Flugfeld Triengen Plangenehmigung für Pistenverlängerung inkl. Rollwege und Abstellpositionen sowie Hangarneubau; Genehmigung Änderung des Betriebsreglements

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat mit Verfügung vom 21. Januar 2010 das von der Flying Ranch AG eingereichte Projekt für die Verlängerung der bestehenden Hartbelagspiste inkl. Rollwegen und Abstellpositionen sowie den Neubau eines Hangars mit Auflagen genehmigt. Ebenso hat das BAZL das Betriebsreglement vom 10. März 2008 mit Änderungen genehmigt.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt bei persönlicher Eröffnung an die Parteien an dem auf die Eröffnung folgenden Tag, bei Publikation in einem amtlichen Blatt an dem auf die Publikation folgenden Tag zu laufen.

Die Beschwerde hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der Beschwerdeführenden zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit die Beschwerdeführenden sie in den Händen haben. Ferner ist die Vollmacht einer allfälligen Vertreterin oder eines allfälligen Vertreters beizulegen.

Der Genehmigungsentscheid, die Gesuchsunterlagen mit Bericht über die Umweltverträglichkeit sowie die Stellungnahmen der Umweltfachstellen können vom 3. Februar bis und mit 4. März 2010 an folgenden Stellen zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden: ­

Gemeindeverwaltung Triengen, 6234 Triengen;

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Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi), Murbacherstrasse 21, 6002 Luzern

Der vollständige Wortlaut der Verfügung kann bezogen werden beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern, Tel. +41 (0)31 323 37 14, FAX +41 (0)31 325 92 12, e-mail: info@bazl.admin.ch. Die Verfügung ist im Internet publiziert unter www.bazl.admin.ch Themen Infrastruktur Flugplätze Flugfelder.

2. Februar 2010

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Bundesamt für Zivilluftfahrt

2010-0135