Allgemeinverfügung über die Aufnahme eines Pflanzenschutzmittels in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel vom 19. Oktober 2010

Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 32 der Verordnung vom 18. Mai 20051 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und nach Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen dieses Artikels, verfügt: Die folgenden im Ausland zugelassenen Pflanzenschutzmittel werden in die Liste der nicht bewilligungspflichtigen Pflanzenschutzmittel aufgenommen: 1. Produkteigenschaften (für alle aufgeführten Produkte) Wirkstoff(e):

Deltamethrin 25 g/l

Formulierungstyp:

EC Emulsionskonzentrat

2. Handelsprodukte Realchemie Deltamethrin

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4345 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 042973-00/021 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Deltamethrin

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4346 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 042973-00/028 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Deltamethrin

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4347 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 042973-00/015 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Deltamethrin

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4349 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 042973-00/041 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

Realchemie Deltamethrin

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4350 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI 042973-00/031 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Realchemie BV

1

SR 916.161

2010-2359

6929

Star Deltamethrin

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4632 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-042973-00/079 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

Decis 2,5 EC

Schweizerische Zulassungsnummer: D-4633 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-042973-00/080 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Star Agro Analyse und Handels GmbH

AGRO DELTAMETHRIN Schweizerische Zulassungsnummer: D-4714 Herkunftsland: Deutschland Ausländische Zulassungsnummer: PI-042973-00/044 Ausländischer Bewilligungsinhaber: Agro Trade GMBH Zugelassene Anwendungen: Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Beerenbau: Himbeere

Himbeerkäfer

Konzentration: 0.04 % Aufwandmenge: 0.4 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n)

1, 2, 3, 4

Gemüsebau: allg.

Erdraupen

Bohnen Gewächshaus: allg.

Gewächshaus: allg.

Gewächshaus: Speisepilze Karotten Karotten, Sellerie Kohlarten Kohlarten Konservenerbsen Lauch, Zwiebeln

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Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Zünsler- und Schwärmerraupen Aufwandmenge: 0.3 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Gefleckter Kohltriebrüssler, Aufwandmenge: 1 l/ha Gewächshaus-MottenschildWartefrist: 3 Tage laus, Kohlgallenrüssler, Kohlmottenschildlaus Gewächshaus-MottenschildKonzentration: 0.1 % laus, Kohlmottenschildlaus Wartefrist: 3 Tage Trauermücken Konzentration: 0.1 % Aufwandmenge: 0.5 l/m2 Wartefrist: 3 Woche(n) Blattläuse (Röhrenläuse), Aufwandmenge: 0.3 l/ha Möhrenblattfloh Wartefrist: 2 Woche(n) Möhrenfliege Aufwandmenge: 1 l/ha Wartefrist: 4 Woche(n) Kohleule, Weisslinge Aufwandmenge: 0.3 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Aufwandmenge: 0.3 l/ha Gefleckter Kohltriebrüssler, Wartefrist: 2 Woche(n) Kohldrehherzgallmücke, Kohlgallenrüssler Erbsenwickler Aufwandmenge: 0.3 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Thripse Aufwandmenge: 0.3 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n)

1, 3 1, 3, 5

6 3 3, 7 3 3, 8 1, 3 3

Anwendungsgebiet

Schaderreger/Wirkung

Anwendung

(*)

Kartoffeln

Kartoffelkäfer

Mais

Fritfliege

Raps

Raps

Rapsblattwespe, Rapserdfloh, Rapsglanzkäfer, Rapsschotenrüssler Teilwirkung: Kohlschotengallmücke Grosser Rapsstengelrüssler

Aufwandmenge: 0.3 l/ha Aufwandmenge: 0.3 l/ha Aufwandmenge: 0.3 l/ha Anwendung: Im Herbst.

Konzentration: 0.03 % Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 0.3 l/ha Wartefrist: 3 Woche(n) Aufwandmenge: 0.3 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 0.3 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Im Knospenstadium, vor der Blüte.

