Bekanntmachungen der Gerichte
Mitteilung (4A_357/2009) (Art. 11 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG) An Christian Camastral, vormals Chasa Clünas 116 A, 7551 Ftan, zur Zeit unbekannten Aufenthaltes.
Auf die Beschwerde vom 21. Juli 2009 hat das Bundesgericht am 16. September 2009 entschieden: 1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Gerichtskosten von 500 Franken werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Alle Eingaben in dieser Sache sind unter Angabe der Geschäftsnummer an das Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, zu adressieren.
2. März 2010
i.A. der Präsidentin der I. zivilrechtlichen Abteilung: Die Bundesgerichtskanzlei
2010-0408
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