zentralpulververwaltung, Bezirkspulververwaltungen, Pferderegieanstalt, Konstruktionswerkstätte, Kriegspulverfabrik, Munitionsfabriken in Thun und Altdorf, Waffenfabrik, Munitionsdepot, Liegenschaftsverwaltungen Thun und Herisau, Münzverwaltung, sämtliche Hauptzollkassen, Amt für Gold- und Silberwaren, Handelsamtsblatt, Zentralverwaltung der landwirtschaftlichen Versuchs- und Untersuchungsanstalten auf dem Liebefeld, Versuchsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil, Hengsten- und Fohlendepot, sämtliche Kreispostkassen, Alkoholdepot Delsberg, Burgdorf und Bomansborn.

Überdies gelangten von den ständigen, den Verwaltungen zum Zwecke der Verkehrserleichterung gewährten Barvorschüssen die nachbezeichneten zur unvermuteten Prüfung: Abteilung Hydro-

816 inetrie des Oberbauinspektorates, Direktion der eidgenössischen Bauten, Bauaufsicht in Thun, Geueralstabsbureau, Armeemagazinvervvaltungen in Ostermundingen und Thun, Ausrüstungsabteilung der technischen Abteilung der Kriegsmaterialverwaltung, Abteilung für Landestopographie, Oberzolldirektion, Alkoholverwaltung, Sekretariat des Eisenbahndepartements, Telegraphendirektion.

Über den Befund dieser Kasseninspektionen geben die darüber aufgenommenen, bei der Finanzkontrolle liegenden Protokolle Aufschluß.

Die Einnahmen und Ausgaben sowohl als die Kassenbestände sind durchwegs ordnungsgemäß nachgewiesen und die Buchführungenden bestehenden Instruktionen konform befunden worden.

Revision der Inventare an Ort und Stelle.

Einer Anregung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte Folge gebend, fanden zum erstenmal im Jahre 1904 die Revisionen der Inventare an Ort und Stelle u n v e r m u t e t und ohne vorherige Verständigung der betreffenden Departemente statt.

Die Durchführung dieser Revisionen begegnete keinen Schwierigkeiten und hatte für die betreffenden Geschäftsbetriebe keinerlei Störungen zur Folge. Dagegen haben die bezüglichen Revisionsarbeiten begreiflicherweise etwas mehr Zeit absorbiert, als Inventaraufnahmen beanspruchen, die zum voraus angekündigt und deshalb vorbereitet werden können.

Im Berichtsjahre wurden verifiziert: Departement des Innern: Mobiliar beim eidgenössischen Versicherungsamt und beim eidgenössischen Gesundheitsamt; Mobiliar und Bücher des Schweizerischen Landesmuseums in Zürich.

Militärdepartement : Pulververwaltung in Chur; Schuhvorräte (Kriegsbereitschaft) in Bern; Munitionsdepot in Thun; Armeemagazine in Thun; Armeemagazine in Ostermundingen.

Post- und Eisenbalmdepartement : die Kreispostdirektion St. Gallen: Wertzeichenvorräte, Mobiliarund Bureaugerätschaften ; die Postbureaux Einsiedeln, Grlarus,. Uznach, Ebnat-Kappel, Buchs-ßahnhof, Rorschach, Herisau, Appenzell und Wil: Fuhrwesenmaterial, Mobiliar und Bureaugerätschaften.

817 die Telegraphendirektion: Bibliothek; die Telegrapheninspektion in Chur; Telegraphenbureaux und Telephonzentralstationen Glarus, Davos-Platz, Chur, Saniaden, St. Moritz-Dorf und Ragaz: Bureaugerätschaften, Linienbauvorratsmaterial, Werkzeuge und Apparate.

Die Revision stellte dabei in der Hauptsache fest, daß Effektivbestand und Solletat übereinstimmten, einige wenige Differenzen abgerechnet, die aber, soweit zur Zeit der Berichterstattung die bezüglichen Vernehmlassungeri vorliegen, von den betreffenden Verwaltungen größtenteils aufgeklärt wurden, ·daß die Inventarbuchführung im allgemeinen den bestehenden Vorschriften entspricht, und daß die Gegenstände und Materialien ·durch die Art und Weise ihrer Magazinierung nicht Schaden gelitten haben Bezüglich der Details dieser Verifikationen wird auf die bei ·der Finanzkontrolle liegenden Protokolle verwiesen.

Kontrollierung der Bundeskasse.

Im Geschäftsberichte für das Jahr 1900 wurde darauf hingewiesen, daß, nach Genehmigung des dem bundesrütlichen Berichte betreffend die Frage der Aufstellung einer eidgenössischen Rechnungskammer als Beilage angehängten Regulativs für die eidgenössische Finanzkontrolle, auch die nötigen Anordnungen und Verfügungen zur besseren Kontrollierung der Bundeskasse erlassen werden sollen. Nachdem das genannte Regulativ am 24. Februar 1903 durch den Bundesrat genehmigt worden war, hat sodann das Finanzdepartement unterm 6. Dezember 1904 betreffend die Vornahme von Kassenstürzen bei der eidgenössischen Staatskasse folgende Verfügung getroffen: Durch Bundesratsbeschluß vom 9. April 1897 betreffend die Kompetenzen der Departemente und der Abteilungschefs (A. S.

n. F. XVI, 117 ff.) ist bekanntlich die in Artikel 5 des Reglements über die Organisation der Finanzverwaltung und Führung ·des eidgenössischen Kassen- und Rechnungswesens vom 19. Februar 1877 (A. S. n. F. III, 24) dem Vorsteher des Finanzdepartements überbundene Aufgabe, monatlich und jeweilen unversehens bei der Staatskasse Kassenstürze vorzunehmen, unbeschadet der dem genannten Departementsvorsteher laut Artikel 98 des nämlichen Reglements zustehenden Oberaufsicht über die eidgenössische Staatskasse, auf die Finanzkontrolle übertragen worden.

Die Vorschrift über die Kassenstürze bei der eidgenössischen Staatskasse wurde bisher in der Weise ausgeführt, daß einmal

818 im Jahre eine unvermutete Kassenrevision stattfand und daneben die Kasse noch jeweilen am Ende eines Monats verifiziert wurde.

Nun hat aber die eidgenössische Finanzdelegation in einer Eingabe vom 16. November 1903 die Bemerkung gemacht, daß angemeldete Kassenstürze ihren Wert verlieren, und um Auskunft ersucht über die Gründe des gegenwärtig angewandten Verfahrens und über allfällige Inkonvenienzen ausschließlich unvermuteter Kassenstürze.

Das eidgenössische Finanzdepartement, in Erwägung, daß die monatlichen Kassenstürze wesentlich zur Erhaltung einer fortwährend strengen Ordnung sowohl in der Kasse selbst als in den Büchern beitragen und der Finanzkontrolle gestatten, in kurz aufeinander folgenden Zeitabschnitten sich vom Dasein und von der Richtigkeit der vorhanden sein sollenden Geldbestände zu überzeugen, daß aber neben diesen regelmäßigen Kassenrevisionen im Zeiträume eines Jahres auch m e h r e r e unvermutete Kassenstürze vorgenommen werden sollten, daß in denjenigen Monaten, wo ein unvermuteter Kassensturz stattgefunden hat, von dem ordentlichen Umgang genommen werden sollte, um den Betrieb der Staatskasse nicht allzusehr zu stören, verfügt: Die eidgenössische Staatskasse ist von der Finanzkontrolle monatlich zu verifizieren. In jedem Quartal ist je ein unvermuteter Kassensturz vorzunehmen; in den zwei übrigen Monaten des Quartals findet die Kassenrevision am Ende des Monats statt.

Im Berichtsjahre ist, entgegen früherer Übung, die Bundeskasse 10 mal in ordentlicher Weise und 2 mal unvermutet revidiert worden. Das Resultat war jedes Mal ein vollständig befriedigendes.

Den unvermuteten Revisionen wohnte jeweilen auch der Vorsteher des Finanzdepartements bei.

Wechsel- und Bankdepositen.

Es wurden an Wechseln diskontiert und passierten hierseitige Kontrolle:

die

819 1,586,076. 10 837,955.30 50,000. -- 712,769.20 f) 1,879,094.75 T) 604,329.45 164,000.-- ·n 886,622.05 n 176,000.-- 7,841,845.70 T) 200,000.-- Fr. 14,938,692.55

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Das mittlere Anlagekapital beträgt Fr. 7,798,832.20; der Durchschnitteertrag, auf die Dauer der Anlage berechnet, beläuft sich auf 3,424 %.

Der von der Finanzkontrolle festgestellte Portefeuillebestand war folgender: am 1.Januar Fr. 21,088,322.39 ,, 1. Februar ,, 21,156,335.04 ,, 1.März ,, 20,044,686.50 ,, 1. April ,, 8,433,004.05 ,, 1. Mai ,, 7,672,067.55 ,, 1. Juni ,, 5,108,702.70 1. Juli 5,610,048.45 ,, 1.August.

,, 4,143,512.45 ,, 1.September 4,068,512.45 ,, 1.Oktober 2,224,845.75 ,, 1. November 1,413,500.-- ,, 1. Dezember ,, 1,913,500.-- 31. Dezember 2,913,500.-- Der starke Rückgang des Wechselportefeuillebestandes vom März auf April und seither rührt hauptsächlich daher, daß die vorher in Diskontowechseln angelegten Gelder infolge Rückzahlung des per 31. März 1904 gekündeten 3'/2% eidgenössischen Anlei hens vom Jahr 1894 (zirka Fr. 14,000,000) und der im Jahr 1904 gemachten Ausgaben für Neubewaffnung der Feldartillerie Verwendung fanden.

Der Stand der zinstragend angelegten eidgenössischen Gelder bei den beim Bunde akkreditierten Banken belief sich Ende 1904 auf Fr. 8,661,868. 35, was gegenüber dem Vorjahre einer Verminderung von Fr. 255,522..15 gleichkommt.

820

Kontrollierung der Wertschriftenverwaltung.

Gemäß der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz vom 18. Dezember 1891 betreffend Errichtung einer eidgenössischen Wertschriftenverwaltung vom 25. Januar 1895 (A. S. XV, 5) stehen alle Wertschriftenbestände unter dreifachem Verschluß: einen Schlüssel führt der Vorsteher des Finanzdepartements,, den zweiten der Chef der Finanzkontrolle und den dritten der Wertschriftenverwalter.

Titel, welche der Wertschriftenverwaltung nur vorübergehend übergeben werden, sowie die gegen Ende des Jahres abzutrennenden, für das folgende Jahr fälligen Zinscoupons werden in' einem Schrank mit zweifachem Verschluß aufbewahrt, zu welchem die beiden letzten der genannten Amtsstellen je einen Schlüssel führen.

Über die Verhandlungen an den Wertschriftenschränken wird jeweilen ein genaues Protokoll aufgenommen, welches von den dabei beteiligten anwesenden Personen zu unterzeichnen ist.

Dasselbe wird von der Finanzkontrolle geführt und in Verwahrunggehalten und bildet den authentischen Ausweis über die Angaben der Lagerbücher.

Die Bordereaux über Ankäufe und Verkäufe von Wertschriften und Rückbezüge von Bankdepositen sind von der Finanzkontrolle auf Grund der vom Finanzdepartement getroffenen Verfügungen zu verifizieren.

Vermöge dieser Anordnungen ist die Finanzkontrolle in der Lage, eine kontinuierliche Kontrolle über alle Bewegungen in den Wertschriftenbeständen auszuüben. Sie hat zu diesem Zwecke eigene, von der Wertschriftenverwaltung unabhängige Lagerbücher angelegt, die stets à jour gehalten werden.

Im Berichtsjahre haben 48 Schrankverhandlungen an den Schränken unter dreifachem Verschluß stattgefunden. Der unter zweifachem Verschluß stehende Schrank mußte täglich geöffnet werden.

Ferner sind die sämtlichen Wertschriftenbestände zweimal einer genauen Nachzählung unterworfen worden, das eintemal anläßlich des Amtsantrittes des neugewählten Wertschriftenverwalters, das anderemal bei Gelegenheit der Abtrennung der Zinscoupons. Die Verifikationen ergaben die Übereinstimmung zwischen Effektivbestand und Sollbestand.

Die Kontrolle über die fälligen Zinsen und den Ertrag von verkauften oder ausgelosten Titeln konstatierte den richtigen und rechtzeitigen Eingang derselben.

821

Beaufsichtigung des Verkehrs beim Inspektorat der schweizerischen Emissionsbanken.

Die Ausübung der Kontrolle erfolgte nach Vorchrift.

Über das Ergebnis dieser Kontrollarbeiten im allgemeinen, sowie über dasjenige der Bücherrevision haben wir keine Bemerkungen zu machen.

III. Bamknotenkontrolle.

Der nachfolgende Bericht über den Gang und die Kontrollergebnisse des schweizerischen Notenbankwesens während des Jahres 1904 hält sich in Bezug auf Behandlung und Gruppierung des Stoffes an die bisherige Ordnung und Reihenfolge.

Personelles.

Im Personalbestand des Inspektorates der schweizerischen Emissionsbanken, das mit dem Berichtsjahre die z w e i u n d z w a n z i g s t e Geschäftsperiode als Organ der eidgenössischen Banknotenkontrolle hinter sieh hat, ist keine Änderung zu verzeichnen.

Banken mit hinfälliger Emission.

Gemäß Beschluß des ,,Conseil de surveillance11 der Caisse hypothécaire du canton de Fribourg ist der Notenkonto dieses Institutes endgültig abgeschlossen und der entsprechende Posten für die noch ausstehenden dieser, seit 30. Juni 1891 verfallenen Noten, aus der Bilanz gestrichen worden.

Die Gesetzmäßigkeit obigen Beschlusses ist durch die Finanzdirektion des Kantons Freiburg mit Schreiben vom 18. August 1904 bestätigt worden.

Nachdem schon im Jahre 1897 die Ancienne Banque cantonale neuchâteloise ihren Notenkonto nach Maßgabe ihrer Statuten und gestützt auf einen bezüglichen Beschluß des Regierungsrates des Kantons Neuenburg ebenfalls liquidiert hat, bestehen von den ursprünglich sieben Banken mit hinfälliger Emission, die vor dem Inkrafttreten des Banknotengesetzes von 1881 freiwillig auf die weitere Ausgabe von Banknoten verzichtet haben, heute noch ihrer fünf, deren Notenkonto noch nicht geschlossen ist.

822

Entsprechend den von diesen fünf Instituten erhaltenen Ausweisen waren von ihren respektiven Emissionen am Schlüsse der letzten zwei Jahre noch folgende Notenbeträge ausstehend: 1903

Eidgenössische Bank Bank in Glarus Leihkasse Glarus Bank für Graubünden Banque populaire de la Broyé

.

.

.

.

.

1904

Fr. .. Fr.

. 55,000 54,850 . 29,150 29,150 .

2,590 2,590 .

7,660 7,660 .

820 820 95,220

95,070

Gemäß den vorstehenden Ziffern beläuft sich der Betrag der im Berichtsjahre nocli zur Einlösung gelangten Noten auf Fr. 150.

In den nachfolgenden, die gesetzlich autorisierten Emissionsbanken betreffenden Angaben und statistischen Zusammenstellungen sind die Ziffern der Banken mit hinfälliger Emission nicht inbegriffen.

Stand der Emissionsbanken, am 31. Dezember 1904.

Gesamtbetrag Anzahl der der einbezahlten Banken Kapitalsummen Fr.

1903 1904

.

.

.

.

36 36

204,275,000 208,775,000

Total der bewilligten Emissionen Fr.

Totalsumme der effektiven Emissionen Fr.

243,500,000 244,750,000

241,764,650 244,720,000

Die im Anhang folgende Tabelle I weist wie vorstehend verzeichnet auf Ende des Berichtsjahres 36 Emissionsbanken mit einem einbezahlten Kapital von Fr. 208,775,000, einer bewilligten Emission von Fr. 244,750,000 und einer effektiven Emission von Fr. 244,720,000 auf.

An den Ziffern des Vorjahres gemessen erzeigt sich bei der gleichen Anzahl von Banken, eine Vermehrung des einbezahlten Kapitals um 4,s Millionen, eine Erhöhung der bewilligten Emissionssumme um l1/* Millionen und eine solche der effektiven Emission um zirka 3 Millionen Franken.

Die Zunahme der Kapitalssumme verteilt sich auf folgende Institute:

823

St. Gallische Kantonalbank im Betrage von Sanca popolare di Lugano ,, ,, ,,

. Fr. 4,000,000 . ,, 500,000 Fr. 4,500,000

Von der Emissionsvermehrung entfallen: Fr. 250,000 auf die Banque cantonale fribourgeoise und ,, 1,000,000 ,, ,, Banca popolare di Lugano.

Fr. 1,250,000 Aus der Gegenüberstellung der bewilligten und der effektiven Emission ergibt sich, daß sich der Betrag der am 31. Dezember 1904 nicht emittierten Noten auf Fr. 30,000 bezifferte.

Zwischen den höchsten und den niedersten Emissionssummen .zeigt sich der gleiche Abstand wie im Vorjahre 1903.

Die schwächsten Emissionssummen betrugen l Million, die stärkste 30 Millionen Franken.

Es verfügten über einen Emissionsbetrag von l-- 2 Millionen . . . . 11 Banken.

2-- 5 13 5 5--10 n 4 10--20 2 20--25 n Bank.

30 Bei 13 der Banken hat der Emissionsbetrag die Maximalgrenze, d. h. den doppelten Betrag des einbezahlten Kapitals erreicht.

Die Ausscheidung der 36 Emissionsbanken nach der Art der Deckung, welche sie für den nicht durch Barschaft garantierten Teil ihrer Notenemission leisten, weist, wie nachfolgende Aufstellung erzeigt, in den einzelnen Verhältniszahlen einige Verschiebungen gegenüber dem Vorjahre auf.

Jahr

Anzahl Einbezahltes d e r Kapital Banta Fr.

°/°.

Bewilligte % d e se i n b e E m i s s i o n t d e r fo.^ Sr.

Emission

1903 1904

22 22

130,750,000 134,750,000

1903 1904

10 10

32,525,000 33,025,000

15,9 15,8

23,000,000 24,250,000

1903 1904

4 4

41,000,000 41,000,000

20,i 19,6

74,000,000 30,4 74,000,000 30,2

Bundesblatt.

64,o 64,6

146,500,000 60,2 146,500,000 59,»

57. Jahrg. Bd. I.

9,4 9,9

Deckungsart /. Kategorie.

Deckung durch Kantonalgarantie.

II. Kategorie.

Deckung teil Hinterlage von Wertschriften.

III. Kategorie.

Deckung durch Verpfändung

des Wechselportefeuilles.

57

824

Beim einbezahlten Kapital hat Kategorie I (Deckung durch Kantonalgarantie) einen Vorsprung von 0,c % über die zwei andern Kategorien gewonnen; Kategorie II (Deckung durch Hinterlage von Wertschriften) verliert dadurch 0,i °/o, Kategorie III (Deckung durch Verpfändung des Wechselportefeuilles) 0,s °/o gegenüber dem Vorjahr.

In Bezug auf den Anteil an der Totalemissionssumrne verliert Kategorie I eine Fraktion von 0,s % und Kategorie III eine solche von 0,2 % zu gunsten von Kategorie II, deren Gewinn gegenüber 1903 somit 0,s °/o beträgt. Wie schon regelmäßig seit einer Reihe von Jahren hat auch diesmal wieder Kategorie III mit der notenbanktechnisch richtigsten Deckungsart einen, wenn auch kleinen Prozentsatz zu gunsten der Kategorien I und II mit weniger liquider Deckung eingebüßt. Sind auch die jährlichen Einbußen nur geringe, so betragen sie seit dem Jahre 1883 doch zusammen 11,3%.

Von den 10 Banken mit Wertschriftenhinterlage waren bei den entsprechenden kantonalen Depositenämtern an Titeln hinterlegt: Titel Stückzahl A m 31..Dezember 1903 . . . . 14,594 Hiervon sind im Laufe des Berichtsjahres zurückgezogen worden 1,193

Schatzungswert Fr.

13,915,402

und dagegen neu hinterlegt

13,401 2,640

12,233,087 2,433,530

so daß ihre Depots Ende 1904 zusammen bestanden aus

16,041

14,666,617

1,682,315

Die Rückzüge erfolgten in 25 verschiedenen Malen, die Einlagen in 19.

Beide Arten von Mutationen bildeten zusammen den Gegenstand von 27 Verbalprozessen. Das vorhergehende Jahr hatte 35 Rückzüge und 31 Neueinlagen mit 38 Verbalprozessen aufzuweieen.

Die Portefeuilles der vier Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb, welche den nicht durch Barschaft gedeckten Teil ihrer Emission durch ihren Wechselbesitz garantieren, wiesen an den Tagen der bei ihnen vorgenommenen Inspektionen folgende Bestände auf:

825 ...

1903 1904

Anzahl der SchweizerBanken Wechsel Fr.

4 4

AuslandWechsel Fr.

37,178,756 37,782,297

FaustpfandWechsel Fr.

6,711,687 6,238,212

- ..

Fr.

14,455,695 58,346,138 18,019,327 62,039,836

Der Zunahme der Schweizerwechsel um zirka 0,6 Millionen Franken steht eine Abnahme der Auslandwechsel um annähernd 0,6 Millionen Franken gegenüber. Die Totalsumme verdankt ihr Anwachsen um zirka 8,7 Millionen Franken somit fast ausschließlich einer Vermehrung der Faustpfandwechsel, welche um zirka 3,6 Millionen Franken zugenommen haben.

Notenemission.

Die effektive zusammen aus: 17,026 Noten 61,346 ,, 1,414,971 ,, 1,110,478 ,,

Notenemission setzte sich am 31. Dezember 1904

2,603,821 Noten

= Fr. 244,720,000 oder 100 %

à ,, ,, ,,

Fr. 1000 = Fr.

,, 500 = ,, ,, 100 = ,, ,, 50 = ,,

17,026,000 oder 30,673,000 ,, 141,497,100 ,, 55,523,900 ,,

7,o % 12,» % 57,8 % 22,7 %

Zurückgerufene Noten.

Die «einerzeit von den Banken für ihre zurückgerufenen Noten an die eidgenössische Staatskasse geleisteten Einzahlungen beziffern sieh: Fr.

für ausstehende Noten a l t e n T y p u s auf . . 1,739,490.07 ,, nenen ,, . . 3,987,550. Total Die Staatskasse hat dagegen bis zum 31. Dezember 1903 von diesen Noten eingelöst : Fr.

an Noten alten Typus für . .

958,273.65 ,, ,, neuen ,, ,, . . 3,785,500. -- Übertrag

5,727,040.07

4,743,773. 65 5,727,040.07

826 Übertrag und im Laufe des Berichtsjahres 1904: Fr.

an Noten alten Typus für 2,540 ,, ,,neuen ,, ,, 28,250

Fr.

4,743,773.65

Fr.

5,727,040.07

30,790. -- Im Total sind von diesen Noten bis Ende 1904 eingelöst worden für Es sind somit davon noch ausstehend f ü r . . .

4,774,563.65 952,476. 42

welcher Betrag sich verteilt auf Fr. 778,676.42 in Noten a l t e n T y p u s und ,, 173,800.-- ,, ,, neuen ,, Fr. 952,476.42 Von dieser Summe sind in den Jahren 1886 und 1888 Fr. 637,063. 45 nach Maßgabe von Art. 52, AI. 3, des Banknotengesetzes vom 8. März 1881 dem schweizerischen Invalidenfonds einverleibt worden. Der Rest von Fr. 315,412. 97 bildet den Buchsaldo der eidgenössischen Staatskasse auf den 31. Dezember 1904.

In den Ausweisen über die Notenzirkulation der Emissionsbanken sind diese zurückgezogenen Noten seit dem Tage der Einzahlung des Gegenwertes an die Staatskasse nicht mehr berücksichtigt.

Die Vernichtung der im Vorjahre von der Staatskasse eingelösten zurückgerufenen Noten hat im Laufe des Berichtsjahres gemäß reglementarischer Vorschrift vom 13. Oktober 1885 stattgefunden.

Anfertigung von Banknoten.

Die vom Vorjahre übernommenen, noch unausgeführten Bestellungen auf Notenformulare umfaßten: 10,000 Formulare zu Noten à 59 Franken 10,000 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 1,200 ,, ,, ,, ,, 500 ,, Diese Aufträge fanden im Januar 1904 ihre Erledigung.

Die während des Berichtsjahres eingelangten Bestellungen erstreckten sich insgesamt auf:

827

226,000 Formulare zu Noten à 50 Franken 197,000 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 9,200 ,, ,, ,, ,, 500 ,, 2,800 ,, ,, ,, ,, 1000 ,, Total 435,000 Formulare gegen 517,550 Stück im Vorjahr.

Von diesen 435,000 Formularen konnten bis Ende 1904 wegen zu später Erteilung der Aufträge nicht mehr erstellt werden : 7000 Stück zu Noten à 50 Franken 8000 ,, ,, ,, ,, 100 ,, Die Ausführung fällt in das Jahr 1905.

