Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung der Schweizer Teilnahme an der internationalen Forschungsinfrastrukturanlage «European XFEL» vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. April 20102, beschliesst: Art. 1 Das Übereinkommen vom 30. November 20093 über den Bau und Betrieb einer Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage wird genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, der Bundesrepublik Deutschland als Depositarin des Übereinkommens den Abschluss des schweizerischen Genehmigungsverfahrens zu notifizieren.

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Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für den Beitritt zu einer internationalen Organisation nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 2 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2010 3031 SR ...; Bl 2010 3045

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Genehmigung der Schweizer Teilnahme an der internationalen Forschungsinfrastrukturanlage «European XFEL». BB

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