Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 7046 Widersprechende SMOBY S.A., Lavans-Les-Saint-Claude, F-39170 Saint-Lupicin, IR-Marke Nr. 569 579 «smoby» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Velos Schrade, Inh. Fredy Zaugg, Oberwilerstrasse 9, CH-4106 Therwil, CH-Marke Nr. 520 087 «SMOBY» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 22. Februar 2010 Folgendes verfügt: 1.

Wir ersuchen Sie bis am 22. April 2010 eine Vollmacht zu Ihren Gunsten einzureichen.

2.

Bei Nichteinhalten dieser Frist wird auf den Widerspruch nicht eingetreten.

3.

Diese Verfügung wird dem Widersprechenden mit Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

22. Februar 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

1210

2010-0409