Es sind somit im Jahre 1904 an Noten for mularen tatsächlich erstellt und den Banken verrechnet worden : 229,000 Stück zu Noten à 50 Franken 199,000 ,, ,, ,, ,, 100 , 10,400 ,, ,, ,, ,, 500 ,, 2,800 ,, ,, ,, B 1000 n 441,200 Stück im Gesamtnominalwerte von Franken 39,350,000. Im Vorjahr bezifferte sich die Stückzahl auf 527,550 Formulare im Nominalwerte von Fr. 55,075,000.

Im Berichtsjahre haben keine neuen Papieranschaffungen stattgefunden, da die Vorräte noch ausreichten.

Von letztern wurden der Verlagsanstalt Benziger & Co. in Einsiedeln zur Besorgung des K u p f e r d r u c k e s übergeben: 385,160 Formulare zu Noten à 50 Franken 480,308 ,, ,, ,, ,, 100 ,, T y p o g r a p h i s c h b e d r u c k t wurden von der Firma Stämpfli & Cie. in Bern : 470,756 Formulare zu Noten à 50 Franken 472,132 ,, ,, ,, ,, 100 ,, Die nämliche Druckerei hatte sich anch mit dem Text-, 8 e r i e n - und N u m m e r n d r u c k von 229,000 Formularen zu Noten à 50 Franken 199,000 ,, ,, ,, ,, 100 ,, 10,400 ,, ,, ,, 500 ,, .

2,800 ,, ,, ,, 1000 zu befassen.

828 Die Vorräte des Inspektorates bestanden am 31. Dezember 1904 in: 1. Unbedrucktem Notenpapier : Keines.

2. Kupferdruckblanketten : -- Blatt zu 4 Noten à 50 Franken 67,500 ,, ,, 4 ,, ,, 100 ,, 47,992 ,, ,, 2 ,, ,, 500 ,, 53,839 ,, 2 ,, 1000 ,, 3. Blanketten mit Kupfer- und typographischem Druck : 83,580 Blatt zu 4 Noten à 50 Franken 79,125 ,, ,, 4 ,, ,, 100 ,, 18,457 ,, ,, 2 ,, ,, 500 ,, 13,771 ,, 2 ,, ,, 1000.

,, 4

Fertigen, mit Text-, Serien- und Nummerndruck versehenen Formularen (Notenformular-Reserve) : 164,232 Stück Notenformulare à 50 Franken 220,776 ,, ,, ,, 100 ,, 18,750 ,, ,, ,, 500 ,, 7,768 ,, ,, ,, 1000 ,, Total 411,526 Stück gegen 451,784 Stück im Vorjahre.

Falsche Noten.

Fälle von Notenfälschungen sind im Berichtsjahre keine zur Kenntnis der Behörde gelangt.

Defekte Noten.

Das Bedürfnis, dem Lande stets einen erträglich reinlichen Notenumlauf zu erhalten, nötigt die Banken, die durch einen intensiven Gebrauch defekt und unsauber gewordenen Stücke ihrer Emission, gemäß Art. 24 des Banknotengesetzes, einzuziehen und dieselben gegen Auslieferung von neuen Formularen dem Inspektorat zur Vernichtung einzusenden. Je mehr die Gesamtemission des Landes alljährlich an Umfang zunimmt, um so

829 stärker wächst natürlich die Zahl der ersetzungsbedürftigen Stücke der einzelnen Emissionen. In eben dem Maße steigert sich aber begreiflicherweise auch der Aufwand an Zeit und Mühe für die Ausscheidung und die Abstoßung dieses Materials. .Es ist dies eine Arbeit, die in erster Linie natürlich die Banken, in bedeutenderem Maße aber noch das Personal des Inspektorates in Anspruch nimmt. Doch geschieht im Punkte der Notenerneuerung leider immer noch zu weaig.

Um den Banken ihre Arbeit in dieser Richtung zu erleichtern, sind schon vor Jahren die Bundeskasse, die Hauptzoll- und die Kreispostkassen durch das eidgenössische Finanzdepartement angewiesen worden, die ihnen eingehenden defekten Noten zurückzuhalten und dieselben der nächstgelegenen Emissionsbank zum Umtausch gegen neue Noten oder in Ermanglung gegen Barschaft zu überweisen. Die von diesen Amtsstellen den Banken im Laufe des Berichtsjahres zur Auswechslung präsentierten defekten Noten beziffern sich auf Fr. 8,090,200 gegen Fr. 8,380,250 im Vorjahr.

Dem Inspektorat sind im Jahr 1904 von Seite der Emissionsbanken im ganzen in 535 einzelnen Sendungen an defekten Noten übermittelt worden: 245,662 Abschnitte zu 50 Franken 201,920 ,, ,, 100 .,, , 15,212 ,, ,, 500 ,, 3,634 ,, ,, 1000 ,, Total 466,428 Stück im Totalnominalwerte von 43,715,100 Franken.

Im Jahr 1903 belief sich die Zahl der Sendungen auf 600, welche zuiäammen 534,690 Stück Noten im Nominalwerte von Fr. 54,777,050 enthielten.

Seit dem Inkrafttreten des eidgenössischen Baaknotengesetzes von 1881 sind durch das Inspektorat der Emissionsbanken im ganzen an Noten n e u e n Typus vernichtet worden : 2,867,252 Stück à 50 Franken 2,796,955 ,, ,, 100 ., 174,193 ,, ,, 500 ,, 63,351 ,, ,, 1000 ,, Total 5,901,751 Stück, die einen Gesamtnominalwert von Fr. 573,507,600 repräsentieren.

Aus nachstehender Zusammenstellung ist ersichtlich, in welchem Verhältnis zur durchschnittlichen Zirkulation ein Ersatz defekter

830

Noten durch neue Formulare in den letzten sieben Jahren stattgefunden hat :

Du

xsr --ai- ·/·

1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904

Fr.

Fr.

194,140,000 199,470,000 200,500,000 197,543,000 206,284,000 207,301,000 213,486,000

52,954,700 49,409,000 41,941,950 58,880,850 50,817,850 54,777,050 43,715,100

= = = = == = =

27,s 24,8 20,9 29,8 24,6 26,4 20,B

Wie aus diesen Ziffern zu ersehen ist, hat im Berichtsjahre die Ausscheidung defekter und beschmutzter Noten aus dem Verkehr trotz einer gegenüber 1903 um 6,2 Millionen Franken vermehrten durchschnittlichen Zirkulation und trotz der fortwährenden Klagen in den eidgenössischen Räten und von Seite des Publikums, dennoch um mehr als 11 Millionen Franken oder zirka 6 °/o gegenüber dem Vorjahre abgenommen, obgleich die vorjährige Ziffer noch durchaus nicht als eine zu hohe bezeichnet werden kann. Es beweisen diese Zahlenangaben, wie notwendig es ist, daß das Inspektorat keine Gelegenheit vorübergehen lasse, um zur Säuberung des schweizerischen Notenumlaufes fortwährend das Seinige beizutragen. Den Emissionsbanken aber insbesondere ist dringend anzuempfehlen, diesem Punkte im laufenden Jahre wiederum eine vermehrte Aufmerksamkeit angedeihen zu lassen, denn es stellt die Verhältnisziffer des Berichtsjahres den niedersten Prozentsatz vernichteter Noten aller der vorverzeichneten 7 Jahre dar.

Bankausweise und wirtschaftliche Erscheinungen.

Die Emissionsbanken haben dem Inspektorat gemäß Gesetz regelmäßig folgende Ausweise einzureichen: a. Die Wochensituationen, welche den Ausweis über die Notenzirkulation und die Kassabestände enthalten und denen eine Spezifikation über den Bestand der Noten anderer Banken beigefügt ist.

Die Banken mit beschränktem Geschäftsbetrieb haben außerdem wöchentlich einen Spezialausweis über den Bestand des Wechselportefeuilles und denjenigen der kurzfälligen Schulden und Guthaben einzureichen.

831 6. Die detaillierten Monatsbilanzen nebst einer Spezifikation des Notenaustausches mit den andern Emissionsbanken während des Monats.

c. Die Jahresschlußbilanzen und die Gewinn- und Verlustrechnungen samt Spezialausweisen über die Notenzirkulation, die kurzfälligen Schulden, den Wertschriftenbestand, die eventuellen Verbindlichkeiten und die Verteilung des Reingewinnes.

Die Ausweise der Banken werden vom Inspektorat geprüft, zusammengestellt, statistisch verarbeitet und periodisch im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht. Die Banken erhalten Separatabzüge von allen auf das Banknotenwesen bezüglichen Veröffentlichungen.

Einer regelmäßigen Zusammenstellung und statistischen Verarbeitung unterliegen auch die von Seiten der eidgenössischen Hauptkassen dem Inspektorate periodisch übermittelten Rapporte über deren Tätigkeit im Ausscheiden defekter und beschmutzter Noten.

Teils durch die Vermittlung schweizerischer Gesandtschaften, teils durch die betreffenden Institute selber erhält das Inspektorat fortwährend, die Wochensituationen einer Anzahl für die Schweiz besonderes Interesse bietender größerer Notenbanken des Auslandes, aus denen die wichtigsten Positionen auszugsweise im Handelsamtsblatt veröffentlicht werden.

Am Schlüsse des vorliegenden Berichtes folgt als Tabelle II die Generalsituation der 36 Emissionsbanken.

Es bildet diese Zusammenstellung die Rekapitulation der von den Banken nach Maßgabe von Art. 43 des Banknotengesetzes und der bezüglichen Réglemente dem Inspektorat eingesandten und von diesem im Laufe des Jahres regelmäßig publizierten Wochenausweise. Aus ihr ist eine Übersicht über die hauptsächlichsten Positionen auf Ende jeder Woche, über das prozentuale Bardeckungsverhältnis, sowie über den Stand und die Fluktuationen des einheitlichen offiziellen Diskontosatzes der schweizerischen Emissionsbanken zu gewinnen.

Die Maximal- und Minimalziffern der einzelnen Positionen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Ihnen sind am Fuße der Tabelle zum Vergleiche die entsprechenden Ziffern des Vorjahres angereiht.

832 Schon die Rekapitulationsziffern dieser alljährlichen Zusammenstellungen an sich, mehr aber noch ein Vergleich derselben mit den Parallelpositionen des Vorjahres oder früherer Jahre, geben uns jeweilen die Mittel an die Hand, einen klaren Einblick in die Tätigkeit und das notenbanktechnische Gebaren unserer Emissionsbanken während eines Berichtsjahres, beziehungsweise während längerer Zeitperioden zu gewinnen. An dieser zahlenmäßigen Grundlage besitzen wir den sichern Maßstab zur Beurteilung unseres fiduziären Geldwesens, seiner Fortschritte oder Rückschritte. Es bietet uns diese Grundlage aber im weitern auch einen etwelchen orientierenden Gesamtüberblick über die Intensität des Verkehrs- und Geschäftslebens des Landes.

Fassen wir zunächst die Generalsituation als Ganzes ins Auge, so genügt ein schon oberflächlicher Blick auf die Hauptpositionen der Tabelle, um zu erkennen, daß sich die Verhältnisse bei unsern Emissionsbanken während des Berichtsjahres im Gegensatz zum Vorjahr 1903 sehr merklich verschoben haben, und zwar ist hierbei keine Besserung, 'Sondern auf der ganzen Linie eine fühlbare Verschlechterung der Situation zu konstatieren.

Alle maßgebenden Positionen erzeigen diese ungünstige Tendenz.

So hat in erster Linie die Effektive

Notenemission

einen notabeln Vorsprung gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, wie aus den nachstehenden Ziffern hervorgeht : »

1903 1904

. . .

. . .

Durchschnitt

Maximum

Minimum

(Millionen Fr.)

(Millionen Fr.)

(Millionen Fr*)

228,i 234,3 + 6,2

241,8 244,7 + 2,9

218,5 227,A + 8,;

Erzeigt sie auch im Maximum nur die geringe Vermehrung von 2,9 Millionen, so ist sie dagegen im Jahresdurchschnitt um 6,2 und mit ihrer Minimalziffer sogar um 8,9 Millionen Franken angewachsen.

Wenn auch glücklicherweise für die allgemeine Wirtschaftslage des Landes eine etwas regere Entfaltung der Verkehrstätigkeit, insbesondere in der zweiten Hälfte des Jahres, nicht geleugnet werden kann und nach übereinstimmenden Berichten aus kommerziellen Kreisen verschiedene Industrien, wie die Textilbranchen, die Chokoladefabrikation, die Maschinen- und elektrische Industrie und andere, sich neuerdings in einem erfreulichen Stadium

833

des Gedeihens befinden, die Landwirtschaft sich einer guten und reichlichen Ernte zu erfreuen hatte und die Börsen auf ein Jahr regsamster Tätigkeit zurückblicken, alles Umstände, welche allerdings einem vermehrten Bedürfnisse nach Zirkulationsmitteln gerufen haben, so ist einer Emissionsvermehrung in diesem Umfange nach unserem Ermessen dennoch keine Berechtigung zuzuerkennen, stehen doch dem Verkehr zur Abwicklung seiner Transaktionen noch eine Anzahl anderer Hülfsmittel außer den Noten zu Gebote. Würde der Chek- und Giroverkehr von den Banken etwas besser gepflegt, Anweisungen oder die neugeschaffenen Generalmandate mehr zu Hülfe genommen, so hätte von einer Ausdehnung des Notenumlaufes wohl Umgang genommen werden können, um so mehr, als auch die relativ günstigen Valutaverhältnisse die Aufrechterhaltüng einer reichlicheren Goldzirkulation ohne wesentliche Anstrengungen ermöglicht hätten.

Die nämlichen Aussetzungen gelten auch der a u s g e w i e s e n e n und der e f f e k t i v e n Z i r k u l a t i o n ; sie sind der gleichen Bewegung gefolgt. Ihre Ziffern sind die folgenden : Ausgewiesene Zirkulation.

Durchschnitt (Millionen Fr.)

1903 .

1904 .

.

221,8

.

228,4

maximum (Millionen Fr.)

238,2 241,2

+ 3,0

+ 6,6

Minimum (Millionen Fr.)

212,8 221,8

+ 9,o

Im Jahresdurchschnitt erzeigt sich eine Zunahme von 6,s Millionen Franken. Eine geringere Vermehrung hat nur die Maximalziffer mit 3 Millionen erfahren, während die Minimalposition die vorjährige Ziffer sogar um 9 Millionen übersteigt.

Effektive

1903 1904

Zirkulation.

Durchschnitt (Millionen Fr.)

Maximum (Millionen Fr.)

Minimum (Millionen Fr.)

207,3 213,5

228,o 234,i

193,8 198,i

+ 6,2

+ 6,1

+ 4>3

834

Auch hier ist der Zuwachs ein ebenso ansehnlicher, nur daß die Maximal- und Minimalposition hinsichtlich der Höhe ihrer Vermehrung die Rolle gewechselt haben. Erstere erzeigt eine Steigerung um 6,1, letztere um 4,3 Millionen. Die Durchschnittsziffer ist um 6,2 Millionen Franken gestiegen.

In bezug auf die Elastizität des Notenumlaufes ist im Berichtsjahre gegenüber dem Vorjahre wenig gewonnen worden, und doch steht das Jahr 1903 in diesem Punkte schon ziemlich unter den drei unmittelbar vorhergehenden Jahren, was aus folgenden Verhältniszahlen ersichtlich ist : Spannung der Noten/Zirkulation (Verhältnis zwischen Maximal- und Minimalpositionen der effektiven Zirkulation der Jahre 1898--1904, an den jeweiligen Durchschnittsziffern der effektiven Emission gemessen) 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904 15.2 % 14,o % 18,3 % 15,i % 19,i % 15,0 % 15,4 % Während in den Jahren 1900 und 1902 Prozentsätze von 18.3 -und 19,i erreicht worden sind, sind in den letzten zwei Jahren die Verhältnisziffern wiederum auf 15,o % und 15,4,% zurückgesunken, was im Interesse einer richtigen Verkehrsbedienung sehr zu bedauern ist. Die Ursache dieses Rückganges liegt einerseits in einer zu intensiven und namentlich in der vorerwähnten technisch unrichtigen Notenverwendung, dann aber insbesondere auch in den verminderten temporären Emissionsreduktionen.

Notenreserve.

1903 .

1904 .

.

.

.

.

Durchschnitt (Millionen Fr.)

Maximum (Millionen Fr.)

Minimum (Millionen Fr.)

20,8 20,8

36,9 36,o

12,o 10,c

0,0

--

0,9

--

1,4

Die Durchschnittsziffer ist sich gleichgeblieben ; die Maximalund Minimalziffern dagegen weisen Rückgänge von 0,9 bezw.

1,4 Millionen Franken auf.

Diese teilweise Verschlechterung wird verschärft durch den Umstand, daß im Berichtsjahre die Emission angewachsen ist und, wie wir später sehen werden, geringere Prozentsätze von Noten

835 beim Inspektorat hinterlegt worden sind. Auch in dieser Richtung ist also das Gegenteil von dem geschehen, was nach der allgemeinen Lage der Verhältnisse hätte erwartet werden dürfen.

'Ungedeckte Zirkulation.

1903 1904

Durchschnitt (Millionen Fr.)

88,7 95,5

. .

. .

+

6,8

Maximum (Millionen Fr.)

110,7

119,0 +

8,3

Minimum (Millionen Fr.)

72,6 78,2 + 5,6

Als ungedeckte Zirkulation wird derjenige Teil des effektiven Notenumlaufes bezeichnet, der durch keine Barschaft gedeckt ist und für welchen daher der Noteninhaber Kredit zu gewähren hat. In dieser Position kommt somit grosso modo das Maß zum Ausdruck, in welchem unsere Noten als Kreditpapiere zu betrachten sind.

Gegenüber dem Vorjahr ist der ungedeckte Notenbetrag wiederum bedeutend, im Verhältnis zur Gesamtemission sogar sehr stark angewachsen. Im Durchschnitt erzeigt die Position eine Vermehrung von 6,g, im Maximum von 8,3 und im Minimum von 5,6 Millionen Franken. Die Verhältnisziffer zwischen effektiver Zirkulation und ungedeckter Zirkulation ist von 42,g % im Jahr 1903 auf 44,7 % im Jahre 1904 gestiegen. Es erzeigt daher auch diese Position nichts weniger als eine verbesserte Situation gegenüber dem Vorjahre.

1903 . .

1904 . .

.

.

.

Gesamtbarvorrat.

Maximum Durchschnitt (Millionen Fr.)

(Millionen Fr.)

.

118,6 122,o .

118,o 125,2 -- 0,6

+

3,2

Minimum

(Millionen Fr.)

115,o 114,o -- 0,1

Durchschnitt und Minimum haben eine Reduktion um Fraktionen von 0,6 und 0,i Millionen erfahren; einzig die Maximalziffer hat eine Zunahme von 8,2 Millionen Franken anzuweisen.

Mit diesem Resultat stehen wir wiederum, wie nicht selten auch in frühem Jahren, vor der wenig erfreulichen Erscheinung,

836

daß trota einer relativ günstigen Konstellation der einschlägigen Faktoren nichts für eine der vermehrten Notenzirkulation entsprechende Verstärkung des Barvorrates getan worden ist, so daß das Verhältnis der effektiven Notenzirkulation zum Barvorrat im Berichtsjahre wiederum von 57,2 auf 55,3 % herabgesunken ist.

Münzmetall.

Der Gesamtbarvorrat der Emissionsbanken setzte sich in bezug auf das Münzmetall durchschnittlich folgendermaßen zusammen: 1903.

.

. Fr. 106,952,000 in Gold = 90,1 % ., 11,679,000 in Silber = 9,9 % 1904. . . ,, 109,114,000 in Gold = 92,4 % ,, 8,911,000 in Silber = 7,6 % Die Verschiebung zwischen den beiden Metallen hat sich diesmal wieder zu gunsten des Goldes vollzogen, was vermutlich zum wesentlichsten Teil den günstigen Geld- und Wechselkursverhältnissen zuzuschreiben ist. Eine Verschärfung des Überparistandes der französischen Valuta im Zusammenhang mit Metallexport würde voraussichtlich wieder andern Proportionen rufen.

Verhältnis des Barvorrates zu der effektiven 1903

.

.

.

.

1904

. . . .

Zirkulation.

Durchschnitt 57,3 %

Maximum 62,5 °/o

Minimum 51,2 %

55,3%

60,6%

49,2 %

--

1,9 %

--

1,9 %

--

2,0 %

Dieses prozentuale Verhältnis hat im Berichtsjahre gegenüber denZiffern des Vorjahres eine Abschwächung erfahren, die im Durchschnitt und Maximum je 1,9% und im Minimum 2% beträgt.

In bezug auf die Bardeckung der Noten ist übrigens seit Jahren ein sinnstörender und zu falscher Auffassung verleitender Fehler unkorrigiert geblieben.

Seit dem Einsetzen einer eidgenössischen Kontrolle über die Notenbanken .ist von jeher das Verhältnis des T o t a l-Barvorrates zu der effektiven Notenzirkulation als ,,Bardeckungsverhätnis" ausgegeben worden, was absolut unrichtig ist. N i c h t die s ä m t l i c h e B a r s c h a f t kann für die Noteneinlösung in Anspruch genommen werden, denn ein nicht unwesentlicher Teil davon

837

hat zur Bezahlung der übrigen kurzfälligen Verbindlichkeiten der Banken Verwendung zu finden, da andernfalls zur Deckung dieser nicht ein Centime Barschaft mehr verbliebe, und doch erreichen diese kurzfristigen Verpflichtungen insgewöhnliche zum mindesten die Höhe der Notenschuld. Also erst wenn wir diesen Faktor mit in unsere Berechnung einbeziehen, gelangen wir zum eigentlichen Bardeckungsverhältnis für den Notenumlauf. Die Berechnung stellt sich danach für das Berichtsjahr 1904 auf Grundlage der Ziffern von Tabelle III ,,Jahresdurchschnitt der Generalmonatsbilanzena folgendermaßen : Totaler Barvorrat Fr. 117,646,367 Kurzfällige Schulden . . . . F r . 188,330,381 10% aller Wechselschulden . ,, 2,001,258 20% der Spareinlagen . . . ,, 75,804,782 Fr. 266,136,421 abzüglich : Kurzfällige Guthaben . . . F r . 61,240,454 10% aller Wechselforderungen ,, 27,661,974 (Portefeuille) ,, 88,902,428 Fr. 177,233,993 Diese Summe von Fr. 177,233,993, in Anbetracht, daß die ,,kurzfälligen"1 Verbindlichkeiten sich auf 8 Tage verteilen, auf einen Tag reduziert, ergibt ,, 22,154,249 Verbleibt an B a r s c h a f t , die allein an ein und demselben Tage zur Einlösung der effektiven Notenzirkulation dienen kann Fr. 95,492,118 oder 43,7 °/o des t a t s ä c h l i c h e n N o t e n u m l a u f e s .

Wir ersehen hieraus, daß das eigentliche Bardeckungsverhältnis für die schweizerischen Noten sich um ein wesentliches niedriger stellt, als die bisanhin von den Banken und von uns selbst angegebenen Ziffern besagten.

Diskontosätze.

Die auf die offiziellen Mitteilungen des Diskontokomitees der Emissionsbanken sich stützenden Notierungen des Inspektorates

838

ergeben folgendes Bild der Diskontobewegungen Berichtsperiode : Datum Offizieller Satz der vorgenommenen Änderungen % 1903: 3 1 . Dezember . . . . . .

4Va 1904: 21. Januar . .

4 2 2 . n,, ...

11. Februar 17. März 23, Juni 4. Juli .' ' 3V* ?· r, 8 . September . . . .

9.

, . . . . . .

4 26.

,, . . . .

11. Oktober 14. ,, , . . . .

20.

,, Durchschnitt des Jahres 1904 4,05% 1903 4,06% îi r, n

: : 4%

-- 0,01%

während der Privatsatz %

3 V* 3 3% 3 V« 3'/4 3

3'/4 31/« 33/4

4 3,44%

3,43

%

+ 0,01 %

Die Diskontosätze des Berichtsjahres weichen in ihrer durchschnittlichen Höhe ganz unwesentlich vom vorjährigen Jahresmittel ab. Während der o f f i z i e l l e Satz sich um die kaum nennenswerte Fraktion von 0,01% % u n t e r der Parallelposition des Vorjahres hielt, bewegte sich der Privatsatz um den nämlichen Bruchteil ü b e r derselben. Die Stabilität dagegen war im Berichtsjahre eine größere, indem den vorjährigen 16 Änderungen der Privatrate diesmal deren nur 9 gegenüberstehen, während allerdings der offizielle Satz mit 4 Modifikationen genau dem Vorjahre gefolgt ist.

Jahresdurchschnitt der Diskonto Sätze der für unsere Geldverhältnisse hauptsächlich in Betracht kommenden Länder.

Im Jahr

Schweiz.

Frankreich.

