Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11034 Widersprechende Aldi GmbH & Co KG, Burgstrasse 37, D-45476 Mülheim, IR-Marke Nr. 828 399 «Wintertraum» gegen Widerspruchsgegnerin J.T. Ronnefeldt KG, Kurfürstenplatz 38, D-60486 Frankfurt, IR-Marke Nr. 1 020 978 «Winterdream» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. August 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

3.

Das Institut erlässt eine Erklärung der Schutzgewährung im Anschluss an eine vorläufige Schutzverweigerung (Déclaration d'octroi de la protection faisant suite à un refus provisoire) bezüglich die internationale Registrierung Nr. 1 020 978 «Winterdream»

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

4. August 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-1975

5481