Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten/ Änderung des Tierseuchengesetzes/Änderung des Tierschutzgesetzes Mit der Schaffung eines Bundesgesetzes über die Umsetzung des Übereinkommens über den internationalen Handel gefährdeter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen werden diejenigen Teile der heutigen Artenschutzverordnung, die Eingriffe in grundrechtsgeschützte Positionen ermöglichen, auf die Stufe eines formellen Gesetzes gehoben. Bei der Revision des Tierseuchengesetzes geht es hauptsächlich um die Verstärkung der Präventionsmassnahmen. Das Tierschutzgesetz wird in einzelnen Punkten nachgebessert und aktualisiert.

Vernehmlassungsfrist: 31. August 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Telefon 031 323 85 16, Fax 031 323 85 94, www.bvet.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

26. Mai 2010

2010-1236

Bundeskanzlei

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