1895 1896

3,27% 3,94 .,,

2,10 % 2,00 ,,

Deutschland.

Belgien.

England.

3,14 %% 3,05 ,,

2,60% 2,85 ,,

2,00 % , ,, o % 2,47

839 Im Jahr 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904

Schweiz.

3,92 %

2,oo %

3,81 %

Belgien.

3,oo °/o

4,81 ,,

2,20

4,87

,,

3,04

4,87

,,

3,06 ,,

5,04

,,

4,88

y,

3,24 ,,

5,33 ,,

4,08

3,oo 3,00 3,00 3,oo

4,io ,,

3,28 ,,

3,73 ,,

3,32

3,00 ,,

3,32 ,,

3,84 ,,

3,J7

,,

3,75

,,

4,28

3;oo v

3,29

^

3,98

,,

3,77

,,

4,06

,,

4,06

,,

Frankreich. Deutschland.

,,

,, ,, ,, ,,

,,

,,

,,

England.

3,25 ,,

2,63 %

3,91 ,,

3,75

,,

v

3,9«

,,

Die Diskontoverhältnisse der vorverzeichneten Staaten haben sich im abgelaufenen Berichtsjahre sehr verschiedenartig entwickelt. Neben der Schweiz lassen weder Frankreich noch Belgien oder England gegenüber dem Vorjahre eine vermehrte Anspannung ihrer Geldmärkte erkennen. Das Gegenteil ist der Fall.

Frankreich und Belgien haben das ganze Jahr hindurch ihre vorjährige Schlußrate von 3 °/o beibehalten, während England die seinige sogar zu wiederholten Malen, insgesamt um l %, ermäßigt hat, so daß der Jahresdurchschnitt von 8,75 auf 8,29 °/o gesunken ist. Einzig Deutschland verzeigt mit seiner Durchschnittsziffer von 4,22 % gegenüber der vorjährigen Durchschnittsposition eine Verschärfung um 0,38 °/o, was gegenüber der Schweiz einen um 0,17 % höhern Durchschnittsstand bedeutet.

Devisenkurse, Nachstehend folgt die gewohnte Zusammenstellung der Geldkurse für kurzfällige Wechsel auf die uns hauptsächlich interessierenden Länder Frankreich, London, Deutschland, und Italien in den letzten 10 Jahren.

(Mittlere Notierung der Plätze Basel, Genf und Zürich.)

Auf Im Jahr Durchschnitt.

Minimum.

Maximum.

1895 100,io 99,85 100,34

1896 1897 1898 1899 Frankreich · 1900 1901 1902 1903 1904

100,24

99,85

100,48

100,35

100,oo

100,69

100,56

100,12

100,71

100,49

100,28

100,80

100,54

100,29

100,78

100,u

99,75

100,52

100,80

99,97

100,70

100,04

99,82

100,23

100,15

99,85

100,50

Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. I.

58

840 Auf

London

Im Jahr 1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904

1895 1896 1897 1898 1899 Deutschland · 1900 1901 1902 1903 1904

Italien

1895 1896 1897 1898 1899 1900 1901 1902 1903 1904

Durchschnitt.

Minimum.

Maximum,.

25,24

25,i3 25,i3

25,32

25,23

25,u

25,37

25,35

25,23

25,46

25,«

25,19

25,25 25,i4 25,io

25,22

25,n

25,23

25,33 25,26

25,15 25,18

25,09 25,io

123,5i 123,7i

123,48

123,io 123,40 123,50 123,70 123,60 123,05

123,33

123,83

124,06 123,9i

25,33

25,48 25,28

25,30 25,2o 25,29 123,90 124.45 124,52

124,«.

124,25

122,97

124,00.

123,80

123,29

122,87

123,72

123,06

122,70 123,02

123,65

123,36 94,45

92,7i 95,04 93,50 93,3i 94,i6 95,69 98,83

99,9i 99,88

123,67

91,oo 88,40 94,oo 91,oo

96,10.

92,25

94,55

93,35

95,2098,,o 100,«

94,7o 97,4o 99,7o 98,3o

95,85

96,,* 95,65

100,25 100,25

Der Wertgang der vorstehend notierten Devisen ist mit einziger Ausnahme derjenigen Italiens im Berichtsjahre einer aufsteigenden Richtung gefolgt. Nichtsdestoweniger ergibt sich aus den Durchsohnittsziffern, welche den mittlern Wertstand des Jahres einer jeden derselben bezeichnen, ein für unsere Landesvaluta noch kein sehr ungünstiges Spiegelbild.

Die Devise London hat die vorjährige Durchschnittsposition nur um 3 Punkte tiberschritten und steht mit ihrem Jahresmittel von 25,i8 immer noch um 4 Punkte unter der Parität von 25,22.

.841 Deutschland allerdings erzeigt mit 30 Punkten einen größern Vorsprung, wobei aber nicht außer acht zu lassen ist, daß seine vorjährige Durchschnittsposition die niederste seit einer langen Reihe von Jahren war. Aber auch so noch bleibt es mit 9 Punkten hinter seiner Parität von 123,« zurück und hat den Paristand nur in den Monaten März und September bis und mit Dezember zu überschreiten vermocht.

Italien hat gegenüber dem vorjährigen Durchschnittsstande 3 Punkte eingebüßt. Mit dem Jahresmittel von 99,ss notiert diese Devise im Berichtsjahre 12 Centimes unter pari, trotzdem sie während nahezu 9 Monaten des Jahres die Parität teils erreicht, teils wesentlich überschritten hat.

Eine weniger erfreuliche Ausnahme von der allgemeinen Haltung machte allerdings die für unsere Geldverhältnisse und unsern internationalen Zahlungsverkehr maßgebendste Devise Frankreich. Obschon sie nur während des ersten Trimesters zeitweise einen Stand erreichte, der den Silberdraineuren für den Wiederbeginn ihres lukrativen Geschäftes als einladend erscheinen konnte, behauptete sie dennoch den, gegenüber dem Vorjahre um 11 Centimes höhern Durchschnittsstand von 100,iö.

Jahresdurchschnitt der Generalmonatsbilanzen.

An die im vorigen Kapitel besprochene Generalsituation der Emissionsbanken reiht sich als Tabelle III die gewohnte Zusammenstellung der Jahresdurchschnitte ihrer Generalmonatsbilanzen für die letzten acht Jahre (1897--1904).

Bei dieser Zusammenstellung sind die Rechnungen der Banken unter sich und ihren Filialen kompensiert, d. h. es sind nur deren Saldi berücksichtigt, so daß alle 36 Banken als Einheit erscheinen.

In nämlicher Weise wird regelmäßig auch bei den Gesellschaftskonti verfahren, indem auch hier Schulden, nnd Guthaben der Banken gegenseitig ausgeglichen werden. Die Bilanzen repräsentieren somit ausschließlich die eigenen Gelder der Banken, ihre Schulden und Guthaben gegenüber Dritten, ihre Kassa- und Portefeuillebestände.

Bietet uns Tabelle II jeweilen die nötigen Anhaltspunkte für einen etwas tiefern Einblick in das engere notenbanktechnische Gebaren unserer Emissionsbanken, so ermöglicht uns dagegen Tabelle III mehr eine Beurteilung ihrer Gesamtsituation,

842 indem bei dieser die Aktiven und Passiven der Banken, sowohl in den Einzelposten als im Total, in ihren durchschnittlichen Jahresbeträgen, in bilanzmäßiger Anordnung einander gegenübergestellt sind.

Vergleichen wir die Ziffern des Berichtsjahres mit denen des Jahres 1903, so bemerken wir in erster Linie, daß die Totalbilanzsumme wieder urn ein Bedeutendes angewachsen ist, indem sie mit ihrem Betrag von 1862,9 Millionen eine Vermehrung von 66,7 Millionen Franken aufzuweisen hat. Ein Durchgehen der einzelnen Kapitel wird uns auch zeigen, daß es im großen und ganzen immer die nämlichen Rubriken sind, welche an dieser alljährlich in starkem Maße fortgesetzten Zunahme partizipieren.

Aktiven.

Das erste Kapitel ,, K a s s a a hat an dem soeben erwähnten Zuwachs der Bilanzsumme nicht nur keinen Anteil genommen, sondern steht mit 136,2 Millionen sogar um einen Bruchteil von 0,7 Millionen Franken hinter der vorjährigen Position zurück.

Von den Einzelposten hat eine nennenswerte Vermehrung nur die ,,Gesetzliche Bardeckung" zu verzeichnen.

Nicht vermindert, aber auch nicht wesentlich vermehrt, haben sich in der Berichtsperiode die k ü r z f ä l l i g e n G u t h a b e n , die neben der Barschaft und den Portefeuillebeständen die einzigen liquiden oder innert kurzer Frist realisierbaren Mittel der Banken darstellen. Der vorjährigen Gesamtsumme von 61,i Millionen stehen diesmal nur 61,a Millionen gegenüber. Diese kaum erwähnenswerte Zunahme von 0,i Millionen steht in scharfem Kontrast mit der, wie wir weiter unten sehen werden, weit bedeutenderen Vermehrung der kurzfälligen Schulden, welche das natürliche Korrelat zu den kurzfälligen Guthaben bilden.

Die W e c h s e l f o r d errungen erzeigen in ihrem Total einen kleinen Zuwachs vom 0,9 Millionen Franken, der hervorgerufen wird durch eine Vermehrung der Diskonto-Schweizerwechsel um 4,9 Millionen und der Faustpfand- oder Lombardwechsel um 2.4 Millionen, welcher aber eine Verminderung der Auslandwechsel um 6,4 Millionen Franken gegenübersteht.

A n d e r e F o r d e r u n g e n aul'Zeit. Mußte man sich bei den bisherigen Positionen, in Anbetracht ihrer, den Parallelziffern des Vorjahres gegenüber nur unbedeutenden Abweichungen, fragen, in welcher Art Geschäfte die Mehrzirkulation von Noten denn

843

eigentlich Verwendung gefunden habe, so läßt uns dieses Kapitel hierüber nicht im Zweifel. Wie alljährlich, so ist auch diesmal wieder die Gesamtsumme desselben in mächtigen Proportionen, d. h. von 1298,4 auf 1365,e Millionen angewachsen. Es bedeutet dies eine Vermehrung von 67,2 Millionen Franken. Angesichts dieser für schweizerische Verhältnisse sehr bedeutenden Ziffer kann man die Vermutung nicht unterdrücken, daß in dieser Summe Gelder sich befinden, die allzufrüh der Immobilisation zugeführt worden seien. Inwieweit dies tatsächlich zutrifft, mag der eigenen Beurteilung der Banken überlassen bleiben. Sicher ist bei solch verfrühten Investierungen von Geldern in langfristige Werte nur das eine, daß die Emissionsbanken dadurch die Liquidität ihrer Geschäfte nicht erhöhen.

Die einzelnen Posten erzeigen sehr ungleiche Abweichungen gegenüber den vorjährigen Ziffern, bei allen handelt es sich jedoch um eine Zunahme. Bei den Kontokorrentdebitoren beträgt die Steigerung 8 Millionen, bei den Schuldscheinen ohne Wechselverbindlichkeit 5,9 Millionen ; die Liquidationen und Restanzen haben sich um 0,5 Millionen vermehrt, während die Hypothekaranlagen für sich allein eine Zunahme von 37,s Millionen Franken aufzuweisen ha,ben.

Die f e s t e n An l a g e n und G e s e l l s c h a i ' t s k on ti haben eine schwache Vermehrung von 0,o Millionen Franken erfahren, welche allein auf die Kommanditen und Beteiligungen entfällt.

Der Betrag des a u s s t e h e n d e n K a p i t a l s hat sich um zirka 0,4 Millionen Franken vermindert.

Passiven.

Auf die um zirka 6 Millionen vermehrte N o t e n e m i s s i o n ist nach dem früher Gesagten nicht weiter zurückzukommen.

In scharfem Gegensatz zu den stabil gebliebenen kurzfälligen Guthaben steht, wie schon berührt, die verhältnismäßig bedeutende Zunahme der k u r z f ä l l i g e n S c h u l d e n um 8,2 Millionen Franken. An dieser partizipieren insbesondere die Giro- und Checkkonti mit 2,e Millionen, die Korrespondentenkreditoren mit 1,2 Millionen und die Kontokorrentkreditoren mit 4,6 Millionen Franken, während die kurzsichtigen Schuldscheine und die Diversen nur minime Verschiebungen aufweisen.

Die W e c h s e l s c h u l d e n erzeigen einen Rückgang von 21,i auf 20 Millionen, Verminderung mithin 1,4, Millionen Franken.

Diese rührt her von einer Verminderung der Eigenwechsel um

844

3,s Millionen, während die Tratten und Akzeptationen nm 2,s Millionen Franken zugenommen haben.

In ähnlichen, doch nicht ganz so hohen Proportionen wie die andern Forderungen auf Zeit sind nun allerdings auch die a n d e r n S c h u l d e n auf Zeit angewachsen. Ihr Vorsprung beträgt 48,? Millionen Franken. Das Hauptkontingent an diesen Zuwachs stellen gleich wie im Vorjahre wieder die Sparkassaeinlagen mit 26 Millionen. Dann folgen mit 13,c Millionen die Obligationen und andern Schuldscheine und die festen Anleihen mit 13,4 Millionen Franken. Hinter dem Vorjahr zurückgeblieben sind mit 4,s Millionen Franken die Kontokorrentkreditoren.

Eine Vermehrung um 0,7 Millionen Franken erzeigen sodann auch die G e s e l l s c h a f t s k o n t i und eigenen G e l d e r , wovon nur 0,2 Millionen auf die Gesellschaftskonti, 5,* Millionen dagegen auf das eingezahlte Kapital entfallen. Die Reserven haben in ihrer Gesamtheit eine nur unwesentliche Vermehrung aufzuweisen.

Gesetzgebung über das Banknotenwesen.

Bezüglich dieses Gegenstandes verweisen wir auf die Ausführungen im einleitenden Abschnitt des Berichtes des Finanzdepartements.

Inspektionen. Beziehungen zu den Banken.

Die Resultate der im Laufe des Berichtsjahres vorgenommenen Inspektionen, die sich seit dem Bestand der allgemeinen Abrechnungsstelle der Emissionsbanken in Zürich auch auf diese erstreckten, finden sich als Tabelle IV am Schlüsse dieses Berichtes zusammengestellt.

Wie sich aus den Ziffern dieser Zusammenstellung ergibt, können die Ergebnisse im allgemeinen als befriedigende bezeichnet werden.

Bei einem der Emissionsinstitute indessen wurde bei Anlaß einer außergewöhnlich vorgenommenen Inspektion die Wahrnehmung gemacht, daß es die durch Art. 10 des Banknotengesetztes vom 8. März 1881 vorgesehene Barnotendeckung während einem Tage unter die gesetzliche Höhe von 40 °/o der Zirkulation hatte sinken lassen. Der.bezügliche Blanko belief sich auf den Betrag von Fr. 21,570. Das eidgenössische Finanzdepartemcnt, durch das Inspektorat von diesem ungesetzlichen Vorkommnis in Kenntnis gesetzt, verfügte nach Einholung eines Gutachtens von Seiten der Bundesanwaltschaft, daß, obgleich der-

Tabelle IV.

Banknotenkontrolle.

Resultat der Inspektionen bei den Emissionsbanken and den kantonalen Depositenämter im Jahre 1904.

Deckung von 60 % der Emission. (Art. 12 des Gesetzes.)

Bardeckung : 40 % der Zirkulation.

Banken.

Datum

(Art. 10 des Gesetzes.)

Emission.

der

Inspektionen.

Ersparniskasse des Kantons Uri Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwuldeii Obwaldner Kantonalbank Bank i n Schaffhausen . . .

. . . .

Crédit agricole et industriel de la Broyé . .

Banque cantonale fribourgeoise Banque de l'Etat de Fribourg Thurgauische Kantonalbank . .

. . .

Thurgauische Hypothekenbank Banca cantonale ticinese Credito ticinese Banca della Svizzera italiana Banca popolare di Lugano St. Gallische Kantonalbank Toggenburger Bank . . .

. .

Basler Eantonalbank Basellandschaftliche Kantonalbank . . . .

Luzerner Kantonalbank Zuger Kantonalbauk Banque cantonale neuchâteloise . .

. .

Banque cantonale vaudoise . . .

. .

Solothurner Kantonalbank . . . .

Âargauische Bank Appenzell I.-Rh. Kantonalbank . .

. .

Appenzell A.-Rh. Kantonalbank .

Graubündner Kantonalbank . . .

Glarner Kantonalbank Zürcher Kantonalbank Schaffhauser Kantonalbauk Banque commerciale neuchâteloise . . . .

Banque du commerce Bank in Luzern Kantonalbank von Bern Bank in Basel Kantonal bank Schwyz . . . .

Ersparniskasse des Kantons Uri . .

. .

Banca della Svizzera italiana .

Banca popolare di Lugano . . .

. .

Banca cantonale ticinese Credito ticinese Bank in St. Gallen

13. April

£: S:

27- * 28. ,, 10. Mai

17./18Ì l 20. ,, 1. Juni

l: l

9. ,,

ti. :,, £ 23.

29.

30.

5.

,, ,, ,, Juli

.t:

14.

2.

3.

1./2.

8.

14./16.

5./7.

12.

19.

19./21.

26.

,, August ,, September

,, Oktober ,, ,,

27. :

2. November,

S./9.'

15./17.'

l \

\Vechsclportefeuille.

Zirkulation.

Gold.

Silber.

Abrechnungsstelle.

Total.

Fr.

Fr.

r-

i'r.

Fr.

Fr.

1,425,000 950,000 950,000 3,338,300 950,000 1,398.200 4,750,000 4,750,000 1,000,000 1,900,000 2,137,500 2,875,350 3,770,000 13,000.000 925,000 9,310,000 2,875,000 5,550,000 2,818,150 7,600,000 11,400,000 4,750.000 5,700,000 985,000 2,850,000 3,708,800 2,300,000 27,750,000 2,312,000 7,400,000 23,700,000 4,750,000 18,300,000 22,800,000 2,925,000 1,462,500 3,000,000 4,000,000 2,000,000 2,250,000 18,000,000

1,419,500 946,700 942,150 3,272,500 937,100 1,340,850 4,655,750 4,732,050 947,000 1,895,400 2,113,500 2,873,550 3.755,800 12,912.900 923,550 9,192,000 2,859.450 5,459,700 2J89,700 7,491,000 10,973,500 4,701,150 5,517,950 951,800 2,843,000 3,687,850 2,242,100 26,833,800 2,277,100 7,379,000 23,495,000 4,687,000 17,992,000 22,666,250 2,836,150 1,443,600 2,926,400 3,964,450 1,995,200 2,243,800 17,937,550

600,000 400,000 400,000 1,400,000 400,000 560,000 2,000,000 2,000,000 400,000 800,000 900,000 1,200,000 1,350,000 5,600,000 400,000 4,000,000 1,100,000 2,300,000 585,000 3,200,000 4,800,000 2,000,000 2,400,000 400,000 1,200,000 1,600,000 1,000,000 12,000,000 1,000,000 3,200,000 9,600,000 2,000,000 8,000,000 9,300,000 1,100,000 600,000 1,200,000 1,500,000 800,000 900,000 7,200,000

40,000

250,000

100,000 100,000 615,000

300,000 100,000 100,000

600,000 400,000 400,000 1,400,000 400,000 6JOO,000 2,OpO,000 2,000,000 4pO,000 800,000 900,000 1,200,000 1,600,000 5,600,000 400,000 4,000,000 1,200,000 2,400,000 1,200,000 3,200,000 4,800,000 2,000,000 2,400,000 4(|)0,000 1,200,000 1,600,000 1,000,000 12,000,000 1,000,000 3,200,000 9,600,000 2,000,000 8,000,000 9,600,000 1,200,000 600,000 1,200,000 1,600,000 800,000 900,000 7,200,000

DiskontoSchweizerWechsel.

Fr.

Wertscbrifteo(unterläge.

Wechsel auf das Ausland.

Wechsel mit Faustpfand.

Total.

Bundesrätl.

Schätzungswert.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

2,115,575 617,530 909,550 604,000 1,208,868 1,355,000 1,820,419 2,415,890 619,740

6,013,366 11,124,303

118,619 2,818,512

945,413 3,517,802

7,077,398 17,460,617

7,800,143

3,028,245

272,836

8,096,362

5,459,750

23,969,092

13,532,729

Kantonsgarantie.

n ·n Wertschriften.

·n ·n Kantonsgarantie.

·n Wertschriften.

D K) TI V)

Kantonsgarantie.

Wertschriften.

Kantonagarantie.

n « n ·n ·n t> ·n ·n n ·n ·n n ·n Wechselportefeuille.

T)

3,012,960 12,844,485

Art der Deckung.

1,820,419 2,421,240 i,207,493 jl,355,000 ~

Wertschriften.

Eantonsgarantie.

Wechselportefeuille.

Kantonsgarantie.

n Wertschriften.

·n ·n Wechselportefeuille.

Bemerkung. Die obigen Zahlen enthalten nur die Bestände der ] ianptbank ohne Herbeiziehung derjenigen der Zweiganstal te a.

Kantonale Deposi tenämter.

Die Untersuchungen wurden vbrgenomm en: Am 2l. April ,t ei dem thurg mischen, am 29. April bei dem freibui gischen, am 21. Mai und 11. Novembe r bei dem t essinischen, am 9. Septenribèr bei dern schaffhausischen, am 13. Oktober bei dem luzernischen und ain 17. November bei dem st. gallis eben Deposite namte.

Atirechnungss telle der E missionsba nken.

Die am 1./2. September vorgenommene Inspektion ergab die g'enaue Überein Stimmung der Buchsaldi mit dem Effektiv bestand. Der Effekt! vbestaind war zusarr mengesetzt a us Konto A : Fr. 1,640,000 il Gold 1 ,] fötal Fr. 3,070,000.

,, B: ,, 1,430,000 ip Noten /

Schweizerische Emissionsbanken.

Banknotenkontrolle.

Tabelle 111.

Jahresdurchschnitt der General-Monats-Bilanzen von 1897 bis und mit 1904.

Ermittelt und zusammengestellt vom Inspektorat der Emissionsbanken nach den Publikationen im Handelsamtsblatt

1897: 34 Banken. 1898: 35 Banken. 1899: 34 Banken. 1900: 35 Banken. 1901 bis 1904: 36 Banken.

I" a s s i -v e n.

.A. k: t i v en.

!

· !

!

!

!

1897.

1898.

1899.

1900.

1901.

1902.

1903.

1904.

Fr

Fr.

Fr.

Fr.

Vt

Fr.

Fr.

Fr.

-

80,376,615 19,729.538 7.340,700 11,579,717 1,343,987

83,578,557 20,650,758 11,366,421 11,816,137 1,638,609

86,411,690 20,353,022 9,051,454 12,983,925 1,561,275

87,411,833 21,588,146 10,336,317 13,491,817 1,574,229

86,261,988 30.861,685 7,295.721 1V9G.179 1,875,273

89,746.597 2.1,318,698 5,95(1,166 12,935,984 2,059,514

89,447,103 28,739,009 5,181,117 11,337,994 2,181,416

91,941,208 25,705,159 4,916,554 11,520,752 2,127,109

120370,557

129,050,482

130,361,366

134,402,342

140,090,846

135,016,959

136,886,639

136,210,782

6,395,307 77,977,189 2,825,053

5,184,636 52,856,093 3,051,720

6,421,674 51,507,208 3,311,572

2,712,318 23,229,654 2,335,652

4,857,111 26,067,965 2,724,919

3,750,278 31,512,701 2,957,391

4,632,226 43,011,369 2,288,562

5,704,229 56,222,223 2,580,958

28,277,624

33,649,995

38,220,370

49,932,157

64,507,410

87,197,549

61,092,449

61,240,454

148,228,689

163,364,672

194.723,168

186,198,026

191,071,986

160,669,576

164,714,561

161,844,777

14,738,927 37,183,908

17,970,378 41,828,206

18,521,552 44,982,932

33,268,343 49,294,687

45,791,191 48,214,284

42.134,179 45,881,404

44,780,944 44,672,168

38,408.937 47,138,820

212,592,411

224,513,145

225,349,261

230,791,719

257,370,147

282,738,751

275,657,138

276,619743

:

140,869,528 108,960,035 500,492,41 1 152,188,185 1,659,336

170,984,184 113,329,989 535,510,676 154,195,773 1,301,467

206,440,643 127,969,054 070,954,537 145,601,340 835,984

225,937,749 139,780.226 615,641,486 137,786,751 738,017

223,830,052 143,903,276 656,864,502 144,477,267 1,020,914

238,923,886 147,224.001 691,760,787 172.747,5(15 1, »74, 18ö

243,4113,822 150,751,066 722,770/145 179,636,704 1,737,319

251,506.582 156,6110,200 760,555,306 194,706,667 2,193,713

;

901,169,495

975,322,089 1.051,801,558

1,119,884,229

1,170,106,011

1,252,530,424

1.293,359,556

1,3G5,628,46S

'

7,058,657 4,453,009

7,748,979 2,449,962

7,891,559 2,555,054

9,026,537 5,190,547

10,865,936 4,790,449

12,768,072 9,087,310

14,851,260 2,409,478

14,870.800 1,878,976

11,511,666 10,375,187

10,198,941 11,037,444

10.446,613 11,395,479

14,217,084 7,883,683

15,656,385 7,000,000

22,455,382 6,500,000

17,310,744 1 6,920,242 j

16,749,776 6.500,000

,384,372096 1,467,574.647

1,557,111,214

1,654,730,799

1,786,439,005

1,237,296,910

1,796,226,768 | 1,862,949,223

Kassa.

