Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 06.490 Parlamentarische Initiative. Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR Die Kommission schlägt einerseits ­ im Sinne einer massvollen Stärkung des Konsumentenschutzes ­ eine moderate Verlängerung der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche beim Fahrniskauf auf zwei bzw. fünf Jahre vor. Andererseits will sie die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln einer beweglichen Sache, welche bestimmungsgemäss für ein unbewegliches Werk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, an die fünfjährige Frist anpassen, welche für den Besteller eines unbeweglichen Bauwerkes gegenüber dem Unternehmer gilt. Im Werkvertragsrecht soll wie bis anhin auf die kaufrechtlichen Bestimmungen zur Verjährung verwiesen werden. Damit soll der Problematik entgegengewirkt werden, welche von der von Ständerat Hermann Bürgi eingereichten parlamentarischen Initiative «Änderung der Verjährungsfrist im Kaufrecht. Artikel 210 OR» (07.497) aufgegriffen wird.

Vernehmlassungsfrist: 20. September 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 36 22, Fax 031 322 42 25, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. Juni 2010

2010-1377

Bundeskanzlei

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