Richtplan des Kantons Solothurn Anpassung Interessengebiet für Freizeit und Erholung Weissenstein Der Bundesrat hat am 12. März 2010 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 3. Februar 2010 wird der Richtplan des Kantons Solothurn mit der Änderung unter Ziffer 2 und mit Vorbehalt gemäss Ziffer 3 genehmigt.

2.

Der als Zwischenergebnis enthaltene Auftrag zur Erarbeitung eines Konzeptes zu landschaftsverträglichen Freizeitnutzungen ist dahingehend zu ergänzen, dass für die Festlegung neuer landschaftsverträglicher Freizeiteinrichtungen eine entsprechende Anpassung des Richtplans zu erfolgen hat.

3.

Der abschliessende Entscheid über die Ausgestaltung der Seilbahn erfolgt im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens gemäss der Seilbahngesetzgebung.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Solothurn, Werkhofstrasse 59, 4509 Solothurn, Tel. 032 627 25 61

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Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

27. April 2010

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Bundesamt für Raumentwicklung

2010-0797