Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht Veröffentlichung nach Artikel 45 Absatz 4 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz [BüG]) 1.

Liberty Fe Worsowicz, geb. 18. Juni 1984, von Luzern, wird aus dem luzernischen Kantonsbürgerrecht und damit aus dem Bürgerrecht der Gemeinde Luzern LU entlassen.

2.

Mit Veröffentlichung der Entlassung im Bundesblatt tritt der Verlust des Schweizer Bürgerrechts ein.

3.

Die Gesuchstellerin trägt die amtlichen Kosten von 200 Franken.

19. Mai 2010

3188

Bundesamt für Migration

2010-1146