Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11101 Widersprechende WALA-Heilmittel GmbH, Dorfstrasse 1, D-73087 Boll, IR-Marke Nr. 846 655 «Calcea» gegen Widerspruchsgegnerin SÜDSALZ GmbH, Salzgrund 67, D-74076 Heilbronn, IR-Marke Nr. 1 023 300 «Salnea».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. September 2010 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

16. September 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-2312

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