Mitteilung des Fachorgans der interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (HSM Fachorgan) Konzentration der hochspezialisierten Medizin: Anhörung HSM-Bereich «Behandlung von Schwerverletzten» 1.

Mit der 2009 in Kraft getretenen interkantonalen Vereinbarung zur hochspezialisierten Medizin (IVHSM) haben die Kantone ihre Kompetenz, den Bereich der hochspezialisierten Medizin zu definieren und zu planen, einem interkantonalen Gremium, dem Beschlussorgan der IVHSM delegiert. Dieses stützt seine Beschlüsse auf Anträge des HSM Fachorgans, eines aus inund ausländischen Mitgliedern bestehenden Expertengremiums. Die IVHSM bestimmt, dass das HSM Beschlussorgan anstelle der Kantonsregierungen für Leistungen der hochspezialisierten Medizin eine interkantonale HSM Spitalliste nach Artikel 39 KVG erstellt. Das HSM Beschlussorgan hat das Fachorgan beauftragt, die Anhörung der Parteien durchzuführen.

2.

Das HSM Fachorgan gibt den Parteien daher Gelegenheit, zu den auf der Grundlage seiner Koordinations- und Konzentrationsüberlegungen erfolgten Zuteilungsoptionen, die im Bericht vom 14. Dezember 2010 des HSM Fachorgans dargelegt sind, Stellung zu nehmen. Die Parteien werden hiermit eingeladen, bis zum 25. Januar 2011 (diese Frist kann nicht erstreckt werden) nach Publikation im Bundesblatt dem Fachorgan ihre schriftliche Stellungnahme zuhanden des Projektsekretariats zuzustellen. Der Bericht des Fachorgans vom 14. Dezember 2010 kann beim HSM Projektsekretariat der Gesundheitsdirektorenkonferenz, Speichergasse 6, Postfach 684, 3000 Bern 7, von den Parteien schriftlich angefordert werden.

14. Dezember 2010

Für das HSM Fachorgan Der Präsident: Peter Suter

8596

2010-3198