Bundesbeschluss IV über den Voranschlag 2010 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 2. Dezember 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. August 20092, beschliesst: Art. 1 Der Voranschlag des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2010 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 2 890 804 000 Franken, einem operativen Aufwand von 2 888 036 500 Franken und dem Finanzergebnis von 13 370 000 Franken mit einem budgetierten Jahresergebnis von 16 137 500 Franken abschliesst;

b.

Den geplanten Investitionen von 210 575 000 Franken wird zugestimmt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 24. November 2009

Nationalrat, 2. Dezember 2009

Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Der Sekretär: Philippe Schwab

Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht

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Voranschlag 2010 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB IV

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