Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Pensionskassenverband ASIP und Verband Verwaltungsfachleute für Personalvorsorge VVP haben, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Fachmann für Personalvorsorge mit eidgenössischem Fachausweis/Fachfrau für Personalvorsorge mit eidgenössischem Fachausweis eingereicht.

Die Schweizerische Vereinigung für die Berufsbildung in der Logistik (SVBL) hat, gestützt auf Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 25 und 26 der zugehörigen Verordnung vom 19. November 2003 (SR 412.101), den Entwurf zu einer Änderung der Prüfungsordnung über die Berufsprüfung Logistiker mit eidgenössischem Fachausweis/ Logistikerin mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Distribution resp.

Logistiker mit eidgenössischem Fachausweis/Logistikerin mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Lager resp. Logistiker mit eidgenössischem Fachausweis/Logistikerin mit eidgenössischem Fachausweis Fachrichtung Produktion eingereicht.

Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.

Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.

14. Dezember 2010

2010-3190

Bundesamt für Berufsbildung und Technologie

8591