Notenemistion.

Gesetzliche Bardeckung der Noteozirkulatiou.

Verfügbare Barschaft.

Eigene Noten.

Noten anderer schweizerischer Emissionsbanken.

Andere Kassabestände.

Noten in Zirkulation (in Händen Dritter) . .

Eigene und andere Sehweizernoten in Kassa .

·

Kurzfällige Guthaben.

Emissionsbanken und Zweiganatalten (kompensiert).

Korrespondenten-Debitoren.

Diverge.

Andere Forderungen auf Zelt.

Kontokorrent- Debitoren.

Schuldscheine ohne Wechselverbindlichkeit.

Hypothekaranlagen aller Art.

Effekten (öffentliche Wertpapiere).

Liquidationen, Restanzen und Diverse.

Feste Anlagen und Gesellschafts-Konti.

Mobilien und Immobilien.

Kotnmanditen und Beteiligungen.

Gesellschafts-Konti (kompensiert).

Aussiehendes Kapital.

1903.

1902.

1901.

1900.

1899.

1898.

1897.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

218,332,268 16,437,306

212,279,764 16,519,111

211,430,508 18,892,150

201,858,792 21,091,900

205,037,766 23,828 134

203,045,300 22,035,379

197,130,255 23,182,558

189,361.820 18,920,417

234,769,574

228,798,875

230,322,658

222,950,692

228,865,900

225,080,679

220,312,813

208,282,237 ;

25,991,029 2,189,964 13,822,549 145,431,961 894,878

23,382,593 2,408,242 12,556,132 140,814535 947,275

23,954,496 2,432,196 32,572,394 143,062,916 716,593

25,132,370 2,504,085 16,067,709 125,233,039 721,526

22,293,741 3,056.609 17,520,424 114,146.145 611,216

23,573,665 4,106,866 13,580,017 105,786,165 493,834

21,558,585 4,024,453 9,910,612 110,964,372 475,526

21,919,972 3,978,108 : 11,989,333 !

90,306,197 · 498,033 .

188,330,381

180,108,777

202,738,595

169,658,729

157,628,135

147,540,547

146,933,548

128,691,643

1,425,380 18,587,197

5,232,658 16,122,941

5,953,115 16,874,368

6,227,616 15,879,666

5,445,265 15,705,779

5,607,222 15,374,771

6,259.532 17,956.699

6,223.923 17,786,076

20,012,577

21,355,599

22,827,483

22,107,282

21,151,044

20,981,993

24,216,231

24,009,999 :

60,778,141 379,023,911 680,156.672 40,547,042 1,549,448

65,616,423 353,072,890 666,1)22,350 27,093,400.

1,000,693

73,700,551 319,028,665 661,055,991 30,234,100 818,256

55,240,929 291,562,258 619,196,664 30,070,800 1,020,907

63,112.901 280.606,87 1 54S 553,302 27,145,035 '555,838

63,547,503 280,617,039 489,404,071 17,100,807 430,520

43.197,144 281,182.856 443,7-23.299 9,576,7U6 321,303

35,411,517 ' 272,249.113 409,392,717 8,801,625 363.479

1,162,055.214

1,113,405,756

1,084,837,563

997,091,558

919973,947

851,149940

778,001,368

726,218,451

3.211,957 41,294,520 206..775,000

3,014,213 41,226,881 201,396,425

1,868,595 39,902,505 197,441,666

2,320,556 38,535,315 195,066..fi67

2.793.745 36.256,777 102.057,983

3,009,479 34,4(18,67« 173,587.054

3,074,781 32.JJO.021 ir.7.lU5,89u

2,723,639 29.9S1.S43 157,008,941

251.281,477 6,500,000

245,637,519 6,920,242

239,212,706 6,500,000

235,922,538 7,000,000

221.608,505 7,883,683

211,426,000' 203,270,692 11,395,479' 11.637,444-

1.862,949,223

1,796,2-26,768

1,786,439,065

1,654,730,799

Kurzfällige Schulden.

Kurzsichtige Schuldscheine aller A r t . . . .

Korrespondenten-Kreditoren Kontokorrent-Kreditoren Emissionsbanken und Zvveiganstalten (kompensiert)

Wechselforderungen.

Diskonto-Schweizer-Wechsel (inklusive Wechsel zum Inkasso).

j Wechsel aufä Ausland.

; Wechsel mit Faustpfand, Warrants und Gantrödel.

1904.

Wechselschulden.

1

Andere Schulden auf Zeit.

Kontokorrent-Kreditoren Sparkassa-Einlagen Obligationen und andere Schuldscheine .

Feste Aoleihen Diverse

Gesellschafts-Konti und eigene Gelder.

Ordentlicher und außerordeutlicher Reservefonds

Ausstehendes Kapital

1,557,111.214 1,467,574,047 1,384,372,096

189,719,423 10.375,187 1,287,296,940

!

Berne, Jan» ier 1905.

!

845 ··artige Gesetzesübertretungen insgewöhnlich den Strafbestimmungen ·der Art. 48 und. 49 des vorerwähnten Gesetzes unterliegen, in diesem Falle von einer Strafverfolgung Umgang genommen werden solle in Anbetracht des Umstandes, daß der Manko nur während einem einzigen Tag bestanden habe und zudem erwiesenermaßen unabsichtlich durch den Kassier des Institutes herbeigeführt worden sei, der am Tag zuvor vergessen hatte, einen hierfür bestimmten Barbetrag von Fr. 100,000 der Spezialkasse für Notendeckung zu überweisen. Das Finanzdepartement ließ es dabei bewenden, dem Verwaltungsrate Mitteilung vom Tatbestande zu machen und ihm einen Tadel dafür auszusprechen, daß die Leitung des Institutes ein derartiges gesetzwidriges Vorkommnis nicht zu verhüten gewußt habe.

Abrechnungssteile der Emissionsbanken.

Die Giro- und Abrechnungsstelle der schweizerischen Emissionsbanken, gegenwärtig geleitet durch die Z ü r c h e r K a n t o n a l bank, ist gehalten, dem Inspektorate allwöchentlich ein Verzeichnis der Saldi sämtlicher bei ihr unterhaltener Konti einzusenden zum Zwecke der Kontrollierung derselben mit den von den Banken erhaltenen Wochenausweisen. Am Ende jeden Monats hat sie der vorgenannten Amtsstelle eine Übersicht über den im Laufe des Monats stattgehabten Verkehr und am Schlüsse des Jahres eine Zusammenstellung der Gesamtbeträge der einzelnen Kassaund Giromutationen zu überreichen.

Die vorerwähnten Monats- und Jahresausweise werden regelmäßig im schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht.

Die Abrechnungsstelle hatte in den letzten zwei Jahren folgende Verkehrsziffern aufzuweisen: Konti A (für Barschaft).

^

Ü b e r t r a g u n g e n von Konto auf Konto und K a s s a b e w e g u n g (Eingang und Ausgang zusammen). . . 26,148,660.-- Konti B (für Noten).

Ü b e r t r a g u n g e n von Konto auf Konto und K a s s a b e w c g u n g (Eingang und Ausgang zusammen) . . 86,957,711.50 Übertrag 113,106,371.50

^

12,815,100.--

67,388,494.37 80,203,594.37

846 1903

1904

Fr.

Übertrag 113,106,371.50 G e n e r a l m a n d a t e (Betrag der ausgestellten und der eingelösten zusammen . . 58,317,563.26 S a l d i de r wo c l i e n t l i c h en Abrechnungen) . . ' . 27,251,491.40

19,055,719.05.

Total 198,675,426.16

176,831,895.14

Umsatz der wöchentlichen Abrechnungen (in einfacher Aufrechnung)

48,605,246.95

Fr.

80,203,594.3?

77,572,581.72

34,279,304.45-

Der Gesamtumsatz beider Kategorien von Konti zusammen, Inbegriffen die Saldi der wöchentlichen Abrechnungen, bezifferte sich im Jahr 1903 auf Fr. 198,675,426.16 und im Jahr 1904 ,, ,, 176,831,895.14 Minderumsatz im Jahr 1904 somit . . . Fr. 21,843,531.02 Die Umsatzziffer in den K o n t i A erreichte im Berichtsjahr einen Betrag von Fr. 12,8 Millionen gegen Fr. 26,1 Millionen im Vorjahr. Sie ist somit um mehr als die Hälfte zurückgegangen.

Sämtliche Transaktionen in den Ko n ti B zusammengefaßt, also mit Inbegriff der Generalmandate und der Saldi der wöchentEehen Abrechnungen, weisen eine Umsatzziffer von 164 Millionen auf. Die Parallelziffer des Vorjahres betrug Fr. 172,5 Millionen.

Auch hier erzeigt sich somit eine Verminderung um 81/2 Millionen Franken.

Fassen wir die Unterrubriken beider Kategorien von Konti näher ins Auge, so bemerken wir, daß an beiden Orten sowohl die Übertragungen, wie die Kassabewegung je eine Abnahme aufzuweisen haben, unter den Konti B auch die Saldi der wöchentlichen Abrechnungen, während umgekehrt, wie schon letztes Jahr, die Generalmandate eine Zunahme, dies Mal von 19,» Millionen, erzeigen.

Temporäre Emissionsreduktionen..

Die durch Konkordat vereinbarte, seit einigen Jahren von den schweizerischen Emissionsbanken praktizierte Maßnahme des-

847

zeitweiligen Rückzuges gewisser Prozentsätze der Noten ihrer respektiven Emissionen aus der ZirkuJation und deren Hinterlegung beim Inspektorat, verfolgt, wie wir schon in früheren Berichten dargelegt haben, in erster Linie den Zweck, sich für Zeiten stärkern Bedarfes die nötigen Reserven in Noten anzulegen.

Die Banken schützen sich durch diese Maßnahme eher vor Verlegenheiten und Überraschungen, denen sie beim beständigen Wechsel der Konjunkturen und bei der bisweiligen Unvoraussichtlichkeit gespannterer Marktlagen immer ausgesetzt sind. Man hat in diesen vorübergehenden Reservestellungen von Noten also einmal eine Einrichtung zu erblicken, die den Banken, in gegenüber früher erhöhtem Maße ermöglichen soll, ihrer Aufgabe, dem Verkehr stets das nötige Quantum von Zirkulationsmitteln zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden. Im weitern aber wird damit auch bezweckt, dem ausgesprochenen Mangel an Elastizität des schweizerischen Notenumlaufes zu begegnen, d. h. den letztern besser nach dem natürlichen Gesetze von Angebot und Nachfrage ·/M regulieren und dadurch insbesondere zu erreichen, daß bei gesättigtem Verkehr nicht ein Übermaß von Noten den Markt belaste und einen, sowohl den Valutastand des Landes, wie nicht minder die Banken selbst empfindlich schädigenden Einfluß auf den Wechselzinssatz und die Mietbedingungen für kurzfristige Gelder auszuüben vermöge. Es soll somit diese Einrichtung in zweiter Linie hauptsächlich auch der Befestigung gesünderer Diskontoverhältnisse dienen.

Unstreitig könnten mit dieser Institution in notenbanktechnischer Hinsicht noch weit günstigere Resultate erzielt werden, wenn die Möglichkeit vorläge, diese Emissionsreduktionen sowohl hinsichtlich ihrer jeweiligen Zeitdauer, wie namentlich in bezug auf die Höhe der Rückzugsbeträge wesentlich umfangreicher und ausgiebiger durchzuführen. Allein einem solchen Vorgehen stünden Schwierigkeiten entgegen. Nicht nur verträgt unsere schweizerische Notenzirkulation, der einstweilen noch absolut unzureichenden technischen Einrichtungen für einen vereinfachten Zahlungs- und Ausgleichsverkehr wegen, keine allzu kräftigen d. h. über ein gewisses Maß hinausgehenden Einschränkungen, sondern es würden sich zweifelsohne auch die Banken einer Maßnahme widersetzen, die von ihnen unter dem heutigen Notenbesteuerungssystem als zu onerös
empfunden würde. Sodann wäre es unter dem gegenwärtigen Regime einer Vielheit von selbständigen und materiell von einander unabhängigen Notenbanken mit verschiedenartiger Struktur und divergierenden Interessen in Anbetracht der sich

848

auf den verschiedenen Plätzen ungleichzeitig und ungleichmäßig einstellenden temporären Mehrbedürfnisse wohl ein erfolgloses Unterfangen, sie immer in ihrer Gesamtheit für solche Rückzüge in ein und demselben Momente gewinnen zu wollen.

Diese temporären Emissionsverminderungen erfolgten während des Berichtsjahres in nachverzeichneten Beträgen und Zeitabständen : Es wurden dem Inspektorate von den Banken «ingeliefert am 27. Januar 5% auf Fr. 243,500,000 = Fr. 12,175,000 ,, 4.Juni 2 l/2% ,, ,,244,750,000=,, 6,118,750 plus Mehrbetrag der ersten 5 °/o auf letzterer Emissionssumme ,, 62,500 Fr. 18,356,250 von ihm zurückverlangt am 24. Juni 2l/2 °/o auf Fr. 244,750,000= ,, 6,118,750 Fr. 12,237,500 eingeliefert am 25. Juli 2 Va % auf ,, 244,750,000= ,, 6,118,750 Fr. 18,356,250 zurückverlangt am 23. September 272% auf ,, 244,750,000= ,, 6,118,750 Fr. 12,237,500 zurückverlangt am 20. Oktober 2 l/2 % auf ,, 244,750,000= ,, 6,118,750 Fr. 6,118,750 zurückverlangt am 27. Oktober 2 l/2 % auf ,, 244,750,000= ,, 6,118,750 Vergleichen wir diese Emissionsreduktionen mit denen des Vorjahres, so gelangen wir zu folgendem Resultate: Im Jahre 1903 waren zurückgezogen: 10 % der Emission = Fr. 24,150,000 während 134 Tagen 5% ,, ,, - ,, 12,075,000 ,, 141 ,, 2 1/2 % * = ,, 6,037,500 ,, 12 ,, was einer durchschnittlichen Reduktion für jeden Tag des Jahres von Fr. 13,729,110 entspricht.

Im Jahre 1904 wurden zurückgezogen : 7 1/2 % der Emission == Fr. 18,356,250 während 80 Tagen 5 % ,, ,, = ,, 12,237,500 ,, 186 ,, 2 1/2 % -, ,, = , 6,118,750 .n 7 ,,

849 was einer durchschnittlichen Reduktion pro Tag des Jahres um Fr. 10,376,729 gleichkommt.

Es ergibt sich aus dieser Aufstellung eine Verminderung der Reduktion pro Tag um 3,4 Millionen Franken, woraus erhellt, daß die Emissionsbanken im verflossenen Berichtsjahre auch in dieser Richtung ihre Anstrengungen zur Hebung von Unzulänglichkeiten in unserem Notenwesen nicht erhöht, sondern gegenteils ganz beträchtlich reduziert haben.

IT. Staatskasse.

Personelles.

Keine Änderung.

Münzauswechlungsdienst.

A u s w e c h s l u n g . Der Verkehr hat wahrend des letzten Jahres bedeutend zugenommen infolge der Entwicklung der Fremdenindustrie und der sehr zahlreichen Auswechslungen, welche der Rückzug der Fünfzigrappenstücke verursachte.

Die nachstehenden Zahlen geben Aufschluß über den Umfang dieses Dienstzweiges: Auswechslungsbegehren von auswärts für . . Fr. 3,546,607 in 1668 Sendungen; 1656 Auswechslungen am Schalter . . . . 15 743,686 Ablieferungen an Militärschulen und Militäranstalten ,, 1,007,626 Aus dem Umlauf zurückgezogene abgeschliffene Fünfzigrappenstücke ,, 212,000 Fr. 5,509,919 oder Fr. 1,053,761 mehr als im Vorjahre.

Zur Bewältigung dieses Verkehrs stunden der Kasse folgende Beträge zur Verfügung.

Fr. 1,990,500 Vorrat auf 1.Januar; 1,170,000 neugeprägte Silberscheide- und Billonmünzen ; ,, 140,000 vom Staatsschatz in Paris gegen abgeschliffene Fünfzigrappen- und Fünffrankenstücke umgetauschte Silberscheidemünzen (von dem zur Auswechslung nach Frankreich gesandten Gesamtbetrage von Fr. 300,000 waren Fr. 160,000 in Fünffrankenstücke mit dem Bilde der sitzenden Helvetia bezahlt worden) ; Fr. 3,300,500 Übertrag

850

Fr. 3,300,500 Übertrag ,, 230,000 aus Italien gegen Gold zurückgezogene Münzen; ,, 605,625 von den schweizerischen Bundesbahnen durch deren.

Kreiskasse II und den Gilterbahnhof Bern zugestellte Beträge; ,, 1,688,924 Zusendungen der Kreispost- und Zollgebietskassea, sowie einiger Banken; ,, 415,461 herrührend von Auswechslungen am Schalter; Fr. 6,240,510 Die im Hinblick auf den Umzug in das neue Münzgebäude auf ein Minimum reduzierten Prägungen pro 1905 werden uns in diesem Jahre noch nicht gestatten, eine Reserve von Silberscheidemünzen anzulegen.

A b g e s c h l i f f e n e M ü n z e n . Über diesen Gegenstand wird in Ausführung des Postulats Nr. 638 ein besonderer Bericht erstattet werden, so daß wir an dieser Stelle darauf verzichten, auf Einzelheiten einzutreten. Immerhin können wir das, was wir in unserm letzten Geschäftsberichte über die Schwierigkeiten!

sagten, welche der Staatskasse durch den gegenwärtigen Zustand bereitet werden, voll und ganz bestätigen.

Diese Schwierigkeiten haben sich sogar noch bedeutend vermehrt infolge einer im Berichtsjahre stattgefundenen Invaslom fremder, namentlich aber französischer Silberscheidemünzen. Diese ungewöhnliche Einfuhr findet ihre Erklärung nicht etwa in einem Mangel an solchen Münzen, da wir allen an uns gerichteten Begehren entsprechen konnten, da ferner die von uns gelieferten Beträge diejenigen früherer Jahre erheblich überstiegen und uns am 31. Dezember noch ein Vorrat übrig blieb. Man ist deshalb genötigt, die Ursache auf Spekulationen von Privatpersonen zurückzuführen, ·welche aus diesem Verkehr Gewinn zogen.

Leider sind die so eingeführten Münzen alle mehr oder weniger abgeschliffen und es befindet sich unter ihnen auch eine große Zahl nicht mehr kursfähiger und beschädigter Stücke. Dies ist besonders bei den Fünfzigrappenstücken der Fall. Die Staatskasse hat während des verflossenen Jahres 424,000 solcher Münzen zurückgezogen und noch immer ist keine Abnahme derselben bemerkbar, weil stetsfort neue Beträge ins Land gebracht werden.

Eine Verminderung wird wohl erst dann konstatiert werden können, wenn die Begehren nach neuen Fünfzigrappenstücken einen ge-

851

wissen Umfang erreicht haben werden ; gegenwärtig aber stehen sie noch in keinem Verhältnis zu dem bewerkstelligten Rückzuge.

Tatsächlich trägt die Schweiz dermalen die Kosten der Heimschaffung der ausländischen Münzen.

F ü n f f r a n k e n s t ü c k e . Gegenwärtig liegen im Gewölbe für Fr. 420,000 Fünffrankenstücke mit dem Bilde der sitzenden Helvetia, welche, falls es der Umzug ins neue Münzgebäude erlaubt, in diesem Jahre umgeprägt werden sollen. Von den im Berichtsjahre umgeprägten Fr. 200,000 ist noch ein Vorrat von Fr. 100,000 vorhanden.

Postmandate.

Die der Postverwaltuug zur Bewältigung des Mandatverkehrs geleisteten Vorschüsse beliefen sich 1903 auf Fr. 70,280,500; ins Berichtsjahre sind sie auf Fr. 71,150,000 gestiegen.

Wahrscheinlich wird die Einführung des Postscheck- undGiroverkehrs eine Abnahme der Postmandate zur Folge haben, aber es ist kaum anzunehmen, daß diese Neuerung eine Verminderung der Vorschüsse herbeiführen wird.

Kassabestand auf Ende des Jahres.

L a u f e n d e Kasse . , In dieser Summe sind Fr. 180,622. 50 eingelöste, aber noch nicht verrechnete Obligationen und Coupons Inbegriffen.

Fr. 3,218,962. 50

Gewölbe: -1. Alte schweizerische, zur Umprägung bestimmte Fünffrankenstücke . . Fr. 310,000 2. Umgeprägte Fünf frankenstücke ,, 100,000 3. Silberscheidemünzen . . ,, 640,000 4. Über die Fehlergrenze abgenützte, an Belgien zurückzusendende Silberscheidemünzen . . . ,, 76,000 Übertrag

Fr. 1,126,000 Fr. 3,218,962.50

852

Übertrag Fr. 1,126,000 5. Billonmiinzen . . . . ,, 446,000 6. Alte zur Einschmelzung bestimmte Nickelmünzen ,, 19,000

Fr. 3,218,962. 50

., Depotkasse: Neues Schweizergold

1,591,000.--

,, 10,000,000.-- Fr. 14,809,962. 50

T. Wertsckriftenverwaltung.

Personelles.

Infolge Hinscheid des frühern Wertschriftenverwalters, Herrn Heinrich Huber, wurde am 9. April der eidgenössische Staatsbuchhalter, Herr Vinzenz Schumacher, den wir bereits am 27. November 1903 zu dessen Stellvertreter bezeichnen mußten, definitiv an dessen Stelle befördert.

Für die Geschäftsübergabe fand in der zweiten Hälfte Mai an Hand der Lagerbücher eine Verifikation des Inhaltes sämtlicher Wertschriftonschränke unter Mitwirkung von zwei Beamten der Finanzkontrolle statt, welche zu keinen Bemerkungen Anlaß gab.

Bundesbahnverwaätung.

Zur Herstellung d'er 300,000 Bundesbahnobligationen für das 3 % (diff.) Anleihen vom 14. November 1903 von 150 Millionen Franken bedurfte es außerordentlicher Anstrengungen des mit dieser Arbeit betrauten Art. Institutes Orell Füßli in Zürich, um die rechtzeitige Ablieferung der nach Paris bestimmten Titel vor dem kontraktlich festgesetzten Termine (l- Mai) zu ermöglichen, welche dann in zwei Sendungen stattfand.

"Wir haben von dieser Titelgattung 3000 Reservestücke -- ohne Nummern -- erstellen lassen, die nebst der vom Vorjahre her noch intakt verbliebenen Serie H von 50 Millionen des 3l/2°/o Bundesbahnanleihens von 1902 im Gewölbe des Finanzdepartements verwahrt werden.

Münzreservefonds und Anleihensamortisationsfonds.

Laut letzter Staatsrechnung haben wir gemäß unseren Darlegungen im Geschäftsbericht pro 1903 (Bundesbl. 1.904, I, 591)

853

diese beiden Fonds auf Ende Jahres aus den Passiven der Kapitalrechnung, Seite 72 entfernt, Seite 80 in die dem Bunde gehörenden Spezialfonds I eingestellt und aus dem Wertschriftenportefeuille entsprechend dotiert.

Beim M ü n z r e s e r v e f o n d s mußte der noch nicht placierte Teil für die Baukosten des neuen Münzgebäudes reserviert bleiben, dagegen wird nun ein Teil des Prägungsgewinnes pro 1904 zu festen Anlagen verwendet werden können. Der Ertrag seines Titelbestancles wurde der Einnahmerubrik B. I. .^Angelegte Kapitalientl gutgeschrieben.

Zum bisherigen ordentlichen Amortisationsfonds, von dessen Guthaben hei der eidgenössischen Staatskasse auf 1. Januar 1904 bereits im Beginn des Rechnungsjahres Fr. 1,750,000 in inländischen Papieren, die einbezahlte VIII. Amortisationsquote von Fr. 1,000,000 dagegen erst Ende September in 3 % französischer Rente augelegt wurde, kam neu hinzu der ^Amortisationsfonds für Feldartilleriematerial 1903a, in welchen gemäß Bundesbeschluß vom 23. Juni 1903 (A. S. n. F. XIX, 651) jährlich ein Betrag von wenigstens l1/z Millionen Franken einzulegen ist. Da die im Budget vorgesehene I. Quote erst gegen Ende Jahres zu festen Anlagen disponibel wurde, so beschränkt sich der Übertrag in die oben erwähnte Einnahmenrubrik für diesmal auf den Ertrag des ordentlichen Amortisationsfonds.

