Anhang 1
Bundesbeschluss
Entwurf
über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. September 20102, beschliesst: Art. 1 1
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Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.
Freihandelsabkommen vom 24. Juni und 14. Juli 20103 zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten;
b.
Abkommen vom 24. Juni und 14. Juli 20104 über die Landwirtschaft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Peru.
Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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SR 101 BBl 2010 6165 SR ...; BBl 2010 6205 SR ...; BBl 2010 6279
2010-1771
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Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru. BB
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