Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen sowie des dazugehörigen Briefwechsels vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Januar 20102, beschliesst: Art. 1 1 Das Protokoll vom 31. August 20093 zur Änderung des Abkommens vom 7. September 19874 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Norwegen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der dazugehörige Briefwechsel vom 31. August 2009 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Königreichs Norwegen werden genehmigt.

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Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.

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SR 101 BBl 2010 1151 SR ...; BBl 2010 1163 SR 0.672.959.81

2009-2315

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Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen sowie des dazugehörigen Briefwechsels. BB

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