Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11027 Widersprechende BODEGAS MAXIMO, S.L., Camino Viejo de Logroño no 26, ES-01320 Oyón, Álava, CH-Marke Nr. 584 600 «MAXIMO» gegen Widerspruchsgegnerin Weingut Josef Igler Weinsensal, Hauptstrasse 59­61, A-7301 Deutschkreutz, IR-Marke Nr. 1 019 586 «MAXIMUS» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 19. August 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 11027 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1400 Franken (inklusive der halben Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

19. August 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

5516

2010-2028