Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Wangen a /A - Wiedlisbach, Wpl, Übungsdorf Rettungstruppen, Modernisierung Übungsanlagen Mitwirkung und Anhörung vom 10. November 2010 Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinden schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeinden Wangen a.A., Wiedlisbach, Walliswil b. Niederbipp oder Walliswil b. Wangen vom 10. November bis 10. Dezember 2010 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 10. Dezember 2010, bei den Gemeinden Wangen a.A., Wiedlisbach, Walliswil b. Niederbipp oder Walliswil b. Wangen zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über die Kantone Bern oder Solothurn an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

9. November 2010

2010-2759

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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