Bundesgesetz über Radio und Fernsehen

Entwurf

(RTVG) Änderung vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. September 20101, beschliesst: I Das Bundesgesetz vom 24. März 20062 über Radio und Fernsehen wird wie folgt geändert: Art. 65a (neu)

Freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen

Der Bundesrat kann Vorschriften erlassen, um die freie Wahl des Empfangsgerätes für digitales Fernsehen zu ermöglichen. Er berücksichtigt dabei die Marktsituation sowie den Stand der Technik und legt die technischen und kommerziellen Bedingungen fest.

II 1

Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2

Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

1 2

BBl 2010 6873 SR 784.40

2009-1826

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Radio und Fernsehen. BG

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