Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung eines neuen Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. November 20092, beschliesst: Art. 1 1 Das Zusatzabkommen vom 27. August 20093 zur Änderung des Abkommens vom 9. September 19664 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2010 1541 SR ...; BBl 2010 1555 SR 0.672.934.91

2009-2386

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Neues Zusatzabkommen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich. BB

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