Wertschriften des Bundes und der SpeziaDfonds.

Aus den infolge Kündigung- und Auslosung eingegangenen Fr. 404,000 und weitern disponi beln Geldern wurden für das Wertschriftenportefeuille für Fr. 3,279,500 inländische und für nominell Fr. 515,000 ausländische Titel angekauft.

Die K,onti der allgemeinen Wertschriften und der verschiedenen Spezialfonds erzeigen, zum Nominalwert eingestellt,, im Vergleich zum Vorjahre, folgenden Verkehr :

im Eingang im Ausgang Total

1904

1903

Fr.

13,687,281. -- 4,230,661. 86

Fr.

47,023,937. 60 26,181,397. 21

17,917,942. 86

73,205,334. 81

854

Die große Differenz erklärt sich aus dem vorjährigen Übertrag von rund Fr. 16,000,000 Titel in den Münzreserve- und den Anleifaensamortisationsfonds, der Konversion von Fr. 3,530,000 2s/*% englische Konsols in W/z^/oige und dem Umtausch von Fr. 770,000, 4% N. 0. B. und Fr. 2,000,000, 3 J / 2 % J. S. B.

in Bundesbahnobligationen, sowie verschiedener anderer Mutationen.

In obiger Aufstellung figurieren selbstverständlich [alle diese Posten in doppelter Aufrechnung.

Sodann hat die Wertschriftenverwaltung das bisherige Verfahren verlassen, in der Regel zuerst alle Titelerwerbungen für das allgemeine Portefeuille zu verbuchen und dann erst Ende Jahres aus diesem die einzelnen Spezialfonds zu dotieren, sondert sie hat die für letztere nach und nach disponibel gewordenen Gelder zu direkten Ankäufen verwendet.

Auch hierdurch werden die frühern Ziffern im allgemeinen Wertschriftenverkehr erheblich reduziert, ebenso die Zinsvergütungen, welche die Bundeskasse auf nicht angewendeten Kapitalien an die Spezialfonds leisten mußte, zudem werden in den Lagerbüchern unnötige Eintragungen und Löschungen vermieden.

Die detaillierten Inventare über sämtliche Wertschriften finden sich im Berichte zur eidgenössischen Staatsrechnung.

Bankdepositen.

Auf Grund von Art. 7 des Bundesgesetzes vom 1.0. April 1891 betreffend die Anlage eidgenössischer Staatsgelder und der Spezialfonds hat der Bundesrat im Berichtsjahre die bisherigen 28 schweizerischen Bankinstitute um eines vermehrt und den Gesamtkredit von Fr. 12,900,000 unter Belassung der bisherigen Konditionen erhöht auf Fr. 13,900,000.

Der Jahresverkehr betragt .rund 20 Millionen ; der Saldo zu gunsten der Bundeskasse beläuft sich auf Jahresschluß auf Fr. 8,661,668. 35, ist somit gegen Ende 1903 um rund J/4 Million zurückgegangen.

Das Guthaben der Bundeskasse bei den für den Dienst der eidgenössischen Anleihen speziell akkreditierten zwei Pariser .Bankinstitute betrug auf 31. Dezember 1904 zusammen Fr. 1,072,553.40 gegen Fr. 1,430,918. 75 auf Ende 1903.

855 Prüfung der Anlagewerte.

Das Finanzdepartemeot hat gemäß Art. 8 des Bundesgesetzes ·vom 10. April 1891 allmonatlich dem Bundesrate über die stattgehabten Mutationen in den Wertschriftenbeständen, den Bankdepositen, dem Wechselportefeuille und der Kasse Bericht erstattet.

An Hand der uns von jenem vorgelegten Inventare haben wir die vorgeschriebene alljährliche Prüfung der Anlagewerte und deren Übereinstimmung in bisheriger Weise vorgenommen.

Winkelriedstiftung.

Im Berichtsjahre gingen zu deren Gunsten folgende Beträge
Erträgnis aus dem Verlage verschiedener Schriften Gottfried Kellers Legat des Herrn Großrat Ferd. Affolter in Öschberg Von der schweizerischen philanthropischen Gesellschaft in Buenos Aires (s. Bericht pro 1898), Restanz Legat von Frau B. Trümpy in Glarus . .

Legat von Frau A. Forrer-Koller in Winterthur Legat von Frau Steiner-Spiller in Zürich .

Von diversen Privaten, Militärschulen und Verschiedenes Total Zuwendungen

Fr. 14,446. 93 ,, 10,000. --

,, ,,

8,502. 83 4,000. --

,, ^

1,000. -- 1,000. --

,,

565. 65

Fr. 39,515. 41

Zu den bisher aus dem Legat Dr. Schnyder ausgerichteten Renten kam im Berichtsjahr ein neuer ähnlicher Posten erstmals hinzu. Gestützt auf eine Eingabe des Regierungsrates von Zürich haben wir nach Antrag des Finanzdepartementes verfügt, es sei aus dem Ertrag der Winkelriedstiftung, welcher die Hälfte der Hinterlassenschaft Gottfried Kellers zugefallen ist, die Hälfte der Verpflegungskosten einer dürftigen Jugendfreundin des verstorbenen Dichters zu übernehmen. Der bezügliche erste Ausgabeposten beläuft sich auf Fr. 229. 50.

Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. I.

59

856

Kautionen und Depots.

Die der Wertschriftenverwaltung gemäß Art. 11 des Réglementes vom 25. Januar 1895 obliegende Überwachung dieser Hinterlagen zwecks Wahrung der fiskalischen Interessen des Bundes gab auch im Berichtsjahre zu keinen besondern Vorkehren gegenüber den Deponenten Veranlassung.

Die daherigen Bestände betrugen auf Jahresschluß : 1904

1903

Kautionen . 287 Fr. 8,502,033.80 Depots . . 13 y/ 15,499,784.--

271 Fr. 9,551.440.15 11 ,, 15,018,134,--

Gegenüber dem Vorjahre

282 Fr. 24,569,574. 15 ,, 24,001,817. 80 Verminderung Fr.

567,756.35

Eisenbahnfonds.

Anläßlich der Prüfung der Staatsrechnurig pro 1903 nahm die Bundesversammlung folgendes Postulat an : ,,Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten eine Vorlage über die Liquidation des Eisenbahnfonds zu unterbreiten und inzwischen dessen Bilanz entsprechend dem Erlös der Prioritätsaktien J. S. zu berichtigen, vorbehaltlich des Entscheides der Bundesversammlung über die Herbeiziehung der schweizerischen Bundesbahnen zur Deckung des daherigen Ausfalles.u Der Anregung betreffend die Abänderung der Bilanz wird bei der Aufstellung der Staatsrechnung für das Jahr 1904 Folge gegeben werden. Bei diesem Anlasse wird der Bundesrat der Bundesversammlung ebenfalls seine Anträge unterbreiten bezüglich der Deckung des Defizits dieses Fonds und seiner Übergabe an die Bundesbahnverwaltung.

Verschiedenes.

Außer der im ersten Abschnitt dieses Berichtes erwähnten Verifikation sämtlicher Wertschriftenbestände fand auch die anläßlich der Abnahme der im künftigen Jahre fälligen Coupous die übliche Revision durch die Finanzkontrolle statt, auf deren Geschäftsbericht verwiesen wird.

857 Durch die daselbst erwähnten 48 Schrankverhandlungen im Wertschriftengewölbe wurden 327 Geschäfte erledigt, wovon 131 auf Wertschriften und Spezialfonds entfallen. Ein Großteil von letzteren rühren her von Konversionen 4 %er Titel in 33/4 °/o (7 inländische Bankinstitute mit Fr. 3,155,000) und einer einzigen von 31/2 % in 33/4 % Obligationen. Von den übrigen 196 Posten, auf Kautionen und Depots entfallend, ist der größte Betrag der nämlichen Zinsreduktion zuzuschreiben.

Inventar.

a, Wertschriften, deren Aufbewahrung und Verwaltung der Wertschriftenverwaltung obliegt : Eigenes Portefeuille Fr. 23,661,577. 50 Münzreservefonds ,, 10,216,806.60 Anleihens-Amortisationsfonds ,, 7,834,816.70 Anleihens-Amortisationsfonds f. Feldartillerie ,, 1,408,560.-- Übrige Spezialfonds ,, 41,108,378.64 Eisenbahnfonds (die 77,151 J. S.-Prioritätsaktien nur noch à Fr. 500 eingestellt) . ,, 53,465,397. 15 Fr. 137,695,536. 59 b. Nur zur Aufbewahrung: Kautionen und Depots

,,

24,001,817. 80

Total Bestände auf Ende. 1904 . . . . Fr. 161,697,354. 39 Wenn wir von dem vorjährigen Total von. Fr. 160,764,306.65 die Differenz zwischen dem bisherigen Bilanzbetrag und dem Nominalbetrag der J. S.-Prioritätsaktien mit ,, 7,579,610. -- ebenfalls in Abzug ,, 153,184,696. 65 bringen, so gelangen wir zu einer Vermehrung in 1904 von Fr. 8,512,657.74

858

TI. Münzverwaltung.

Allgemeines.

Das Jahr 1904 hat der Münzverwaltung Zuschriften und Zusendungen von Zeitungsartikeln gebracht, in welchen über die Überschwemmung des G-eldverkehrs mit abgeschliffenen Silbermünzen geklagt wurde. Vielfach wurden ihr auch derartige Stücke direkt zugeschickt mit dem Ersuchen um Austausch. Dabei fehlte es nicht an Vorwürfen der Münzverwaltung gegenüber. Diese sah sich aber nicht veranlaßt, hierauf zu antworten; denn es waren ausnahmslos ausländische Silberscheidemünzen, welche in ihrem nicht mehr kursfähigen Zustande Anlaß zu Klagen gaben.

Da die Frage der abgeschliffenen SilberscheidemUnzen schon im Bericht der Staatskasse berührt worden ist, kommen wir an dieser Stelle nicht mehr darauf zurück.

Das neue Münzgebäude konnte, dank der anhaltend sehr günstigen Witterung, bis zum Spätherbst im Rohbau unter Dach gebracht werden. Das Jahr 1905 wird den innern Ausbau, die Erstellung der Einrichtungen und die Aufstellung der Maschinen bringen, so daß auf Beginn des Jahres 1906 die Eröffnung des Betriebes zu erwarten steht.

Im alten Münzgebäude wurde inzwischen, so gut es mit den immer mehr an Altersschwäche leidenden Maschinen und Einrichtungen ging, die F a b r i k a t i o n der Münzen und das Gummieren und Perforieren der P o s t w e r t z e i c h e n fortgesetzt.

Erstere beschäftigte ein Personal von 13 Arbeitern, letztere 5 Arbeiter und 3 Arbeiterinnen, zusammen 21 Personen.

Münzprägungen.

Genau mit Jahresschluß waren auch die im Voranschlag vorgesehenen Prägungen fertig ausgeführt und an die Staatskasse abgeliefert. Es betraf dies: 100,000 Zwanzigfrankenstücke. . Fr. 2,000,000 200,000 Zweifrankenstücke . . ,, 400,000 400,000 Einfrankenstücke . . . , , 400,000 400,000 Halbfrankenstücke . . . ,, 200,000 1,000,000 Zehnrappenstücke . . . ,, 100,000 1,000,000 Fünfrappenstücke . . . ,, 50,000 500,000 Zweirappenstücke . . . ,, 10,000 1,000,000 Einrappenstücke . . . ,, 10,000 4,600,000 Stücke im Nennwert von Fr. 3,170,000

859 Nebstdem kamen 40,000 Stücke schweizerische Fünffrankenstücke alten Gepräges zur Einschmelzung und Umprägung mit dem neuen Münzbilde. Damit sind von den ehemals herausgegebenen 2,126,000 Stücken Fünffrankcnstücke mit sitzender Helvetia 1,050,000 Stück mit dem neuen Bilde versehen, und es bleiben demnach von den alten noch 1,076,000 Stück ausstehend.

Auf Ende 1904 haben wir an eigenen Münzen folgende in Zirkulation, beziehungsweise in Emission : Fr.

4,650,000 Zwanzigfrankenstücke 93,000,000 2,126,000 Fünffrankenstücke 10,630,000 Fr.

6,250,000 Zweifrankenstücke . . 12,500,000 13,200,000 Einfrankenstücke . . 13,200,000 10,600,000 Halbfrankenstücke . .

5,300,000 31,000,000 20,500,000 Zwanwgrappenstücke .

4,100,000 27,500,000 Zehnrappenstücke . .

2,750,000 41,000,000 Fünfrappenstücke . .

2,050,000 8,900,000 24,500,000 Zweirappenstücke . .

490,000 44,500,000 Einrappenstücke. . .

445,000 935,000 194,826,000 Stücke im Nennwert von .

.

.

.

144,465,000

Dabei ist nicht außer acht zu lassen, daß die kleinen Münzsorten in sehr starkem Verhältnis dem Abgang unterworfen sind, so daß z. B. von den Einrappen tatsächlich kaum mehr als die Hälfte der herausgegebenen Stücke noch im Verkehr auffindbar sein wird.

Die Plättchen für die Gold-, die Silber- und die Kupfermünzen fertigte die Münzstätte im Berichtsjahre selbst an, während für die Nickelmünzeu die Plättchen in vorgearbeitetem Zustande bezogen wurden.

Das Barrengold für die Herstellung der Zwanzigfrankenstücke kam um Fr. 3. 99 per Kilogramm teurer zu stehen als letztes Jahr, nämlich im Durchschnitt auf Fr. 3447. 11 per Kilogramm

860

Feingold, gegenüber Fr. 3443. 12 im Vorjahre. Ebenso mußte für das Silber Fr. 2. 51 per Kilogramm mehr bezahlt werden als letztes Jahr; es kam im Jahre 1903 das Kilogramm Feinsilber im Durchschnitt auf Fr. 88. 57 zu stehen, dieses Jahr auf Fr. 90. 06.

Die durchschnittlichen. Herstellungskosten der geprägten Goldund Silbermünzen stellen sich wie folgt: ein Zwanzigfrankenstück 1904 : Fr. 20,092 (1903 : Fr. 20,06s), ein Zweifrankenstück 1904 : Fr. 0,754 (1903: Fr. 0,1«), ein Einfrankenstück 1904: Fr. 0,377 (1903: Fr. 0,372), ein Halbfrankenstück 1904: Fr. 0,m (1903: Fr. 0,i86).

Für die Münzplättchen zu den Zehnrappenstücken wurde per Kilogramm Fr. 4. 29 (1903: Fr. 4. 17), für diejenigen zu den Fünfrappenstücken Fr. 4. 32 (1903: Fr. 4. 24) bezahlt; das Kupfer zu den Legierungen kostete Fr. 1. 61 per Kilogramm.

Laboratorium.

Die Münzstätte führte im Berichtsjahre in ihrem Laboratorium folgende Untersuchungen aus: 40 Analysen von Goldbarren, 34 ,, ,, Goldtiegelgüssen, 20 ,, ,, fertigen Goldmünzen.

Total

Total

94 Analysen auf Gold.

14 Analysen von 133 ,, ,, 14 ,, ,, 6 ,, ,, 167 Analysen auf

Silberbarren, Silbertiegelgüssen, fertigen Silbermünzen, verdächtigen ausländischen Münzen.

Silber.

Daneben fanden periodisch Untersuchungen statt von Nickelund Kupfermünzen. Keine dieser Untersuchungen gibt Anlaß zu besondern Bemerkungen.

Die durchschnittlieh von der Münzstätte gefundenen Feingehalte der im Berichtsjahre geprägten Münzen sind folgende : Zwanzigfrankenstücke 899,905 Tausendstel Fünffrankenstücke 899 ,, Zweifrankenstücke 833,,, Einfrankenstücke 835 ,, Halbfrankenstücke 835,7 ,,

861 Wertzeichenfabrikation.

Die Zunahme des Bedarfs an fertigen Postwertzeichen gegenüber dem Vorjahre beträgt wieder volle 22,8 Millionen Stück.

Im Jahre 1903 bezog die Postverwaltung 290,8 Millionen, im Berichtsjahre 313,6 Millionen Stück fertige Marken. Vergleichsweise sei angeführt, daß der Bedarf im Jahre 1884 auf 99 Millionen, im Jahre 1894 auf 148 Millionen Stück sich belief.

Von den diesjährigen 313,6 Millionen fallen 211 Millionen Stück auf die Frankomarken und 2,6 Millionen auf die Taxmarken.

Auf die einzelnen Taxwerte verteilt, ergibt sich folgender Vergleich mit dem Vorjahre : Taxwert 2 Cts.

3 Cts. 5 Cts.

10 Cts.

12 Cts.

15 Cts.

in Millionen Stttck

1904 1903

.

.

.

.

.

.

.

.

. 43,o . 44,o

0,4 vyt

121,9

0,8

112,0

82,9 74,o

ö.ß fJW

3,4

6 ,o 3 5)8

U

Differenz 1904 . . -- l,o -- 0,4 + 9,» + 8,9 + 0,2 + 0,2 Taxwert 20 Cts.

1904 . . . .

1903 . . . .

6,8 5,2

25 Cts. 30 Cts. 40 Cts. 50 Cts.

in Millionen Stuck

28,a 25,2

4,6 3,4

6,2 5,8

4,* 3,*

1 Fr.

3 Fr.

3,2 2,8

0,8 0,6

Differenz 1904 . + 1,6 + 3,o + 1,2 +0,4 + 1,0 + 0,4 -- 0,* Im Jahre 1884 betrug der jährliche Bedarf an Frankomarken Taxe 5 Rappen nur 28,2 Millionen Stück, 1894 schon 43 Millionen, und mm 1904 volle 121,9 Millionen.

Nebenarbeiten.

Größere Nebenarbeiten, welche im Berichtsjahre von der Münzstätte ausgeführt wurden, sind : Auffrischung von Stempeln zum Drucke von Frankomarken, Anfertigung eines größern Postens silberner Gedenkmünzen für eine Zunft und 25 Stück goldener Medaillen im genauen Werte von Fr. 100 per Stück.

862 Falsche Münzen.

Um eine richtige Ausführung des im Bericht des Finanzbureaus erwähnten neuen Bundesratsbeschlusses vom 9. Februar 1904 betreffend die Zerstörung falscher und Ersatzleistung für zerschnittene echte Münzen zu erzielen, wurde die Münzstätte beauftragt, eine kurze Anleitung zur Erkennung falscher Münzen auszuarbeiten. Diese Anleitung erschien im Mai. Sämtliche amtlichen Stellen mit Geldverkehr erhielten Abzüge davon, und für weitere Verbreitung sorgte in verdankenswerter Weise auch die Presse.

Die Wirkung des Bundesratsbeschlusses vom 9. Februar blieb nicht lange aus. Die Münzstätte erhielt fortwährend von allen Seiten teilweise falsche, teilweise nur verdächtige Münzen zur Begutachtung eingesandt. Zu beeondern Maßnahmen sah sich der Bundesrat indessen nicht veranlaßt, denn unter den der Münzstätte zugestellten Falsifikaten befanden sich keine solchen, die eine weitere Beunruhigung des Publikums gerechtfertigt hätten..

B. Zollverwaltung.

I. Gesamtergebnisse der Rechnung.

Im Jahre 1904 erreichten die G e s a m t r o h e in n ahm e n der Zollverwaltung die Summe von . . . Fr. 53,850.624. 26 im Vorjahre 1903 hatten dieselben betragen ,, 53,361,589. 61 somit M e h r e i n n a h m e n pro 1904

. . Fr.

489,034.65

Für nähere Angaben über die Ursachen der Mehreinnahmen pro 1904 verweisen wir auf unseren Bericht zur Staatsrechnung, Abteilung Zollverwaltung.

Diesen Einnahmen steht eine Gesamtausgabe der Zollverwaltung pro 1904 im Betrage von . . Fr. 5,514,946. 42 gegenüber.

Budgetiert waren hierfür ,, 5,607,000.-- Ausgabenersparnis

Fr.

92,053.58

863

Übertrag Fr.

92,053. 58 Addiert man hierzu noch den Ertrag der Gesamtroheinnahmen der Zollverwaltung pro 1904 mit ,,' 53,850,624.26 so ergibt sich ein Gesamtbetrag von . . Fr. 53,942,677. 84 Im Voranschlag für das Jahr 1904 war als Gesamteinnahme der Zollverwaltung ein Betrag von Fr. 51,000,000.-- vorgesehen.

Mit Einschluß der Ausgabenersparnis stellt sich daher das e n d g ü l t i g e R e c h n u n g s r e s u l t a t der Zollverwaltung um . Fr. 2,942,677.84 günstiger als der Voranschlag.

II. Gesetze, Verordnungen, Verträge.

A. Zollwesen.

I . A n w e n d u n g d e s g e g e n w ä r t i g g ü l t i g e n Z o l l t a r i fs .

a. Leder, lohgare trockene Häute. Betreffend die Zollabfertigung der lohgaren trockenen Häute besteht ad 190/192 die Bestimmung, daß dieselben je nach ihrer Verwendung als Sohlenleder, Zeugleder oder Schmalleder etc., dem Ansatz von Fr. 16. -- bezw. Fr. 8. -- zu unterstellen sind. Im Verlaufe des Berichtsjahres ergaben sich bei der Zollbehandlung solcher Häute Anstände, indem die Empfänger ausnahmslos und ohne Rücksicht auf die Verwendung Zulassung zu Fr. 8. -- nach Nr. 192 verlangten. Diese Frage war am Schlüsse des Berichtsjahres noch nicht erledigt.

b. ZucJcerab fälle. Seit einer Reihe von Jahren bestehen Schwierigkeiten wegen der Zollabfertigung von sogenanntem Abfallzucker, der nach Tarif Nr. 447 zu Fr. 7. 50 per q. verzollbar ist. Auch im Berichtsjahre kamen zahlreiche Anstände vor, welche darauf zurückzuführen sind, daß künstlich in der Form von Zuckerabfall fabrizierter Zucker, der seiner Natur nach unter Nr. 448 des Tarifs zu Fr. 9. -- hätte fallen sollen, unrichtigerweise als Abfallzucker deklariert wurde. Ferner kam es öfters vor, daß Mischungen von wirklichem Abfallzucker mit geschnittenem Zucker, welche gemäß NB. nach Nr. 449 des Tarifs zu Fr. 10. 50 verzollbar erklärt sind, ebenfalls fälschlicherweise als Abfallzucker zu Fr. 7. 50 deklariert wurden. Um diesen Mißbräuchen nach Möglichkeit zu steuern, wird nun in zweifelhaften Fällen

864

jeweilen von den in Frage kommenden Zuckerfabriken der ausdrückliche Nachweis verlangt, daß ihre für die Schweiz bestimmten, als Abfallzucker deklarierten Sendungen wirklich aus natürlichen und nicht aus künstlich hergestellten Zuckerabfällen bestehen.

Der neue Zolltarif vom 10. Oktober 1902 wird in dieser Beziehung eine Verbesserung bringen, indem der Abfallzucker dem Zucker in Hüten, Platten, Blöcken etc. gleichgestellt ist.

c. Bier in Kesselwagen. Auf eine Anfrage betreffend die Verzollung von Bier in Kesselwagen eingeführt, ist entschieden worden, daß zum Nettogewicht ein Tarazuschlag von 30% in Berechnung zu kommen habe. Für Wein in Kesselwagen beträgt der Tarazuschlag 15°/o, für Sprit 20°/o. Die Festsetzung von 30°/o für Bier rechtfertigt sich im Hinblick auf das schwere Gewicht der Gebinde bei der faßweisen Einfuhr.

2. N e u e r Z o l l t a r i f vom 10. O k t o b e r 1902. Wie in unserm Geschäftsbericht pro 1903 gemeldet, waren die Vorarbeiten für die Aufstellung eines neuen Gebrauchszolltarifes in jenem Jahre noch nicht beendigt. Im Berichtsjahre dagegen konnten diese Vorarbeiten, mit Einschluß der Tarifentscheide und des Inhaltsverzeichnisses in deutscher und französischer Sprache, zu vorläufigem Abschluß gebracht werden; die italienische Übersetzung ist besorgt, die Drucklegung dagegen noch nicht fertig.

Es bleibt nun noch übrig, die Vertragstarife der Handelsverträge nach erfolgter Ratifikation der letztern in den neuen Gebrauchstarif aufzunehmen. Jedenfalls aber durfte es möglich sein, den künftigen Gebrauchstarif so rechtzeitig fertig /u stellen, daß derselbe noch vor dem Inkrafttreten des neuen Tarifgesetzes veröffentlicht werden kann.

