Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement Änderung des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens ist eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (Embargogesetz, EmbG).

Mit der Vorlage soll die effiziente Durchführung der internationalen Amtshilfe im Embargobereich sichergestellt werden. Überdies sollen der Geltungsbereich der Zwangsmassnahmen und die Strafbestimmungen angepasst werden, um die Durchsetzung internationaler Sanktionen zu verbessern. Das Kriegsmaterial-, Güterkontroll- und Kernenergiegesetz sollen, aufgrund ihrer engen sachlichen Verwandtschaft mit dem Embargogesetz, analog angepasst werden.

Vernehmlassungsfrist: 11. Oktober 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Ressort Sanktionen, Effingerstrasse 27, 3003 Bern Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

29. Juni 2010

2010-1537

Bundeskanzlei

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