Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 10498 Widersprechende Tavola S.p.A., Via Bernardino Verro 35, I-20141 Milano, IR-Marke Nr. 730 866 «MISTER MAGIC» gegen Widerspruchsgegnerin Tovaristvo z obmezhenoyu vidpovidalnistyu «Lilit-Kosmetik», 39 A, Grechanogo steet, UA-Chernivci 58021, IR-Marke Nr. 989 654 «Mister MagQ» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 17. Mai 2010 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 10498 wird gutgeheissen.

3.

Der internationalen Registrierung Nr. 989 654 «Mister MagQ» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz nach Rechtskraft dieser Verfügung für sämtliche Waren der Klasse 3 definitiv verweigert.

4.

Für die restlichen Waren der Klassen 6, 16 und 21 wird der internationalen Registrierung Nr. 989 654 «Mister MagQ» (fig.) der Schutz in der Schweiz nach Rechtskraft dieser Verfügung defnitiv gewährt.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Ersatz Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

17. Mai 2010

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2010-1274

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