Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7046 Widersprechende SMOBY S.A., Lavans-Les-Saint-Claude, F-39 170 Saint-Lupicin, IR-Marke Nr. 569 579 «smoby» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Velos Schrade, Inh. Fredy Zaugg, Oberwilerstrasse 9, CH-4106 Therwil, CH-Marke Nr. 520 087 «SMOBY» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. Mai 2010 Folgendes verfügt: 1.

Auf den Widerspruch Nr. 7046 wird nicht eingetreten.

2.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

3.

Es werden keine Parteikosten gesprochen.

4.

Diese Verfügung wird dem Widerspruchsgegner schriftlich, der Widersprechenden durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

10. Mai 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2010-1276