Bundesbeschluss Entwurf über einen Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 4. Juni 20102, beschliesst: Art. 1 Zur Deckung allfälliger Zahlungsverpflichtungen, die aus einem Bürgschaftsengagement des Bundes im Zusammenhang mit dem Erwerb von Betriebsmitteln im regionalen öffentlichen Personenverkehr entstehen, wird für die Dauer von zehn Jahren ein Rahmenkredit von 11 Milliarden Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

1 2

SR 101 BBl 2010 4229

2010-1075

4239

Bürgschaftsrahmenkredit für die Beschaffung von Betriebsmitteln im öffentlichen Verkehr. BB

4240