Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) Objektblatt für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein Information und Mitwirkung der Bevölkerung
Herausgeber:
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Gegenstand:
Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Flugplatzes behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.
Verfahren:
Der Entwurf des SIL-Objektblatts für den Flugplatz St. GallenAltenrhein wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR.700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern.
Auflagezeit:
Das SIL-Objektblatt für den Flugplatz St. Gallen-Altenrhein kann vom 19. Oktober 2010 bis und mit 17. November 2010 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden:
Auflageorte:
Bundesamt für Zivilluftfahrt, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen Baudepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St. Gallen Rathaus Thal, Kirchplatz 4, 9425 Thal Rathaus Rheineck, Hauptstrasse 21, 9424 Rheineck Das Objektblatt ist zudem ab dem 19. Oktober 2010 im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch/sil
Eingaben und Fristen:
Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 17. November 2010 schriftlich einzureichen an das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern
Auskünfte
Folgende Stellen geben Auskunft: Bundesamt für Zivilluftfahrt, Tel. 031 325 80 65 Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 031 322 47 34
19. Oktober 2010
6958
Bundesamt für Zivilluftfahrt
2010-2413