Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung von Artikel 123b BV über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät Am 30. November 2008 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern» und einen neuen Artikel 123b BV angenommen. Der Bundesrat hat entschieden, diese als zu unpräzis erachtete Bestimmung auf Gesetzesstufe zu konkretisieren, um namentlich die Rechtssicherheit zu garantieren. Der Vorentwurf, welcher aus einer Änderung des Artikels 101 StGB besteht, sieht vor, strafbare Handlungen nach den Artikeln 187 Ziffer 1, 189, 190 und 191 StGB als unverjährbar zu erklären, wenn sie an Kindern unter 10 Jahren begangen worden sind.

Vernehmlassungsfrist: 4. Oktober 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Fachbereich Straf- und Strafprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 19, Fax 031 312 14 07, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. Juni 2010

3930

Bundeskanzlei

2010-1354