Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 9281 Widersprechende Bossard Parfume SA, Loostrasse 15, Postfach 607, CH-8803 Rüschlikon, CH-Marke Nr. 544 524 «Morena» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin Diversity AG, Seeblick 1, CH-6330 Cham, CH-Marke Nr. 561 164 «Morena» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 10. Mai 2010 Folgendes verfügt: 1.

Auf den Widerspruch Nr. 9281 wird nicht eingetreten.

2.

Die Widerspruchsgebühr verbleibt dem Institut.

3.

Die Widersprechende hat der Widerspruchsgegnerin eine Parteikostenentschädigung von 1000 franken zu bezahlen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

10. Mai 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-1275

3449