Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Eidgenössische Volksinitiative «Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)» Bedingter Rückzug

Mit Erklärung vom 12. Januar 2010 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die eidgenössische Volksinitiative vom 3. Juli 2006 «Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)» (BBl 2006 6699) vom Initiativkomitee mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist.

26 der 27 ursprünglichen Mitglieder des Initiativkomitees sind noch stimmberechtigt. Davon haben 24 Mitglieder fristgerecht die rechtsverbindliche bedingte Rückzugserklärung unterzeichnet.

Gemäss den durch die Änderung vom 20. September 2009 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte eingefügten neuen Artikeln 73a, 75a Absatz 2 und 90a (AS 2010 271) wird diese bedingte Rückzugserklärung aber erst wirksam, wenn die Änderung vom 11. Dezember 2009 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) (Renaturierung) als indirekter Gegenvorschlag der Initiative tatsächlich in Kraft tritt. Wenn also die Referendumsfrist für diese gesetzliche Änderung am 13. Mai 2010 unbenützt abgelaufen ist (vgl.

BBl 2010 355), wird der Rückzug der Volksinitiative «Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)» wirksam und der Bundesrat wird von der Durchführung einer Abstimmung von Volk und Ständen über diese Volksinitiative Umgang nehmen.

2. Februar 2010

2010-0159

Bundeskanzlei

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