3. U m g e h u n g der V e r z o l l u n g nach dem Bruttog e w i c h t . Im Geschäftsbericht über das Jahr 1902 haben wir erwähnt, daß in weiterer Ausführung der vom Bundesrate unterm 23. Oktober 1894 erlassenen Verordnung betreffend Berechnung eines Tarazuschlages auf den behufs Umgehung der Verzollung nach dem Bruttogewicht ihrer äußern Verpackung entledigten Warensendungen, und der im Bundesblatt 1899,1,10 gegebenen Erläuterung des Begriffs ,,Nettogewicht" infolge zu Tage getretener Mißbräuche noch präzisere Bestimmungen über die Anwendudg des Tarazusehlages aufgestellt worden seien. (Bundesblatt 1902, IV, I960 Im Berichtsjahre ist nun an verschiedenen Grenzpunkten die Wahrnehmung gemacht worden, daß gewisse Geschäftshäuser

865 die gesetzliche Verzollung nach dem Bruttogewicht g e w e r b s m ä ß i g umgehen, indem sie ihre Waren nach einer der Grenze zunächst gelegenen ausländischen Station beziehen, um sie von dort, ihrer Transportverpackung entledigt, über die Grenze einzubringen und zur Verzollung nach dem Nettogewicht mit Tarazuschlag anzumelden.

Da die in der Verordnung vom 23. Oktober 1894 festgesetzten Tarazuschläge sehr niedrig gehalten sind und bei einer Anzahl von Warenartikeln sogar erheblich tiefer stehen, als das Gewicht der transportüblichen Verpackung, so muß das gewerbsmäßige Auspacken von Waren jenseits der Grenze behufs der Verzollung nach dem Nettogewicht mit Tarazuschlag als ein Mißbrauch bezeichnet werden, durch welchen neben dem eidgenössischen Fiskus, namentlich die Handelshäuser im Innern der Schweiz, welche ihre Waren direkt beziehen, empfindlich geschädigt werden.

Wir haben uns deshalb veranlaßt gesehen, in Anwendung von Ziffer 7 der Verordnung von 1894, wonach gegen gewerbs-' mäßige Umgehung der Warenverzollung nach dem Bruttogewichte die geeigaeten Maßnahmen vorbehalten sind, zu verfügen, daß für alle von den betreffenden Firmen eingebrachten, der äußern Transportverpackung entledigten Warensendungen der gemäß Verordnung von 1894 zu erhebende Tarazuschlag zu verdoppeln sei.

Je nach Umständen müßten noch strengere Maßnahmen zur Abwehr dieser Mißbräuche getroffen werden.

4. B e z a h l u n g der Z o l l b e t r ä g e durch die Bundesb a h n e n. Von der Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen wurde im Berichtsjahr das Begehren gestellt, es möchte ihr gestattet werden, die Zahlungen an Zollgefällen, welche unter der Herrschaft der Privatbahnen teils an die Zollämter, teils an die sechs Hauptzollkassen in Basel, Schaffhausen, Chur, Lugano, Lausanne und Genf erfolgten, direkt an die eidgenössische Staatskasse zu leisten. Im Interesse einer Vereinfachung des Kassaverkehrs ist diesem Begehren entsprochen worden. Die Kontrollierung dieses Verkehrs geschieht nunmehr bei den Hauptzollkassen mittelst bloßer Gutscheine, während die Barzahlungen ausschließlich an die eidgenössische Staatskasse erfolgen.

5 . R e g u l a t i v ü b e r d i e Kon.tr o l l e d e r U h r e n m a c h e r e i - u n d B i j o u t e r i e - G e g e n s t ä n d e . Gemäß Bundesgesetz vorn 23. Dezember 1880 (A. S. n. F., V, 363) und Instruktion vom 1. November 1882 zu demselben (A. S. n. F..

VI, 588) haben die Zoll- und die Postverwaltung dem eidgenös-

866

sischen Amt für Gold- und Silberwaren bei der Einfuhr und Ausfuhr von Uhrenmacherei- und Bijouterie-Gegenständen ihre Mitwirkung zu gewähren. Die Geschäftsbeziehungen zwischen den drei genannten Verwaltungen waren bis anhin lediglich durch diejenigen Vorschriften des vorgenannten Gesetzes und der Instruktionen geregelt, welche die fragliche Materie beschlagen ; diese Vorschriften waren aber dort nicht übersichtlich zusammengestellt, sondern in einer Anzahl von Artikeln neben andern Vorschriften untergebracht. Im Verlaufe des Berichtsjahres wurde vom eidgenössischen Amt für Gold- und Silberwaren mit Rücksicht auf verschiedene Wahrnehmungen betr. die bisherige Überwachung dieses Verkehrs die Anregung gemacht, es möchten die in Frage stehenden Vorschriften zusammengestellt werden. Nach Rücksprache und im gegenseitigen Einverständnisse der drei interessierten Verwaltungen wurde nun unterm 25. Juli 1904 über die Kontrolle der Uhrenmachereiund Bijouterie-Gegenstände bei der Ein- und Ausfuhr ein Regulativ aufgestellt, welches am 1. August 1904 in Kraft getreten ist. Im weitern wurden zwischen der Zollverwaltung und dem eidgenössischen Amt für Gold- und Silberwaren betreffend die Kontrolle des Verkehrs über Basel eine besondere Vereinbarung getroffen mit Rücksicht auf den Umstand, daß dort ein Kontrolleur des genannten Amtes ständig stationiert ist, was bei andern Zollämtern nicht zutrifft. Diese Spezialbestimmungen sind ebenfalls auf den 1. August 1904 in Kraft erwachsen.

(>. Z o l l b e f r e i u n g für S c h i e n e n zur e r s t e n A n l a g e von E i s e n b a h n e n . Infolge Erlöschens der durch Bundesbeschluß vom 8. Juni 1895 (A. S. n. F., XV, 278) auf zehn Jahre erneuerten Zollbefreiung für Schienen zur ersten Anlage vom Bunde konzessionierter Eisenbahnlinien ist Ihnen mit Botschaft vom 25. November 1904 ein Beschlusses-Bntwurf für Verlängerung dieser Vergünstigung auf weitere 10 Jahre unterbreitet worden. Sie haben unsere Vorlage unterrn 22./2S. Dezember angenommen, und es wird der bezügliche Beschluß nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft treten.

7. V e r e d l u n g s v e r k e h r . Von der in Art. 5 des Zollgesetzes vorgesehenen Vergünstigung des zollfreien Veredlungsverkehrs ist.

wie aus den nachstehenden Zahlen ersichtlich, auch im verflossenen Jahr wiederum ein recht ausgiebiger
Gebrauch gemacht worden.

Es befanden sich am Ende des Berichtsjahres 571 Firmen -- gegenüber 380 im Vorjahre -- im Besitze einer Bewilligung für aktiven, und 496 -- gegenüber 462 im Vorjahre -- für passiven Verkehr.

867

In der zweiten Hälfte des Berichtsjahres ist verschiedenen Gesuchen um Bewilligung der admission temporaire für kleinere Posten rohe Baumwolltücher zum Bedrucken auf Grund von Gutachten des Vorortes des Handels- und Industrievereins in Zürich entsprochen worden.

8. L a n d w i r t s c h a f t l i c h e r G r e n z v e r k e h r . In den Geschäftsberichten der beiden vorangegangenen Jahre haben wir auf die Mißbräuche hingewiesen, welche mit bezug auf die zollfreie Einfuhr von Wein aus der Grenzzone zu Tage getreten sind und deren Beseitigung um so dringender geworden ist, als mit Inkrafttreten eines höhern Weinzolles die Verhältnisse sich noch wesentlich verschlimmern werden.

Im Geschäftsberichte pro 1902 haben wir uns auch über die Mittel geäußert, durch welche den Mißbräuchen entgegengetreten werden könnte, und dabei in erster Linie den Erlaß einer Gesetzesnovelle erwähnt, durch welche die Erleichterung des zollfreien Grenzverkehrs überhaupt nur solchen Bewohnern der Schweiz eingeräumt werden sollte, welche in der schweizerischen Grenzzone von 10 km. landeinwärts ihr ständiges Domizil haben, während die gegenwärtigen Gesetzesbestimmungen jedem Bewohner der Schweiz, der in der jenseitigen Grenzzone Liegenschaften als Eigentümer, Nutznießer oder Pächter bewirtschaftet, bezw. bewirtschaften läßt, also auch solchen, welche im Landesinnern oder gar an der entgegengesetzten Grenze wohnen, jene Erleichterung einräumen; im fernem sei auf dem Verordnungswege zu bestimmen, daß nur frische oder gekelterte Weintrauben auf Zollbefreiung als rohe Bodenerzeugnisse (Art. 3, lit. n, des Zollgesetzes) Anspruch haben sollen, während neuer Wein nicht als rohes Bodenerzeugnis zu betrachten und daher als zollpflichtig zu erklären sei.

In weiterer Verfolgung dieser Angelegenheit glaubten wir vorläufig von einer Änderung des Zollgesetzes Umgang nehmen zu sollen, dagegen haben wir unterm 15. März 1904 auf den Antrag unseres Zolldepartements eine Änderung der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz in dem Sinne beschlossen, daß neuer Obst- und Traubenwein nicht mehr zu den rohen Bodenerzeugnissen zu zählen sei und daß die landwirtschaftlichen Freipässe nur für das laufende Jahr Gültigkeit haben sollen, letzteres in Abänderung der Bestimmung, wonach für Wein eine Einfuhrfrist bis zum 31. März des darauffolgenden Jahres eingeräumt war.

(Vollziehungsverordnung : A. S. n. F. XV, 22, Art. 155, 159 und 160; Bundesratsbeschluß von 15. März 1904: A. S. n. F. XX, 36.)

868

Dieser Beschluß gab den Genfer Besitzern von in deiZone gelegenen Rebgütern Veranlassung, an die genferischen Vertreter in den eidgenössischen Räten das Begehren zu stellen, beim Bundesrate dahin zu wirken, daß die zollfreie Zulassung des in der Grenzzone durch Bewohner der Schweiz produzierten Weines auch fernerhin gestattet werden möchte.

In der Note, mit welcher ein genferisches Mitglied des Ständerates die fragliche Petition einbegleitete, wurde zu deren Begründung hervorgehoben, daß zahlreiche genferische Eigentümer von Rebgütern in der Grenzzone daselbst für das Pressen der Trauben, sowie zur Einkellerung des Weines bis zu dessen Einfuhr nach der Schweiz besondere Einrichtungen besitzen, welche an Wert verlieren würden, wenn inskünftig nicht mehr der Wein, sondern nur das Rohprodukt, die Trauben, zollfrei eingeführt werden dürften. Hierzu ist nun zwar zu bemerken, daß von za. 1080 Bewohnern des Kantons Genf, welche im Jahre 1903 die Berechtigung zur zollfreien Einfuhr von in der Grenzzone erzeugtem Wein besaßen, za. 730 nicht den Wein, sondern die frischen, bézw. gestampften Weintrauben eingeführt haben, so daß für die große Mehrzahl der Einfuhrberechtigten der Beschluß vom 15. Marx überhaupt keine Beschränkung zur Folge gehabt hätte. Nur zirka 350, und zwar meistenteils solche, welche größere Quantitäten produzieren und diesen Wein somit in den Handel bringen, haben vergorenen Wein eingeführt. Immerhin ist zuzugeben, daß die Mißbräuehe, denen durch den Bundesratsbeschluß vom 15. März zunächst entgegengetreten werden wollte, hauptsächlich aus dem Pachtverhältnis entstanden sind, indem es für die Zollverwaltung geradezu unmöglich ist, mit Sicherheit festzustellen, ob ein Pachtverhältnis ein reelles oder ein auf Benachteiligung des eidgenössischen Fiskus abzielendes fiktives sei.

Im Hinblick auf diese Sachlage haben wir dann unterm 1. Juli 1904 auf den Antrag des Zolldepartements beschlossen, es sei dieses Departement, in prinzipieller Festhaltung am Bundesratsbeschluß vom 15. März ermächtigt, vorläufig versuchsweise und auf Zusehen hin, den Weinertrag ab denjenigen auf ausländischem Gebiete innerhalb der Grenzzone von 10 km. gelegenen Grundstücken, welche Einwohner der Schweiz als Besitzer oder Nutznießer -- mit Ausschluß von Pächtern -- selbst bebauen oder auf eigene Rechnung durch
Drittpersonen bebauen lassen, wie bisanhin und mit provisorischer Wiederherstellung der durch deu Beschluß vom 15. März abgeänderten, bezw. gestrichenen Bestimmungen der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz zollfrei zuzulassen.

869 Für die Pächter bleibt somit der Beschluß vom 15. März maßgebend. ' Wir verhehlen uns nicht, daß unser Beschluß vom 1. Juli zu gunsten der Besitzer und Nutznießer nur von transitorischer Bedeutung sein kann und daß eine grundsätzliche Entscheidung dieser Frage über kurz oder lang wird getroffen werden müssen.

Wir halten indessen dafür, es sei nun vorerst die Rückwirkung des erhöhten Weinzolles auf den zollfreien Grenzverkehr abzuwarten, und die Behandlung dieser Angelegenheit erst nach den hierbei gemachten Erfahrungen wieder aufzunehmen, dann aber eine Lösung herbeizuführen, welche den allgemeinen Landesinteressen entspricht, auch wenn Privatinteressen dabei hintangesetzt werden müßten. Eine genaue Umschreibung des Begriffs ,,Grenzverkehr a wird dabei unerläßlich sein.

Es verträgt sich auch nicht mit dem Begriff ,,Grenzverkehr", daß der in der veltlinischen Grenzzone gewonnene Wein zollfrei via Gotthardbahn nach dem .Innern der Schweiz in den Handel gebracht werde. Die Zollbefreiung soll sich auf die Einfuhr über das im landwirtschaftlichen Freipaß angegebene, dem Produktionsorte zunächst gelegene Zollamt beschränken, wogegen Einfuhren, welche unter andern Bedingungen stattfinden, des Anspruchs auf Zollbefreiung verlustig gehen.

Bündnerische Weinproduzenten glaubten, die Zollentrichtung für die über Chiasso geleitete Einfuhr von Veltlinerwein dadurch umgehen zu können, daß sie den Wein zuerst bis an das biindnerische Grenzzollamt verbrachten, um gegen Löschung des landwirtschaftlichen Freipasses dessen zollfreie Abfertigung zu bewirken und alsdann für die gleiche Ware, nachdem sie Inlandsgut geworden, sofort einen gewöhnlichen Freipaß zum Transit über italienisches Gebiet und zur zollfreien Wiedereinfuhr über die Station Chiasso im Sinne von Art. 104, Ziffer l, der Vollziehungsverordnung zum Zollgesetz zu verlangen. Infolgedessen sah sich unsere Zollverwaltung veranlaßt, die Freipaßabfertigung nach Chiasso für den im Grenzverkehr zollfrei über die bündnerische Grenze eingebrachten Veltlinerwein als unstatthaft zu erklären.

9. G r e n z b e r e i n i g u n g bei K o n s t a n z . Die im letztjährigen Geschäftsbericht erwähnten Verhandlungen mit der Großherz. Bad. Regierung betreffend eine auf das Schlußprotokoll zur Übereinkunft wegen Regulierung der Grenze bei Konstanz vom 28. April 1878,
bezw. 24. Juni 1879 (A. 8. n. F. IV, 282) sich stützende Grenzbereinigung am Grenzbache zwischen Emmishofen und Tägerweilen sind im Berichtsjahre nicht zum Abschlüsse

870

gelangt. Es wäre zu wünschen, daß diese Angelegenheit vor Inkrafttreten des neuen Zolltarifs bereinigt werden könnte, da die notwendige Verlegung des Zollhauses Tägerweilen an die äußerste Grenze damit im Zusammenhang steht.

10. Z o l l b e h a n d l u n g des Schiffsverkehrs auf dem L a n g e n s e e . Nach langen und mehrmals unterbrochenen Verhandlungen ist an Stelle der im Jahre 1900 gekündeten Übereinkunft über die Zollbehandlung des Schiffsverkehrs auf dem Langensee nunmehr zwischen unserer Zollverwaltung und der Dampfschiffahrtsunternehmung auf dem Langensee gegen Ende des Berichtsjahres eine Einigung betreffend den Abschluß einer neuen Übereinkunft zu stände gekommen, in welcher die Beziehungen zwischen den beiden Verwaltungen genau geregelt sind.

11. Z o l l a b f e r t i g u n g des R e i s e n d e n g e p ä c k s in Chiasso. Bei Beratung des Geschäftsberichtes pro 1903 im Ständerate erklärte sich die Kommission von der in diesem Berichte enthaltenen Auskunft über die Zollbehandlung des Personenverkehrs im Bahnhof Chiasso nicht ganz befriedigt, indem gegenüber dem mit Nachtzügen reisenden Publikum mehr Rücksicht getragen und die Revision auf einzelne, größere Gepäckstücke beschränkt werden sollte.

Es liegt uns daran, hier ein für allemal festzustellen, daß die Gepäckrevision im Reisendenverkehr sich überhaupt nur auf Stichproben beschränkt, d. h. auf solche Gepäckstücke, die nach Beschaffenheit und Umfang zollpflichtige Waren enthalten könnten.

Wer je einer zollamtlichen Gepäckrevision an der Grenze beigewohnt hat, wird bestätigen müssen, daß eine große Zahl von Gepäckstücken gestützt auf die Erklärung des Reisenden, daß sie nur getragene Effekten enthalten, ohne Revision passieren.

Mit bezug auf den um Mitternacht in Chiasso eintreffenden Schnellzug Mailand-Luzern ist nun seit 1. Juni 1904 -- vorläufig provisorisch -- die weitere Erleichterung getroffen, daß die Revision des Handgepäcks in dem Bahnwagen selbst vorgenommen wird, während vorher die Reisenden sich in den Revisionssaal zu begeben hatten. Das für die Zollabfertigung dieses Nachtschnellzuges aufgestellte Regulativ bestimmt folgendes: 1. Handgepäck. Die Revision des Handgepäcks in den Wagen findet in der Weise statt, daß ein Zollbeamter und ein Zollaufseher sofort nach Ankunft des Zuges durch jeden Wagen gehen und nach allgemeiner Anfrage, ob Zollpflichtiges anzumelden sei, diejenigen Gepäckstücke öffnen lassen, deren Revision ihnen nötig erscheint.

87 î ingeschriebenes Gepäck. Bei Aukunft des Zuges begibt sich ein Zollbeamter mit einem Aufseher zum Gepäckwagen 'und läßt an Hand der ihm vom Zugführer zu übergebenden Ladliste nach seinem Ermessen einige Stücke des nach schweizerischen Stationen bestimmten Gepäcks herausnehmen und durch das Bahnpersonal den dazu gehörenden Reisenden herbeiholen. Falls letzterer erklärt, daß sein Gepäck zollpflichtige Waren enthalte, oder falls der Zollbeamte die Revision als angezeigt erachtet, läßt dieser die betreffenden Stücke ins Revisionslokal. verbringen. Dies hat auch zu geschehen, wenn der Eigentümer nicht zur Stelle gebracht · werden kann.

Es handelt sich also in beiden Fällen nur um einzelne Stichproben. Direkt nach dem Auslande kartiertes Gepäck wird keinen Zollformalitäten unterworfen.

Weiter kann unmöglich gegangen werden, wenn nicht ein yerfassungs- und gesetzwidriger Ausnahmezustand geschaffen wer-den soll. Daß der neue Zolltarif den Schmuggel fördern wird, kann als ganz zweifellos angesehen werden.

B. Alkoholgesetz.

An Mo'nopolgebühren auf eingeführten Spirituosen, alkoholhaltigen Fabrikaten und Rohstoffen zur Erzeugung gebrannter Wasser sind durch den Zolldienst Fr. 702,031.15 erhoben worden gegenüber Fr. 708,090.10 im Vorjahre. · ' · '. · · · C. Ausübung der Bundespolizei durch die Zollorgane mit bezug auf Sanitätswesen und Viehseuchen, Reblaus, Mass und Gewicht, Jagd und Vogelschutz, Fischerei, Zündhölzchen, Regale.

An tierärztlichen Untersuchungsgebühren haben die Zollämter ·Fr. 290,182. 88 erhoben gegenüber Fr. 294,839. 35 im Vorjahre'.

Durch die Zollorgane verzeigt wurden 29 Straffälle wegen ·Übertretung der viehseuchenpolizeilichen Vorschriften, 14 Fälle von Widerhandlung gegen das Zündhölzchengesetz, 6 Fälle von Verletzung des Pulverregals.

Wegen ungesetzlicher Eichzeichen wurden 14 Sendungen von Glaswaren bei den Eintrittszollämtern beschlagnahmt und den .zuständigen Kantonsbehörden überwiesen.

Von den eidgenössischen Grenzwächtern im Kanton Tessin sind 83 Übertretungen des Bundesgesetzes über Jagd und Vogelschutz lind 15 Übertretungen des Bundesgesetzes über Fischerei verzeigt worden. Ebenso haben dieselben auf ihren Streiftouren in den Berggegenden zirka 24,000 Fangvorrichtungen für kleine Vögel zerstört.

Bundesblatt. 57. Jahrg. Bd. I.

60

872

III. Zolleinnahmen.

A. Verteilung der Zolleinnahmen nach Budgetrubriken.

Einfuhrzölle Ausfuhrzölle . . .

Statistische Gebühren . .

Niederlags- und Waggebühren Bußenanteile und Ordnungsbußen . . . . .

Untermieten Verschiedenes : 1. Erlös aus dem Verkauf von statistischen Publikationen , Zolltarifen , Formularien etc. . .

2. Beitrag der Alkoholverwaltung an die Kosten des Zolldienstes . . .

1903.

1904.

Fr.

Fr.

53,258,808. 10 52,807,059. 95 139,187. 35 133,873. 46 179,407. 08 184,291. 76

Differenz.

Fr.

+ 451,748. 15" 5,313. 89+ 4,884.68 +

22,807. 30

22,390. 74

+

416. 5R

24,856. 57 62,115.93

19,851. 97 + 55,698. 41 +

5,004. 60 6,417. 52

113,933.80

99,418. 60

+

14,515. 20

44,623. 45

43,889. 40

+

734. 05-

Gesamttotal 53,850,624. 26 53,361,589. 61

+ 489,034. 65

B. Verteilung der Zolleinnahmen nach den einzelnen Zollgebieten..

1904.

1903.

Fr.

Fr.

I. Zollgebiet Basel . . 19,140,353. 07 18,872,871. 17 H.

,, Schaffhausen 12,923,507. 25 12,953,808. 34 III.

,, Chur . . 5,510,407. 04 5,477,525. 48 IV.

,, Lugano . . 4,726,037. 57 5,284,006. 59 V.

,, Lausanne , 3,788,847. 10 3,580,528. 62 VI.

,, Genf . . 7,532,557. 02 6,969,552. 93

Differenz.

Fr.

+ 267,481. 90 -- 30,301. 09 + 32,881. 56 -- 557,969. 02 + 208,318. 48 + 563,004. 09

Total 53,621,709. 05 53,138,293. 13 + Hierzu kommen noch die bei der Oberzolldirektion verrechneten Einnahmen für statistische Gebühren und der Beitrag der · Alkoholverwaltung . .

223,296. 48 + 228,915. 21 Gesamttotal 53,850,624. 26 53,361,589. 61

483,415.92

5,618. 73

+ 489,034. 65

873IV. Personalbestand der Zollverwaltung.

Auf 31. Dezember 1904 verfügte die Zollverwaltung über folgenden Personalbestand: Beamte. Angestellte..

Oberzolldirektion mit drei Abteilungen (Verwaltung, Inspektorat, Handelsstatistik) . . .

6 Gebietsdirektionen 58 Hauptzollämter 1 216 Nebenzollämter J .' '

42 84 510

2, 11 331

ö

Anmerkung. Von den Nebenzollämtern sind 116 durch Zivilpersonen besetzt, während 100 durch Grenzwächter besorgt werden, welche hiernach beim Bestand des Grenzwachtkorps mitgezählt sind.

53 Zollbezugsposten Anmerkung. Von diesen werden 17 durch Zivilpersonen, 2 durch kantonale Landjäger und 34 durch eidgenössische Grenzwächter besorgt ; letztere sind hiernach mitgezählt.

--

19

10 ---

-- 858

Zusammen

646 631

1221 1194

Vermehrung im Jahre 1904 (worunter 12 Grenzwächter).

15

27

Grenzwachtkorps : Grenzwachtchefs und Grenzwachtoffiziere Unteroffiziere und Grenzwächter Bestand auf 31. Dezember 1903

Es wurden neu kreiert: Im I. Zollgebiet l Kontrollgehülfenstelle, 6 Gehülfenstellen und 4 Aufseherstellen ; im II. Zollgebiet l Kontrolleurstelle, l Kontrollgehülfenstelle anstatt einer Gehülfenstelle, l Kassagehülfenstelle, 2 Gehülfenstellen, 2 Aufseherstellen; im III. Zollgebiet 2 Gehülfenstellen, l Aufseherstelle: im IV. Zollgebiet l Gehülfenstelle anstatt einer Kopistenstelle (bei der Gebietsdirektion), 3 Aufseherstellen; im V. Zollgebiet 2 Kontrollgehülfenstellen, wovon eine anstatt einer Gehülfenstelle (beim Entrepôt in Lausanne), 2 Gehülfenstellen.

l Aufseherstelle;

·874 im VI. Zollgebiet l Kontrollgehülfenstelle (noch nicht besetzt), -l Gehülfenstelle, 7 Aufseherstellen.

