Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement Revision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) Es ist eine Revision der VZAE bzw. der Anhänge 1 und 2 geplant. Ziel ist es, das Kontingent für Drittstaatsangehörige aufzuteilen und ein separtes Kontingent je für Drittstaatsangehörige und Dienstleistungserbringen aus EU/EFTA-Staaten über 90 Tage zu kreieren. Des Weiteren wird im Rahmen des Bundesratsentscheids zum Massnahmenpaket zur Teilrevision des Asyl- und Ausländergesetzes vom 24. Februar 2010 ein neuer Absatz 6 im Artikel 82 VZAE (Meldepflichten) geschaffen. Die vorliegende Änderung des Artikels 82 VZAE bezweckt, die Anwendung der neuen AuG- bzw. AVIG-Bestimmungen zu regeln. Insbesondere grenzt sie die Situationen ein, in denen die Ausgleichsstelle der Arbeitslosenversicherung dem BFM Daten der betroffenen EU/EFTA-Bürger übermittelt.

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2010 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Migration, Sektion Arbeitskräfte und Einwanderung, Quellenweg 6, 3003 Bern-Wabern, Telefon 031 325 06 35, Fax 031 323 58 43, www.bfm.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. Juli 2010

2010-1648

Bundeskanzlei

4649