Bundesbeschluss I über die Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2009 vom 8. Juni 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 126 und 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. März 20102, beschliesst: Art. 1
Genehmigung
Die Staatsrechnung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bundesrechnung) für das Jahr 2009 wird genehmigt.
1
2
Sie schliesst ab mit: a.
einem Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung von
b.
einem Einnahmenüberschuss in der Finanzierungsrechnung von 9 744 989 587 Franken;
c.
einem Bilanzfehlbetrag von
Art. 2
7 290 630 316 Franken;
38 172 517 148 Franken.
Schuldenbremse
Die Gesamtausgaben gemäss Finanzierungsrechnung unterschreiten den berichtigten Höchstbetrag für die Gesamtausgaben um 3 818 476 901 Franken. Dieser Betrag wird dem Ausgleichskonto gutgeschrieben.
Art. 3
Kreditüberschreitungen
Die Kreditüberschreitungen im Umfang von 45 588 454 Franken werden gemäss Anhang 1 genehmigt.
Art. 4
Reserven von FLAG-Verwaltungseinheiten
Die Bildung neuer Reserven für FLAG-Verwaltungseinheiten im Umfang von 53 525 299 Franken wird gemäss Anhang 2 beschlossen.
1 2
SR 101 Im BBl nicht veröffentlicht.
2010-1756
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Eidgenössische Staatsrechnung für das Jahr 2009. BB I
Art. 5
Schlussbestimmungen
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 3. Juni 2010
Ständerat, 8. Juni 2010
Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Philippe Schwab
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