'Sine Gehülfenstelle im II. Gebiet wurde einstweilen nicht 'wieder besetzt; ferner wurden nicht ersetzt 2 invalide ehemalige Einnehmer und 2 invalide Gehülfen, die mit Tod abgegangen sind, und l invalider Gehülfe, der entlassen worden ist; eine Gehülfenstelle im Bureau des Grenzwachtchefs des V. Zollgebiets ist aufgehoben worden, die betr. Arbeiten werden größtenteils durch einen Grenzwächter-Unteroffizier besorgt.

Während des Berichtsjahres sind 62 Mann ausgetreten und zwar: 14 infolge Todesfall (9 Beamte und 5 Aufseher); 25 infolge Demission (5 Beamte und 20 G-renzwächter) ; 3 infolge Krankheit (l Beamter und 2 Grenzwächter); 20 infolge Entlassung (3 Beamte, l Aufseher und 16 Grenzwächter).

Außer den 20 Mann, die aus dem Grenzwachtkorps ausgetreten sind, wurden 29 Mann zu andern Funktionen bei der Zollverwaltung ernannt, nämlich : 2 als Abwarte bei Gebietsdirektionen und 27 als Aufseher.

Die Absenzenlisten ergeben folgende Ziffern : Zollgebietsdirektionen und Zollämter

1904

Urlaub . . . .

Krankheit . . .

Militärdienst . .

Total

1903

Tage 5,264 4,132 6,313 5,380 4,822 4,224 16,399

13,736

Grenzwache urenzwacne

1904

1903

Tage 853 723 5,286 5,464 -- -- 6,139

6,187

mithin beim Personal der Zollgebietsdirektionen und der Zollämter eine Vermehrung um 2663 Tage gegenüber dem Vorjahre.

Von 38 Zollgehülfen II. Klasse, welche an den Prüfungen für Beförderung in die I. Klasse teilgenommen, konnten 26 befördert werden.

Das Inkrafttreten des neuen Zolltarifs und der neuen Handelsverträge wird eine ganz erhebliche Vermehrung des Personals ·sowohl bei der Oberzolldirektion und den Gebietsdirektionen, als bei den Zollämtern und beim Grenzwachtkorps zur Folge haben,

875 über deren Umfang dermalen noch keine bestimmten Anhaltspunkte gegeben sind. Wir werden daher in den Fall kommen, im Voranschlag für das Jahr 1906 bedeutende Mehrausgaben für Besoldungen vorzusehen.

Aus Altersrücksichten ist der bisherige Direktor des III. Zollgebietes (Chur) Herr J. Thommen, von Med.erdorf (Baselland), geb. 1829, auf Ende Juni von seiner Stelle zurückgetreten, nachdem er während 41 Jahren im Dienste der Zollverwaltung gestanden. Als Nachfolger wurde gewählt Herr J. Schuppli von Gachnang (Thurgau), Vorstand des Hauptzollamtes 8t. Gallen.

Am 23. Dezember starb nach kurzer Krankheit der Direktor des VI. Zollgebiets (Genf), Herr Hippolyte Monnier, der während 43 Jahren der Zollverwaltung angehört und die Stelle eines Direktors seit 1892 bekleidet hat. Die Wahl seines Nachfolgers fällt nicht mehr in das Berichtsjahr.

Während seit einer langen Reihe von Jahren Unregelmäßigkeiten in der Kassaführung des Personals der Zollverwaltung nicht vorgekommen sind, hat im Berichtsjahr in 4 Fällen, wovon 2 schwererer Art, gegen fehlbare Beamte eingeschritten werden müssen.

Der Einnehmer am Zollamt Basel, bad. Rangierbahnhof, hat fortgesetzt größere Unterschlagungen begangen, die er durch geschickt bewerkstelligte Fälschungen der Bücher lange Zeit verheimlichen konnte. Die Entdeckung erfolgte bei Anlaß einer durch den Zollgebietsdirektor vorgenommenen Inspektion. Der ungetreue Beamte wurde sofort abberufen und den Gerichten des Kantons Baselstadt zur Aburteilung überwiesen. Der von den Gerichtsbehörden bestellte Bucherexperte hat den der Zollverwaltung innerhalb der Verjährungsfrist unterschlagenen Betrag mit Fr. 12,677. 25 ermittelt. Der Fehlbare wurde zu einer Zuchthausstrafe von 2 Jahren, zur Einstellung im Aktivbürgerreeht auf die Dauer von 5 Jahren nach Erstehung der Strafzeit, ferner zur Bezahlung des unterschlagenen Betrages an die Zollverwaltung verurteilt. Da nach erfolgter Entdeckung sofort ein Betrag von Fr. 2370 zurückbezahlt worden ist, so wird die Zollverwaltung mit Inanspruchnahme der vom Fehlbaren geleisteten Amtskaution von Fr. 6000 und seines ihm verbliebenen Vermögens für ihre Forderung voraussichtlich nahezu befriedigt werden.

Der Einnehmer beim Hauptzollamt Campocologno hat der Zollkasse einen Betrag von ca. Fr. 860 entnommen, den er für sich zu Privatzwecken verwendete. Dieser Fehlbetrag wurde von

876

ihm bald nach erfolgter Entdeckung zurückerstattet. Da aber der Tatbestand einer Unterschlagung vorlag, so wurde der Fehlbare seines Amtes enthoben und den Gerichten des Kantons Graubünden zur Aburteilung überwiesen. Das Kantonsgericht verurteilte ihn zu einer einmonatlichen Gefängnisstrafe und zu Fr. 50 Buße.

In den beiden andern Fällen handelte es sich um weniger bedeutende Unregelmäßigkeiten, die eine Überweisung an die Gerichte nicht nötig erscheinen ließen. Die Fehlbaren wurden dagegen auf administrativem Wege durch Rückversetzung an untergeordnete Stellen bestraft.

Infolge dieser Vorgänge sind mit bezug auf die Führung der Barhinterlagenkontrolle und deren Kontrollierung durch die inspizierenden Beamten und Gebietsrevisorate verschärfte Maßnahmen getroffen worden.

Y. Oberzolldirektion.

Über die Geschäftsführung der Oberzolldirektion ist nichts besonderes zu bemerken. Bei der fortwährenden Geschäftszunahme ist die baldige Einräumung besserer Bureau- und Magazinlokalitäten zum dringendsten Bedürfnis geworden.

Tl. Zollgefoietsdirektioneii und Zollämter.

Im Geschäftsbericht pro 1902 haben wir auf die mangelhafte Benutzung des neuen nach den Anforderungen der Basler Handelskammer erstellten mit Kabineneinrichtung versehenen eidgenössischen Niederlagshauses im neuen Güterbahnhof auf dem Wolf in Basel hingewiesen. Die Situation hat sich seither trotz Herabsetzung der Kabinenmiete nicht wesentlich verbessert. Beinahe die Hälfte der Kabinen im I. Stock ist nicht vermietet, so daß die Zollverwaltung jährlich mehrere tausend Franken zuschießen muß, um die von ihr an die Bundesbahnen zu entrichtende Jahresmiete decken zu können. Im künftigen Jahre werden sich voraussichtlich die Verhältnisse noch ungünstiger gestalten, da vom I.Januar 1905 an die Einlagerung von zum Denaturieren bestimmtem Sprit dahinfällt, was einen erheblichen Ausfall an Lagergebühren zur Folge haben wird. Ob mit Inkrafttreten des neuen Zolltarifs eine größere Frequenz des Niederlagshauses und der Kabinen sich einstellen wird, bleibt abzuwarten.

817

Die für das Hauptzollamt Lisbüchel bei Basel errichteten neuen Zollokalitäten wurden auf 1. Februar 1904 bezogen.

Infolge der Verlegung dieses Zollamtes an die Grenze gegen ·St. Ludwig mußte für die zollamtliche Abfertigung des Straßenverkehres Großhüningen-Basel eine Zollstelle errichtet werden, welche bis zur Fertigstellung des im Bau begriffenen Zollhauses ·an der Grenze gegen Großhüningen im alten Zollhause am Lisbilchel untergebracht und als ,,Nebenzollamt Hüningerstraßea auf 1. Februar eröffnet wurde. Dieses Nebenzollamt ist auch für die Pflanzeneinfuhr geöffnet, für die Einfuhr von Vieh dagegen geschlossen. Der Bezug des neuen Gebäudes wird Anfang 1905 stattfinden können.

Dem Begehren um Erweiterung des Revisionslokales für Reisendengepäck im badischen Personenbahnhof in Basel ist von ·den großherzoglich badischen Staatseisenbahnen in entgegenkommender Weise entsprochen worden. Bis zum Bezug der neuen Bahnhofanlage wird sich nun der Zolldienst mit dem erweiterten Lokal behelfen.

Voraussichtlich wird das Zollamt noch im Laufe des Jahres 1905 in das Verwaltungsgebäude im neuen badischen Güterbahnhof übersiedeln können, dessen geräumige Lokale gestatten werden, diesem wichtigen Hauptzollamt das für eine rasche Abwicklung der -Zollbehandlung nötige Personal zuzuteilen, was bei den beschränkten Raum Verhältnissen im bisherigen Güterbahnhof schlechterdings nicht möglich war.

Gegen Ende des Berichtsjahres wurden die seit längerer Zeit ruhenden Unterhandlungen betreffend Errichtung eines internen .Zollamtes für Güterabfertigung im Bahnhof Bern (s. Geschäftsbericht 1902) wieder aufgenommen.

Eine Hauptschwierigkeit bildet hierbei die Lokalfrage, von ·deren befriedigenden Lösung der weitere Verlauf der Verhandlungen abhängig sein wird.

Die im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnte Erweiterung der Zollabfertigungslokale im Güterbahnhof Schaffhausen hat noch immer nicht stattgefunden. Es wäre sehr wünschbar, daß die schweizerische und die großherzoglich badische Bahnverwaltung endlich sich über ein den Anforderungen unserer Zollverwaltung ·entsprechendes Projekt einigen könnten.

Nachdem im Jahre 1900 durch die damalige Nordostbahn «ine Erweiterung der Lokale des Hauptzollamtes Romanshorn im

878

dortigen Güterschuppen stattgefunden, welche indes von der Zollverwaltung nur als Notbehelf akzeptiert und auch von Seiten des?

Eisenbahndepartements nur als provisorische Anlage genehmigt wurde, liegt infolge der fortschreitenden Entwicklung des Verkehrs neuerdings die Notwendigkeit vor, die Zollokale im Güterschuppen zu vergrößern, da namentlich der Revisionsraum unzureichend ist und zu Störungen aller Art Anlaß gibt.

Wir haben infolgedessen die Generaldirektion der Bundesbahnen gestützt auf Art. 17 des Zollgesetzes eingeladen, dem bestehenden Übelstande abzuhelfen.

Der schweizerische Zolldienst in der Güterhalle Konstanz ist durch die Unzulänglichkeit der dortigen Lokalverhältnisse derart beeinträchtigt, daß eine regelrechte Warenkontrolle geradezu verunmöglicht wird. Die bei den badischen Staatseisenbahneu eingeleiteten Schritte zur Beseitigung dieses Übelstandes durch Lokalerweiterung haben bis jetzt nicht den gewünschten Erfolg gehabt. Unsere Zollverwaltung kann indessen ihre Forderungen nicht fallen lassen, und wird daher die bezüglichen Unterhandlungen gestützt auf die bestehenden vertraglichen Bestimmungen, weiter führen.

Im Geschäftsberichte pro 1902 haben wir erwähnt, daß infolgevon Verhandlungen mit der großherzoglich badischen Regierung betreffend Abänderung des Art. 10 der Übereinkunft vom 28. Juni 187t CA. S. X, 527) der Schweiz. Zollverwaltung nunmehr dio Berechtigung eingeräumt sei, an der sogenannten zollfreien Straße zwischen Konstanz und Kreuzungen auf schweizerischem Gebiet eine Zollabfertigungsstelle zu errichten, was ebensowohl im zolldienstlichen Interesse, als in demjenigen der dortigen Grennbevölkerung liegt. Inzwischen ist nun an der genannten Straße ein neues Zollgebäude erstellt und auf 1. November 1904 daselbst ein Nebenzollamt installiert worden. Der rege Verkehr, den dieses Zollamt schon unmittelbar nach seiner Eröffnung aufzuweisen hat, zeigt zur Geniige, wie notwendig dessen Kreierung gewesen ist.

Der bisherige Zollbezugsposten Osterfingen (Schaffhausen) wurde auf 1. Oktober 1904 in ein Nebenzollamt umgewandelt.

Über ein Gesuch der Zürcher Handelskammer um Wiederherstellung der eidgenössischen Zollniederlage, welche im Jahre1897 anläßlich der Kreierung eines Hauptzollamtes im Bahnhof Zürich wegen Mangel an Frequenz aufgehoben wurde, sind Ver-

879' handlungen im Gange, wobei es sich in erster Linie darum handelt, bezüglich der Lokalfrage mit den Bundesbahnen eine Verständigung herbeizuführen.

Das Zollamt Martinsbruck ist im Sinne von Art. 61 der VollziehungsVerordnung zum Bundesgesetz betreffend Förderungder Landwirtschaft vom 10. Juli 1894 für den Pflanzenverkehr wieder geöffnet worden.

Das bisherige Hauptzollamt Col des Roches wurde in ein Nebenzollamt umgewandelt und dem Hauptzollamt Locle unterstellt. Die Abfertigungsbefugnisse bleiben indessen unverändert

VII. Grenzschutz.

Das eidgenössische Grenzwachtkorps hatte am Schlüsse des .Berichtsjahres folgenden Bestand: GrenzwachtZ ahl Z ahl UnterGrenz.

.

chefs und Offiziere. Wächter, jj^ p^n Offiziere.

62 2 ' 14 1. Zollgebiet .

160 10 53 II.

,, 88 1 7 5 37 III.

62 4 1 6 45 1 10 98 6 187 9 56 2 18 vi.

,, 55 15 193 3 9 308 70 788 43 Zusammen 10 858

": : :

Bestand am Schlüsse des Vorjahres: Grenzwachtchefs und Offiziere Unteroffiziere und Grenzwächter somit eine Vermehrung um 12 Mann.

10 846'

Im ersten Zollgebiet ist, wie im letztjährigen Geschäftsberichte erwähnt, die bisherige Zweiteilung der Grenzwachtleitung aufgehoben und das Grenzwachtkorps dieses Gebiets einem einzigen Grenzwachtchef mit Sitz in Basel unterstellt worden. Diese Anordnung hat sich, wie vorausgesehen, bestens bewährt, schon deshalb, weil das Bureau des Grenzwachtchefs nunmehr mit der Direktion in direkter Verbindung steht, und die Aufsicht über das Korps im ganzen Gebiet eine einheitliche und intensivere geworden ist.

-·880 Die Neubewaffnung des Grenzwachtkorps mit dem Kurzgewehr, Mod. 1889/1900, vollzieht sich sukzessive nach Maßgabe der bewilligten Jahreskredite. Ende 1904 waren 375 neue Gewehre in Händen der Grenzwachtposten. Im abgelaufenen Jahre ist bei den eintägigen Schießübungen des Grenzwachtkorps bereits das neue Gewehr zur Verwendung gekommen.

Infolge von Beschwerden, welche über die Ausübung der Zollkontrolle an der Grenze bei Konstanz durch die dortige Grenzbewachung laut geworden und die auf den häufigen Personalwechsel im Rekrutendepot Kreuzungen zurückzuführen waren, hat die Zollverwaltung das dortige Rekrutendepot nach Schauhausen verlegt und dafür dem Posten Kreuzungen eine entsprechende Zahl älterer Grenzwilchter zugeteilt, wodurch eine gleichmäßigere Dienstausführung gesichert ist.

Der Grenzwachtdienst erfordert kräftige Leute, welche die Unbilden der Witterung zu ertragen vermögen. Bei der Rekrutierung wird daher eine sorgfältige, vertrauensärztliche Untersuchung verlangt, durch welche die unbedingte Diensttauglichkeit nachgewiesen sein muß. Um dem Grenzwachtkorps jüngere Kräfte zuführen zu können, besteht schon seit mehreren Jahren ·die Anordnung, daß für Besetzung von Zollaufseherstellen bei den Zollämtern nur ältere für diesen Dienst geeignete Grenzwächter berücksichtigt werden sollen, womit einerseits für Jüngern Nachschub Platz geschaffen und anderseits altern Grenzwächtcrn eine den Witterungseinfliissen weniger ausgesetzte Betätigung angewiesen werden kann. Da die Zahl der Zollaufseher jedoch bloß zirka 320 beträgt, während das Grenzwachtkorps dermalen einen Bestand von über 850 Mann aufweist, so ist es nicht möglich, die altern Grenzwächter sämtlich in Zollaufseherstellen unterzubringen, und deshalb befinden sich im Grenzwachtkorps auch altgediente, mit Gebrechen behaftete Leute, welche für den äußern Dienst nur in beschränktem Maße oder gar nicht mehr tauglich sind.

Jüngere Grenz Wächter, welche aus Gesundheitsrücksichten den Dienst nicht mehr in normaler Weise versehen können, kann die Verwaltung nicht beibehalten ; sie ist genötigt, solche Leute mit Soldnachgenuß gemäß Art. 10 des Besoldungsgesetzes zu entlassen.

Bei altgedienten Leuten dagegen, welche jahrelang im Grenzwachtdienst gestanden, und die einen andern Beruf nicht mehr zu ergreifen befähigt sind, wäre eine Entlassung, auch mit Soldnachgenuß, eine sehr harte Maßregel, und da ein Pensionsgesetz

881

für eidgenössische Beamte und Angestellte nicht besteht, so bleibt nichts anderes übrig, als solche Invaliden im Dienste zu behalten und dieselben, soweit es ihr Zustand und ihre Kräfte erlauben, zu leichtern Funktionen zu verwenden. Um in dieser Hinsicht einheitlich zu verfahren, haben wir folgende Verfügungen getroffen : 1. Grenzwächter, welche zwar für den äußern Dienst nicht mehr tauglich, aber immerhin noch zu leichterer Arbeit verwendbar sind, werden entweder als ,,halbinvalide Zollaufseher mit reduziertem Gehalt" größern Hauptzollämtern zur Verrichtung leichterer Arbeiten zugeteilt oder als ,,halbinvalide Grenzvrächter mit reduziertem Sold" im Grenzwachtdienste zur Verwendung als Plantons oder in ähnlicher Stellung beibehalten; 2. ganz arbeitsunfähig gewordene Grenzwächter sind als ,,invalide Grenzwächter mit reduziertem Sold" auf dem Etat des Postens, dem sie zuletzt zugeteilt waren, weiterzuführen ; 3. die Zuteilung ausgedienter, zu leichter Arbeit aber tauglicher Grenzwächter als ,,halbinvalide Zollaufseher mit reduziertem Gehalt" und die Festsetzung ihres Gehaltes steht gemäß Art. 50 des Zollgesetzes dem Zolldepartement, bezw. der Oberzolldirektion zu, desgleichen die Versetzung als ,,halbinvalide Grenzwächter mit reduziertem Sold", während bei gänzlicher Invalidität der Entscheid dem Bundesrat vorbehalten wird.

Auf Ende 1904 waren: 1. arbeitsunfähig und daher ganz invalid 8 Mann; 2. zu leichterer Arbeit fähig 9 Mann, wovon 4 als halbinvalide G-renzwächter und 5 als halbinvalide Aufsehe mit reduziertem Sold, bezw. reduziertem Gehalt auf dem Etat der Zollverwaltung figurieren.

VIII. Straftälle.

A. Zollübertretungen.

Auf Ende 1903 waren unerledigt geblieben 49 Straffälle neu hinzugekommen sind 1562 ,, Total 1904 1611 Straflälle im Vorjahr 1903 1554 ,, Vermehrung pro 1904 58 Straffälle

882

Diese Zollübertretungen fanden ihre Erledigung wie folgt: a. durch Verzicht auf die Verfolgung 52 b. durch freiwillige und unbedingte Unterziehung . . 1518 c. durch gerichtlichen Spruch: zu gunsten der Verwaltung l zu ungunsten der Verwaltung 2 Total Am Schlüsse des Jahres waren unerledigt: vor Gericht anhängig bei der Verwaltung pendent Gesamttotal 1904

Es betragen: Fr.

1. die umgangenen Zollgebühren . . 15,651.13 2. die eingezogenen Zollbußen . . . 42,243.86 3. der Anteil der Zollverwaltung . 17,327.37

1573

:* 35 1611

1903

Differenz

Fr.

Fr.

12,320. 51

+ 3330. 62

35,199.77

+7044.09

11,833.87

+5493.50

B. Durch das Zollpersonal verzeigte und von der Zollverwaltung liquidierte Übertretungen des Alkoholgesetzes.

Auf Ende 1903 unerledigt geblieben .

neu hinzugekommen Total 1904 im Vorjahr 1903 Verminderung pro 1904

l 32 33 37 4

Straffall Straffälle Straffälle ,, Straffälle

Ihre Erledigung fanden: a. durch Verzicht auf die Verfolgung 5 Straffälle b.

,, freiwillige und unbedingte Unterziehung 25 Am Schluß des Jahres waren unerledigt: a. vor Gericht anhängig b. bei der Verwaltung pendent Total

2 ,, l Straffall 33 Straffälle

Tabelle I.

Banknotenkontrolle.

Stand der

Ordnungsnummer. 1

schweizerischen Emissionsbanken auf 31. Dezember 1901.

Eingezahltes Kapital auf Jahresschluß.

Firma.

Fr.

1 2 3 4 5 6 7

St Gallische Eantonalbank Basellandschafüiche Eantonalbank

.

.

.

. St. Gallen Liestal

Bewilligte Emissionssumme auf Jahresschluß.

Fr.

Effektive Emission auf 31. Dezember 1904.

Deckungsart.

(Art. 12 des Banknotengesetzes.)

Fr.

Kantonsgarantie, idem, idem.

12,000,000 4,000,000 20,000,000

14,000,000 3,000,000 20,000,000

14,000,000 3,000,000 20,000,000

1,625,000

2,000,000

2,000,000

9,000,000 1,000,000 5,000,000

18,000,000 1,000,000 5,000,000

18,000,000 1,000,000 5,000,000

6,000,000 6,000,000

6,000,000 1,000,000

6,000,000 1,000,000

idem.

Wertschriften.

1,500,000

3,000,000

3,000,000

idem,

8,000,000

1,000,000

1,000,000

idem.

2,000,000 3,000,000

4,000,000 6,000,000

4,000,000 6,000,000

Geuf Herisau Basel Luzern Zürich

12,000,000 2,000,000 16,000,000 6,000,000 20,000,000

24,000,000 3,000,000 24,000,000 5,000,000 30,0006000

24,000,000 3,000,000 24,000,000 5,000,000 30,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Eantonsgarantie.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Eantonsgarantie.

Schaffhauseu Freiburg Lausanne Altdorf Stans Neuenburg

3,000,000 2,400,000 12,000,000 750,000 500,000 4,000,000

3,500,000 1,500,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

3,500,000 1,500,000 12,000,000 1,500,000 1,000,000 8,000,000

Wertschriften, idem.

Eantonsgarantie.

idem, idem, idem.

Neuenbunj Schaffhausen Glarus Solothurn

4,000,000 1,500,000 1,500,000 5,000,000

8,000,000 2,500,000 2,500,000 5,000,000

8,000,000 2,500,000 2,470,000 5,000,000

Wechsel-Portefeuille.

Eantonsgarantie.

idem, idem.

Sarnen Schwyz Locamo

500,000 1,500,000 1,500,000

1,000,000 3,000,000 2,250,000

1,000,000 3,000,000 2,250,000

idem, idem.

Wertschriften.

Freiburg Zug Lugano Basel Appenzell

21,000,000 2,000,000 2,000,000 10,000,000 500,000

5,000,000 3,000,000 4,000.000 10,000,000 1,000,000

5,000,000 3,000,000 4,000,000 10,000,000 1,000,000

208,775,000

244,750,000

244,720,000

Zweig anstallen: Thun, Burgdorf, Langenthal, Biel, St. Immer.

Banca cantonale ticinese · · Bellinzona Zweiganstalten; Locamo, Lugano, Mendrisio.

Bank in St Gallen .

. St Gallen Crédit agricole et industriel de la Broyé .

. . Estavayer Thur^auische Kantonalbank · ^Veinfelden Zweig anstalten: Frauenfeld, Romanshorn, Amrisweil, Bischofszell.

8 9

Wertschriften.

Wechsel-Portefeuille.

Wertschriften.

Eantonsgaran tie.

Zweiganstalten: Rorschach, St. Gallen.

10 11 12 13 14 15 17 18 21 23 24 26 27 28 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42

Zweiganstalt: Locamo.

Thurgauische Hypothekenbank . Zweiganstalten: Romanshorn, Kreuzungen.

