Anhang 1

Bundesbeschluss

Entwurf

über die Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 8. September 20102, beschliesst: Art. 1 1

2

Die folgenden Abkommen werden genehmigt: a.

Freihandelsabkommen vom 24. Juni und 14. Juli 20103 zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten;

b.

Abkommen vom 24. Juni und 14. Juli 20104 über die Landwirtschaft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Peru.

Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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SR 101 BBl 2010 6165 SR ...; BBl 2010 6205 SR ...; BBl 2010 6279

2010-1771

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Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Peru und des Landwirtschaftsabkommens zwischen der Schweiz und Peru. BB

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