Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Serbien sowie des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Serbien vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 13. Januar 20102 zur Aussenwirtschaftspolitik 2009 enthaltene Botschaft, beschliesst: Art. 1 1

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Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.

Freihandelsabkommen vom 17. Dezember 20093 zwischen den EFTAStaaten und der Republik Serbien;

b.

Landwirtschaftsabkommen vom 17. Dezember 20094 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Serbien.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2010 479 SR ...; BBl 2010 759 SR ...; BBl 2010 781

2009-2652

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Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Serbien und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Serbien. BB

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