1, 3 1, 3 3

Hopfen

Erbsenwickler Gelbe Getreidehalmfliege Blattläuse (Röhrenläuse) [Virusvektoren] Hopfenblattlaus

Sojabohne

Distelfalter

Zuckerrübe

Rübenerdfloh

Zuckerrübe

Erdraupen

Feldbau: Eiweisserbsen Getreide Getreide

Zierpflanzen: Schnittblumen, Sommerflor, Topfund Kontainerpflanzen Schnittblumen, Sommerflor, Topfund Kontainerpflanzen Schnittblumen, Sommerflor, Topfund Kontainerpflanzen Schnittblumen, Sommerflor, Topfund Kontainerpflanzen Schnittblumen, Sommerflor, Topfund Kontainerpflanzen

Aufwandmenge: 0.3­0.4 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Anwendung: Im Knospenstadium, vor der Blüte.

Aufwandmenge: 0.3 l/ha Wartefrist: 2 Woche(n) Aufwandmenge: 0.3 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n) Aufwandmenge: 0.5 l/ha Wartefrist: 6 Woche(n)

1, 3 1, 3 3 1, 3

1, 3

3 3 3

Blattfressende Raupen, Erdraupen

Konzentration: 0.05 %

1, 3, 9

Thripse

Konzentration: 0.05 %

1, 3, 9, 10

Blattläuse (Röhrenläuse), Konzentration: 0.1 % Gewächshaus-Mottenschildlaus

1, 3, 9, 10, 11

Blattkäfer

Konzentration: 0.1 %

1, 3, 9

Napfschildläuse

Konzentration: 0.1 % Anwendung: (= 50 g ai/ 50 000 Maiskörner) Saatgut.

1, 3, 9, 11

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(*) Auflagen und Bemerkungen 1 = SPe 8 ­ Gefährlich für Bienen: Darf nur ausserhalb des Bienenfluges (abends) mit blühenden oder Honigtau aufweisenden Pflanzen (z.B. Kulturen, Einsaaten, Unkräuter, Nachbarkulturen, Hecken) in Kontakt kommen.

2 = Für Herbsthimbeeren keine Bekämpfung dieses Schädlings/dieser Schädlinge nötig.

3 = SPe 3: Zum Schutz von Gewässerorganismen eine unbehandelte Pufferzone von 20 m zu Oberflächengewässern einhalten. Diese Distanz kann beim Einsatz von driftreduzierenden Massnahmen gemäss den Weisungen des BLW reduziert werden.

4 = Für Sommerhimbeeren bezieht sich die angegebene Aufwandmenge auf Stadium «Erste Blüten bis etwa 50 % der Blüten offen» sowie eine Referenzbrühmenge von 1000 l/ha.

Für Herbsthimbeeren bezieht sich die Aufwandmenge auf eine Heckenhöhe von 150­170 cm.

5 = Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.

6 = Aufsprühen oder in der Raumluft vernebeln. Nicht auf Fruchtkörperanlagen oder Fruchtkörper sprühen.

7 = Nur bei schwachem Flug und Befall (gemäss kritischer Fangzahl) alle 10­14 Tage spritzen.

8 = Reihenbehandlung mit 500 l/ha auf das Herz der Pflanze.

9 = Nicht auf mehrjährigen Kulturen (Gehölze [Laubbäume, Nadelbäume, Sträucher] und Stauden) einsetzen.

10 = Nur gegen nichtresistente Stämme geeignet.

11 = Nicht vernebeln oder verdampfen.

Lagerung und Entsorgung Das Produkt muss in der Originalpackung getrennt von Lebens-, Futter- und Heilmitteln so gelagert werden, dass es für Unbefugte nicht zugänglich ist.

Leere Gebinde müssen gründlich gereinigt und der Kehrichtabfuhr zur Entsorgung übergeben werden. Mittelreste müssen zur Entsorgung der Gemeindesammelstelle, einer Sammelstelle für Sonderabfälle oder der Verkaufsstelle übergeben werden.

Vorbehalten bleiben die Vorschriften der Chemikalien- und Umweltschutzgesetzgebung.

Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die Regelungen des Wettbewerbs- und Immaterialgüterrechts werden von dieser Allgemeinverfügung nicht berührt.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift der beschwerdeführenden Partei oder die ihres Vertreters zu enthalten; sie ist im Doppel und unter Beilage der angefochtenen Verfügung einzureichen, und es sind ihr die als Beweismittel angerufenen Urkunden, soweit sie die beschwerdeführende Partei in Händen hat, beizulegen.

19. Oktober 2010

Bundesamt für Landwirtschaft Der Direktor: Manfred Bötsch

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