Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 2. November 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Mancozeb 64 % Metalaxyl-M 4 %

Formulierungstyp:

WG Wasserdispergierbares Granulat

2. Handelsprodukte Realchemie Mancozeb & Metalaxyl-M

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4443 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 004412-00/003 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Beerenbau: Brombeere

Erdbeere

Himbeere

1

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Falscher Mehltau der Brombeere [Peronospora sparsa], Mycosphaerella auf Brombeere Rhizomfäule der Erdbeeren, Rote Wurzelfäule der Erdbeeren

Konzentration: 0.25­0.5 % Aufwandmenge: 2.5­5 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Anwendung: Spritzen.

Konzentration: 0.5 % Aufwandmenge: 0.1 l je Pflanze Anwendung: Einmaliges Angiessen sofort nach der Pflanzung auf feuchten Boden.

Konzentration: 0.25­0.5 % Aufwandmenge: 2.5­5 kg/ha Anwendung: 40­50 cm breit giessen.

1, 2, 3

Wurzelsterben der Himbeere

3, 4

2, 3, 5

SR 916.161

7442

2010-2474

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Gemüsebau: Aubergine, Tomaten

Kraut- und Fruchtfäule, Septoria-Blattfleckenkrankheit der Tomate/Aubergine Knoblauch, Schalot- Falscher Mehltau der Zwiebel ten, Zwiebeln Falscher Mehltau des Salats Kopfsalat, Lattich Küchenkräuter Falsche Mehltaupilze der Küchenkräuter Melonen Falscher Mehltau der Kürbisgewächse, Krätze der Kürbisgewächse Rucola Alternaria spp., Falscher Mehltau der Kreuzblütengewächse, Phoma, Pythium spp., Weisser Rost Salate (Asteraceae) Alternaria spp., Falscher Mehltau des Salats, Rostpilze Spinat Falscher Mehltau des Spinats, Papierfleckenkrankheit des Spinats

Feldbau: Hopfen Kartoffeln Tabak Zierpflanzen: allg.

Falscher Mehltau des Hopfens Alternaria-Dürrfleckenkrankheit, Kraut- und Knollenfäule Blauschimmel des Tabaks

Blattfleckenpilze, Falsche Mehltaupilze der Zierpflanzen, Rostpilze

Anwendung

(*)

Konzentration: 0.25 % Aufwandmenge: 2.5­3.5 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 2.5­3 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 1.9­2.5 kg/ha Aufwandmenge: 2.5 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

6 6 7 8, 9 10, 11

Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

10, 12

Aufwandmenge: 2 kg/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Konzentration: 0.25 % Aufwandmenge: 2.5 kg/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Anwendung: Behandlung im 4- bis Beginn 6-Blattstadium.

10, 12

Aufwandmenge: 2.5 g/l Wasser Wartefrist: 2 Woche(n) Aufwandmenge: 2.5 kg/ha

14

13

15, 16, 17, 18

Aufwandmenge: 2.5 kg/ha Anwendung: Im Sommer.

Konzentration: 0.25 % Aufwandmenge: 2.5 g/l Wasser

6

(*) Auflagen und Bemerkungen Fischgift 1 = Maximal 2 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

2 = Für Sommerhimbeeren und Brombeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium Beginn der Blüte bis Vollblüte, Heckenvolumen 10 000 m3/ha. Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf Stadium Blütenknospen nickend bis erste Blüten offen, Heckenvolumen 7500 m3/ha.

3 = Die angegebene Konzentration bezieht sich auf eine Basiswassermenge von 1000 Liter pro Hektare.

4 = In stark verseuchten Böden Wirkung ungenügend.

5 = Nur vor der Blüte und nach der Ernte maximal 2 Behandlungen pro Jahr.

6 = Maximal 3 Behandlungen pro Parzelle und Jahr.

7 = 1­2 Behandlungen bis spätestens 14 Tage nach der Pflanzung, letzte Behandlung nur mit niedriger Aufwandmenge.

8 = Maximal 2 Behandlungen pro Saison.

7443

9 10 11 12 13 14

= = = = = =

15 = 16 = 17 = 18 =

1. Behandlung bei Befallsbeginn, nach 3 Wochen wiederholen.

1. Behandlung bei Befallsbeginn.

Maximal 6 Behandlungen.

Maximal 3 Behandlungen.

Winterspinat: 3 Wochen Wartefrist.

Maximal 3 Behandlungen im Abstand von 10­14 Tagen. Wechsel zu Kontaktprodukt spätestens 7 Tage nach letzter Anwendung dieses Produktes.

Die Packungen sind mit folgender gut sichtbaren Aufschrift zu versehen: Achtung!

Dieses Präparat enthält ein Phenylamid-Fungizid. Gegen diese Fungizid-Gruppe sind resistente Kraut- und Knollenfäule-Pilzstämme aufgetreten.

Erste Behandlung bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis.

Mit Phenylamid-Fungiziden dürfen maximal 3 Behandlungen pro Jahr bis spätestens 31. Juli durchgeführt werden. Spritzabstände maximal 14 Tage bei nacheinander folgenden Behandlungen.

Keine Anwendung in Saatkartoffeln. Keine Anwendung bei Kartoffeln, die unter Plastikfolien angezogen werden.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

2. November 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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