Verfügung betreffend Verkehrsanordnungen wegen Baustelle auf der Nationalstrasse A2 Kanton Basel-Stadt vom 4. Feburar 2010
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA), gestützt auf Artikel 2 Absatz 3bis, 3 Absätze 4 und 32 Absatz 3 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 19581 und die Artikel 107 Absätze 1 und 5, 108 Absätze 1, 2 Buchstabe a, 4 und 5 und 110 Absatz 2 der Signalisationsverordnung vom 5. September 19792, verfügt: I Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse A2 in Fahrtrichtung Deutschland wie folgt:
von km 3.800 bis km 2.500:
60 km/h
Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Nationalstrasse A2 in Fahrtrichtung Luzern wie folgt:
von km 2.100 bis km 3.600:
60 km/h
II Höchstbreite 2.00 m auf dem linken Fahrstreifen auf der A2 in Fahrtrichtung Deutschland wie folgt:
von km 3.500 bis km 2.500
Höchstbreite 2.00 m auf dem linken Fahrstreifen auf der A2 in Fahrtrichtung Luzern wie folgt:
von km 2.500 bis km 3.600
III Festsetzung eines «Überholen Verboten» in Fahrtrichtung Deutschland wie folgt:
von km 3.500 bis km 2.600
Festsetzung eines «Überholen Verboten» in Fahrtrichtung Luzern wie folgt:
1 2
von km 2.500 bis km 3.600
SR 741.01 SR 741.21
2010-0339
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IV Die Verkehrsanordnungen gelten ab Mitte Juni 2010 bis Ende der Bauphasen, ca.
Ende September 2010.
V Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
VI Gegen die vorliegende Verfügung kann gemäss Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe b VwVG innert 30 Tagen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat das Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten; die Ausfertigung der angefochtenen Verfügung und die als Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer sie in Händen hat. Detaillierte Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der ASTRA-Filiale Zofingen, Brühlstrasse 3, 4800 Zofingen, eingesehen werden.
4. Feburar 2010
Bundesamt für Strassen Der Vizedirektor: Jürg Röthlisberger
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