Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Finanzdepartement Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung der Aus- und Weiterbildungskosten Zur Umsetzung einer Motion der ständerätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben schlägt der Bundesrat die Einführung eines neuen Aus- und Weiterbildungskostenabzugs vor. Dieser soll als allgemeiner Abzug ausgestaltet sein und sowohl ins DBG als auch ins StHG aufgenommen werden. Als abzugsfähige Bildungskosten gelten in Zukunft alle beruflich veranlassten Bildungskosten, mit Ausnahme der Kosten für die berufsqualifizierende Erstausbildung und der Bildungskosten für ein Hobby oder zur Selbstentfaltung.

Vernehmlassungsfrist: 7. August 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Eidgenössische Steuerverwaltung, Stabstelle Gesetzgebung DVS, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Telefon 031 322 73 10, Fax 031 322 64 50, www.estv.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. April 2010

2010-0978

Bundeskanzlei

2645