Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerisch-Liechtensteinische Gebäudetechnikverband (suissetec) und Polybau haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Energieberater Gebäude mit eidgenössischem Fachausweis/Energieberaterin Gebäude mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Die Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik (SVBL) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Warehouselogistiker mit eidgenössichem Fachausweis/ Warehouselogistikerin mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

20. April 2010

2010-0881

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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