Notifikation (Art. 36 Bst. b VwVG) Abraham Garcia Dominguez, geb. 8. Januar 1973, mit unbekanntem Aufenthaltsort.

Nach Artikel 41 Absatz 1 BüG kann die erleichterte Einbürgerung vom zuständigen Bundesamt (BFM) mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons innert 5 Jahren nichtig erklärt werden, wenn sie durch falsche Angaben oder Verheimlichung erheblicher Tatsachen erschlichen worden ist.

Das Bundesamt für Migration eröffnet mit vorliegender Bekanntmachung im Bundesblatt vom 16. November 2010 gegen Herrn Abraham Garcia Dominguez ein Verfahren betreffend Nichtigerklärung seiner erleichterten Einbürgerung.

Herr Garcia Dominguez wird aufgefordert, dem Bundesamt für Migration ein Zustellungsdomizil bekannt zu geben sowie zur Eröffnung des Verfahrens betreffend Nichtigerklärung seiner erleichterten Einbürgerung bis am 1. März 2011 Stellung zu nehmen.

16. November 2010

2010-2849

Bundesamt für Migration

7765