Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 9. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Fluazifop-P-butyl 125 g/l

Formulierungstyp:

EC Emulsionskonzentrat

2. Handelsprodukte Star Fluazifop-P

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4777 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 004847-00/020 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Fusilade max

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4778 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 004847-00/021 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

1

SR 916.161

7592

2010-2501

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Beerenbau: Brombeere, Himbeere, Jostabeere, Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Stachelbeere Brombeere, Himbeere, Jostabeere, Rote Johannisbeere, Schwarze Johannisbeere, Stachelbeere Erdbeere

Erdbeere

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha

1, 2

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser)

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha 1, 2 Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha 2, 3 (Ungräser) Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Vor der Blüte und nach der Ernte.

Obstbau: Kernobst, Steinobst Ausfallgetreide, Einjährige Aufwandmenge: 1.5 l/ha Monocotyledonen (Ungräser) Kernobst, Steinobst Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Weinbau: allg.

allg.

Gemüsebau: Blumenkohl, Broccoli Blumenkohl, Broccoli Bohnen, Karotten, Knollenfenchel, Spinat Bohnen, Karotten, Knollenfenchel, Spinat Chinakohl, Kohlrabi, Kopfkohl (Weiss-, Rotkohl, Wirsing) Chinakohl, Kohlrabi, Kopfkohl (Weiss-, Rotkohl, Wirsing)

2, 3

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Aufwandmenge: 1.5 l/ha Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1­1.5 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 3 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n)

1, 2 2, 3

2, 3 1, 2

1 3 1, 2

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 4 Woche(n)

2, 3

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

1

Aufwandmenge: 1­1.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 8 Woche(n)

3

7593

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Erbsen, Lauch, Rande, Schwarzwurzel, Sellerie, Tomaten, Zwiebeln Erbsen, Lauch, Rande, Schwarzwurzel, Sellerie, Tomaten, Zwiebeln Spargel

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1, 2

Spargel Feldbau: Ackerbohne, Futterrübe, Raps, Sojabohne, Sonnenblume, Zuckerrübe Ackerbohne, Futterrübe, Raps, Sojabohne, Sonnenblume, Zuckerrübe Eiweisserbsen Eiweisserbsen Hopfen Hopfen Kartoffeln

Kartoffeln

Konservenerbsen Konservenerbsen Tabak Tabak Zierpflanzen: allg.

allg.

7594

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 8 Woche(n)

2, 3

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Anwendung: Nach der Ernte.

Aufwandmenge: 3 l/ha Anwendung: Nach der Ernte.

1, 2

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n)

1, 2

2, 3

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 8 Woche(n)

2, 3

Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen (Ungräser) Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser)

1, 2

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 3 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5 l/ha

1, 2

Aufwandmenge: 3 l/ha

2, 3

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: Vor dem Staudenschluss.

Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 8 Woche(n) Anwendung: Vor dem Staudenschluss.

Ausfallgetreide, Einjährige Aufwandmenge: 1.5 l/ha Monocotyledonen (Ungräser) Wartefrist: 4 Woche(n) Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser) Wartefrist: 4 Woche(n) Aufwandmenge: 1.5 l/ha Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser)

Aufwandmenge: 1.5 l/ha Ausfallgetreide, Einjährige Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser)

2, 3

1, 2

2, 3

1, 2 2, 3 1, 2 2, 3

1, 2, 4 2, 3, 4

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Forstwirtschaft: Forstliche Pflanzgärten Forstliche Pflanzgärten

Ausfallgetreide, Einjährige Aufwandmenge: 1.5 l/ha Monocotyledonen (Ungräser) Mehrjährige Monocotyledonen Aufwandmenge: 3 l/ha (Ungräser)

Öko-Ausgleichsfläche gemäss DZV: Offene Ackerfläche Gemeine Quecke

Anwendung

Konzentration: 1 %

(*)

1, 2, 4 2, 3, 4

5, 6

(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = Keine Wirkung gegen Poa annua.

2 = In 300­500 l Wasser.

3 = Der Anwender muss informiert werden, dass sich die Wirkung gegen mehrjährige Ungräser, insbesondere die Quecke, in der Regel nicht über die Dauer der behandelten Kultur erstreckt.

4 = Angabe der Kulturen und deren Verträglichkeit.

5 = Behandlung mit der Rückenspritze.

6 = Einzelpflanzenbehandlung gemäss Direktzahlungsverordnung (DZV).

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

9. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

7595