Oraubündner Eantonalbank

.

. Frauenfeld

Zweiganstalten: Willisau, Schlipf heim, Sursee.

Banoue d u Commerce . . . .

Appenzell A -Rh Kantonalbank .

Bank in Basel · .

. . .

.

Bank in Luzern .

2jürcher Kantonalbank .

. .

. · .

Zweiganstalten : Winterthur, Affoltern a/A., Rüti, Uster, Andelfingen, Bülach, Borgen, Bauma, Meilen, Dielsdorf.

Bank in SchaEfhausen .

. . .

BaQQue cantonale fribour^eoise Banoue cantonale vaudoise .

Ersparniskasse des Kantons Uri Kantonale Spar- und Leihkasse von Nidwaiden . . . .

.Banque cantonale neuchâteloise .

.

Zweiganstalten: La Chaux-de- Fonds, Locle.

Banoue commerciale neuchâteloise .

Schaffhauser Kantonalbank Grlarner Kantonal bank .

. . .

.

.

.

Solothurner Kantonalbank .

Zweiganstalten: Ölten, Balsthal.

Obwaldner Kantonalbank Kantonalbank Schwyz .

.

.

.

Credito Ticinese Zweiganstalten: Lugano, Bellinzona.

Banque de TEtut de Fribourg Zuger Kantonalbank . .

.

Ranca Popolare di Lugano .

· .

Basler Kantonalbank . .

Appenzell I.-Rh. Kantonalbank . .

Chur

Total

Eantonsgarantie.

idem.

Eantonsgarantie.

idem.

Wertschriften.

Eantonsgarantie.

idem.

Tabeüe II.

Banknotenkontrolle.

General-Situation der

schweizerischen Emissionsbanken auf Ende jeder Woche des Jahres 1904.

19O4.

Emission.

Aus* Effektive gewiesene Zirkulation.

Zirkulation;

Notenreserve.

Ungedeckte Zirkulation.

Gesetzliche Bardeckung (40°/o der Zirkulation).

Verfügbare Barschaft.

Total Barvorrat.

Noten anderer Emissionsbanken.

Übrige Kassabestande.

Verhältnis des Barvorrats zu der effektiven Zirkulation.

ai. ;

242,470 242,400 242,049 239,630 235,644 235,644 235,631 234,049 232,552 231,773 231,462 231,324 232,238 232,634 232,656 232,146 232.293 232,709 232,709 232,680 232,329 230,837 229,198 229,133 228,609 229,614 232,873 232,492 232,053 229,260 229,248 229,218 229,178 228,962 227,929 227,892 227,620 227,370 229,472 232,639 232,608 232.684 235,628 242,560 243,750 243,714 242,911 242,468 242,246 241,406 241,179 242,413 244,720

239,524 237,662 234,467 228,560 229,485 228,334 226,533 223,014 223,556 223,679 222. 970 222.613 224,264 228,138 226,247 225,119 225,270 229,704 229,093 228,548 226,035 225,957 225,055 223,997 223,139 223,925 228,411 227,231 225,837 224,685 225,566 225,143 224,660 223,866 221,755 223,152 222,789 222,879 223,503 229,419 229,387 229,732 230,083 234,658 238,876 239,220 236,311 235,462 235,147 234,086 234,090 234,760 241,230

230,433 218,985 210,640 207,974 212,368 209,052 206,147 198,055 204,636 206,421 205,792 205,520 210,478 218,074 211,537 208,997 211,413 221,823 217,010 214,649 211,552 214,283 209,945 205,791 204,279 209,159 217,279 211,796 209.403 207,80d 213,024 211,732 209,162 205,428 206,751 ·209,329 208,216 208,455 212,283 220,349 218,543 218,458 219,065 224,028 228,554 228,208 219,028 216,715 218,759 212,569 216,027 224,061 234,105

12,037 23,415 31,409 31,656 23,276 26,592 29,484 35,994 27,916 25,352 25,670 25,804 21,760 14,560 21,119 23,149 20880 10,886 15,699 18,036 20,777 16,554 19,253 23,342 24,330 20,455 15,594 20,696 22,650 21,452 16,224 17,486 20,016 23,534 21,178 18,563 19,404 18,915 17,189 12,290 14,065 14,226 16,563 18,532 15,196 15,506 23,283 25,753 23,487 28,837 25,152 18,352 10,615

114,642 101,324 92,191 89,204 95,423 91,271 86,796 78,176 85,631 88,377 87,697 87,742 93,948 103,187 96,013 92,756 95,005 105,863 100,841 98,764 93,493 97,487 93,218 88,103 80,524 83,966 94,991 89,326 86,622 85,489 93,150 90,095 88,570 85,040 ·87,717 91,511 90,717 90,568 94,lö5 105,410 102,506 100,445 101,320 107,761 111,817 111,455 102,676 99,834 103,018 96,709 100,182 106,926 118,965

95,810 95,065 93,787 91,424 91,794 91,334 90,613 89,206 89,422 89,472 89,188 89,045 89,705 91,255 90,499 90,048 90,108 91,882 91,637 91,419 90,414 90,383 90,022 89,599 89,255 8'J,570 91,364 90,893 90,335 89,874 90,226 1 JO,057 89,864 89,546 88,702 89,261 89,116 89,152 89,401 91,768 91,755 91,893 92,033 93,863 95,551 95,688 94,524 94,185 94,059 93,634 93,636 93,904 96,e92

19,981 22,596 24,662 27.346 25,151 26,447 28,738 30,673 29,583 28,572 28,907 28,733 26.825 23,632 25,025 26,193 26,300 24,078 24,532 24.466 27,645 26,413 26,705 28,089 34,500 35,623 30,924 31.577 32,446 32,445 29,648 30.780 30,728 30,842 30,332 28,557 28,383 28,735 28,697 23,171 24,282 26,120 25,712 22,404 21,186 21,065 22,428 22,696 21,682 22,226 22,209 23,231 18,618

Durchschnitt Maxima Minima

234,319 244,720 227,370

228,431 241,230 221,755

213,186 234,105 198,055

20,833 35,994 10,615

95,461 118,965 78,176

91,372 96,e92 88,702

26,653 35623 18,648

1

29,904 36,780 20,998

2

i?. ;

24.

^ 1. Oktober 8.

,, 15.

,,

22.

; 29.

,,

5. November 12.

19.

,, 26.

^ 3. Dezember 10.

17.

,, 24.

115,791 117,661 118,449 118,770 116,945 117,781 119,351 119,879 119,005 118,044 118,095 117,778 116,530 114.887 115,524 116,241 116.408 115,960 116.169 115,885 118,059 116,796 116,727 117,688 123,755 125,193 122,288 122,470 122,781 122,319 119,874 120,837 120,592 120,388 119,034 117,818 117,499 117,887 118-098 114,939 116,037 118,013 117,745 116,267 116,737 116,753 116,952 116,881 115,741 115,860 1 1 5,ri45 117,135 115,140 118,025 125,193 114,887

9,091 18,677 23,827 20,586 17,117 19,282 20,386 24,959 18,920 17,258 17,178 17,093 13,786 10,064 14,710 16,122 13,857 7,881 12,083 13,899 14,483 11,674 15,110 18,206 18,860 14,766 11,132 15,435 16,434 16,877 12,542 13,411 15,498 18.438 15,004 13,823 14,573 14,424 11,220 9,070 10,844 11,274 11,018 10,630 10,322 11,012 16,683 18,747 16,388 21,517 18,063 10,699 7,125

le.,945 24,959 7,125

3738 2482 2155 1913 1865 1984 1734 1852 1806 1950 1707 1902 1824 2308 1873 1960 1720 3258 1913 2422 1913 1945 1979 2135 2144 2678 2844 2289 2256 .2091- - _ 2260 2522 2563 2848 2528 2563 2370 2445 2081 2762 2077 2611 1704 1706 1836 1612 1911 1786 1838 1996 2141 2491 2067

2177 3738 1642

4,50 50,2 53,7 4,50 4,50 56,2 4,00 57,1 4,00 55,1 56,3 4,00 4,00 57,9 60,0 4,00 58,2 4,00 57,2 4,00 57,4 4,00 57,3 4,00 55,4 4,00 52,7 4,00 54,6 4,00 55,6 4,00 55,1 4,00 52,3 4,00 53,5 4,00 54,0 4,00 55,8 4,00 54,5 4.00 55,6 4^00 57,2 4,00 60,6 4,00 59,9 4,00 56,3 4,00 57,8 3,50 58,6 3,50 ,,.58,9-- - 3,50 56,3 3,50 57,1 3,50 57,7 3,50 58,6 3,50 57,6 3,50 3,50 56,3 56,4 4,00 4,00 56,6 55,6 4,00 52,2 4,00 53,1 4,00 54,0 4,50 53,7 4,50 51,9 4,50 51,1 4,50 51,2 4,50 53,3 4,50 53,9 4,50 52,9 4,50 54,5 4,50 53,6 4,50 52,3 4,50 49,2 4,50 55,3 60,6 49,2

4,05 4,50 3,50

10O3.

Durchschnitt Maxima Minima

1

1904.

Prozente.

Zahlen in Tausenden. Franken.

2. Januar 9. ,, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 6. Februar 13.

,, 20.

,, 27.

,, 5. März 1*. r 19. ,, 26. ,, 2. April 9- T, 16. ,, 23. ,, 30. ,, 7. Mai 14. ,, 21. ,, 28. ,, 4. Juni 11. ,, 18. ,, 25. l 2. Juli 9. ,, 16. ,, ' 23. ,, 30. ,, 6. August 13.

,, 20.

,, 27.

^ 3. September 10.

Offizieller Diskontosatz der Schweiz.

Emissionsbanken.

2.

9.

16.

23.

30.

6.

13.

20.

27.

5.

12.

19.

26.

2.

9.

16.

23.

30.

Januar.

,, ,, ,, ,, Februar.

,, ,, ,, März.

,, ,, ,, April.

,, ,, ,, ,,

7. Mai.

14. ,, 21. ,, 28. ,, 4. Juni.

U. ,, 18. ,, 25. ,, 2. Juli.

9- ,, 16. ,, 23. ,, .

30. ,, 6. August.

13.

,, 20.

,, 27.

,, 3. September.

10.

17.

,, 24.

,, 1. Oktober.

8.

,, 15.

,, 2 * * 29.

,, 5. November.

12 » l9 * 26.

,, 3. " Dezember.

10.'

,, 17.

,, 24.

si. ;

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

19O3.

228,064 241,765 218,503

221,811 238,175 212,841

207,301 228,035 193,770

20,763 36,890 11,967

1904 Gold Fr. 109,114 == 92,4 »/o. Silber Fr. 8911 = 7,6 »/«.

88,670 110,670 72,568

88,727 95,270 85,136

118,631 121,993 114,968

14,510 27,315 7,922

» 1903 Gold Fr. 106,952 = 90,1 »/«· Silber Fr. 11,679 = 9,9 «/».

2317 352e 1778

57,2 62,5 51,2

4,06 4,50 3,50

Durchschnitt.

Maxima.

Minima.

883

Es betragen: 1. die umgangenen Monopolgebühren . .

2. die eingegangenen

Bußen

1904

1903

Differenz

Fr.

' Fr.

Fr.

230.17

274.72

-- 44. 55

828.76

990.66

--161.90

Der Straffall wegen unrichtiger Zolldeklaration von zollpflichtigem Kongregations- bezw. Institutsmobiliar als persönliches zollfreies Übersiedlungsgut und daheriger Zollverkürzung im Betrage von Fr. 1405. 66, welcher im letetjährigen Geschäftsbericht an ·dieser Stelle erwähnt wurde, ist durch bundesstrafgerichtliches Urteil vom 22. April 1904 zum Abschlüsse gelangt. Die Straffälligkeit wurde nur für die zuerst eingegangene Sendung angenommen, während bezüglich der zweiten Sendung Freisprechung erfolgte. Die Angeschuldigten wurden solidarisch zu einer Buße vom 8fachen Betrag des umgangenen, auf Fr. 608. 60 reduzierten Zolles verurteilt, ferner zur Bezahlung des einfachen umgangenen .Zolles und einer Urteilsgebühr von Fr. 300.

Gegen dieses Urteil reichten sowohl die Beklagten als auch die Bundesanwaltschaft, letztere als Vertreterin des Bundes, Kassationsbeschwerde ein, welche jedoch durch Urteil des Kassations·hofes vom 23. Juli 1904 verworfen wurde. Nachdem damit das Urteil des Bundesstrafgerichtes in Kraft erwachsen war, wurde die Buße im Betrage von Fr. 4868. 80 von den Verurteilten bezahlt.

Über die Verteilung von Zollbußen bestimmt Art. 60 des Bundesgesetzes betreffend das Zollwesen, daß dieselben zu je ·einem Dritteil dem Verzeiger, dem Kanton, in dessen Gebiet die Übertretung stattfand und die Untersuchung waltete, und der Bundeskasse zukommen. Der dem Verleider zufallende Dritteil wäre also nach Gesetz der Oberzolldirektion zugekommen, welche ihrerseits erklärte, zu Gunsten der eidgenössischen Winkelriedstiftung darauf verzichten zu wollen.

Der Bundesrat hat indessen mit der Motivierung, daß als Verzeiger die Oberzolldirektion zu betrachten ist, daß aber deren Beamte aus Gründen des Taktes auf derartige Belohnungen keinen Anspruch erheben können, daß die Zollübertretnng im Kanton Neuenburg stattfand, die Untersuchung aber vom Bundesgericht durchgeführt worden ist,

884

daß somit Art. 60 des Bundesgesetzes über das Zollwesen weder für Neuenburg noch für Waadt zutrifft, beschlossen, es sei die ganze Buße der Bundeskasse zu übergeben, welcher Schlußnahme entsprechend die Buße verrechnet wurde.

IX. Zollabfertigungen.

Die Zahl der Abfertigungen beträgt: pro 1904.

Einfuhr Ausfuhr Geleitscheine . . .

Durchfuhr . . . .

Freipässe Niederlagsscheine . .

pro 1903.

Differenz.

7,680,835 2,092,451 1,089,616 601,376 955,607 22,573

+ 589,924 + 204,067 + 93,705 + 30,238 + 54,904 42,755

Total 13,410,051 12,442,458 Hierzu kommen die statistischen Coupons .

636,132 619,262

+ 975,593

Gesamttotal

8,270,759 2,296,518 1,183,321 631,614 1,010,511 25,328

14,054,183

13,061,720

+

16,870

+ 992,463

Auf die einzelnen Zollgebiete verteilen sich die Abfertigungen wie folgt:

I.

II.

in.

IV.

v.

VI.

Zollgebiet Basel . .

pro 1904.

5,011,931

Schaffhausen Chur . .

Lugano .

Lausanne Genf . .

2,485,903 1,316,893 1,540,966 885,434 2,176,924

;i V)

Ï) 1} T)

pro

1903.

4,504,064 2,416,935 1,263,759 1,444,225 '763,611 2,049,864

Differenz.

-f 507,867 -|- 68,968 -j- 53,134 4- 96,741 + 121,823 4- 127,060

Total 13,418,051 12,442,458 +975,593 X. Handelsstatistik.

Die provisorischen Verkehrsziffern für das Jahr 1903 wurden am 16. Februar 1904 bekannt gegeben. Jahresband und Jahresbericht sind am 25. August, beziehungsweise in französischer Ausgabe am 16. September erschienen.

Seilage nuttn Berichte über die Zollverwaltung, Abschnitt X. Handdsstatisti

II

Spezialhandel der Schweiz nach Kategorien.

Kategorien.

i

III

IV

Einheit

Nummern

;

Wert

Menge

v

VI VII

Abfälle und Düngstoffe A. Apothekerwaven B. Chemikalien C. Farbwaren . .

Glas .

.

.

.

.

Holz Landwirtschaftliche Erzeugnisse Leder und Schuhwaren Kunst und Wissenschaft .

q·n 11 ·n

.

n 11 n n n

vm

Stück

A.

1904

1903

1904

1903

1904 (prov.)

1903

1904 (prov.)

q. netto

q. netto

q. netto

q. netto

Fr.

Fr.

Fr.

Fr.

1,498,140 53,378 869,340 128,399 125,370 3,463,893 946,778 51,118 39,786

1,397,809 62,294 899,042 125,575 118,103 3,656,839 768,935 48,033 43,341

ix.

X

q-

B . Maschinen u n d Fahrzeuge . . . .

A. Aluminium B. Blei C. Eisen D. Kupfer E . Nickel . . . .

F. Zink G. Zinn H . Edle Metalle, nicht gemünzt . . . .

J. Erze und Metalle, verschiedene .

Mineralische Stoffe Nahrungs- und Genußmittel

n n n n n n n ·n 11 11 11 n

XI Bier, Wein, Branntwein, Sprit: in Fässern

XII XIII

XIV

Hiiter

q-

Öle und Fette Papier A. Baumwolle B. Leinen etc C. Seide D. Wolle E. Kautschuk F. Stroh .

G. Konfektion

n )5

n n n n n n

A. Tiere

Stück

XV J XVI XVII

216,274 q. netto

Uhrenbestandteile

2,301

243,590 267 51,712 2,850,449 77,230 2,806 29,674 15,967 1,502 3,689 28,679,141 10,382,781

.

Total

. . .

. . .

.

.

q·n n

q-

. 1 Stück

Hiiter Hierzu : Gemünztes Edelmetall

q-

Stück 240,323 q. netto

460,851 15,726 305,305 46,557 1,568 738,395 41,732 8,728 14,119

571,030 16,581 330,231 51,799 1,695 769,224 52,321 8,293 16,388

Stück

Stück

8,432,048

8,942,162

q. netto

q. netto

2,265

4,074

297,676 681 58,472 3,238,420 91,880 2,922 29,387 17,185 1,647 11,010 30,827,672 10,760,731'

331,957

Hektol.

Hektol.

1,366,006

1,353,504

q. netto

q. netto

348,763 7,059 4,052 235,140 16,295 764 6,250 983 233 1,003 1,383,128 1,296,424

Hektol.

Hektol.

19,195 q. netto

211,778 167,372 364,445 73,930 56,323 113,003 5,324 50,809 25,998

4,538 84,734 176,630 2,356 63,621 30,201 1,071 8,266 5,569

Stück

Stück

Stück

337,242

312,121 q. netto

3,616

5,926 5,447 189,610 14,804 745 5,638 893 218 57 1,460,749 1,120,291

213,818 142,600 348,729 70,720 56,462 111,730 4,853 54,166 25,820

q. netto B . Tierische Stoffe .

Tonwaren Verschiedene Waren

Ausfuhr

Einfuhr

1903

Stück Uhren

Ausfuhr

Einfuhr

43,305 q. netto

23,971

14,495,693 7,090,958 26,602,058 7,490,657 5,330,859 29,466,135 8,868,147 30,420,165 22,019,271

13,416,979 8,546,831 28,236.775 7,636,423 5,305,933 31,964,479 7,952,632 29,073,048 23,943,762

3,934,124 7,960,715 8,872,735 17,852,509 366,049 5,964,622 569,104 8,307,299 10,220,693

5,024,743 7,929,904 8,756,006 18,419,278 372,642 6,202,004 655,113 8,424,728 10,871,661

889,765

938,012

109,625,634

114,034,001

2,654,421

2,838,089

8,890,528

8,582,381

29,555,295 146,240 2,081,084 58,860,396 15,638,985 1,342,300 2,043,620 5,402,790 46,343,915 139,451 82,066,512 280,121,642

34,991,356 416,050 2,317,919 66,066,531 18,238,719 1,396,250 2,022,100 5,867,270 42,611,748 206,800 87,941,981 290,983,769

50,212,999 1,834,213 325,711 9,492,855 2,436,096 143,355 276,739 398,327 17,311,441 4,869 6,128,581 119,253,603

52,643,732 2,267,252 308,220 10,287,253 2,700,526 138,558 305,488 434,954 18,460,273 15,392 6,007,930 119,706,326

38,352,423

38,103,524

740,789

887,875

14,785,321 10,674,520 89,843,392 14,538,040 157,208,114 58,821,605 3,996,965 3,511,931 32,345,445

14,654,128 11,900,337 92,267,127 14,924,078 167,663,167 57,743,809 3,771,665 3,200,743 33,319,366

382,839 4,508,658 173,863,259 2,110,238 242,217,769 20,933,215 1,174,383 10,002,810 11,991,075

415,634 4,825,39J 167,477,951 2,423,36( 235,671,52î 21,801,10!

1,096,031 11,522,22l 12,463,15|

64,214,642

63,567,780

13,535,255

12,451,90J

q. netto 5,056 81,732 180,633 2,556 62,178 31,543 968 8,611 5,924 . Stück 37,981 q. netto

46,738 484,038 26,019

48,411 512,591 26,727

83,661 223,844 2,528

83,999 245,361 2,465

12,204,161 6,163,902 10,434,208

12,387,152 6,419,532 10,554,333

13,713,130 754,674 2,210,693

14,617,13l 818,56l 2,450,1 ll

51,103,004 553,516 1,366,006

54,116,630 552,444 1,353,504

5,460,409 8,475,353 19,195

5,832,298 8,980,143 23,971

1,196,165,028

1 1,243,390,197

888,521,588

891,470,3«

443

713

55,926,503

83,239,280

28,211,427

42,577,4»

1,390

2,219

885Die handelsstatistischen Resultate (für die Einfuhr provisorische Wertungen) für das Jahr 1904 sind folgende: E i n f u h r : 1,243,3 Millionen Franken gegen 1,196 Millionen im Jahre 1903 und 1,128,6 Millionen im Jahre 1902.

A u s f u h r : 891,5 Millionen Franken gegen 888,5 Millionen im Jahre 1903 und 874,s Millionen im Jahre 1902.

Der Import übersteigt also den Export um 351,8 Millionen oder 28,3 %> und da einige Hauptartikel wie Weizen, Zucker und Sprit im Laufe des letzten Jahres starke Preiserhöhungen erfahren haben, so wird voraussichtlich nach der definitiven Bewertung sich noch ein stärkeres Überwiegen der Einfuhrziffern herausstellen.

Die Verkehrszunahmen und -abnahmen, auf Millionen Franken abgerundet, verteilen sich wie folgt auf die 4 Quartale: Quartal I.

II.

III.

IV.

Total Einfuhr +13 + 3 +12 +19 + 47 Ausfuhr +1 -- 2 -- 4 + 8 +3An der Mehrausfuhr im IV. Quartal nehmen hauptsächlich die Kategorien Seide und Uhren Anteil.

Die wichtigsten M e h r e i n f u h r e n sind folgende: Nahrungsmittel (Weizen + 4,5 Millionen) . . 10,9 Millionen Seide 10,5 ,, Eisen 7,2 ,, Kupfer und andere unedle Metalle 4,1 ,, Maschinen und Fahrzeuge 5,4 ,, Mineralische Stoffe 5,0 ö ,, Baumwolle, Leinen u n d Konfektion . . . .

3,8 ,, Holz 2,5 ,, Apothekerwaren, Chemikalien, Farbwaren . .

8,2 ,, Literatur und Kunst 1,9 ,, Papier 1,2 ,, Mit nennenswerten M i n d e r e i n f u h r e n sind vertreten: Edelmetalle, nicht gemünzt 3,7 Millionen Wolle, Kautschuk, Stroh sortiert 1,6 ^ Leder und Schuhe l,3 ,, Abfälle und Düngstoffe l,i ,, Landwirtschaftliche Produkte 0,9 ,, Vieh 0,6 ,,

886

Die M e h r a u s f u h r e n verteilen sich auf folgende Kategorien : Uhren und Uhrenbestandteile 4,1 Millionen Maschinen und Fahrzeuge 2,4 ,, Strohwaren l,4 ,, Abfälle und Düngerstoffe 1,1 ,, Tierische Stoffe 0,9 ,, Edelmetalle, nicht gemünzt 1,1 ,, Andere Metalle und Waren daraus . . . .

1,6 ,, Leinen, Wolle und Konfektion l,6 ,, · Farbwaren 0,6 ,, Literatur und Kunst 0,c ,, Nahrungsmittel 0,5 ,, davon : Schokolade und Cacaopulver . . .

+ 4,1 Käse --0,8 Kondensierte Milch --2,2 Obst frisch --0,8 Holz 0,2 ,, Verschiedene Waren 0,2 ,, M i n d e r a u s f u h r e n weisen folgende Kategorien auf: Seide (Bänder -- 1 , 3 ; Chappe --1,8;) Stickereien -- 2,7 6,6 Millionen Baumwolle (Kettenstichstickereien -- 3,1 ; Plattstichstickereien -- 6,4) 6,4 ,, Tiere .

1,1 ,, Chemikalien 0,1 ,, Mineralische Stoffe 0,1 ,, Für nähere Angaben muß auf den in der zweiten Jahreshälfte erscheinenden Jahresband verwiesen werden.

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Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über seine Geschäftsführung im Jahre 19O4.

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1905

Année Anno Band

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12

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Numéro d'affaire Numero dell'oggetto Datum

15.03.1905

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791-886

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