Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Die Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik (SVBL) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf der Änderung der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung Diplomierter Warehouselogistiker/Diplomierte Warehouselogistikerin eingereicht Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

2. November 2010

2010-2711

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

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