Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement 10.459 Pa.Iv. «Eigene vier Wände dank Bausparen» und «Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstbenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen (Bauspar-Initiative)» Unbeschränkt steuerpflichtige Personen sollen künftig Einlagen auf ein Bausparkonto zum Zwecke des erstmaligen entgeltlichen Erwerbs von dauernd und ausschliesslich selbstbewohntem Wohneigentum in der Schweiz in der Höhe von jährlich maximal 10 000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen können (Ehepaare das Doppelte). Die Laufzeit eines Bausparvertrags beträgt höchstens zehn Jahre. Bei einer zweckwidrigen Verwendung der Bauspareinlagen werden die darauf entfallenden Einkommenssteuern nacherhoben.

Vernehmlassungsfrist: 10. Dezember 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste, Sekretariat WAK, Bundeshaus, 3003 Bern, Telefon 031 322 15 64, Fax 031 322 83 55 Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

16. November 2010

2010-2860

Bundeskanzlei

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